Loopmasters.com

Hallo zusammen,
einer unserer Leser hat legal erworbene Loopmasters DVD´s auf eBay angeboten und erhielt darauf folgendes Mail durch "loopmasters.com" :doof:

We noticed today that you are selling Loopmasters Sample Products through your Ebay account. This is not permitted by the terms of the licence provided with all our products.

When you purchase a Sample CD product from Loopmasters or authorized resellers you obtain a SINGLE PERSON NON TRANSFERRABLE LICENCE to use the sounds in your own compositions and commercial releases only. There is no legal second hand market for our products and you are contravening the licence by attempting to trade or sell our products.
You may read our terms and conditions here: http://www.loopmasters.com/legal

Please remove the listed Loopmasters products within 24 hours, and notify us at loopmasters.com that you have done so.
:mad:

Ich war völlig platt wie ich die Mail des Lesers bekam. Kann es wirklich sein, das einem ein Hersteller verbieten kann seine legal erworbene Ware gebraucht zu verkaufen? Ich glaube es ja fast nicht.
Kennt einer rechtliche Hintergründe? Wir würden auf AMAZONA.de nämlich gerne eine Story draus machen. Ich finde der Verbraucher sollte VOR dem Kauf DEUTLICH darüber informiert werden, dass er nicht das Recht hat die Ware weiterzuverkaufen.
 
Re: Drohung durch Loopmasters.com

Es gibt solche Lizenzen, die nur einmal vergeben werden - ist sicher nicht immer üblich, aber es gibt sie. Siehe auch den Thread zu fxpansion im Kapitalthread. Bei Sample-CDs und Co ist es allerdings schon schwer, wenn jemand anders als üblich damit umgeht.
 
Re: Drohung durch Loopmasters.com

Tyrell schrieb:
Kann es wirklich sein, das einem ein Hersteller verbieten kann seine legal erworbene Ware gebraucht zu verkaufen?

Ja, wenn das Bestandteil des Kaufvertrages ist - der Kaufvertrag also direkt mit dem Hersteller geschlossen wurde. Sobald es einen Zwischenhändler gibt, ist das meist nicht der Fall, weil der diese Bedingungen i.d.R. nicht rechtswirksam in den Kaufvertrag einbindet.

Kennt einer rechtliche Hintergründe? Wir würden auf AMAZONA.de nämlich gerne eine Story draus machen.

Dann kommt Ihr eh nicht um die Konsultation eines entsprechend kundigen Rechtsanwalts rum.
 
Re: Drohung durch Loopmasters.com

Tyrell schrieb:
Wir würden auf AMAZONA.de nämlich gerne eine Story draus machen.
Nehmt das doch einfach als Punkt in künftige Softwaretests auf: Lizenz transferierbar: ja/nein. Geht ganz einfach (5 Minuten Aufwand, um die Lizenzbedingungen anzuschauen) und nutzt dem Verbraucher mehr als eine Story. Ich würde jetzt auch nicht groß von "Unverschämtheit" und sowas sprechen, manches Geschäftsmodell funktioniert vielleicht nur auf diese Weise.
Andreas
 
Re: Drohung durch Loopmasters.com

Sobald du aus der CD einen Schnipsel in einem Track von dir verbaut hast, kannst du die Lizenz naheliegender Weise doch auch nicht mehr weitergeben - denn dann brauchst du sie noch.
Bei einer "Original-eingeschweißt" CD dürfte der Anschein für dich sprechen, in allen anderen Fällen wohl eher nicht.
 
Re: Drohung durch Loopmasters.com

ich kann das verstehen, weil loopmasters schwer überprüfen kann ob die samples noch auf dem computer verblieben sind (bspw. im gegensatz zu software die auf deren website autorisiert werden muss) und weil der käufer ev. schon stücke mit den samples releast hat. imho muss er dann die rechte an diesen samples behalten... alles andere wäre zu schwer zum überprüfen von loopmasters seite. klar illegale downloads gibt es immer, aber das ist was anderes.

und von den standpunkten her finde ich das ganz in ordnung!!! sehe keinen grund grossen wind zu machen. diese erwähnung im forum sollte genügen.
 
Re: Drohung durch Loopmasters.com

nordcore schrieb:
Sobald du aus der CD einen Schnipsel in einem Track von dir verbaut hast, kannst du die Lizenz naheliegender Weise doch auch nicht mehr weitergeben - denn dann brauchst du sie noch.
Bei einer "Original-eingeschweißt" CD dürfte der Anschein für dich sprechen, in allen anderen Fällen wohl eher nicht.

