Pelham vs. Kraftwerk - Sampling-Urteil - EuGH, Verfassungsgericht, HH, Finales Urteil erwartend

Re: Sampling: Verfassungsgericht über K. (Juristische Sicht)

Off Topic, daher gerne abtrennen

freidimensional schrieb:
weltweite Eingentums- und Ressourcenverteilung :lol:
Das willst Du nicht, denn dann haben wir alle gemeinsam Hunger ... ist ein böser Gedanke, aber es ist so.
 
Re: Sampling: Verfassungsgericht über K. (Juristische Sicht)

fanwander schrieb:
Off Topic, daher gerne abtrennen

freidimensional schrieb:
weltweite Eingentums- und Ressourcenverteilung :lol:
Das willst Du nicht, denn dann haben wir alle gemeinsam Hunger ... ist ein böser Gedanke, aber es ist so.
Nein das ist natürlich nicht so.
Es gibt eine Überproduktion an Lebensmitteln.
Ich sag nur: Milchpreis.
/OT
 
Re: Sampling: Verfassungsgericht über K. (Juristische Sicht)

fanwander schrieb:
betadecay schrieb:
ich frage mich nur, ob die damals so korrekt gearbeitet haben,wie es unser heutiges Rechtsverständins erfordert.
Da werden zwei Aspekte miteinander kombiniert, die nicht wirklich kombinierbar sind: damaliges Verhalten anhand heutigem Rechtsverständnis bewerten. Wie bewertest Du jemanden, der 1853 mit einer Vierspännerkutsche mit mehr als 50 Sachen durch eine geschlossene Ortschaft gefahren ist - StVO? Wie beurteilst Du Hexenverbrennungen heute? Wie eine Verurteilung wegen Homosexualität im im Jahr 1972 (war '72 tatsächlich strafbar!)?

Als Max Ernst die Collage gemacht hat, galt das Kunsturhebergesetz von 1907. In dem Gesetz waren zB viel kürzere Schutzfristen niedergelegt. Möglicherweise hat er die eingehalten. Möglicherweise waren aber Collagen da noch garnicht geregelt. Die Kunstform kam ja erst Mitte bis Ende der 1910er Jahren auf.

Das ist natürlich wahr. Fazit ist also, dass der von mir eingebrachte Vergleich tatsächlich hinkt. Und dass ich wieder was gelernt habe. :idea:
 
Re: Sampling: Verfassungsgericht über K. (Juristische Sicht)

Dann könnte man ja auch mal zum Thema machen warum die Schutzfristen heute so viel länger sind...
Stichwort Lex Disney...
 
Re: Sampling: Verfassungsgericht über K. (Juristische Sicht)

starling schrieb:
Nein das ist natürlich nicht so.
Es gibt eine Überproduktion an Lebensmitteln.
Ich sag nur: Milchpreis.
/OT
Die Überproduktion von Lebensmitteln, die hier vielleicht 200 Mio Menschen etwas satter machen könnte als sie es eh schon sind, ist nichts gegen die Vollunterversorgung von 3,5 Milliarden Menschen anderswo. Der dazugehörende Film handelt von Tropfen auf heiße Steine.Vergisses.
 
Re: Sampling: Verfassungsgericht über K. (Juristische Sicht)

fanwander schrieb:
starling schrieb:
Nein das ist natürlich nicht so.
Es gibt eine Überproduktion an Lebensmitteln.
Ich sag nur: Milchpreis.
/OT
Die Überproduktion von Lebensmitteln, die hier vielleicht 200 Mio Menschen etwas satter machen könnte als sie es eh schon sind, ist nichts gegen die Vollunterversorgung von 3,5 Milliarden Menschen anderswo. Der dazugehörende Film handelt von Tropfen auf heiße Steine.Vergisses.
Dazu wär mal ne Quelle interessant.
Jean Ziegler, ehem. UN-Sonderberichterstatter für das Recht auf Nahrung spricht jedenfalls vom Gegenteil.
 
