Pelham vs. Kraftwerk - Sampling-Urteil - EuGH, Verfassungsgericht, HH, Finales Urteil erwartend

Wenn jemand Stücke aus 'ner Zeitung ausschneidet und daraus ein Bild macht, ist es nicht das vergleichbar mit jemandem der die Artikel klaut und veröffentlicht.
 
Ja, und? Wir erlauben ja auch keine Bankeinbrüche, nur weil es Leute gibt, die sich nicht an das Verbot halten?
Ich denke du hast schon verstanden worauf ich hinaus wollte. :cool:

Ich gehöre zu der Generation die Mitte/Ende der 90er angefangen hat elektronische Musik zu machen. Drum'n'Bass, Trip Hop, French/Disco House, alles war voll mit Samples. Und was wurde gemacht wenn das Copyright mehrfach erheblich verletzt wurde? Einfach als Whitelabel (-> U2 vs. Daft Punk) veröffentlicht! Lustigerweise wurde das Konzept von den Majors einige Jahre später dankend aufgegriffen und offiziell Mashups veröffentlicht.... siehe The Strokes vs. Christina Aguilera, oder Queen vs. Outkast. It's all about the money....

Dieses "darf ich ich nicht" weil es verboten ist, ist mir im Zusammenhang mit Musik gänzlich unbekannt. Das ist wie bei einer Baustellen Ampel auf dem Land bei Rot drüberzufahren.... :mrgreen:
 
Ja, an solche Vorgaben hält sich aber auch nur der preußische Deutsche....


Nee, die Gerichte tun das :)

Hast du schon mal vor Gericht so eine Sache versucht zu klären? Ich schätze nicht. Da sitzen Leute, die wissen nichts. Und lassen sich von Gutachtern, Anwälten, Klägern und Beklagten was erzählen, die behaupten, sie wüssten was. Da nicken dann welche mit dem Kopf, andere schütteln den. Hinterher fassen die das zusammen, was von all dem Kram sie verstanden haben. Das ist regelmäßig nicht viel. Dann sagen die was im Beschluss oder Urteil, und begründen das mit Worten. Sollte man als Künstler nicht lesen, ist sehr lebensfremd. Hab dort schon Geld ausgegeben und sogar gewonnen, kenne das Terrain also aus erster Hand. Ist aber ein Pyrrhussieg, kann man, muss man aber nicht. Anschließend schreiben irgendwelche Redakteure, die noch weniger Ahnung von der Sache, von der Kunst und von Samples erst recht nicht haben als die vorgenannten Leute, und bringen alles noch mehr durcheinander. Danach sprechen Leute in Foren darüber, wissen es noch besser. Ich wüsste keinen außer Douglas Adams, der so einen Quatsch halbwegs menschlich auflösen könnte. Vielleicht mit 42? :)
 
Lustig ist auch, dass jeder das Metall auf Metall Sample erwähnt, aber niemand auf das Mardi Gras Sample zu sprechen kommt.

Ich habe auch schon unheimlich viel (ohne Erlaubnis) gesamplet und in meinen Songs verwendet. Einige Samples sind etwas offensichtlicher, andere nicht mal mehr von mir zu erkennen.
Also was solls? Ist wie @Rastkovic schon sagte: Ist wie auf dem Land über eine rote Baustellenampel drüber fahren. Ist zwar verboten, wenns aber keiner bemerkt schadet man niemandem damit.
 
wenns aber keiner bemerkt schadet man niemandem damit.

Genau das sehen einige Beteiligte ja eben anders. Ein Hütter hat Angst um sein Stück vom Kuchen und argumentiert, dass es kleiner würde, wenn ein Pelham einen Schnippel aus einer ollen Krautrockkamelle sampelt und in seinen stumpfsinnigen Deutschrap einbaut.
 
Ich kenne nur die Aussage von Ralf Hütter, dass er über die Verwendung seiner Musik und seien es auch nur kurze Abschnitte, selber entscheiden möchte und da es in dieser Angelegenheit, wenn es um schützenswerte Klänge geht, bisher keine Rechtsprechnung gibt, zieht er das über mehr als 20 Jahre durch. Jeder kreative und phantasievolle Musiker sollte froh sein, wenn es nicht jedem Hinz und Kunz erlaubt ist, etwas aus der Musik anderer unerlaubt zu entnehmen, obwohl es ihm technisch möglich gewesen wäre, dieses Fragment selber herzustellen und dieses wiedererkennbar zum Zweck des eigenen kommerziellen Vorteils in ein eigenes Musikstück einzubauen.
 
