Allgemeine Geschäftsbedingungen
9. Beschränkungen der Weitergabe von Tickets
9.1. Aus Gründen der Fairness, zur Unterbindung des Weiterverkaufs von Tickets zu überhöhten Preisen und um eine damit verbundene Rufbeeinträchtigung des Veranstalters zu vermeiden, liegt es im Interesse des Veranstalters, die Weitergabe von Tickets einzuschränken. Sie verpflichten sich, das/die Online-Ticket(s) ausschließlich zum privaten Gebrauch zu erwerben und zu nutzen. Ihnen ist es insbesondere untersagt:
a) Online-Tickets ohne vorherige ausdrückliche Zustimmung des jeweiligen Veranstalters gewerblich und/oder kommerziell weiterzugeben und/oder zu veräußern,
b) Online-Tickets im Rahmen von vom Veranstalter nicht autorisierten Internetauktionen zum Verkauf anzubieten,
c) Online-Tickets an Dritte zu verkaufen, um Gewinn zu erzielen,
d) Online-Tickets zu Zwecken der Werbung, der Vermarktung, als Bonus, Werbegeschenk oder Gewinn oder Teil eines vom Veranstalter nicht autorisierten Hospitality- oder Reisepakets weiterzugeben und/oder zu veräußern.
e) Ein Verkauf von Online-Tickets vor dem Veranstaltungsort ist ausnahmslos untersagt.
9.2. Für jeden Fall einer schuldhaften Zuwiderhandlung gegen Ziff. 9.1 kann der Veranstalter von Ihnen die Zahlung einer Vertragsstrafe verlangen, deren Höhe der Veranstalter nach billigem Ermessen festsetzen kann und die im Streitfall vom Gericht überprüft werden kann. Die Höhe der Vertragsstrafe richtet sich im Regelfall nach dem aktuellen Angebots- bzw. Weiterveräußerungspreis, mindestens jedoch nach dem Originalpreis der entgegen Ziff. 9.1. angebotenen oder weitergegebenen Tickets. Die Vertragsstrafe beträgt insgesamt maximal EUR 7.500,00. Weitergehende Schadensersatzansprüche bzw. Vertragsstrafeforderungen wegen sonstiger Verstöße gegen diese AGB bleiben unberührt. Eine gezahlte Vertragsstrafe wird auf einen Schadensersatzanspruch angerechnet.
9.3. smart tickets behält sich im Fall eines Verstoßes gegen Ziff. 9.1. vor, den Erwerber künftig vom Erwerb von Onlinetickets auf
www.tickets.de auszuschließen. Der Ausschluss erfolgt durch Sperrung des Kundenkontos.
9.4. Sollte smart tickets Ihr Kundenkonto gemäß Ziff. 9.3 gesperrt haben, so ist es Ihnen künftig untersagt, sich erneut unter Ihrem oder einem anderen Namen auf
www.tickets.de zu registrieren. Für jeden Fall einer schuldhaften Zuwiderhandlung gegen dieses Verbot kann smart tickets von Ihnen die Zahlung einer Vertragsstrafe verlangen, deren Höhe smart tickets nach billigem Ermessen festsetzen kann und die im Streifall vom Gericht überprüft werden kann. Die Vertragsstrafe beträgt insgesamt maximal EUR 1.000,00. Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben unberührt. Eine gezahlte Vertragsstrafe wird auf einen Schadensersatzanspruch angerechnet.
