Urheberrechte an allen künftigen Melodien sind vergeben

Genau, wenn ich das beim Überfliegen/scrollen des YT Statements richtig verstanden habe so um die 300000 pro Sekunde oder waren es Minuten? Habe gerade hier nur „E“ Empfang, also zu langsam zum verifizieren.
 
Das ist ja mal ‘ne schräge Idee.
Ich weiß noch gar nicht, was ich davon halten soll.
Wie seht Ihr das?
Fühlt sich im ersten augenblick so an wie das, was "die" mit der natur versuchen:
zB. lässt man sich die rechte auf irgendwelche frei verfühgbaren natur-heil-mittel geben (Indien) - oder man kauft alle wasserrechte auf...

Und es wird uns immer als fortschritt und als etwas gutes verkauft - ich wäre das vorsichtig! Vorallem, wenn alles in einer hand ist...
 
Der sowieso - gehört in den meisten Fällen eh verboten!
Der Gesang? Ja in vielen Fällen, aber nicht in den meißten. Ich bin zwar ein Fan von Instrummentaltracks, aber fast immer gefällt mir auch die Version mit Stimme.
Beispiele: Shannon "let the music play", David Bowie " this is not America", Information Society "running" ,Newcleus "Computor Age"
 
Das Video hier ist ein sehr gutes Beispiel was da in USA passiert ...


https://www.youtube.com/watch?v=KM6X2MEl7R8

Es ist eigentlich das zweite Video zu einem anderen, weil Warner hier Copyright claimed und Werbeeinnahmen haben möchte. Aber was eigentlich der Skandal ist, ist daß im original Video eine Melodie eben aus zwei drei Tönen bestandteil eines Copyright prozesses ist, welche schon sehr oft vorgekommen ist in der Musik der Vergangenen Jahrhunderte. Der Kläger hat den Rechtsstreit tatsächlich auch noch gewonnen ...

Es geht noch nicht mal um die Melodie selber, sondern um das Ostinato ..

Das waren bestimmt auch wieder Millionen ... (2.8) ...

Hier das Video zum original Claim und die Analyse dazu - lustig anzusehen, weil er das ganze so ad absurdum führt.

https://www.youtube.com/watch?v=0ytoUuO-qvg

Und hier ein kurzer Screenshot aus dem Video, wo die beiden Melodien in Frage also nun mal dargestellt werden ... ... Ja ne, ist klar :)

1583260683921.png
 
Zuletzt bearbeitet:
Wollte Bill Gates in den 90ern nicht schonmal alle Bilder aufkaufen? Da hab ich mir schon gedacht, Na viel Spaß dabei.. das Beispiel hier kann ich mir nur als Satire vorstellen. Tonfolgen sind nur ein Teil einer Melodie, da gehören noch Akzente und Phrasierungen dazu. Ganz zu schweigen von Tonfolgen, die schon mit Rechten belegt sind (zB Yesterday von den Beatles usw.)
Bill Gates gründete Corbis, Mark Getty und Kollege Getty Images. Beide Firmen kauften nach und nach renommierte Bildagenturen auf, schrieben roten Zahlen, weil sie die Preise drückten. Kulturschaffende wurden noch schlechter bezahlt, der ganze Bildermarkt ging in die Brüche. Inzwischen florieren beide Unternehmen wegen Besitz von Urheber- und Persönlichkeitsrechten. Üble Sache, ganz legal.
 
Bill Gates hatte immer Kommerzielle Interessen im Hinterkopf.

Dieses Thema hier ist anders, weil eben alle "Melodien" unter creative commons lizenziert sind - das heißt man kann sie nicht mehr Kommerziell lizenzieren oder ausbeuten.

Ich wiederhole es noch mal:

Der Gesamt Sinn der Aktion ist daß man Verhindern möchte, daß es genau zu diesen Ausbeutungen und Klagen kommen kann. Dafür wurden entsprechende rechtliche Mechanismen verwendet.

Wie schon weiter oben geschrieben sollte man sich schon mal anschauen was die genau tun, bevor man hier etwas von sich gibt, das weder stimmt noch irgendwie begründet ist.
 
Urheberrechtlich schützen kann man nur Dinge mit einer gewissen Schöpfungshöhe. Schon indem man zugibt, man hat Melodien gewürfelt, kann man diese Schöpfungshöhe in Abrede stellen. Wenn die erwürfelte Notenfolge schon kreativ geschöpft wurde, gewinnt derjenige Kreative, denn dafür, dass irgendwelche Zufallsmechanismen zufällig dieselbe Folge ergeben haben, kann er ja nix. Juristisch hat so ein stupider Lausbubenstreich nur den Effekt, dass der Richter mit seinem Hammer das Gelächter im Saal ersticken muss.

