
verstaerker
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Ich hab gehört das man für Musik-downloads(also selbstproduzierte Tracks), die man auf seiner Internetseite anbietet, Gema-Gebühren zahlen muss, selbst wenn man kein Gema-Mitgleid ist.
Stimmt das?
Stimmt das?
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Jörg schrieb:
Jörg schrieb:Schaden kann´s nicht.
So lange du aber kein GEMA-Mitglied bist, haben die imho nix zu wollen.![]()
Jeder, der behauptet, dass bei einer Veranstaltung kein Werk des GEMA-Repertoires wiedergegeben wurde, hat hierfür den Beweis zu führen.
Jörg schrieb:Postest du dann hier die Antwort der GEMA?![]()
Acidmoon schrieb:http://www.gema.de/musiknutzer/information_service/vermutung.shtml
Die GEMA-Vermutung besagt, dass aufgrund des umfassenden Weltrepertoires, über dessen Rechtewahrnehmung die GEMA verfügt, eine tatsächliche Vermutung dafür spricht, dass bei Aufführungen von in- und ausländischer Tanz- und Unterhaltungsmusik Vergütungspflicht besteht.
Jeder, der behauptet, dass bei einer Veranstaltung kein Werk des GEMA-Repertoires wiedergegeben wurde, hat hierfür den Beweis zu führen. Das kann z.B. durch Vorlage eines vollständigen Musikprogramms für die betreffende Veranstaltung geschehen. Entsprechende Formulare stellt die GEMA auf Anfrage gerne zur Verfügung. Zu beachten ist dabei, dass je Kapelle, Band, Alleinunterhalter etc. ein separates Blatt zu verwenden und vollständig auszufüllen ist.
http://de.wikipedia.org/wiki/GEMADie Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA) ist eine Verwertungsgesellschaft, die in Deutschland (Hauptsitz Berlin und München) die Aufführungs- und Vervielfältigungsrechte von denjenigen Komponisten, Musikern und Verlegern von Musikwerken vertritt, die in ihr Mitglied sind.
Die GEMA erschließt neue QuellenJörg schrieb:Dieses Gerücht "man muss für seine eigene Mucke bezahlen" kommt vermutlich daher, dass man das tatsächlich tun muss, wenn man Mitglied der GEMA ist.
Es geht um die umgekehrte Beweislast - und zwar NUR darum!Jörg schrieb:Auch das wird nur Werke von GEMA-Mitgliedern betreffen.
verstaerker schrieb:Ich hab gehört das man für Musik-downloads(also selbstproduzierte Tracks), die man auf seiner Internetseite anbietet, Gema-Gebühren zahlen muss, selbst wenn man kein Gema-Mitgleid ist.
Stimmt das?
Die GEMA ist keine staatliche Organisation, sie vertritt die Interessen ihrer Mitglieder (oder sollte dies zumindest tun).
Wenn du die CD freistellen läßt, heißt das doch, dass du kein GEMA-Mitglied bist!? Und trotzdem muss du für deine eigenen Tracks auf deiner eigenen Page zahlen?Phelios schrieb:Wenn Du eine CD zum Presswerk gibst, musst Du ja eine Gema Freistellung unterschreiben, wenn das Zeug nicht über die Gema verwaltet werden soll. In diesem Fall greift diese Freistellung aber nur für das Format CD in der gepressten Auflage und nicht etwa für Downloads. Die musst Du dann in der Tat bezahlen, es sei denn es sind Streams unter 45sek.
Phelios schrieb:Blablabla!
Also, das ist folgendermaßen:
Wenn Du eine CD zum Presswerk gibst, musst Du ja eine Gema Freistellung unterschreiben, wenn das Zeug nicht über die Gema verwaltet werden soll. In diesem Fall greift diese Freistellung aber nur für das Format CD in der gepressten Auflage und nicht etwa für Downloads. Die musst Du dann in der Tat bezahlen, es sei denn es sind Streams unter 45sek.
Für alles weitere Material gilt das nicht, das kannst DU verteilen wie Du willst.
Klingonisch, ist aber so.
Phelios schrieb:Wenn Du eine CD zum Presswerk gibst, musst Du ja eine Gema Freistellung unterschreiben, wenn das Zeug nicht über die Gema verwaltet werden soll. In diesem Fall greift diese Freistellung aber nur für das Format CD in der gepressten Auflage und nicht etwa für Downloads. Die musst Du dann in der Tat bezahlen, es sei denn es sind Streams unter 45sek.
Für alles weitere Material gilt das nicht, das kannst DU verteilen wie Du willst.
Klingonisch, ist aber so.
Phelios schrieb:Blablabla!
Also, das ist folgendermaßen:
Wenn Du eine CD zum Presswerk gibst, musst Du ja eine Gema Freistellung unterschreiben, wenn das Zeug nicht über die Gema verwaltet werden soll. In diesem Fall greift diese Freistellung aber nur für das Format CD in der gepressten Auflage und nicht etwa für Downloads. Die musst Du dann in der Tat bezahlen, es sei denn es sind Streams unter 45sek.
Für alles weitere Material gilt das nicht, das kannst DU verteilen wie Du willst.
Klingonisch, ist aber so.
Du musst der GEMA wohl kaum beweisen, dass du bei ihnen nicht Mitglied bist.Acidmoon schrieb:Es geht um die umgekehrte Beweislast - und zwar NUR darum!Jörg schrieb:Auch das wird nur Werke von GEMA-Mitgliedern betreffen.
Jörg schrieb:3. Verstärker: Don´t mess with the man with the axe
verstaerker schrieb:die Gema hat geantwortet:
Jede Musiknutzung muß im Vorfeld bei der GEMA angemeldet werden. Sofern Sie keine GEMA-pflichtige Musik verwenden, fallen auch keine Vergütungen an.
verstaerker schrieb:die Gema hat geantwortet:
Jede Musiknutzung muß im Vorfeld bei der GEMA angemeldet werden. Sofern Sie keine GEMA-pflichtige Musik verwenden, fallen auch keine Vergütungen an.