Pelham vs. Kraftwerk - Sampling-Urteil - EuGH, Verfassungsgericht, HH, Finales Urteil erwartend

Re: Sampling: gut oder böse? (Juristische Sicht)

Pelham war seinerzeit einer der ersten der hat fleissig abmahnungen schreiben lassen an teenager, und musikhörer allgemein, die aus dem netz seine tracks gezogen haben. :doof:

..da ist mir doch der alte haudegen hütter sympathischer, mit seinem lilavioletten bahnhofsveilchen. :supi:
 
Re: Sampling: gut oder böse? (Juristische Sicht)

Vielleicht sollte man bei Rechtssprechnung Sympathie oder Antipathie außen vor lassen. Ralf Hütter hatte vor dem Bundesgerichtshof Recht bekommen, Moses Pelham versucht das Recht auf Sampling generell beim Bundesverfassungsgericht zu erstreiten.
 
Re: Sampling: gut oder böse? (Juristische Sicht)

König Alfons schrieb:
Möchtest du uns mitteilen, dass man ein guter Mensch ist, wenn man jemandem etwas wegnimmt. Geht doch gar nicht, egal ob es um viel, wenig oder gar kein Geld geht. Dass es Herrn Hütter bei seiner Klage nicht um Geld ging, sieht man ja, dass er das Angebot von Pelham über 17.000 Euro abgelehnt hat. Er möchte halt das alleinige Verfügungsrecht über seine Musik oder Teile davon behalten. Ob irgendein Amateur sich zu Hause was damit bastelt und im Freundeskreis damit prahlt, ist ihm ziemlich schnuppe.
Nein so war das nicht gemeint. Wegnehmen ist Sampling ja nicht, denn Kraftwerk wurden ja nicht die Töne geklaut :D

Tja wenn es Kraftwerk nicht um Geld oder Aufmerksamkeit geht, dann habe ich mich halt geirrt. Ich dachte die bräuchten es. Ich kenne die auch nicht gut genug, da ich mit deren Musik noch nie wirklich was anfangen konnte. Ich war eher überrascht, dass es die Band immer noch gibt.
 
Re: Sampling: gut oder böse? (Juristische Sicht)

Trigger schrieb:
Pelham war seinerzeit einer der ersten der hat fleissig abmahnungen schreiben lassen an teenager, und musikhörer allgemein, die aus dem netz seine tracks gezogen haben. :doof:


Na ja, Sabrina de Schwester ist auch nicht besser und braucht wohl aktuell auch wieder bissl Kohle ;-)

Wir sollten uns irgendwann doch mal dazu entschließen, nicht in allem Geld zu widdern und das dann mit einem mehr oder weniger Erkauftem Recht zu manifestieren.

Wir sollte eher, unser mittlerweile gut erkauften Errungenschaften, Teilen und Staunen was andere damit verbringen.

Vielleicht ist es doch nur ein Teil der Menschlichen Errungenschaft..bla bla :opa:

p.s. was man heute noch immer so fordert neu entwickel zu "müssen" :denk:
Wir erleben doch schon den kapitalen Overflow, da ist Kopieren einfach günstiger und hilft mehr, allen, weiter ... falls das jemals gewünscht wäre :school:
 
Re: Sampling: gut oder böse? (Juristische Sicht)

Alph4 schrieb:
Tja wenn es Kraftwerk nicht um Geld oder Aufmerksamkeit geht, dann habe ich mich halt geirrt. Ich dachte die bräuchten es. Ich kenne die auch nicht gut genug, da ich mit deren Musik noch nie wirklich was anfangen konnte. Ich war eher überrascht, dass es die Band immer noch gibt.

:supi: :supi:
 
Re: Sampling: gut oder böse? (Juristische Sicht)

Alph4 schrieb:
Tja wenn es Kraftwerk nicht um Geld oder Aufmerksamkeit geht, dann habe ich mich halt geirrt. Ich dachte die bräuchten es. Ich kenne die auch nicht gut genug, da ich mit deren Musik noch nie wirklich was anfangen konnte. Ich war eher überrascht, dass es die Band immer noch gibt.
Sieh dir die Liste der diesjährigen Konzerte auf der Kraftwerk Website an, da kann man nun wirklich nicht davon ausgehen, dass es ihnen bei Pelham (der hat übrigens Klage beim Bunderverfassungsgericht eingereicht, nicht Ralf Hütter) um Geld oder Aufmerksamkeit geht. Da kann sich Ralf Hütter ganz beruhigt zurücklehnen.
https://de.wikipedia.org/wiki/Vorurteil
 
Re: Sampling: gut oder böse? (Juristische Sicht)

Warum hat Herr Kraftwerk eigentlich Afrika Bambaata noch nicht verklagt?
 
