Gema Gebühren für Downloads?

Ich hab gehört das man für Musik-downloads(also selbstproduzierte Tracks), die man auf seiner Internetseite anbietet, Gema-Gebühren zahlen muss, selbst wenn man kein Gema-Mitgleid ist.

Stimmt das?
 
Schaden kann´s nicht.
So lange du aber kein GEMA-Mitglied bist, haben die imho nix zu wollen. ;-)
 
Acidmoon schrieb:
http://www.gema.de/musiknutzer/information_service/vermutung.shtml

Der vollständige Abschnitt liest sich aber so:

Die GEMA-Vermutung besagt, dass aufgrund des umfassenden Weltrepertoires, über dessen Rechtewahrnehmung die GEMA verfügt, eine tatsächliche Vermutung dafür spricht, dass bei Aufführungen von in- und ausländischer Tanz- und Unterhaltungsmusik Vergütungspflicht besteht.

Jeder, der behauptet, dass bei einer Veranstaltung kein Werk des GEMA-Repertoires wiedergegeben wurde, hat hierfür den Beweis zu führen. Das kann z.B. durch Vorlage eines vollständigen Musikprogramms für die betreffende Veranstaltung geschehen. Entsprechende Formulare stellt die GEMA auf Anfrage gerne zur Verfügung. Zu beachten ist dabei, dass je Kapelle, Band, Alleinunterhalter etc. ein separates Blatt zu verwenden und vollständig auszufüllen ist.

Den Zusammenhang zur eigenen Website sehe ich hier nicht - es geht doch eher um öffentliche Partys und so. Dass zu vermuten ist, dass bei solchen Anlässen GEMA-pflichtige Musik gespielt wird, ist nicht zu leugnen. ;-)
Und ansonsten schickt der Verstärker der GEMA einen kleinen Wisch mit einer Liste der Tracks, die auf seiner Website angeboten werden, und denn hat sich das. ;-)

Wikipedia weiß wie immer alles ;-)

Die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA) ist eine Verwertungsgesellschaft, die in Deutschland (Hauptsitz Berlin und München) die Aufführungs- und Vervielfältigungsrechte von denjenigen Komponisten, Musikern und Verlegern von Musikwerken vertritt, die in ihr Mitglied sind.
http://de.wikipedia.org/wiki/GEMA

Also: kein Mitglied -> pfeif drauf :)
 
Dieses Gerücht "man muss für seine eigene Mucke bezahlen" kommt vermutlich daher, dass man das tatsächlich tun muss, wenn man Mitglied der GEMA ist.
Dann muss man für das Einstellen der eigenen Werke auf der eigenen Homepage erst mal Gebühren zahlen - nur um sie nachher wieder vergütet zu bekommen.

Klingt nach Schildbürgern, ist aber so. :)
 
Auch das wird nur Werke von GEMA-Mitgliedern betreffen.

Die GEMA ist keine staatliche Organisation, sie vertritt die Interessen ihrer Mitglieder (oder sollte dies zumindest tun).
 
verstaerker schrieb:
Ich hab gehört das man für Musik-downloads(also selbstproduzierte Tracks), die man auf seiner Internetseite anbietet, Gema-Gebühren zahlen muss, selbst wenn man kein Gema-Mitgleid ist.

Stimmt das?

nein!! nur gemamitglieder zahlen!! ist ein fester betrag für afaik 20 tracks ,die auch bestimmte regeln erfüllen müssen (muss vom label oder übers label sein oder sowas.. das müsst man nochmal nachsehen)..

Die GEMA ist keine staatliche Organisation, sie vertritt die Interessen ihrer Mitglieder (oder sollte dies zumindest tun).

nur die rechter der sehr bekannten musker mit labeldeal, nicht aber in anderen fällen.. da lohnt sichs nicht..
 
Blablabla!
Also, das ist folgendermaßen:
Wenn Du eine CD zum Presswerk gibst, musst Du ja eine Gema Freistellung unterschreiben, wenn das Zeug nicht über die Gema verwaltet werden soll. In diesem Fall greift diese Freistellung aber nur für das Format CD in der gepressten Auflage und nicht etwa für Downloads. Die musst Du dann in der Tat bezahlen, es sei denn es sind Streams unter 45sek.
Für alles weitere Material gilt das nicht, das kannst DU verteilen wie Du willst.
Klingonisch, ist aber so.
 