Ja, aber (bisher) wirklich auch nur, wenn ich mit dem Lizenzgeber einen direkten Vertrag habe, oder diese Einschränkung von demjenigen, mit dem ich den Vertrag habe, korrekt in den Vertrag eingebunden wurde. Es hat bisher noch kein Hersteller gewagt da in Deutschland in für den Endverbraucher relevanter Weise zu Klagen.
 
Re: Drohung durch Loopmasters.com

Also ich kann die verstehen.. Sonst könnte ja jeder sich die CD's kaufen, auf Rechner/Sampler ziehen und weiterverkaufen. Man zahlt ja nicht nur für das Material sondern auch für die Lizens es benutzten zu dürfen. Stellenweise bestehen die ja mittlerweile aus halben Songs, die Sampleloops. Kein vergleich mehr zu nem abgesample'ten Drumcomputer...
 
Re: Drohung durch Loopmasters.com

ich verstehe auch die empörung nicht - ganz im gegenteil: es ist doch wohl zu 99,9% der fälle so dass der wiederverkäufer das material eben NICHT löscht UND (wie kollege nordcore treffend angeführt hat) zumindest ein paar sounds irgendwo verbaut hat - mal ganz davon abgesehen dass ein mündiger kunde schon wissen sollte welchen vertrag er eingeht - immerhin kann man bei loopmasters die samples ja ohne zusätzliche freischaltungsanfrage in seinen eigenen (kommerziellen oder nicht) musikprjekten verwenden (da gibt es ja auch hersteller bei denen man bei sowas dann noch extra ansuchen muss)

also mal keinen panik - klingt irgendwie so als wollte man da nen herstller bashen - sorry

mal ganz naiv nachgefragt - wie ist das denn bei best service?
 
Re: Drohung durch Loopmasters.com

Das weder die Rechtsprechung noch die Gesetzte dazu über "denen haben sie wohl ins Hirn geschissen" hinauskommen ist ja nochmal 'ne ganz andere Sache.
Deshalb fliegt denen (=Rechteverwerter) das (=aus dem sogenannten Urheberrecht abgeleitete Verwertungsmonopol) ja auch gerade um die Ohren ...

(Mit der Argumentation der "verwendeten Samples" könnte man auch den Weiterverkauf eines Romplers(Hardware) verhindern ... )
 
Re: Drohung durch Loopmasters.com

Tyrell schrieb:
Kennt einer rechtliche Hintergründe?

Der Urheber eines Werkes hat zunächst alleine sämtliche Verwertungsrechte an dem Werk, § 15 Abs.1 UrhG. Eines dieser Verwertungsrechte ist das sog. Verbreitungsrecht. Das Verbreitungsrecht ist das Recht, das Original oder Vervielfältigungsstücke des Werkes der Öffentlichkeit anzubieten oder in Verkehr zu bringen, § 17 Abs.1 UrhG. Somit kann zunächst nur der Urheber bestimmen, ob und wie er sein Werk verbreitet.
Der Erschöpfungsgrundsatz schränkt dieses Recht ein, um dem europaweit geltenden Grundsatz des freien Warenverkehrs gerecht zu werden. Der in § 17 Abs.2 UrhG normierte Erschöpfungsgrundsatz lautet:
Sind das Original oder Vervielfältigungsstücke des Werkes mit Zustimmung des zur Verbreitung Berechtigten im Gebiet der Europäischen Union oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum im Wege der Veräußerung in Verkehr gebracht worden, so ist ihre Weiterverbreitung mit Ausnahme der Vermietung zulässig.

Vereinfacht gesagt: Wenn er die DVD legal innerhalb der EU erworben hat, darf er sie auch weiterverkaufen. Firmen insbesondere aus dem anglo-amerikanischen Raum sehen das leider meist nicht ein (Spectrasonics z.B. ist da auch so ein Kandidat gewesen).

Wenn ihr Hilfe beim Artikel braucht, sag Bescheid, ich muss mich als Rechtsanwalt regelmäßig mit so etwas beschäftigen...
 
