Urheberrechte an allen künftigen Melodien sind vergeben

"Programmierer erhält Urheberrecht für absolut alle möglichen Melodien"

Mit einer List wollen die Macher Riehl und Rubin dem Ganzen ein Ende bereiten. Oder zumindest das Musik-Business wachrütteln. Mit einer Software erstellten sie nämlich alle möglichen Melodien aus 12 Halbtonschritten. Diese speicherten sie als MIDI-Daten auf einer Festplatte, bevor sie die „Stücke“ veröffentlichten. Natürlich wurden diese nicht urheberrechtlich angemeldet, sondern verließen das heimische Studio als Creative Commons Zero Lizenz
(sie haben also quasi keine Rechte an den „Songs“).
Nette Aktion...
 
Was im OP vollkommen falsch rüberkommt (ersteindruck) ist, daß es so aussieht als ob die jetzt die Welt damit übernehmen wollen.

Das gegenteil ist aber der Fall:

Es soll hier ein Schutz gegen Copyright Trolls entstehen soll. Das heißt Man kann eben kein Copyright mehr an einer Melodie anmelden, was ich persönlich eh schon für Fragwürdig halte. Ein Copyright an einem Stück hingegen ist dadurch nicht betroffen.

Es ist tatsächlich (vor allem in USA) eine Plage, daß Leute einfach Copyrights auf Melodien anmelden und dann andere Verklagen wenn diese auch nur in Teilen verwendet werden.

Ich will jetzt nichts unterstellen, aber man sollte sich das Video komplett zu Gemüte führen um zu verstehen, was überhaupt der Grund für diesen Schritt war.
 
Hmmm... ist es nicht so, dass urheberrechtlich nur Werke geschützt werden können? Und eine Melodie alleine eben kein Werk ist?
 
D.h. im vorliegenden Falle, sind nicht alle Melodien einzeln geschützt, sondern nur in ihrer Gesamtheit, weil erst diese das Werk bildet.

Würde jetzt jemand eine Melodie verwenden, die ein Teil dieses Werkes ist, dann ist diese nur dann geschützt, wenn sie das Werk in einem substantiellen Teil reproduziert. Wenn das Werk aber aus hunderttausenden Melodien besteht, kann ein einzige Melodie kaum einen substantiellen Teil eines Werkes darstellen.

Mit anderen Worten: Nette Aktion, rechtlich null Effekt.
 
Besser noch: Bach hätte sich, wie all seine Zeitgenossen, um das Thema "Urheberschaft" überhaupt noch keinen Kopf gemacht. Das ging erst ein, zwei Generationen später los. Also guter alter Anarchopunk hätte er natürlich alles unter WTFPL veröffentlicht.
 
D.h. im vorliegenden Falle, sind nicht alle Melodien einzeln geschützt, sondern nur in ihrer Gesamtheit, weil erst diese das Werk bildet.

Würde jetzt jemand eine Melodie verwenden, die ein Teil dieses Werkes ist, dann ist diese nur dann geschützt, wenn sie das Werk in einem substantiellen Teil reproduziert. Wenn das Werk aber aus hunderttausenden Melodien besteht, kann ein einzige Melodie kaum einen substantiellen Teil eines Werkes darstellen.

Mit anderen Worten: Nette Aktion, rechtlich null Effekt.
1. Nein in USA kann man tatsächlich Urheberrechte auf Melodien anmelden ... und das ist nicht überall in der Welt so (in Deutschland ist es mwn so wie Du beschreibst). Wenn Du jetzt aber z.B. die Melodie von Abba Super Trooper nehmen würdest und daraus neue Musik machen wolltest, dann würde das wohl als Substantiell durchgehen.
2. Es sind nicht alle Melodien als ein Stück released worden, sondern alle in ihrem eigenen Midi File und damit 1000ende von Stücken. Daher ist es ein guter Schutz. Und da es unter creative Commons läuft kann also keiner mehr ein Copyright für eine dieser Melodien mehr anmelden. Für Werke hingegen natürlich trotzdem.
 