Re: Sampling: Verfassungsgericht über K. (Juristische Sicht)

fanwander schrieb:
Das willst Du nicht, denn dann haben wir alle gemeinsam Hunger ...
Das könnte man übrigens auch auf die Studioausstattung übertragen. Wie würden unsere Studios aussehen, wenn wir alle unseren Ressourcen hernehmen und alle Menschen, die Musik machen möchten (nicht unbedingt aktiv machen, sondern lediglich ausgestattet sein möchten), gleich ausstatten. Alternative: Kein Eigentum, sondern nur noch öffentliche Studios und Zugangsberechtigung nach Talent und Fähigkeiten. Ob Sampling oder was auch immer: Marktwirtschaft vs. Sozialismus.
 
Re: Sampling: Verfassungsgericht über K. (Juristische Sicht)

Wir hatten Anfang 90er ne russische Band zu Gast.
Alle haben sich über den Kommunismus beschwert, aber die hatten Zugang zu nem Studio mit Fairlight.

Von soclhen Möglichkeiten würden die heute träumen, wenn es nicht dien digitale Revolution gegeben hätte.

Und die wiederum würde heute jedem ermöglichem, Musik auf professionellem Level zu machen, wenn die Verteilung rational wäre.

Gar kein Problem.
 
Re: Sampling: Verfassungsgericht über K. (Juristische Sicht)

Michael Burman schrieb:
Alternative: Kein Eigentum, sondern nur noch öffentliche Studios und Zugangsberechtigung nach Talent und Fähigkeiten.

Schlechte Idee: wer befindet über "Talent und Fähigkeiten"? Hätten Throbbing Gristle oder SPK so auch nur eine Minute Studiozeit bekommen?
 
Re: Sampling: Verfassungsgericht über K. (Juristische Sicht)

starling schrieb:
Dazu wär mal ne Quelle interessant.
Die habe ich natürlich nicht - ich gestehe nur mein eigenes Hirn benutzt zu haben. 3,5 Mrd hungernde sind offensichtlich falsch; laut wfp.org sind's knappe 800Mio.

Aber die Überproduktion erlaube ich mir als ganz sinnvoll hochgerechnet zu haben. Butterberg und Co werden ja nur hier überproduziert, und da kann man davon ausgehen, dass die Überproduktion die genutze Produktion nicht übersteigt. In Europa haben wir ganzgrob 200-Mio Einwohner. Selbst wenn wir ein 100%ige Überproduktion hier hätten, dann würde das bedeuten, dass bei den Hungenden nur ein Viertel von deren Bedarf ankommen.

Ich hab mir noch zwei Studien dazu kurz quergelesen, da stand zwar lang und breit drin, wer wieviel wegwirft, aber die entscheidende Zahl fehlte in beiden: nämlich das Verhältnis Menge produzierter Lebensmittel zu Menge nicht verbrauchte Lebensmittel.

Jean Ziegler, ehem. UN-Sonderberichterstatter für das Recht auf Nahrung spricht jedenfalls vom Gegenteil.
Quelle? ;-)
 
Re: Sampling: Verfassungsgericht über K. (Juristische Sicht)

betadecay schrieb:
Schlechte Idee: wer befindet über "Talent und Fähigkeiten"? Hätten Throbbing Gristle oder SPK so auch nur eine Minute Studiozeit bekommen?
Naja, vielleicht etwas übertrieben. Genug Willen würde schon ausreichen und Bereitschaft aus eigener Bude rauszugehen und in einer öffentlichen Einrichtung zu musizieren. Allerdings, jeder, der will, eine E-Gitarre für Zuhause? Nö! Selbst hier im Forum kann sich nicht jeder leisten! 8)
 
Re: Sampling: Verfassungsgericht über K. (Juristische Sicht)

@Florian: die EU allein hat 508,2 Mio Einwohner... Nordamerika 529 Mio...

Ich würd sagen wir vertagen das Thema das nicht uninteressant ist weils hier OT ist

Quelle von Ziegler bin ich zu faul zu suchen, seine Haltung ist bekannt, bekannt auch sein Spruch
"jedes verhungerte Kind ist ein ermordetes Kind".
Er ist auch nicht unumstritten.
 