Wenn wir schon dabei sind... interessant wäre auch das verwendete Equipment gewesen.
Die Sachen die damals verwendet wurden sind heute entweder Klassiker oder bereits vor einigen Jahren verschrottet worden.

So schlecht ist das Lied von Sabrina Setlur gar nicht. Ich finde Background Chor echt geil. Klingt in meinen Ohren nach Trinity
 

Alle eingängigen Stellungnahmen von sogenannten "Geschädigten". In unserem Falle siehe z.B. BGH, Urteil vom 13. 12. 2012 – I ZR 182/11 – Metall auf Metall II; OLG Hamburg. Hütter ist der Ansicht, er habe einen Schaden erlitten, und fordert (1) Unterlassung, (2) Schadensersatz, (3) Herausgabe der Tonträger zum Zwecke der Vernichtung.
 
Jeder kreative und phantasievolle Musiker sollte froh sein, wenn es nicht jedem Hinz und Kunz erlaubt ist, etwas aus der Musik anderer unerlaubt zu entnehmen

ich möchte hier mal hinz und kunz in schutz nehmen, die es nicht verdient haben, mit möschen gleichgesetzt zu werden.

hinz und kunz sind respektable mitbürger, die mit ehrlicher arbeit ihr geld verdienen.

 
Zuletzt bearbeitet:
Wenn jemand Stücke aus 'ner Zeitung ausschneidet und daraus ein Bild macht, ist es nicht das vergleichbar mit jemandem der die Artikel klaut und veröffentlicht.

die rödelheimer scheiden aber den schriftzug "BILD" raus und beschmieren ihn mit scheiße. :D das ist schon etwas anderes.

hütter hat irgendwo mal gesagt, er wäre halt gerne gefragt worden. das hielte ich für eine selbstverständlichkeit, die man von jedem erwarten kann.

so am rande: wäre der streit 10 jahre älter, wäre in der dritten instanz schluss gewesen...
 
Für mich ist die Sache klar:
wenn ich etwas sample von einer Veröffentlichung, ganz egal was, aus welchem Land, und aus welchem Jahr, dann bin ich mir darüber bewusst dass ich eine Erlaubnis einholen sollte, wenn ich auf Nummer sicher gehen will und meinen Track selber auch veröffentliche.
Wenn ich darauf keinen Bock habe, und das halte ich an sich für eine legitime Sichtweise, dann muss ich aber auch mit den Konsequenzen leben können falls es Ärger gibt. Trotzdem halte ich es nicht grundsätzlich für verwerflich wenn man das eben nicht macht, sondern einfach sampelt.
Tue ich das nicht, dann muss ich mir darüber im Klaren sein, dass das rechtlichen Ärger geben kann wegen Urheberrecht usw.
Den erhobenen Zeigefinger "Das darfst Du nicht" wegen sonstwas halte ich für überholt.
Wenn ich aber das Sample oder den Loop so ändere, dass es eh keiner wieder erkennt, dann kann ich recht entspannt sein. Zumal das heutige Urteil mich in dieser Sichtweise bestärkt.

Sampling, Samples, Musik bestehend aus Samples und ggf. anderem Material ist nichts Verwerfliches, ich halte es für einen sehr kreativen Prozess was manche mit diesen Mitteln erschaffen.
 
@ virtualant
Stimmt! Nur sollte es eine zeitliche Limitierung geben, so um die 30 Jahre..
Oder gibts sowas, wenn einer verstorben ist?
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich kenne nur die Aussage von Ralf Hütter, dass er über die Verwendung seiner Musik und seien es auch nur kurze Abschnitte, selber entscheiden möchte und da es in dieser Angelegenheit, wenn es um schützenswerte Klänge geht, bisher keine Rechtsprechnung gibt, zieht er das über mehr als 20 Jahre durch. Jeder kreative und phantasievolle Musiker sollte froh sein, wenn es nicht jedem Hinz und Kunz erlaubt ist, etwas aus der Musik anderer unerlaubt zu entnehmen, obwohl es ihm technisch möglich gewesen wäre, dieses Fragment selber herzustellen und dieses wiedererkennbar zum Zweck des eigenen kommerziellen Vorteils in ein eigenes Musikstück einzubauen.