Re: Drohung durch Loopmasters.com

nordcore schrieb:
(Mit der Argumentation der "verwendeten Samples" könnte man auch den Weiterverkauf eines Romplers(Hardware) verhindern ... )


eine etwas holprige analogie - denn es fragt sich was ich genau erwerbe wenn ich einen rompler kaufe - ist das ein instrument oder eine sammlung von samples in einer "anderen" verpackung ?
ausserdem ist es ebenso nicht möglich einen rompler den man weiterverkauft hat dennoch immer noch zu nutzten

wieso habe ich das gefühl dass viele menschen tatsächlich glauben dass immaterialgüterrechte nichts wert sind nur weil sie nicht im klassichen sinn greifbar sind?
 
Re: Drohung durch Loopmasters.com

Meine Sample Packs sind im Exklusiv Vertrieb bei Loopmasters, aber davon wusste ich bisher auch nichts - kann ich aber gut verstehen, eben weil die allermeisten Produkte dort reine Downloadsachen sind und das macht es nochmal schwieriger.

Allerdings dieser Satz hier verwirrt mich -

Tyrell schrieb:
You may read our terms and conditions here: http://www.loopmasters.com/legal

Wo steht denn hinter diesem Link etwas über die Lizenzvergabe? Da war wohl der gute Mann, der die Mail verfasst hat, etwas durcheinander ;-)
 
Mir geht es da um zwei Punkte.

1. Loop CDS wie die von Loopmaster bringen auf eBay vielleicht gerade mal 20 Euro, kosten neu aber 100 bis 150 Euro. Mit solchen radikalen Methoden den ehrlichen Käufer anzugehen, führt doch dazu das dieser Käufer seine nächste Loop CD bei einem anderen Hersteller kauft. Mir missfällt also die Art wie hier Verbraucher angegangen werden.

2. Wie sieht die Rechtslage tatsächlich aus? Wir werden das korrekt prüfen lassen. Wie hier schon einige festgestellt haben, ist es für den Verkäufer fast unmöglich festzustellen ob mit dem Anbieter auf eBay überhaupt ein rechtsgültiger Vertrag zustande gekommen ist und ob dieser zum Zeitpunkt des Vertrages umfassend über die Einschränkungen aufgeklärt wurde. Es reicht nämlich nicht aus, auf einer Subseite im Web auf AGBs hinzuweisen. Der Käufer muss ausdrücklich diesen AGBs zustimmen. Tut er das nicht bzw. kann der Verkäufer diese Zustimmung nicht belegen, sind die AGBs unwirksam - außer es gibt ein allgemein geltentes Recht das hier verletzt worden wäre. Meine Vermutung; der Hersteller blufft. Mit dem Mail an den eBay Verkäufer wird einfach versucht Druck auszuüben, ähnlich wie das Abmahnvereine tun.

Wahrscheinlich hat der Leser die CD auf seine HD kopiert und versucht nun einen Teil seiner Investitionen wieder reinzuholen. Das gleiche gilt aber für tausend andere eBay Verkäufe auch. Ich lese ein Buch, kenne den Inhalt und verkaufe es wieder. Ich kaufe eine Musik CD überspiele den Inhalt und verkaufe sie wieder etc. Alles vollkommen legal und für mein Rechtsverständnis auch legitim.

Bashing? Nein, aber Hersteller die Verbraucher direkt anmahnen sind für mich unseriös. So geht man einfach nicht mit seinen Kunden um, wenn man nicht auch zuvor ebenso DEUTLICH auf seine Lizenzbestimmungen hingewiesen hat. Für mich nicht ok.
 
Re: Drohung durch Loopmasters.com

ich finde die stellenweise einseitig beschränkte sicht von usern regelrecht zum kotzen - egal was da das gesetzt sagt (dies wir wahrscheinlich gar nicht spezifizieren wie es aussieht wenn teile des verkauften eben nicht beim wiederverkauf übergehen bzw wohl vom einer KOMPELLETEN übergabe handeln
)
fakt ist doch eines - und das sollte auch der dümmste kapieren: die wertschöpfung des produkts liegt im verkauf durch den hersteller und nicht im gebrauchtmarkt - dann darf man das verwenden und selber damit den "eigenen" sommerhit basteln - woher nimmt man nun die naive moralische rechtfertigung nach einer in der realen welt stagefundenen eigener wertschöpfung durch das erworbene dieses wieder herzugeben ?
ich kaufe ja auch nicht brot - esse es und verkaufe es gleichzeitig und habe es auch immer noch im schrank und fresse es immer wieder...