Re: Sampling: Verfassungsgericht über K. (Juristische Sicht)

Michael Burman schrieb:
betadecay schrieb:
Schlechte Idee: wer befindet über "Talent und Fähigkeiten"? Hätten Throbbing Gristle oder SPK so auch nur eine Minute Studiozeit bekommen?
Naja, vielleicht etwas übertrieben. Genug Willen würde schon ausreichen und Bereitschaft aus eigener Bude rauszugehen und in einer öffentlichen Einrichtung zu musizieren. Allerdings, jeder, der will, eine E-Gitarre für Zuhause? Nö! Selbst hier im Forum kann sich nicht jeder leisten! 8)

Dabei ist an ner E-Guitarre doch nix dran.
Ein Küchenbrett und ein bischen Draht.

Könnte man für jeden auf der Welt produzieren.

Radios - aka Verstärker mit Speaker - gibts auch endlos.
 
Re: Sampling: Verfassungsgericht über K. (Juristische Sicht)

starling schrieb:
Dabei ist an ner E-Guitarre doch nix dran.
Ein Küchenbrett und ein bischen Draht.

Könnte man für jeden auf der Welt produzieren.
Wer entscheidet aber darüber, dass die knappen Ressourcen jetzt ausgerechnet für E-Gitarren aufgewendet werden sollen und nicht für was anderes? Wenn man alle Menschen auf der Erde befragt, wird am Ende für E-Gitarren nicht viel übrig bleiben. 8)
 
Re: Sampling: Verfassungsgericht über K. (Juristische Sicht)

Altered States schrieb:
Was ich oben vergessen habe zu sagen: Man kann auch versuchen etwas nachzubauen, wenns nicht klappt, dann kann man ja hier im Forum immer noch nachfragen wie das gehen könnte. So würde ich das zumindest machen. Sich einfach heutzutage irgendwo bedienen wäre nicht so mein Fall.

Schau mal hier:
Wikipedia.org/wiki/Schranken_des_Urheberrechts

Für dich privat brauchst du wohl nicht nachfragen
 
Re: Sampling: Verfassungsgericht über K. (Juristische Sicht)

V au schrieb:
... Für dich privat brauchst du wohl nicht nachfragen
Naja, wenn man von den Tracks, mit den Samples, dann etwas auf soundcloud hochladen würde, dann wäre das ja nicht mehr privat - so sehe ich das momentan jedenfalls noch, aber vielleicht ändert sich das ja.
 
Re: Sampling: Verfassungsgericht über K. (Juristische Sicht)

Zitate, § 51 UrhG Bearbeiten
→ Hauptartikel: Zitatrecht
Durch Zitate können ganze Werke oder Teile davon in einem durch den Zweck gebotenen Umfang übernommen werden. Da auch der Urheber auf den kulturellen Errungenschaften der Allgemeinheit aufbaut, kann ihm dieser verhältnismäßig geringe Eingriff im Interesse der Allgemeinheit zugemutet werden, sofern er die kulturelle Auseinandersetzung fördert (§ 51 UrhG).

Der Gesetzgeber unterteilt grundlegend in das sog. Großzitat, Kleinzitat und Musikzitat. Allerdings muss das Zitat der Unterstützung oder Auseinandersetzung mit den eigenen Aussagen dienen, oder ein Mittel künstlerischer Gestaltung sein (so genannte Belegfunktion). Die Schranke wird beispielsweise überstrapaziert, wenn eine Arbeit allein dadurch erstellt wird, dass verschiedene Zitate aneinandergereiht werden. Die Übernahme muss vielmehr die Schaffung eines selbständigen, schutzfähigen wissenschaftlichen Werks bezwecken.

Öffentliche Wiedergabe, § 52 UrhG Bearbeiten
Eine öffentliche Wiedergabe ist auch ohne Zustimmung des Urhebers möglich, wenn sie keinem Erwerbszweck des Veranstalters dient, die Teilnahme unentgeltlich möglich ist und keiner der ausübenden Künstler eine besondere Vergütung erhält (§ 52 UrhG).

Für diese Wiedergabe ist jedoch eine angemessene Vergütung zu zahlen. Die Vergütungspflicht entfällt jedoch unter bestimmten Umständen, z. B. bei Veranstaltungen der Jugend- oder Sozialhilfe und Schulveranstaltungen, die nur einem begrenzten Personenkreis zugänglich sind.


