Geld verdienen mit seinen Tracks auf Bandcamp. Muss Gewerbe angemeldet werden?

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Altered States

Guest
Das ist auch schon die Frage. Also, muss ich ein Gewerbe anmelden, wenn ich jetzt z.B. Tracks über Bandcamp verkaufen würde? Da gab es doch mal was bez. "Liebhaberei". Was heißt das denn, bzw. ab welchem Betrag an Einnamen, ist das noch Liebhaberei und wann nicht mehr?
 
So weit ich informiert bin musst du das nur als Gewerbe anmelden wenn ein gewisser Betrag reinkommt.
Bei ein paar Euro im Monat machst du erst mal gar nichts.

Anmelden musst du das erst wenn die Höhe des Ertrags ein (Neben)einkommen sein kann. Wie viel das aber ist kann ich dir nicht sagen. Im Zweifelsfall mal die Steuerbehörden anfragen.
Ich glaube angemeldet werden muss es auch erst wenn er eine gewisse Regelmässigkeit gibt. Wenn du ein oder zweimal 100 Euro einnimmst musst das nicht anmelden.
 
Liebhaberei ist eine Steuersache, das hat mit Gewerbe erstmal nichts zu tun. Wenn du auf absehbare Zeit keine Gewinne machst, dann ist das Liebhaberei und du kannst z.B. keine Instrumentenkäufe absetzen.
 
Gewerbe hat mit dem Einkommen nichts zu tun.
Entscheidend ist, ob das was du machst ein Gewerbe ist. Bist du als Bandcampverkäufer freiberuflicher Musiker (kein Gewerbe) oder Musikhändler (Gewerbe). Antwort habe ich dir da aber leider keine.
 
Ich meinte jetzt das Thema "Liebhaberei"... wegen Gewerbeanmeldung: Kommt drauf an! Wenn Du regelmäßige Einkünfte aus Deinen Veröffentlichungen auf BC. erwirtschaftest, wird Dir das Finanzamt wahrscheinlich auch eine Gewinnerzielungsabsicht unterstellen. Damit wird nach dem EStG dann wohl eine Gewerbeanmeldung notwendig. Im Zweifelsfall einen Steuerberater konsultieren.
 
War da nicht was mit 10k im Jahr?
Ich glaube Gewerbe anmelden, Ja.
Steuer zahlen, hängt vom Ertrag ab.
Kann mich aber auch irren...
 
Die Einkünfte angeben musst du auf jeden Fall. Entweder in der Einkommensteuererklärung oder in der Steuererklärung des Gewerbebetriebs. Was du dann wirklich zahlst hängt von der Höhe ab.
Wenn du über 24.500 Euro Umsatz kommst reden wir nochmal drüber.
 

Gehe gleich mal ins Bett oder so, bin schon angeschlagen..

Gewinnerzielungsabsicht: Also da würde ich ja sagen, ja, liegt dann vor, selbst wenn ich nur das Geld für ne Currywurst im Monat da verdienen will. Außerdem, wenn man etwas zum Kauf anbietet, egal ob jetzt Musik übers Netz oder handbemalte Holzblumen, wird man ja wohl Geld verdienen wollen.

Um aber auf die Musik wieder zurück zu kommen:
Man könnte ja auch damit argumentieren, dass man ja nicht mal die Stromkosten für das erstellen der Musik wieder reinbekommt und auch die Kosten für den Rechner nicht und es sich somit um Liebhaberei handeln müsste - richtig?

... Wenn du auf absehbare Zeit keine Gewinne machst, dann ist das Liebhaberei und du kannst z.B. keine Instrumentenkäufe absetzen.

Aha, ja, das meinte ich auch oben mit den Kosten für die Musikproduktionsmittel (PC, Strom, usw.)
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Würde mir die Gewerbeanmeldung erst mal sparen und schauen wie der Absatz überhaupt läuft.

Legal kannst du in der Steuererklärung immer noch Einkünfte aus selbständiger Arbeit angeben, vorher Ausgaben, Abschreibungen etc. Abziehen nicht vergessen.
 
GEMA Anmeldung ist ne feine Sache... ich kenns von der Suisa und MUSS! jedes Stück dass ich veröffentliche auch anmelden.
Mache ich aber trotzdem nicht... einige sind nur zum Spass oder nie fertig geworden.

Dabei geht es eher um die Schutzrechte und falls genannter DJ dich mal um 3 Uhr Nachts spielt, erhälst du Tantiemen
 
Gewerbe hat mit dem Einkommen nichts zu tun.
Entscheidend ist, ob das was du machst ein Gewerbe ist. Bist du als Bandcampverkäufer freiberuflicher Musiker (kein Gewerbe) oder Musikhändler (Gewerbe). Antwort habe ich dir da aber leider keine.