Besser noch: Bach hätte sich, wie all seine Zeitgenossen, um das Thema "Urheberschaft" überhaupt noch keinen Kopf gemacht. Das ging erst ein, zwei Generationen später los. Also guter alter Anarchopunk hätte er natürlich alles unter WTFPL veröffentlicht.
Auch lustig :)

Allerdings wäre correct, daß Bach keine Urheberrechte an seinen Werken gehabt hätte, da die Werke alle seinem Arbeitgeber, dem Fürsten von Sachsen gehört hätten. Übersetzt wäre es also der Anarchopunk, der keine Rechte an seinen eigenen Werken gehabt hätte und alles das Haifisch Label eingesackt hätte. Er wäre nur für die Produktion dieser Werke bezahlt worden, hätte aber vom Plattenverkauf keinen cent bekommen ...
 
Um einen rechtlichen Effekt geht es doch gar nicht primär. Es geht darum, die Absurdität dessen aufzuzeigen, was heute gelegentlich als schützenswerte musikalische Idee propagiert wird.
Ja klar, aber ist doch egal. Wenn ich ein neues Stück gemacht hab und die Melodie gibt es schon mal ist mir das doch egal. Weil a) woher soll ich das wissen und b) wenn ich es komponiert habe ist mir latte ob da jemand schon was drauf angemeldet hat weil siehe punkt a) :sowhat:
 
Wenn das alle möglichen Melodien sind, dann sind da tausende von Melodien dabei, an denen schon jemand Rechte hat. Wurden die Urheber alle gefragt?
 
Das ist ja mal ‘ne schräge Idee.

mir kommt die idee weder neu noch besonders originell vor, aber sie hat absolut ihre berechtigung.

allerdings darf bezweifelt werden, ob das krititerium "alle" so ohne weiteres zu erfüllen ist.

jeder, der schon mal eine 7th order markov kette gebastelt hat (und natürlich daran gescheitert ist) kann erahnen, dass man selbst bei einer limitierung von spieldauer und ereignis-anzahl recht schnell auf mehrere quadrillionen an möglichen songs kommt.

fraglich ist auch,

- wozu man alle erdenklichen werke schöpfen sollte, denn das sind zuviele um jemals angehört werden zu können

- wie man seine urheberrechte daran auch durchsetzen kann, denn es sind zuviele um sie zu publishen

- wie man vor allem einer verwertungsgesellschaft oder einem gericht klar machen will, dass es sich bei den songs no. 127.420.441.765.432.100.201.889.383 und no. 441.765.432.100.201.889.383.334.510, die sich nur um 3 notenwerte voneinander unterscheiden, um jeweils eigenständige werke handelt oder welches im zweifel davon das original und welches die bearbeitung ist,

- inwieweit einzelteile einer datenbank, die nichts anderes ist als eine reihe von reihen, die aufsteigend generiert wurden, überhaupt um eine schöpfung eines musikalischen werkes handelt und nicht, wenn überhaupt, lediglich um eine sammlung,

- inwieweit etwas, was der angebliche schöpfer gar nicht kennt, weil es ein computer generiert hat, überhaupt eine schöpffung sein kann - dazu müsste man ja mindestens die generierten daten ein mal angehört haben, was ja aufgrund der menge gar nicht geht, im zweifelsfall aber zu beweisen wäre.

- ob nicht vor allem haebbmaster mit seinem letzten post den wichtigsten punkt überhaupt anspricht - wer die urheberrechtspraxis angreifen oder bloßstellen will, der kann nicht als allererstes mal 4 millionen plagiate bzw. fremdwerke zu seinen eigenen werken umdefinieren. da wäre es dann doch einfacher einfach zu sagen "ich finds alles doof und lehne es ab" anstatt trickreich auf widersprüchlichkeiten hinzuweisen, die man aber hauptsächlich selbst verursacht hat.
 
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Sobald irgendwelche Anwälte mit ins Spiel kommen hat man doch eh als Kreativer verloren oder? Wer kann sich schon einen Rechtsstreit leisten? Ist irgendwie auch ein Grund warum ich nie selbstständig oder gar Geld als Kreativer verdienen wollte. Dieser ganze Rattenschwanz von Steuern, Gesellschafstsformen und irgendwelche Klagen von Kunden oder Konkurrenten oder gar Patenttrollen hätte mich sicher schnell ins Grab gebracht. Respekt, von meiner Seite, an alle, die solch einen Schritt, in good old Germany, gewagt haben.
 
mit ins Spiel kommen hat man doch eh als Kreativer verloren oder?
Eigentlich nicht. Du wirst ja von einem verklagt, dem du angeblich die Idee geklaut hast. Also sind beide Prozesspartner Kreative und die Wahrscheinlichkeit, als Kreativer einen Prozess zu gewinnen, sind deshalb 50%.
die solch einen Schritt, in good old Germany,
Wobei du hier ja zumindest noch Sozialhilfe und Gesundheitsfürsorge kriegst, wenn es mit der Musik nix wird. Aber sei mal erfolgloser Musiker in USA.
 