Die Frage wäre also, Altered States:
Was ist eine angemessene Vegütung, wenn du das Stück nur zum Anhören hochlädst, ohne download Möglichkeit und ohne finanzielles Interesse?
 
Re: Sampling: Verfassungsgericht über K. (Juristische Sicht)

Das Alter der Werke könnte auch eine Rolle spielen, sozusagen "Allgemeingut", wie bei Patenten.

Ihre
Annie Way
 
Re: Kraftwerk - Verfassung - Klage wegen Musikklau

ein bisschen OT:

US-Urteil: Remastering von Aufnahmen schafft neues Copyright

http://www.heise.de/newsticker/meldung/ ... 25094.html

wenn ein lied in kalifornien digital neu gemastert wird, entsteht laut rechtsspruch ein neues lied. teile der rechte gehen somit an die neuen "schöpfer".

also ich weiß ja nicht wie es euch geht, aber ich fang jetzt an zu mastern 8)
 
Re: Kraftwerk - Verfassung - Klage wegen Musikklau

"Kraftwerk" sollten jetzt die Chance nutzen und sofort eine Platte rausbringen, die Gunst der Stunde nutzen und die Aufmerksamkeit in eine andere Richtung lenken. Das wird aber nichts.
 
Re: Sampling: Verfassungsgericht über K. (Juristische Sicht)

V au schrieb:
Die Frage wäre also, Altered States:
Was ist eine angemessene Vegütung, wenn du das Stück nur zum Anhören hochlädst, ohne download Möglichkeit und ohne finanzielles Interesse?
Die "angemessene Vergütung" wird für die GEMA-Mitglieder durch die GEMA-Hebesätze bestimmt, die wiederum durch das Bundespatentamt als Aufsichtsbehörde staatlich kontrolliert werden.

Für nicht GEMA-Mitglieder gilt es die Vergütung individuell auszuhandeln. Im Streitfall würde aber sicher der GEMA-Hebesatz als Vergleichswert hergenommen.
 
Re: Kraftwerk - Verfassung - Klage wegen Musikklau

Ralf geht es darum, selbst entscheiden zu können, wer Ausschnitte aus den Stücken von "Kraftwerk" verwendet.
 
Re: Kraftwerk - Verfassung - Klage wegen Musikklau

PeterPesl schrieb:
ein bisschen OT:

US-Urteil: Remastering von Aufnahmen schafft neues Copyright

http://www.heise.de/newsticker/meldung/ ... 25094.html

wenn ein lied in kalifornien digital neu gemastert wird, entsteht laut rechtsspruch ein neues lied. teile der rechte gehen somit an die neuen "schöpfer".

also ich weiß ja nicht wie es euch geht, aber ich fang jetzt an zu mastern 8)

ziemlich bis sehr absurd - aber was wundert einem das bei der absolut insdustriefreundlichen rechtsprechung dort.

die frage ist dann nur noch: darf denn auch "ungefragt" remastered werden ?

ich könnte mir vorstellen dass das so eine vor kurzem erdachte hintertüre ist: die artists haben wohl sehr oft bei ihren verträgen den labels das uneingeschränkte recht eigeräumt sachen zu remastern und plötzlich stärkt sich durch so ein urteil die macht des konzerne zu ungunsten des tatsächlichen urhebers.

irgendwie schon traurig wie sehr oft emotinale- und finanzielle logik diematral zu einander stehen.

allerdings legt der artikel eine gewisse differenzierung nahe die man durchaus argumentieren kann - lediglich ist der begriff "remaster" da zu eng gefasst da auch szenarien berücksichtigt werden sollen bei denen mehr passiert.
der grosse brocken für die labels ist jedenfalls die verlängerung der rechte durch die bearbeitung. somit könnte es dann in zukunft so sein dass werke gar nie "frei" werden.

its a businesss after all
 
Re: Kraftwerk - Verfassung - Klage wegen Musikklau

Was hat denn ein ReMastern mit Sample klau zu tun?
 
Re: Sampling: Verfassungsgericht über K. (Juristische Sicht)

fanwander schrieb:
V au schrieb:
Die Frage wäre also, Altered States:
Was ist eine angemessene Vegütung, wenn du das Stück nur zum Anhören hochlädst, ohne download Möglichkeit und ohne finanzielles Interesse?
Die "angemessene Vergütung" wird für die GEMA-Mitglieder durch die GEMA-Hebesätze bestimmt, die wiederum durch das Bundespatentamt als Aufsichtsbehörde staatlich kontrolliert werden.