Re: Sampling: gut oder böse? (Juristische Sicht)

Da wurde im Nachhinein eine Zahlung in nicht unerheblicher Höhe vereinbart. Es geht Ralf Hütter offensichtlich darum, die Rechte an seiner Musik oder Teile davon zu behalten und sich entscheiden zu können, wem man das zugänglich (aus welchen Gründen auch immer) machen möchte. Ist das nicht nachvollziehbar?
 
Re: Sampling: gut oder böse? (Juristische Sicht)

Sampeln ist okay, man sollte vorher halt der eigentümer fragen, insbesondere wenns um komerzielle sachen geht.

Das so ne simple angelegenheit vors verfassungsgericht getragen wird, naja.

Weiter denk ich, früher hat man sich darum nicht so geschert und hat mehr oder weniger fahrlässig gehandelt und war sich der tragweite der urheberrechtsverletzung nicht bewusst, hiphop, producer, kiffen und so. Ich denke auch, pelham hat einfach muffesausen das er tanitemen an KW abdrücken muss.. Was weiss ich, pelham und kunst... Hahaha

Jedenfalls ein lustiges bild, ein taliban und ein bahnhofs-clochard vorm verfassungsgericht. :supi:

Neulich gabs ja ne crowd founding aktion wo man 24 000 pfund gesammelt hat und der betrag wurde richard l spencer zuteil, der die copyrechte vom legendären amenbreak hat. Der drummer ist ja schon verstorben. RIP.


https://m.facebook.com/story.php?story_ ... 59215&_rdr
 
Re: Sampling: gut oder böse? (Juristische Sicht)

Trigger schrieb:
Weiter denk ich, früher hat man sich darum nicht so geschert und hat mehr oder weniger fahrlässig gehandelt und war sich der tragweite der urheberrechtsverletzung nicht bewusst, hiphop, producer, kiffen und so. Ich denke auch, pelham hat einfach muffesausen das er tanitemen an KW abdrücken muss.. Was weiss ich, pelham und kunst... Hahaha


ähm...ja oder doch nein:

Das weiterreichen von Kassetten, war schon dazumal kein Kavaliersdelikt, musste aber akzeptiert werden. Da fing es mit Copyrights schon an :school:
 
Re: Sampling: gut oder böse? (Juristische Sicht)

Es geht nicht darum, on irgendein Schüler eine Cassetten-Kopie einem Freun zugänglich macht, sondern um die gewerbliche Nutzung fremder Musik oder Teilen davon. Pelham ist der Meinung, dass damit seine künstlerische Freiheit eingeschränkt sei. Wo seine Eingeschränktheit tatsächlich ist, dürfte bekannt sein.
 
Re: Sampling: gut oder böse? (Juristische Sicht)

König Alfons schrieb:
Alph4 schrieb:
Tja wenn es Kraftwerk nicht um Geld oder Aufmerksamkeit geht, dann habe ich mich halt geirrt. Ich dachte die bräuchten es. Ich kenne die auch nicht gut genug, da ich mit deren Musik noch nie wirklich was anfangen konnte. Ich war eher überrascht, dass es die Band immer noch gibt.
Sieh dir die Liste der diesjährigen Konzerte auf der Kraftwerk Website an, da kann man nun wirklich nicht davon ausgehen, dass es ihnen bei Pelham (der hat übrigens Klage beim Bunderverfassungsgericht eingereicht, nicht Ralf Hütter) um Geld oder Aufmerksamkeit geht. Da kann sich Ralf Hütter ganz beruhigt zurücklehnen.
https://de.wikipedia.org/wiki/Vorurteil
Ich habe halt in letzter Zeit mehr von Hasselhof mitbekommen als von Kraftwerk, daher meine Überraschung dass es die noch gibt. Was für neuen Stücke kannst du denn von Kraftwerk empfehlen zum mal reinhören? Vielleicht gefällt mir was neues von denen besser als das was sie damals gemacht haben.
 