Phelios schrieb:
Wenn Du eine CD zum Presswerk gibst, musst Du ja eine Gema Freistellung unterschreiben, wenn das Zeug nicht über die Gema verwaltet werden soll. In diesem Fall greift diese Freistellung aber nur für das Format CD in der gepressten Auflage und nicht etwa für Downloads. Die musst Du dann in der Tat bezahlen, es sei denn es sind Streams unter 45sek.
Wenn du die CD freistellen läßt, heißt das doch, dass du kein GEMA-Mitglied bist!? Und trotzdem muss du für deine eigenen Tracks auf deiner eigenen Page zahlen?

Gott, tut das weh
 
Phelios schrieb:
Blablabla!
Also, das ist folgendermaßen:
Wenn Du eine CD zum Presswerk gibst, musst Du ja eine Gema Freistellung unterschreiben, wenn das Zeug nicht über die Gema verwaltet werden soll. In diesem Fall greift diese Freistellung aber nur für das Format CD in der gepressten Auflage und nicht etwa für Downloads. Die musst Du dann in der Tat bezahlen, es sei denn es sind Streams unter 45sek.
Für alles weitere Material gilt das nicht, das kannst DU verteilen wie Du willst.
Klingonisch, ist aber so.

heisst das nun ich muss dafür zahlen oder genau das Gegenteil?
 
Phelios schrieb:
Wenn Du eine CD zum Presswerk gibst, musst Du ja eine Gema Freistellung unterschreiben, wenn das Zeug nicht über die Gema verwaltet werden soll. In diesem Fall greift diese Freistellung aber nur für das Format CD in der gepressten Auflage und nicht etwa für Downloads. Die musst Du dann in der Tat bezahlen, es sei denn es sind Streams unter 45sek.
Für alles weitere Material gilt das nicht, das kannst DU verteilen wie Du willst.
Klingonisch, ist aber so.

Das ist so falsch. Die Freistellung ist ein notwendige Voraussetzung, damit das Preßwerk deinen CD herstellt. (<---Punkt)
Die dient nur dazu, dem Preßwerk zu zeigen (siehe wieder: Umkehr der 'Beweis'last) das das Zeugs eben *nicht* über die Gema verwaltet wird - sonst wären sie im Falle eines Urheberrechtsstreits nämlich angeschissen. (Mitstörerhaftung)

Die GEMA kann *nichts* kassieren wenn die Urheber nicht in der GEMA sind!
 
Phelios schrieb:
Blablabla!
Also, das ist folgendermaßen:
Wenn Du eine CD zum Presswerk gibst, musst Du ja eine Gema Freistellung unterschreiben, wenn das Zeug nicht über die Gema verwaltet werden soll. In diesem Fall greift diese Freistellung aber nur für das Format CD in der gepressten Auflage und nicht etwa für Downloads. Die musst Du dann in der Tat bezahlen, es sei denn es sind Streams unter 45sek.
Für alles weitere Material gilt das nicht, das kannst DU verteilen wie Du willst.
Klingonisch, ist aber so.

nicht ganz..

1) wer in der gema ist, muss für websitekram blechen, es gibt aber tarife für ca 20 oder 25 songs.. suisa leute dürften das free, bei der gema kostet das etwas.
2) freistellung müssen alle machen, egal ob gema oder nicht, wenn EIN beteiligter dabei in der gema ist, kostet das was - wenn nicht, kostet es nichts.. so einfach ist das! der begriff freistellung ist nicht direkt zu nehmen, er sagt nur, das die nichtGEMAs halt frei sind..
3) nur generell / an alle: die gema ist KEIN urheberrechtscshutz, sie ist NUR dazu da ,kohle einzusacken, wenn du im radio gespielt wirst oder tonträger gepresst werden - tantiemen halt! das ist ALLES! und: sie arbeiten leider nach regeln, die generell eher günstig für erfolgreichere leute sind, wer nur eine indie CD macht und die irgendwo verteilt oder verkauft, sollte nicht in die gema,...
 
