Du schreibst von einer zweijährigen Garantiezeit, die der Verkäufer gewährt. Da ist schon das erste Missverständnis, der Verkäufer gibt Dir zwei Jahre Gewährleistung bei Sachmängeln, also dann, wenn die Ware schon vor dem Verkauf mangelhaft war. Der Verkäufer wird sicherlich in Leistung gehen, wenn Du nachweisen kannst, dass der Bausatz unvollständig war. Bei Bauteilen müsstest Du nachweisen, dass der Mangel schon beim Erwerb bestanden hat. Bei einem verlöteten Transistor dürfte das schwierig werden.
Wenn der Hersteller grundlegende Fehler gemacht hat, also im Schaltungsaufbau oder bei den Angaben zum zu verwendenen Lot oder Werkzeug etc., dann würde ich erwarten, dass das im Netz schnell die Runde macht und der Hersteller Abhilfe schafft.
Aber zu glauben, das Dir jemand die Verantwortung für unzureichende Skills beim Löten oder mangelnde Elektronikkenntnisse abnimmt ist schon etwas absurd, sorry.