Re: Sampling: gut oder böse? (Juristische Sicht)

König Alfons schrieb:
Es geht nicht darum, on irgendein Schüler eine Cassetten-Kopie einem Freun zugänglich macht, sondern um die gewerbliche Nutzung fremder Musik oder Teilen davon. Pelham ist der Meinung, dass damit seine künstlerische Freiheit eingeschränkt sei..


Die Kasseten im Getto der 80iger (USA) wurden auch nicht verschenkt...darum geht es

Was bei Pelham eingeschränkt ist :dunno:
 
Re: Sampling: gut oder böse?

tom f schrieb:
darsho schrieb:
Ich finde nichts verwerfliches beim samplen und auch nichts was irgendeine Genehmigung bräuchte.

Ich bin damit aufgewachsen, dass es normal war. Damals wurde niemand verklagt oder so ein Kack. Hab alles gesampelt was ich gut fand. Das war eine neue Produktionstechnik, aufregend und auch durchaus mi Arbeit verbunden.
Naja, ist leider 20 Jahre her. Heute ist die Situation anders.

Immer drauf achten dass alles legal ist und so ein scheiß. Das macht doch keinen Spaß so.


die genehmigung braucht es dann wenn kommerziell geld generiert wird.

ist ja wohl logisch - was du zu deinem privatvergnügen machst steht ja nicht zur diskussion

ja stimmt schon.
Wobei ich tatsächlich zu Pelhams argumentativer Linie tendiere bei dieser Sache, so ganz grundsätzlich. Hat mit meinen muskalischen Einflüssen zu tun, da ist halt durchaus auch früher Jungle, DnB und Hiphop dabei usw.

Trotzdem sollte KW bisschen Kohle abbekommen. Kenne den Umsatz von dem Setlut-Lied nicht, mir erscheint 17500 EUR aber ne ganze Menge für ein zwei Sekunden langes Sample ohne weltbewegende Schöpfungshöhe. Ist ja ein Beat ohne melodische Komponente, nur halt die Verwertungsrechte liegen klar bei KW. Hätte KW mal einfach die Kohle annehmen sollen. naja, steckt man nicht drin.

Ansonsten, es ist ein Kraftwerk-Thread !
gerade erst realisiert. Mist.
Ich halt mich also lieber raus...Kraftwerk-Threads drehen sich hier im Forum eh nur im Kreis ;-)

Andere Sache:
finde ich mega-peinlich, dass sich das Bundesverfassungsgericht mit sowas befassen muss.
Haben die nicht was wichtiges zu entscheiden statt so einen Mumpitz ?
Da sollte doch auch irgendein Landgericht ausreichen. Dass man da immer in Revision gehen kann, verursacht mir Kopfkratzen. Ist ja fast wie in Italien.
Und als nächstes dann der EUGH und dann die UNO ?
Oh Mann.
Würde das in USA zB nicht einfach unter Fair Use fallen ? Sowas bräuchte man hier auch, dann wär die Sache mal geklärt.
 
Re: Sampling: gut oder böse? (Juristische Sicht)

Was Afrika Bambaataa angeht: Da handelt es sich nicht um ein Sample, sondern die Melodie wurde lediglich auf einem Synthesizer nachgespielt. Ausserdem ist eine Note anders.
 
Re: Sampling: gut oder böse? (Juristische Sicht)

König Alfons schrieb:
Es geht nicht darum, on irgendein Schüler eine Cassetten-Kopie einem Freun zugänglich macht, sondern um die gewerbliche Nutzung fremder Musik oder Teilen davon. Pelham ist der Meinung, dass damit seine künstlerische Freiheit eingeschränkt sei. Wo seine Eingeschränktheit tatsächlich ist, dürfte bekannt sein.

Hätte nicht gedacht, daß ich unserem König mal uneingeschränkt zustimmen würde. :nihao:
 
Re: Sampling: gut oder böse? (Juristische Sicht)

König Alfons schrieb:
Da wurde im Nachhinein eine Zahlung in nicht unerheblicher Höhe vereinbart. Es geht Ralf Hütter offensichtlich darum, ...
...einiges an Geld zu bekommen.
Danke für die Info, wusste bisher nicht dass in diesem Fall schon viel Geld in Richtung Hütter geflossen ist.
 