das problem sind doch genau diese selbstgerechten user - ja genau jene die von den technischen möglichkeiten regelrecht "gezwungen" werden tausende songs und applikationen zu stehlen etc.. das sind dann auch die die sich mit SICHERHEIT programme kaufen und dann die nach dem verkauf weiternutzten - wo bleibt denn da das gesunde verständnis einer leistungsäquivalenz ?
es ARBEITEN leute ja in den firmen . die wollen davon leben und ihre familien ernähren - und es ist ja ohnehin bekannt dass die allermeisten die ganze samples überhauot nur stehlen - und dann sollen die firmen auch noch irgendwie liberal sein?

das ich nicht lache - es haben doch nocht die verwertungssysteme versagt sondern das diebische gesindel das sogar noch drauf pocht im recht zu sein
 
Re: Drohung durch Loopmasters.com

Gut zu wissen.

Wenn ich also Loopmastersample teuer kaufe und verwende und damit Millionen verdiene darf ich sie nicht weiter verkaufen obwohl sie verbraucht sind durch meinen Erfolg.
 
Re: Drohung durch Loopmasters.com

Tyrell schrieb:
Natürlich hat der Leser die CD kopiert und versucht nun einen Teil seiner Investitionen wieder reinzuholen. Das gleiche gilt aber für tausend andere eBay Verkäufe auch. Ich lese ein Buch, kenne den Inhalt und verkaufe es wieder. Ich kaufe eine Musik CD überspiele den Inhalt und verkaufe sie wieder etc. Alles vollkommen legal und für mein Rechtsverständnis auch legitim.


sorry - wenn du schreibst "natürlich hat er die cd kopiert" dann kann man die diskussion ja gleich in die tonne kippen
und dass du dann das lesen eines buches mit den kopieren einer cd vergleichst ist aber auch grade keine hineweis auf ein realitätsnahes rechtsverständnis

ich hoffe das klingt jetzt nicht wie eine persönliche attacke oder beleidgung, ich schätze dich ja - aber ich kann das nicht anders formulieren

edit: mein obers posting war übrigens nicht als antwort auf deinen stamenet gedacht - das hat sich nur überlappt
 
Re: Drohung durch Loopmasters.com

Tyrell schrieb:
Mir geht es da um zwei Punkte.

1. Loop CDS wie die von Loopmaster bringen auf eBay vielleicht gerade mal 20 Euro, kosten neu aber 100 bis 150 Euro. Mit solchen radikalen Methoden den ehrlichen Käufer anzugehen, führt doch dazu das dieser Käufer seine nächste Loop CD bei einem anderen Hersteller kauft. Mir missfällt also die Art wie hier Verbraucher angegangen werden.

2. Wie sieht die Rechtslage tatsächlich aus? Wir werden das korrekt prüfen lassen. Wie hier schon einige festgestellt haben, ist es für den Verkäufer fast unmöglich festzustellen ob mit dem Anbieter auf eBay überhaupt ein rechtsgültiger Vertrag zustande gekommen ist und ob dieser zum Zeitpunkt des Vertrages umfassend über die Einschränkungen aufgeklärt wurde. Es reicht nämlich nicht aus, auf einer Subseite im Web auf AGBs hinzuweisen. Der Käufer muss ausdrücklich diesen AGBs zustimmen. Tut er das nicht bzw. kann der Verkäufer diese Zustimmung nicht belegen, sind die AGBs unwirksam - außer es gibt ein allgemein geltentes Recht das hier verletzt worden wäre. Meine Vermutung; der Hersteller blufft. Mit dem Mail an den eBay Verkäufer wird einfach versucht Druck auszuüben, ähnlich wie das Abmahnvereine tun.

Natürlich hat der Leser die CD kopiert und versucht nun einen Teil seiner Investitionen wieder reinzuholen. Das gleiche gilt aber für tausend andere eBay Verkäufe auch. Ich lese ein Buch, kenne den Inhalt und verkaufe es wieder. Ich kaufe eine Musik CD überspiele den Inhalt und verkaufe sie wieder etc. Alles vollkommen legal und für mein Rechtsverständnis auch legitim.

Bashing? Nein, aber Hersteller die Verbraucher direkt anmahnen sind für mich unseriös. So geht man einfach nicht mit seinen Kunden um. Erst kassieren und danach bedrohen. Für mich nicht ok.