Richtig.
Gewerbeschein ist NUR dann notwendig, wenn eine Tätigkeit im Sinne einer selbstständigen Arbeit ausgeübt wird, die unter "Gewerbe" fällt. Generell gehört dazu der Handel (An-/Verkauf, Vertrieb, etc..).
Ein Musiker, im Sinne von Komponist/Produzent/etc., der/die im Sinne einer Selbstständigkeit (auch neben dem Hauptberuf/Angestellter) tätig ist, handelt im Sinne eine freiberuflichen, selbstständigen Arbeit (dies ist kein Gewerbe). Hierzu wird jedoch die Steuer-Nr./ID benötigt, und man ist verpflichtet für die Einkünfte Rechnungen auszustellen, die u.a. diese Steuer-ID (eben einigen anderen Angaben) tragen. Nicht zu verwechseln mit einer USt-Nr. (Umsatzsteuer ID), welche nur für Ausland benötigt wird - sofern man auch Umsatzsteuer ausweisen will/muss (..denn: es ist auch möglich gem. §19 UStG als Kleinunternehmen tätig zu sein, um so die Rechnungen direkt brutto ausstellen zu können, ohne dass die USt ausgewiesen werden). Dies hat Vor- und Nachteile .. mehr dazu findet man im Netz oder durch ein Gespräch mit dem Steuerberater).

Zusammengefasst:
Nicht jeder, der selbstständig tätig ist, ist gleichzeitig gewerbetreibend, bzw. benötigt einen Gewerbeschein (was gleichzeitig bedeutet, dass ein Gewerbetreibende/r mit Gewerbe(schein) ab einem best. Umsatz auch Gewerbesteuer zu bezahlen hat - neben Einkommensteuer und Umsatzsteuer wohlgemerkt.
Freischaffende Selbstständige sind z.B.... Künstler, Musiker, Architekten (nur die, die den Architektentitel als Berufsbezeichnung tragen dürfen!), Ingenieure (Dienstleistungen), Designer, Rechtsanwälte, Steuerberater, Notare, Ärtzte (sowie andere, die als Heilpraktiker tätig sind), Wirtschaftsprüfen, u.e.a.
-> https://www.fuer-gruender.de/wissen/existenzgruendung-planen/branchentipps/freiberufler/

Wer seine Musik (oder Klänge) verkauft gehört zu der Gruppe der freischaffenden Künstler/Musiker und muss kein Gewerbe anmelden (kann aber - muss jedoch nicht).
 
Zuletzt bearbeitet:
Das ist auch schon die Frage. Also, muss ich ein Gewerbe anmelden, wenn ich jetzt z.B. Tracks über Bandcamp verkaufen würde? Da gab es doch mal was bez. "Liebhaberei". Was heißt das denn, bzw. ab welchem Betrag an Einnamen, ist das noch Liebhaberei und wann nicht mehr?
nein, Gewerbeschein braucht man sowieso gar nicht für solche Dinge.
Das brauchen nicht mal die meisten die selbständig sind.
 
Das ist auch schon die Frage. Also, muss ich ein Gewerbe anmelden, wenn ich jetzt z.B. Tracks über Bandcamp verkaufen würde? Da gab es doch mal was bez. "Liebhaberei". Was heißt das denn, bzw. ab welchem Betrag an Einnamen, ist das noch Liebhaberei und wann nicht mehr?

Glaubst Du, daß jemand, der dreimal im Jahr zum Flohmarkt geht und dort den Plunder aus seiner Garage anbietet und mit 100 Euro in der Tasche nach Hause geht, einen Gewerbeschein hat?

Wenn Du regelmäßige Einkünfte aus einer Tätigkeit erzielst, gehst Du einem Gewerbe nach -- ob Du einen Schein brauchst, kannst Du beim Ordnungsamt nachfragen. Beim Finanzamt werden sie Dir sagen, daß -- sobald ein regelmäßiger Geldfluß ab einer gewissen Größenordnung vorhanden ist -- Du ein Gewerbe anmelden solltest, damit nicht irgendwann die Gemeinde auf den Trichter kommt, Nachforderungen für entgangene Gewerbesteuern zu stellen, weil sie Wind davon bekommen haben.

Dem Finanzamt selbst ist es egal, woher Du Deine Kohle nimmst, solange Du sie nur ordnungsgemäß versteuerst.