Für nicht GEMA-Mitglieder gilt es die Vergütung individuell auszuhandeln. Im Streitfall würde aber sicher der GEMA-Hebesatz als Vergleichswert hergenommen.


es gibt eine Seite, die nennt sich:

rechtaufremix.org

da stehen viele interessante Artikel usw

zb folgendes Interview
https://rechtaufremix.org/remixer-9-geo ... enpraktik/

Hier zwei Auszüge daraus, loht sich wirklich zu lesen,
ich wusste zb nicht, dass es eine Doku über sampling gibt, die nicht gezeigt werden darf, weil sie Samples enthält ;-)


Georg Fischer hat Soziologie, Philosophie und Musikwissenschaft in Berlin studiert. Neben journalistischen Tätigkeiten, vor allem für das Wiener Printmagazin skug und das Berliner Webmagazin und -radio BLN.FM spielt Fischer als DJ unter dem Namen „Ghost Notes“ House und Bassmusic und seit ein paar Monaten in einer Bandformation namens „Remustard“ (zusammen mit einem MC und einem Schlagzeuger). Hinzu kommt seit drei Jahren das Blog Jäger und Sampler.

Du hast eine Diplomarbeit zum Thema „Kreativität und Innovation des Samplings“ geschrieben – was genau war hier Deine Forschungsfrage?

Ich hatte zwei grundlegende Forschungsfragen: Welche Kreativität(en) lassen sich beim Sampling historisch und aktuell beobachten? Und: Welche innovativen, das heißt konkret: folgenreichen Konsequenzen hatte die historische Entwicklung des Samplings auf die heutige Produktion, Distribution und Rezeption von Musik?

....

Was hältst Du von der Idee, ein vergütetes Recht auf Remix einzuführen?

Ich denke, dass das ein wichtiger Schritt ist, um das Sampling, das mit Sicherheit nicht nur im Do-it-Yourself-Bereich sondern auch in der Musikindustrie eine weitverbreitete „Schattenpraktik“ darstellt, aus der rechtlich bedenklichen Grauzone zu holen. Letztlich ist es dann aber auch eine schwierig einzuschätzende Sache, wie viel (prozentuale) Vergütung sein muss oder darf. Außerdem sollten die Konsequenzen mit dem zu erwartenden Nutzen und Problemen abgewogen werden. Ich könnte mir nämlich auch vorstellen, dass sich viele „Geremixte“ entstellt, vorgeführt oder in gewisser Weise missbraucht fühlen, wenn ihre persönliche geistige Schöpfung gegen ihren Willen oder ihre Überzeugung kommerziell breit vermarktet wird, selbst wenn Lizenzen die Beteiligung regeln würden.

....



Quelle: rechtaufremix.org
 
Re: Pelham vs. Kraftwerk - Verfassung - Klage - Sammelbereic

Eine Sache muss man Pelham lassen. Er ist durch seine Musik als Produzent nicht weit über die Landesgrenzen bekannt geworden. Spätestens jetzt kennt man zumindest seinen Namen. In vielen Ländern war die vorläufige Wendung vom 31. Mai Thema. So auch in den USA: http://www.washingtontimes.com/news/201 ... -sample-v/
 
Re: Pelham vs. Kraftwerk - Verfassung - Klage - Sammelbereic

Pelham ist ein... und imho ist das einzige was er gut gemacht hat, Stefan Raab eins auf die Fresse zu geben. Damit erschöpft sich aber schon sein kreatives Schaffen.
 
Re: Sampling: Verfassungsgericht über K. (Juristische Sicht)

V au schrieb:
Außerdem sollten die Konsequenzen mit dem zu erwartenden Nutzen und Problemen abgewogen werden. Ich könnte mir nämlich auch vorstellen, dass sich viele „Geremixte“ entstellt, vorgeführt oder in gewisser Weise missbraucht fühlen, wenn ihre persönliche geistige Schöpfung gegen ihren Willen oder ihre Überzeugung kommerziell breit vermarktet wird, selbst wenn Lizenzen die Beteiligung regeln würden.
....
Quelle: rechtaufremix.org
Nun, dazu braucht es kein neue Regelung die, den Remix behandelt, das wird vollständig vom persönlichkeitsrechtlichen Abschnitt des UrhRG abgedeckt.