...das mit dem Buch ist für mich eine absolut stimmige Argumentation, und ich würde auch bei diesem Hersteller nach so einer Aktion nie wieder was kaufen!!!

Dann sollen sie sich doch lieber einen prozentualen Anteil bei kommerzieller Nutzung der Samples bei Kauf der CD zusichern lassen, das tut Niemandem weh und sichert ihnen Geld, falls es überhaupt etwas Geld zu verdienen gibt!
 
Re: Drohung durch Loopmasters.com

Tyrell schrieb:
Hallo zusammen,
einer unserer Leser hat legal erworbene Loopmasters DVD´s auf eBay angeboten und erhielt darauf folgende Drohung durch "loopmasters.com" :doof:

We noticed today that you are selling Loopmasters Sample Products through your Ebay account. This is not permitted by the terms of the licence provided with all our products.

When you purchase a Sample CD product from Loopmasters or authorized resellers you obtain a SINGLE PERSON NON TRANSFERRABLE LICENCE to use the sounds in your own compositions and commercial releases only. There is no legal second hand market for our products and you are contravening the licence by attempting to trade or sell our products.
You may read our terms and conditions here: http://www.loopmasters.com/legal

Please remove the listed Loopmasters products within 24 hours, and notify us at loopmasters.com that you have done so.
:mad:

Ich war völlig platt wie ich die Mail des Lesers bekam. Kann es wirklich sein, das einem ein Hersteller verbieten kann seine legal erworbene Ware gebraucht zu verkaufen? Ich glaube es ja fast nicht. Aber selbst wenn es so ist, ist das doch dem Käufer gegenüber eine absolute Unverschämtheit.
Kennt einer rechtliche Hintergründe? Wir würden auf AMAZONA.de nämlich gerne eine Story draus machen. Ich finde der Verbraucher sollte DEUTLICH VOR dem Kauf informiert werden, dass er nicht das Recht hat die Ware weiterzuverkaufen.

Hier spricht man vom sogenannten "Kleingedruckten". Steht i. d. R. in den Anleitungen zum jeweiligen Produkt bzw. liegt den Papieren bei. Das entgeht einem ebenfalls i. d. R., weil man mit Wichtigerem beschäftigt ist als mit dem Lesen des Kleingedruckten.

Ein Drohschreiben sieht für mich anders aus. Dies ist eine freundliche, aber bestimmte Erinnerung an mit dem Kauf verbundene Lizenzvereinbarungen.

Stephen
 
Re: Drohung durch Loopmasters.com

Ich kaufe eine Musik CD überspiele den Inhalt und verkaufe sie wieder etc. Alles vollkommen legal und für mein Rechtsverständnis auch legitim.
:shock:

p.s. da kann man sich gerade so gut eine kopie aus dem netz ziehen, sehe da keinen unterschied. das kann doch nicht dein ernst sein? oder habe ich da was falsch interpretiert?
 
Steril schrieb:
Vereinfacht gesagt: Wenn er die DVD legal innerhalb der EU erworben hat, darf er sie auch weiterverkaufen. Firmen insbesondere aus dem anglo-amerikanischen Raum sehen das leider meist nicht ein (Spectrasonics z.B. ist da auch so ein Kandidat gewesen).

Wenn ihr Hilfe beim Artikel braucht, sag Bescheid, ich muss mich als Rechtsanwalt regelmäßig mit so etwas beschäftigen...

Wunderbar, ich komme darauf zurück. Wie kann ich Dich nächste Woche erreichen? :phat:

Übrigens eine andere, interessante Sache, die ich haarsträubend fand: Sounds fallen nicht unter das Urheberrecht. Es gab vor einigen Jahren in Deutschland einen spektakulären Präzedenzfall bei dem Verkäufer A von Verkäufer B, C und D unverändert Soundpakete für diverse Synthesizer kopiert und unter eigenem Namen verkauft hat. Es kam zum Rechtsstreit. Der Tatbestand des Kopierens konnte einwandfrei erbracht werden. Trotzdem, Verkäufer A gewann. Sauerei!!
 
Re: Drohung durch Loopmasters.com

Tyrell schrieb:
1. Loop CDS wie die von Loopmaster bringen auf eBay vielleicht gerade mal 20 Euro, kosten neu aber 100 bis 150 Euro.

Was bringt Dich zu der Behauptung? Nach meiner Beobachtung bewegt sich das Preisniveau dort eher zwischen 20 und 50 Euro.
 