In einer Rechtsstreitigkeit der Juristerei darlegen zu können, wie man auf die Sache, also etwa einer Melodie gekommen ist, setzt natürlich ein notariell beglaubigtes, auf die Veröffentlichung des eigenen Werks datiertes, versiegeltes und verwahrtes Protokoll voraus. Aber dann kann der Kläger gar nicht dagegen anstinken, wenn in dem Protokoll etwa steht wie:

Das Werk X von Y, mir, basiert auf dem Satz Heute morgen sprang ich auf den Mond und buk mir dort ein Brot aus Granitsplittern. Diesen Satz habe ich als große Zahl eines Zahlensystems zur Basis 27 (0 für alle Leerzeichen und Interpunktion, 1-26 für die Buchstaben A bis Z) begriffen, diese in Zahl ins Dezimalsystem übertragen und in verschiedene Fragmente eingeteilt. Welche der Fragmente, wiederum interpretiert als einzelne Zahlen, als Seeds für welche deterministischen, mathematisch im Anhang dokumentierten, als ausführbares Programm in Codeform dargelegte Pseudozufallsgeneratoren, je einen für Melodiefolgen, Motivschemata, Akkordprogressionen etc. dienten, beanspruche ich als intellektuelle Eigenleistung. Sie sind in folgender Tabelle zusammengefasst: (Spalten: Taktnr./Offset Anfang, Taktnr./Offset Ende, Nr. der ersten Ziffer im Gesamtseed, Seedfragment, Pseudozufallsgeneratortyp)

Ist nur ein Beispiel. Nicht falsch verstehen, ich habe keine Ahnung, ob aus diesem, spontan aus dem Finger gesogenen, Verfahren Musik werden kann. Und ob man so ein Richter überzeugen kann, wie wahrscheinlich das ist. Mir als Nichtjurist würde ein so erstelltes Werk, das man rekonstruierbar dokumentiert hat, Respekt abnötigen, unabhängig davon, ob ein anderes Werk, das jemand anderes vorher veröffentlicht hat, so ähnlich klingt.

Also, ich meine, für eine satirische Performance ist pures Würfeln und Speichern einfach einfallslos, "lame", ein netter Treppenwitz, weiter nix. So ein Protokoll wie oben beispielhaft dargestellt klingt dagegen nach schöpferischer Eigenleistung, die in puncto Nachvollziehbarkeit hinaus geht darüber, was dem armen Kreativen sonst so in den den Sinn kommen kann zur Verteidigung. ("Diesen Song hab ich unter der Dusche komponiert.")
 
Zuletzt bearbeitet:
Wer beurteilt die Schöpfungshöhe? Und ist das nicht die Sicht hier in Deutschland?

Das Thema ist eher eines aus USA. Zudem wie gesagt, darf da einiges an Urteilen passieren, bevor dann mal klar ist was ist eine schützenswerte Schöpfungshöhe.

Wie gesagt die Rechtssprechung in Deutschland und das Rechtssystem sind grundlegend Verschieden zu dem in USA oder in weiten Teilen der Welt. Aber das führt hier sicher zu weit.
 
Die Gerichte und etwaige Schöffen beurteilen die Schöpfungshöhe. Hier wie dort. Wenn du daher kämst und wolltest ein einzelnes F#mmaj7-Arpeggio - nur echt mit Ritardando - schützen lassen, darfst du das gern versuchen. Dann brauchst dich aber nicht wundern, wenn ein Infringer dich herausfordert und Richter deinem Meisterstück jegliche Schutzwürdigkeit absprechen.

Dass amerikanische oder deutsche Richter zuweilen nicht zugunsten derjenigen Partei entscheiden, die in den Augen der Öffentlichkeit die gute ist, ist ja nun keine Neuigkeit.

Ein gewürfeltes Stück nebst Millionen anderer gewürfelter Stücke hat keine Schöpfungshöhe, einfach aus dem Grund, dass der Urheber das Gericht nicht überzeugen kann, dass er auch nur den geringsten Aufwand hatte, eine bestimmte Gestaltungsmöglichkeit gegenüber Millionen anderen abzuwägen. Erst Verstand und Intuition bringen das zuwege, aber Verstand und Intuition, zusammengefasst unter Kreativität, können in keinem Menschenleben x Milliarden Melodien hervorbringen.
 


News

Zurück
Oben