Gerade lief das Thema in den Tagesthemen, auch ein Archivbeitrag der Verhandlung aus 2016. Hütter meinte "man könnte ja vorher mal fragen" während das Statement von Pelham eher grundlegend so war, dass "Sampling die Grundlage seiner Kunst wäre". Letztere Aussage ist zwar auch richtig, kann aber nicht die Legitimation sein Dinge unverfremdet ohne Erlaubnis zu nutzen. Es ist natürlich hypothetisch ob Kraftwerk die Verwendung des 2 Sekundensamples erlaubt hätten, doch dann hätte Pelham immer noch ein Replikat einspielen können und gut ist. Wenn ich schon die Idee eines anderen neu eingespielt nutzen kann um Geld zu scheffeln, dann muss ich mir halt etwas handwerkliche Arbeit antun.

Was ich schon positiv finde ist die Aussage des EuGh dahingehend, dass man - bleiben wir bei dem Kraftwerksample - die Metal auf Metal Sequenz so durch den FX Wolf drehen kann, dass etwas ganz neues entsteht. Insofern stehen Samplefreaks hier Welten offen schon bestehende Kunst für sich zu nutzen oder bei einer unverfremdeten Version sich die Erlaubnis einzuholen.
 
hütter hat irgendwo mal gesagt, er wäre halt gerne gefragt worden. das hielte ich für eine selbstverständlichkeit, die man von jedem erwarten kann.
Der Herr Bartos hat sich in einen Interview dazu mal konkret geäußert, er hätte es bevorzugt wenn es nachgespielt worden wäre....

 
Was ich schon positiv finde ist die Aussage des EuGh dahingehend, dass man - bleiben wir bei dem Kraftwerksample - die Metal auf Metal Sequenz so durch den FX Wolf drehen kann, dass etwas ganz neues entsteht. Insofern stehen Samplefreaks hier Welten offen schon bestehende Kunst für sich zu nutzen oder bei einer unverfremdeten Version sich die Erlaubnis einzuholen.
Das schreit geradezu nach einer Kraftwerk Foren Battle.....
 
Es ist natürlich hypothetisch ob Kraftwerk die Verwendung des 2 Sekundensamples erlaubt hätten

man könnte sich vorstellen, dass manche menschen auch so reagieren, dass eine freundliche anfrage zu einer freundlichen genehmigung führt, eine respektlose verarsche aber zu einer klage vor ordentlichen gerichten.

und kann kommnt es natürlich auch noch drauf an wer und mit welchem zweck etwas verwenden will.

das ist zwar juristischer unfug, aber ich möchte hier mal spasseshalber "argumentieren", dass das urheberpersönlichkeitsrecht sich auf alle teile eines werkes bezieht, und die frage nach der schöpfungshöhe da anders zu bewerten ist wie bei der kommerziellen verwertung eines plagiats.
 
Zuletzt bearbeitet:
Rastkovic
Altes Projekt da sampelte ich einen Amboss
 

Anhänge

  • Amboss Metal auschnitt.mp3
    172,3 KB · Aufrufe: 7
Zuletzt bearbeitet:
Dieses "darf ich ich nicht" weil es verboten ist, ist mir im Zusammenhang mit Musik gänzlich unbekannt. Das ist wie bei einer Baustellen Ampel auf dem Land bei Rot drüberzufahren.... :mrgreen:

Solange auf dem Land hinter dem nächsten Busch kein Bulle steht - ok, lahmer Wortwitz - ist ja auch keiner der Dir einen Strafzettel verpasst. Und lange bzw. oft wurde sicherlich ein Auge zugedrückt, der Kuchen war größer oder es gab eine Win-Win-Situation.
 
Der Herr Bartos hat sich in einen Interview dazu mal konkret geäußert, er hätte es bevorzugt wenn es nachgespielt worden wäre....


Richtig, aber hier ist die nächste Aussage vielleicht noch wichtiger. Man kann Dinge lösen.
 
Dieser Thread ist über 10,5 jahre alt, mit dem Alter kommt die Weisheit...
:opa:
unglaublich, einer der ältesten und aktiven Threads hier?
 


Zurück
Oben