Nee - wäre ich Mitglied, müsste ich löhne, ohne blöde Fragen. So muss ich nachweisen, dass mein Content keinem GEMA-Mitglied gehört.
 
Das ist so hirnrissig, daß man für seine eigenen Songs Gebühren zahlen muß. Das ist echt nach dem Motto "denn sie wissen nicht, was sie tun..."

Denen gehört ein Sauerstoffzäpfchen in den Allerwertesten und ein Pyramidenhut aufgesetzt und dann allesamt ab in die Wüste zum Brutzeln.

Eine Unverschämtheit. Ich bin der Gema beigetreten vor Jahren, als ich über einen Verlag eine PianoCD veröffentlicht habe. Und jetzt sowas. :evil: :evil: :evil:
 
imo kommt das aus der zeit der beziehung großes label - verlag und künstler.. das sollte ursprünglich den künstler insofern schützen ,das das label einen nicht zwingen kann die sachen unorthodox an den mann zu bringen etc.. das ist nur in einer zeit entstanden, als die phonoindustrie dick im kommen war.. und: es ist eindeutig etwas ,was von einem rel. dicken label ausgeht.. diese beziehungen sind heute ja immer seltener.. man lebt halt am aktuellen ding vorbei..
 
Das ärgerliche ist, das es nicht so sein müsste:
- einige ausländische Verwertungsgesellschaften erwerben z.b. nicht die *exklusiven* Rechte. Damit behält der Urheber das Recht sein Werk selber zu verwerten.
- ebenso müsste es nicht sein, das alle Werke eines Urhebers auch in der GEMA-Verwertung landen. (Ist rechtlich wohl nicht Unumstritten, wird von der GEMA aber so behauptet/umgesetzt. Daher greifen viele wohl zu den Notlügen 'Ehefrau' und 'Pseudonym', wenn sie einen Teil ihres Lebensunterhaltes mit GEMA-freien Werken für Film/Werbung bestreiten müssen.)
- es ist nirgendwo festgelegt, dass die GEMA die einzige private Organisation sein müsste. Die GEMA vertritt ja hauptsächlich die Interessen 'alter' Rechte, d.h. die Entscheidungen und Verteilungsschlüssel werden von Erben und Rechte-Inhabern 'erfolgreicher' Werke gemacht.

Derzeit haben wir also eine Gesellschaft, die die Rechte der Verwerter vertritt. Die Urheber sehen dabei relativ alt aus, vor allem wenn sie wenig umsetzten.
 
die Gema hat geantwortet:

Jede Musiknutzung muß im Vorfeld bei der GEMA angemeldet werden. Sofern Sie keine GEMA-pflichtige Musik verwenden, fallen auch keine Vergütungen an.
 
Na also, nen Wisch da hin schicken mit deiner Tracklist:

1. Verstärker: Rummsbumms
2. Verstärker: Knorzquiiiiietsch
3. Verstärker: Don´t mess with the man with the axe

... und fertig. Damit solltest du auf der sicheren Seite sein.
 
Jörg schrieb:
3. Verstärker: Don´t mess with the man with the axe

a035.gif


das könnt ich wirklich mal als Titel nehmen - danke!
 
verstaerker schrieb:
die Gema hat geantwortet:

Jede Musiknutzung muß im Vorfeld bei der GEMA angemeldet werden. Sofern Sie keine GEMA-pflichtige Musik verwenden, fallen auch keine Vergütungen an.

hallo,

deckt sich mit meiner info, da ich die Gema mal direkt telefonisch gefragt habe, das kann jeder tun, die beissen nicht, hier die Kontaktdaten:

Ansprechpartner bei der GEMA:
Frau Dr. Ina Hölscher (und die Abteilung dahinter)
Tel.: 089 48003-642
 
verstaerker schrieb:
die Gema hat geantwortet:

Jede Musiknutzung muß im Vorfeld bei der GEMA angemeldet werden. Sofern Sie keine GEMA-pflichtige Musik verwenden, fallen auch keine Vergütungen an.

was aber laut diesem Link
link
auf keiner Rechtsgrundlage beruht!

siehe Eintrag vom 20.10.2005, 23:02:21 unter dem link.
 


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