Ja klar, aber ist doch egal. Wenn ich ein neues Stück gemacht hab und die Melodie gibt es schon mal ist mir das doch egal. Weil a) woher soll ich das wissen und b) wenn ich es komponiert habe ist mir latte ob da jemand schon was drauf angemeldet hat weil siehe punkt a) :sowhat:

die wahrscheinlichkeit, dass zwei menschen auf die gleiche musikalische idee kommen, geht aber gegen null.

wenn ich alle meine entchen komponiere, dann besteht das aus 27 verschiedenen noten, die jweils eine dauer haben.

wenn du davon jetzt nur folgende variationen machen willst:
eine note weglassen
1 note dazuerfinden
bei einer note die länge ändern
bei einer note die position ändern, indem ich sie mit der des nachbarn vertausche

dann ergibt das schon 24 fakultät 5 = 9687600 verschiedene songs.

wenn du die gleichen änderungen bei jeweils bis zu 150 ereignissen erlaubst, und das bei beethovens fünfter sinfonie, passt die anzahl der sich daraus ergebenden variationen nicht mehr ins forum.
 
Allerdings wäre correct, daß Bach keine Urheberrechte an seinen Werken gehabt hätte, da die Werke alle seinem Arbeitgeber, dem Fürsten von Sachsen gehört hätten.

niemand anderes als der urheber hat urheberrechte.

allerdings hatte bach trotztdem keine an seinen werken, weil er dafür einfach zu früh geboren wurde.

zu seinen zeiten etablierte sich gerade einmal der vorläufer des urheberpersönlichkeitsrechts, das aber nicht werkbezogen war, sondern eher eine art privileg war, was dritte zu achten hatten.
 
Leider stimmt das nicht ... das kann vertraglich vereinbart werden. Wenn ich etwas im Auftrag für jemanden Schreibe, dann kann er auch die Urheberrechte gleich mit kaufen. Ich habe dann keine Rechte mehr .. je nach Vereinbarung noch nicht mal den Namen.
 
Um einen rechtlichen Effekt geht es doch gar nicht primär. Es geht darum, die Absurdität dessen aufzuzeigen, was heute gelegentlich als schützenswerte musikalische Idee propagiert wird.

Naja, ändern wird sich nur was, wenn es rechtliche und wirtschaftliche Auswirkungen hat.
 
Wollte Bill Gates in den 90ern nicht schonmal alle Bilder aufkaufen? Da hab ich mir schon gedacht, Na viel Spaß dabei.. das Beispiel hier kann ich mir nur als Satire vorstellen. Tonfolgen sind nur ein Teil einer Melodie, da gehören noch Akzente und Phrasierungen dazu. Ganz zu schweigen von Tonfolgen, die schon mit Rechten belegt sind (zB Yesterday von den Beatles usw.)
 
Leider stimmt das nicht ... das kann vertraglich vereinbart werden. Wenn ich etwas im Auftrag für jemanden Schreibe, dann kann er auch die Urheberrechte gleich mit kaufen. Ich habe dann keine Rechte mehr .. je nach Vereinbarung noch nicht mal den Namen.

selbst wenn das stimmen würde, bräuchtest du auch dafür erst mal gesetze, die überhaupt mal ein urheberrecht regeln. und das ist erst seit mitte des 19. jahrhunderts überhaupt der fall.

warum es nicht stimmt sei gleich miterklärt: eine auftragsarbeit ist keine eigene schöpfung.

übertragen werden kann das urheberrecht nur im todesfalle - auf die erben.

 
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ich denke trotzdem, dass im zweifelsfalle der das spiel gewinnt, der die idee zu alle meine entchen zuerst hatte.

der zweite hat dann zwar die gleiche leistung erbracht, aber eben zu spät. :P
 
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