10. Besondere Bestimmungen für den Erwerb personalisierter Tickets
10.1. Für bestimmte Veranstaltungen sind die Online-Tickets personalisiert, d.h. der Name des zum Einlass Berechtigten ist Bestandteil des Online-Tickets. Diese Veranstaltungen sind im Bestellvorgang mit einem entsprechenden Hinweis auf die Personalisierung der Online-Tickets gekennzeichnet. Der von Ihnen bei der Registrierung angegebene Vor- und Nachname wird automatisch auf dem Online-Ticket vermerkt. Sofern die Möglichkeit besteht, mehrere personalisierte Online-Tickets zu erwerben, werden Sie im Bestellvorgang aufgefordert und sind dazu verpflichtet, den/die Vor- und Nachnamen sowie die Email-Adresse(n) der weiteren Person(en) anzugeben, für die die personalisierten Tickets ausgestellt werden sollen. Für den Fall der mehrfachen Nennung desselben Namens behält sich der Veranstalter das Recht vor, den Vertrag nach erfolglosem Ablauf einer angemessenen Frist zur Nachbenennung in Bezug auf diese zusätzlichen gleichbenannten Tickets rückabzuwickeln. Ferner werden Sie dazu aufgefordert, zu bestätigen, dass die Angabe dieser fremden Daten nicht missbräuchlich erfolgt. In diesen Fällen kommt der Vertrag ausschließlich zwischen Ihnen und dem Veranstalter zustande. Die von Ihnen benannten weiteren Personen werden durch diesen Vertrag lediglich begünstigt und erhalten ein eigenes Recht zum Besuch der Veranstaltung (§§ 328 ff. BGB).
10.2. Eine Berechtigung zum Besuch der Veranstaltung besteht nur auf der Grundlage des Vertrags, den Sie mit dem Veranstalter geschlossen haben (Ziff. 1.2.). Aufgrund des zwischen Ihnen und dem Veranstalter geschlossenen Vertrags sind Dritte, für die Sie ein personalisiertes Online-Ticket erworben haben, ebenfalls zum Besuch der Veranstaltung berechtigt. Eine Berechtigung zum Besuch der Veranstaltung besteht außerdem bei Personen, die nach Ziff. 10.4. in den Vertrag mit dem Veranstalter eingetreten sind. Voraussetzung für den Besuch der Veranstaltung ist zudem, dass Ihr Name, der Name der Person, für die Sie Online-Tickets bestellt haben (Ziff. 10.1. Satz 4) oder der Name der Person, die nach Ziff. 10.4. in den Vertrag mit dem Veranstalter eingetreten ist, auf dem Online-Ticket vermerkt ist (bzw. im Fall von MMS, im Text der MMS genannt ist) und dass Sie bzw. die Person, für die Sie Online-Tickets bestellt haben oder die nach Ziff. 10.4. in den Vertrag mit dem Veranstalter eingetreten ist, sich bei der Einlasskontrolle auf Verlangen mit Ihrem/seinem Pass, Personalausweis, Führerschein, Kreditkarte oder EC-Karte ausweisen kann.
10.3. Der Veranstalter ist nicht verpflichtet, bei der Einlasskontrolle die Vorlage der genannten Dokumente zu verlangen, um so die Berechtigung des Ticketinhabers zu prüfen. Der Veranstalter wird auch dann seinem Vertragspartner gegenüber von seiner Leistungspflicht frei, wenn sich eine andere Person unter Vorlage des Online-Tickets Zugang zur Veranstaltung verschafft. Pro Online-Ticket ist nur eine Person zum Besuch der Veranstaltung berechtigt.
10.4. Sie können Ihre Rechte und Pflichten aus dem Vertrag mit dem Veranstalter (und damit auch das Recht, Zutritt zur Veranstaltung zu verlangen) nur dadurch auf einen Dritten übertragen, dass der Dritte unter Übernahme sämtlicher Rechte und Pflichten an Ihrer Stelle in den Vertrag mit dem Veranstalter eintritt. Dieser Eintritt setzt die Zustimmung des Veranstalters voraus, die hiermit unter den in Ziff. 10.5. genannten Einschränkungen vorab erteilt wird.