Das interessante an der Stelle ist aber, dass wir ggf von zwei verschiedenen Ansprechpartnern für das Sample-Original sprechen. Denjenigen, der eine Melodiefolge erfunden hat, und denjenigen, der den konkreten Klang erstellt hat. Heutzutage wird es ja immer für selbstverständlich gehalten, dass derjenige, dem ein Groove einfällt, auch die Beatprogrammierung und die Aufnahme und den Mix gemacht hat. Das war früher nicht so. Da gab es auf der einen Seite einen Komponisten und Arrangeur, der nur ein Notenblatt beschrieben hat, und auf der anderen Seite gab es die Plattenfirma, die die Musiker und Toningenieure bezahlt hat.
Die Plattenfirma hat m.M. keinen Recht auf Einspruch, aber der Komponist und Arrangeur, kann sehr wohl die wiederverwendung verbieten.

Ein Recht auf Remix, das die Lizenzbeteiligung regeln würde, würde nur die Beziehung Remixer<->Plattenfirma regeln. Die Beziehung Remix<->Komponist wird weiter durch das UrhRG geregelt. Es bleibt also dabei, dass man den Urheber fragen muss.
 
Re: Pelham vs. Kraftwerk - Verfassung - Klage - Sammelbereic

Ich finde es Interessant auf Spiegel Online zu lesen, was Smudo (Fanta4) zum Urteil sagt:

" Smudo, Rapper und Texter (Die Fantastischen Vier), begrüßte das Urteil als gute Entscheidung. Im Interview mit dem Radiosender MDR Jump sagte er, es müsse jetzt eine Praxis der Rechtsprechung geben, die eine genaue Sekundengrenze festlegt. Er selbst erwarte von anderen Künstlern, die Musik der Fantastischen Vier in ihren Songs verwenden, dass sie dafür bei ihm um Erlaubnis fragen würden. "Es wäre natürlich nicht gut, wenn jemand käme, das Gleiche nochmal macht, und dann einen Riesenhit landet", so Smudo.

Für mich ist das eine ganz schöne Mimi-Weichei Nummer. Selber möchte man als Künstler nicht so gerne betroffen sein und gefragt werden.
Interessant wäre es auch zu erfahren, wie Moses selber damit umgeht. Ich würde mich freuen, wenn Künstler jetzt vermehrt
3P Produktionen Samplen und damit einen veritabelen Hit hätten.
 
Re: Sampling: Verfassungsgericht über K. (Juristische Sicht)

fanwander schrieb:
In Europa haben wir ganzgrob 200-Mio Einwohner. Selbst wenn wir ein 100%ige Überproduktion hier hätten, dann würde das bedeuten, dass bei den Hungenden nur ein Viertel von deren Bedarf ankommen.



???


also die eu hat knapp 500 millionen einwohner und das geografische europa etwa 750 millionen.

weiters kann man doch bitte bei einer überproduktion nicht nur den strukturellen überschuss betrachten sondern man muss auch jenen teil der verkonsumierten überproduktion berücksichtigen der dazu führt dass fettleibigkeit eine epidemie im den westlichen industristaaten geworden ist.

mal ganz grob spekuliert: wenn neben der faktischen überproduktion die - aus subventionsgründen existiert - die leute auch nur die hälfte fressen würden - was sicher noch im rahmen wäre - so sähe das nochmal ganz anders aus mit dem fussabdruck - oder besser dem fusstritt den da andere entwicklungszonen bekommen.

es reicht wenn man ein paar mal im monat fleisch konsumiert - unsere grosseltern haben das bewiesen - wer glaubt es sei eine errungenschaft und ein wohlstand sich täglich mehrfach mit tierkadavern vollzustopfen ist ohnehin auf einem philosophischen und umwelttechnischen irrweg der gröberen sorte.

ist halt wie mit dem samplen - man muss die sachen im masse machen und im rahmen einer gewissen ethik :mrgreen:
 


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