Re: Sampling: gut oder böse? (Juristische Sicht)

Alph4 schrieb:
Wie schon geschrieben es gibt SampleCDs

Und da sollte man dann auch nochmal sehr genau das Kleingedruckte lesen. Bei Überschall dürfen nur einzelne Instrumente verwendet werden, nicht die ganzen Loops. Und auch davon nur eine bestimmte Anzahl pro Track. Für eine Verwendung in Computerspielen etc. müsste nochmal extra verhandelt werden usw...für mich ein Fall von Etikettenschwindel, wenn sowas als "frei verwendbar" beworben wird.
 
Re: Sampling: gut oder böse?

darsho schrieb:
mir erscheint 17500 EUR aber ne ganze Menge für ein zwei Sekunden langes Sample ohne weltbewegende Schöpfungshöhe. Ist ja ein Beat ohne melodische Komponente, nur halt die Verwertungsrechte liegen klar bei KW.

Ich kenne das fragliche Stück von Pelham/Setlur nicht, aber ist das Sample nicht aus "Metall auf Metall"?
Ich glaube das war in den 70er Jahren alles andere als trivial, das so hinzukriegen.
 
Re: Sampling: gut oder böse? (Juristische Sicht)

Das musikalische Fragment ist einzigartig und hat einen hohen Wiedererkennungswert. Hütter und Schneider sind von einem Bekannten aufmerksam gemacht worden, dass Moses Pelham das in einem Stück für Sabrina Setlur verwendet hatte. Dass man seine Musik nicht in einem Musikstück von einem x-beliebigen Arsch wiederfinden möchte, ist doch sicherlich nachvollziehbar.
 
Re: Sampling: gut oder böse?

Jörg schrieb:
darsho schrieb:
mir erscheint 17500 EUR aber ne ganze Menge für ein zwei Sekunden langes Sample ohne weltbewegende Schöpfungshöhe. Ist ja ein Beat ohne melodische Komponente, nur halt die Verwertungsrechte liegen klar bei KW.

Ich kenne das fragliche Stück von Pelham/Setlur nicht, aber ist das Sample nicht aus "Metall auf Metall"?
Ich glaube das war in den 70er Jahren alles andere als trivial, das so hinzukriegen.

Mir gehts um die rechtliche Schöpfungshöhe und die ist bei Drumbeats u.ä. schlicht nicht gegeben.
Dehalb kann man ja rein vom Urheberrecht auch keine Drumrhytmen schützen, genausowenig wie eine Allerwelts-Akkordfolge.
Dass es natürlich für die handwerkliche Komponente der Herstellung der tatsächlichen Aufnahme (sicherlich nicht trivial damsls sondern halbwegs zeitaufwendig) ein Verwertungsrecht gibt, schrieb ich ja :)

Trotzdem, ich mein wie lang haben die wohl an dem zwei Sekunden Beat dran gesessen damals ? Also da sind 17500 EUR nach meinem Empfinden mehr als großzügig für eine rein handwerkliche Arbeit ohne kompositorische Komponente.
Ist ja jetzt nicht so, als hätte der Pelham die ikonische Synthie-Melodie von Das Model gesampelt. Es ist nur ein popeliger Rhytmus über zwei Sekunden, den er auf seiner Festplatte gefunden hat.
Das einzig interessante an dem Loop ist ja die Klanggestaltung, das fällt eher in den Bereich Tonmeister-Arbeit/Produzent.
Also Kohle gebührt Ihnen imo dafür, aber mal vom Betrag her die Kirche im Dorf lassen.

Ob man vorher hätte fragen müssen, ist ja hinfällig. The damage is done, jetzt kann es ja nur noch um Entschädigung gehen.
Ich glaube Pelham übrigens, dass er gar nicht wusste, dass das Ding von Kraftwerk ist.
Damals in den 90ern waren viele angeblich Royalty-Free Loop-CDs im Umlauf, die mitnichten nur royalte-free Sachen enthielten. Dann kopiert man sich die später alle auf die Festplatte, vergisst was von wo kommt, denkt sich, man hat den Kram ja eh gekauft und es ist royalte free und später dann sowas.
Shit happens.
Aber ist nun wirklich keine große Nummer.

Bundesverfassungsericht...pfft...lächerlich...
 
Re: Sampling: gut oder böse? (Juristische Sicht)

Icb bin kein Jurist (zum Glück ;-) ), aber ich glaube dass Metall auf Metall mehr ist als nur Handwerk oder "nur" ein Beat.

