A 
		
				
			
		Anonymous
Guest
 Wie die Zeiten sich doch geändert haben. In den 1980er/90er-Jahren konnte man als Sounddesigner im Selbstvertrieb noch ca. 149,- DM für ein einzelnes Soundset erwirtschaften, heute erhält man bereits für 70,-EUR komplette Synthesizer als Software, mit jeder Menge Sounds umsonst dazu. Sounds als solches haben keinen Wert mehr, Sounddesigner sind nur noch Idealisten, deren Talent bestenfalls von den Synthesizer-Herstellern (Hardware) erkannt und genutzt wird. Die Zeit des Umbruchs war bereits vor 10 Jahren (Jubiläum!) und ist mit folgendem Gerichtsbeschluss regelrecht (bzw. ungerecht) in Stein gemeißelt worden.
 Wie die Zeiten sich doch geändert haben. In den 1980er/90er-Jahren konnte man als Sounddesigner im Selbstvertrieb noch ca. 149,- DM für ein einzelnes Soundset erwirtschaften, heute erhält man bereits für 70,-EUR komplette Synthesizer als Software, mit jeder Menge Sounds umsonst dazu. Sounds als solches haben keinen Wert mehr, Sounddesigner sind nur noch Idealisten, deren Talent bestenfalls von den Synthesizer-Herstellern (Hardware) erkannt und genutzt wird. Die Zeit des Umbruchs war bereits vor 10 Jahren (Jubiläum!) und ist mit folgendem Gerichtsbeschluss regelrecht (bzw. ungerecht) in Stein gemeißelt worden.Heute wirkt die gesamte Situation unwirklich, liest sich die Begründung der Richter noch weltfremder als vor 10 Jahren; damals jedoch brach dieser unsägliche Gerichtsbeschluss einigen namhaften Softwarefirmen das Genick. Der Fachzeitschrift KEYBOARDS gingen dadurch einige langjährige treue und "teure" Anzeigenkunden verloren, vermutlich war es ihr daher in Ausgabe 02/2002 ein Editorial wert.
Mir stellt sich heute die Frage, ob dieser Gerichtsbeschluss in der Gegenwart für ähnlich gelagerte Fälle als eine Art "Referenzurteil" herangezogen werden kann oder einfach nur als Justizirrtum abgetan wird.
 
	 
	Noch Unangenehmeres am Rande: Der ehrenwerte Ralf Willke verwendete in seinem Editorial irrtümlicherweise den Begriff "Urteil" statt "Beschluss". Daraufhin forderte der Nichtgenannte 50.000,-EUR Schadenersatz und eine Richtigstellung. Wie das ausgegangen ist, daran erinnere ich mich nicht mehr genau. Ich glaube, Ralf musste letzendlich einen weniger hohen Betrag aus seiner eigenen Tasche zahlen. Soviel zur Unverforenheit des Nichtgenannten. Ich habe daher im Text vorsorglich den Begriff "Urteil" durch "Beschluss" ersetzt.


 
 
		 
 
		 
 
		
 
 
		 
 
		 
 
		 
 
		
 
 
		 
 
		 vs.
 vs.  
 
 
 
		
 
	 
	 
	 
 
		 
 
		 
 
		 
 
		 
 
		