Stephen
 
Also in erster liene ist doch Musik machen freiberuflich. Und kleine Firmen gründen wie eine Reinigung's Firma zb oder einen kleinen Laden öffnen mit Gewerbe anmelden. Dacht ich jedenfalls immer. Von daher wäre doch die Frage interessanter wie wird man Freiberufler. :D

Edit : in den oberen Beitrag von Rauschwerk ist ja alles + Link dazu sehr gut beschrieben. Las ich erst nach dem ich schrieb.
 
Zuletzt bearbeitet:
kurz gesagt: wenn du aus dem Verkauf von Musik Einkünfte hat, muss man die bei seiner Steuererklärung auch angeben ... das ganz wird mit anderen Einkommen addiert und basierend auf der Summe musst du Steuern zahlen

wenn du hauptberuflich einer anderen Tätigkeit nachgehst , musst du aber keine Selbständigkeit anmelden (die genauen Zahlen dazu musst du mal googeln)
 
Das ist alles völlig unkompliziert. Man geht zum Finanzamt seines Wohnortes und lässt sich eine Steuernummer als Freiberuflicher Musiker geben.
Fertig.
Gibts Einnahmen, angeben, fertig.
 
Das ist alles völlig unkompliziert. Man geht zum Finanzamt seines Wohnortes und lässt sich eine Steuernummer als Freiberuflicher Musiker geben.
Das ist nur so, wenn Du nicht schon eine Steuernummer hast, spätestens nach dem ersten Ferienjob ists damit vorbei...

Nein. Du machst die Steuererklärung unter Deiner normalen Steuernummer - und die hast Du ziemlich sicher schon.

nein, wenn man die musik selbst verkauft, muss man meines Wissens zusätzlich bei der Gemeinde ein Gewerbe anmelden.
Nein: Ein Fotograf darf auch Abzüge seiner Bilder verkaufen, ohne ein Gewerbe angemeldet zu haben.
 
Du entscheidest Dich, dass Hartzen keine Option ist und versuchst, was aus Deinen Talenten zu machen.
Doof ist wenn das Talent auch nicht reicht.
Die Selbständigen- und Freiberuflerquote unter den Hartzern ist hoch...

Zum Thema: Fotografen gehören aber schon immer explizit zu den freien Berufen, oder?
Schon wenn man sich als Programmierer verdingt kann es vorkommen daß sie Gewerbesteuer wollen.
Bei mir wollten sie auch mal welche als Grafiker weil irgendwo auf ner Rechnung was von "Produktion" stand.
Konnte ich aber abbügeln.
 
Das ist alles völlig unkompliziert. Man geht zum Finanzamt seines Wohnortes und lässt sich eine Steuernummer als Freiberuflicher Musiker geben.
Fertig.
Gibts Einnahmen, angeben, fertig.

Das mit den Steuern ist auch nicht einfacher geworden, selbst Kleinunternehmer müssen mittlerweile (ab Steuer 2017) den EÜR Bogen ausfüllen und die Steuer per Elster oder Software online abgeben.
 
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Das ist nur so, wenn Du nicht schon eine Steuernummer hast, spätestens nach dem ersten Ferienjob ists damit vorbei...

Nein. Du machst die Steuererklärung unter Deiner normalen Steuernummer - und die hast Du ziemlich sicher schon.


Nein: Ein Fotograf darf auch Abzüge seiner Bilder verkaufen, ohne ein Gewerbe angemeldet zu haben.


Leute bringt doch nicht alles durcheinander:
Jeder hat eine Steuer ID, jeder hat eine Steuernummer, ist er verheiratet werden beide unter dieser gemeinsam veranlagt.
Holt sich nun jemand eine Steuernummer für eine Freiberufliche Tätigkeit, wird diese dann nach der Gewinnermittlung unter seiner Steuernummer die Er schon hat,
als Einkunft aus selbstständiger Arbeit mit evtl Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit in seiner Jahres Einkommensteuer Erklärung veranlagt.
 
Oder beim Gewerbeamt.
Die freiberufliche Tätigkeit, also reine Dienstleistung oder künstlerische Darbietung kann man beim Finanzamt einfach anmelden.
Sobald eine Art von Handel (also Verkäufe) ins Spiel kommt, ist es ein Gewerbe. Soweit ich weiß gibt es aber einen gewissen Spielraum,
z.B. Tonträger, die nur bei Life Acts verkauft werden.
Es gibt aber einen Freibetrag (hat wie hier schon gesagt nix mit Liebhaberei zu tun), bei dem gar keine Anmeldung notwendig ist, der liegt bei ein paar hundert Euro.

Aber da kann das Gewerbeamt sicher genaues dazu sagen.
Ich würde empfehlen, sofern der rechtliche Rahmen es zulässt kein Gewerbe anzumelden, sondern nur die freiberufliche Tätigkeit.
 


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