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Basslabor schrieb:Das Ding haben die Beginner schon vor über 10 Jahren gesampled.
War damals schon erste Sahne und ist es heute noch. Sampling im Hip Hop ist doch echt keine Überraschung und auch kein Diebstahl wenn mans richtig macht, sondern gehört zur Kultur. Nur bei Bushido gehts den Leuten auf den Keks.
Ich verstehe die Gedanken zur Urheberschaft von Musik, aber Hip Hop geht eben anders an die Sachen ran.
Wer hat schon seine Drums (mal abgesehen von synthetischen) selber recorded?
Und genauso wie Metallica nicht die Powerchords erfunden haben, gehören Harmonien nicht geschützt.
Wenn Geld im Spiel ist, wie beim Herrn Bushido, dann sollte es aber auch kein Ding sein, sich mal mit dem Urheber zusammen zu setzen und zu teilen.
Neo schrieb:Ich mag durchaus Hiphop, aber ich habe selten so eine dämliche Entschuldigung für mangelnde kreativität und Talent gehört. Entweder man zahlt, oder man verfremdet und wer das nicht tut, macht sich in der Szene lächerlich und beschäftigt die Gerichte.
http://www.jurablogs.com/de/filesharing ... o-mahnt-abDer Berliner Rapper Bushido gehört zu den wenigen Künstlern, die das lukrative Geschäft der Filesharing-Abmahnungen selbst in die Hand genommen haben. Aktuell mahnt Bushido (Abmahnschreiben der Rechtsanwälte Bindhardt, Fiedler, Rixen und Zerbe vom 14.01.2010) den Titel "Eine Chance/Zu Gangsta" von dem Sampler "Bravo Black Hits Vol. 21" ab
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