Re: Drohung durch Loopmasters.com

ppg360 schrieb:
Ein Drohschreiben sieht für mich anders aus. Dies ist eine freundliche, aber bestimmte Erinnerung an mit dem Kauf verbundene Lizenzvereinbarungen.

Genau so würde ich das auch verstehen, wenn ich auch diese bestimmte lizenzvereinbarung in der Erinnerung nicht finden kann ;-)
 
Re: Drohung durch Loopmasters.com

sag ich doch dass das nach bashing klingt - und auf die argumente wird auch nicht eigegangen - vielleicht sollte man sich mal ansehen welche sample-cd anbieter auf amazona gut wegkommen oder inserieren etc...

dass hier eine an sich nicht ungängie praxis (mal dahingestellt wie man dazu steht) als skandalöses novum präsentiert wird hat einfach nen fassgeruch


ich verkaufe dann mal denächst auf ebay cds mit dem tyrell vsti - ist ja ohnehin freeware und wenn wer so blöd ist das zu kaufen dann geht das den urheber ja sicher nichts an oder? er hat doch gar keinen schaden - hahaha
oder gibts da auch so ganz fiese jlauseln irgendwo ??? das wäre aber dann schon seltsam
 
Mal ironisch: Wie oft wird der Konsument übers Ohr gehauen, kauft ein Produkt unter Vortäuschung falscher Tatsache. (so was nennt man Werbung, ich kenne mich da aus ;-) ) Und dann soll es dem Käufer verboten werden sich wieder von der Ware zu trennen? Klar, alle Konsumenten sind Betrüger und der arme Hersteller muss sich dringend davor schützen.
Wie gesagt, es geht auch anders. Und diese Hersteller können offensichtlich auch ganz gut leben ...
 
tom f schrieb:
sag ich doch dass das nach bashing klingt - und auf die argumente wird auch nicht eigegangen - vielleicht sollte man sich mal ansehen welche sample-cd anbieter auf amazona gut wegkommen oder inserieren etc...

dass hier eine an sich nicht ungängie praxis (mal dahingestellt wie man dazu steht) als skandalöses novum präsentiert wird hat einfach nen fassgeruch


ich verkaufe dann mal denächst auf ebay cds mit dem tyrell vsti - ist ja ohnehin freeware und wenn wer so blöd ist das zu kaufen dann geht das den urheber ja sicher nichts an oder? er hat doch gar keinen schaden - hahaha
oder gibts da auch so ganz fiese jlauseln irgendwo ??? das wäre aber dann schon seltsam

Tom, jetzt geht wieder der Verschwörungstheoretiker mit Dir durch. Das Verhalten von Loopmasters ist nicht korrekt. Und sieh es einmal andersrum, wo findest du denn noch einen Chefredakteur der sich wirklich um Leserbriefe kümmert und ernst nimmt? Und noch eines, warum glaubst du hole ich mir VOR dem Artikel hier differenzierte Meinungen ein?
 
Re: Drohung durch Loopmasters.com

nicht der konsument ist gesindel sondern der der glaubt was nutzen zu müssen ohne dass der erzeuger der ware dafür entlohnt wird

sorry für den rauhen ton - hin und wieder überkommt es mich
 
Re: Drohung durch Loopmasters.com

Tyrell schrieb:
tom f schrieb:
warum glaubst du hole ich mir VOR dem Artikel hier differenzierte Meinungen ein?

Bei allem Respekt: Die Frage danach habe ich bisher wohl überlesen, bisher sehe ich nur jemanden der sich über eine Klausel echauffiert, die seitens der Plugin-Hersteller sehr oft der Normalfall ist, bzw. eine Lizenzübertragung nur gegen Gebühr möglich ist.
 
Tom Noise schrieb:
ppg360 schrieb:
Ein Drohschreiben sieht für mich anders aus. Dies ist eine freundliche, aber bestimmte Erinnerung an mit dem Kauf verbundene Lizenzvereinbarungen.

Genau so würde ich das auch verstehen, wenn ich auch diese bestimmte lizenzvereinbarung in der Erinnerung nicht finden kann ;-)

Jemandem eine Frist von 24 Stunden zu setzen, ist für mich eine unausgesprochene Drohung. Wenn ich Dir eine Frist setze, egal für was, empfindest du das nicht als Drohung?
 

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