Phelios schrieb:
Blablabla!
Also, das ist folgendermaßen:
Wenn Du eine CD zum Presswerk gibst, musst Du ja eine Gema Freistellung unterschreiben, wenn das Zeug nicht über die Gema verwaltet werden soll. In diesem Fall greift diese Freistellung aber nur für das Format CD in der gepressten Auflage und nicht etwa für Downloads. Die musst Du dann in der Tat bezahlen, es sei denn es sind Streams unter 45sek.
Für alles weitere Material gilt das nicht, das kannst DU verteilen wie Du willst.
Klingonisch, ist aber so.
nicht ganz..
1) wer in der gema ist, muss für websitekram blechen, es gibt aber tarife für ca 20 oder 25 songs.. suisa leute dürften das free, bei der gema kostet das etwas.
2) freistellung müssen alle machen, egal ob gema oder nicht, wenn EIN beteiligter dabei in der gema ist, kostet das was - wenn nicht, kostet es nichts.. so einfach ist das! der begriff freistellung ist nicht direkt zu nehmen, er sagt nur, das die nichtGEMAs halt frei sind..
3) nur generell / an alle: die gema ist KEIN urheberrechtscshutz, sie ist NUR dazu da ,kohle einzusacken, wenn du im radio gespielt wirst oder tonträger gepresst werden - tantiemen halt! das ist ALLES! und: sie arbeiten leider nach regeln, die generell eher günstig für erfolgreichere leute sind, wer nur eine indie CD macht und die irgendwo verteilt oder verkauft, sollte nicht in die gema,...