Vielleicht kommt es im Endeffekt auf den Musikgeschmack des Verfassungsrichters an. :mrgreen:
 
Re: Sampling: gut oder böse? (Juristische Sicht)

Zum Thema gibt es ein Urteil des Bundesgerichtshofs, was von mir aus Forumteilnehmer gerne hier als lächerlich oder ungerechtfertig ansehen können. Menschen haben nun einmal eine unterschiedliche Auffassungsgabe. Bei der von Moses Pelham eingereichten Klage beim Bundesverfassungsgerichts gehts es aber am etwas anderes und da empfiehlt es sich, bevor irgendwelche Laienmeinungen formuliert werden, sich mit der Sache zu beschäftigen.
 
Re: Sampling: gut oder böse? (Juristische Sicht)

Jörg schrieb:
Icb bin kein Jurist (zum Glück ;-) ), aber ich glaube dass Metall auf Metall mehr ist als nur Handwerk oder "nur" ein Beat.

Vielleicht kommt es im Endeffekt auf den Musikgeschmack des Verfassungsrichters an. :mrgreen:
Man sollte die Richter da nicht für so dumm halten, wie man womöglich selber ist.
 
Re: Sampling: gut oder böse? (Juristische Sicht)

Pelham wusste schon, von wem das ist:

(SPON:)
"Auch das Nachspielen der Sequenz mit eigenen Mitteln - was die rechtlichen Probleme lösen würde - sei jedenfalls für Hip-Hopper keine Option, so Pelhams Anwalt Andreas Walter. Sie wollten "das Original". Volker Tripp vom Verein Digitale Gesellschaft assistierte: Musikschaffende wie Pelham versuchten, "eine Referenz zu setzen auf die Aura, den Geist, die Energie einer bestimmten Epoche"."

Wer selbst Abmahungen schreibt, der kennt die Gesetzeslage eigentlich auch genau.


Musikhistorisch gesehen sollten alle die Kirche im Dorf lassen finde ich, vor allem wenn man so was liest:

(SPON:)
Als Verfassungsrichter Andreas Paulus ganz grundsätzlich fragte, ob die Forderung von Lizenzgebühren für Sampling nicht "die Beatles des 21. Jahrhunderts im Keim ersticken" würde, bat Kraftwerk-Mitglied Hütter noch einmal ums Wort: "Die Beatles-Generation zeichnet sich dadurch aus, dass sie ihre eigene Musik geschrieben hat."

...und zB die Geschichte von "Come Together" kennt (http://jasonwaters.qwriting.qc.cuny.edu ... henticity/)
oder einfach nur die Wurzeln der Beatles: http://www.beatlesagain.com/broots.html
 
Re: Sampling: gut oder böse? (Juristische Sicht)

König Alfons schrieb:
Man sollte die Richter da nicht für so dumm halten, wie man womöglich selber ist.

Vor allem halte ich Richter für Menschen, und 100%ig neutral - also ganz ohne Einflüsse durch die eigenen Werthaltungen - kann kein Mensch urteilen.
Insofern war meine Bemerkung mit dem Musikgeschmack der Richter durchaus ernst gemeint.
 
Re: Sampling: gut oder böse? (Juristische Sicht)

Es wäre fatal, wenn das so wäre.
 
Re: Sampling: gut oder böse? (Juristische Sicht)

V au schrieb:
(SPON:)
"Auch das Nachspielen der Sequenz mit eigenen Mitteln - was die rechtlichen Probleme lösen würde - sei jedenfalls für Hip-Hopper keine Option, so Pelhams Anwalt Andreas Walter. Sie wollten "das Original". Volker Tripp vom Verein Digitale Gesellschaft assistierte: Musikschaffende wie Pelham versuchten, "eine Referenz zu setzen auf die Aura, den Geist, die Energie einer bestimmten Epoche"."

... was schon irgendwie der Brüller ist, weil Pelham doch andererseits behauptet gar nicht gewusst zu haben wie das Original heißt. :mrgreen:
Da sag doch einer die Juristerei hätte nicht ihre komischen Seiten. :mrgreen:
 
Re: Sampling: gut oder böse? (Juristische Sicht)

Herr Pelham hat sich in der Sache im Laufe der Jahre mehrfach widersprochen.
 


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