10.5 Aus Gründen der Fairness, zur Unterbindung des Weiterverkaufs von Tickets zu überhöhten Preisen und um eine damit verbundene Rufschädigung des Veranstalters zu vermeiden, wird die Zustimmung des Veranstalters zum Eintritt eines Dritten in den Veranstaltervertrag gemäß Ziff. 10.4. in den folgenden Fällen nicht erteilt:
a) bei einer gewerblichen und/oder kommerziellen Weitergabe oder Veräußerung von Online-Tickets ohne vorherige ausdrückliche Zustimmung des Veranstalters,
b) bei einer Veräußerung von Online-Tickets im Rahmen von vom Veranstalter nicht autorisierter Internetauktionen,
c) bei einer Veräußerung von Online-Tickets zu einem Preis, der den Originalpreis des Tickets zuzüglich Vorverkaufsgebühr und zuzüglich Unkosten, die dem Verkäufer sonst aufgrund des Erwerbs oder der Weiterveräußerung des Tickets entstanden sind (maximal jedoch in Höhe von 15% des Originalpreises plus Vorverkaufsgebühr) übersteigt,
d) bei einer Veräußerung von Online-Tickets um Gewinn zu erzielen,
e) bei einer Weitergabe und/oder Veräußerung von Online-Tickets zu Zwecken der Werbung oder Vermarktung, als Bonus, Werbegeschenk oder Gewinn oder als Teil eines vom Veranstalter nicht autorisierten Hospitality- oder Reisepakets, oder
f) bei einer Veräußerung von Online-Tickets ohne Hinweis auf diese AGB, insbesondere Ziff. 10.4. und diese Ziff. 10.5.
In diesen Fällen ist eine Weitergabe und/oder Weiterveräußerung von Online-Tickets untersagt. Ebenfalls untersagt ist es, in den genannten Fällen Online-Tickets anzubieten. Ein Verkauf von Online-Tickets vor dem Veranstaltungsort ist ausnahmslos untersagt.
10.6 Im Fall eines Verstoßes gegen die in Ziff. 10.5. enthaltenen Verbote ist der Veranstalter berechtigt, die betroffenen Tickets zu sperren und dem jeweiligen Ticketinhaber den Zugang zur Veranstaltung zu verweigern. Im Fall eines nur geringfügigen Verstoßes wird der Veranstalter dem jeweiligen Ticketinhaber die Sperrung zunächst androhen. Im Falle eines schwerwiegenden Verstoßes gegen die in Ziff. 10.5. enthaltenen Verbote erfolgt die Sperrung ersatzlos, d.h. ohne Rückerstattung des gezahlten Ticketpreises.
10.7 Für jeden Fall einer schuldhaften Zuwiderhandlung gegen die in Ziff. 10.5. enthaltenen Verbote, einschließlich des Verbots, in den in Ziff. 10.5. genannten Fällen Online-Tickets anzubieten, ist der Veranstalter darüberhinaus berechtigt, von Ihnen die Zahlung einer Vertragsstrafe zu verlangen. Die Höhe der Vertragsstrafe kann der Veranstalter nach billigem Ermessen festsetzen und sie kann im Streitfall von einem Gericht überprüft werden. Die Höhe der Vertragsstrafe richtet sich im Regelfall nach dem aktuellen Angebots- bzw. Weiterveräußerungspreis, mindestens jedoch nach dem Originalpreis der entgegen Ziff. 10.5 angebotenen oder weitergegebenen Tickets. Die Vertragsstrafe beträgt insgesamt maximal EUR 7.500,00. Weitergehende Schadensersatzansprüche bzw. Vertragsstrafeforderungen wegen sonstiger Verstöße gegen diese AGB bleiben unberührt. Eine gezahlte Vertragsstrafe wird auf einen Schadensersatzanspruch angerechnet.
11. Übertragung und Umpersonalisierung der personalisierten Online-Tickets
11.1. Vorbehaltlich der Ziff. 10.4. und 10.5., d.h. nur unter der Voraussetzung, dass der Dritte in den Vertrag mit dem Veranstalter unter Einschluss dieser AGB eintritt und der Veranstalter hierzu nach Ziff. 10.4. seine Zustimmung erteilt hat, sind Sie berechtigt, ein von Ihnen erworbenes personalisiertes Online-Ticket auf einen Dritten zu übertragen.
11.2. Sie haben die Möglichkeit, Ihr personalisiertes Online-Ticket über die Ticketbörse (Ziff. 7) zu verkaufen. In diesem Fall erfolgt die Umpersonalisierung Ihres Tickets auf den (Zweit)Käufer automatisch über die Ticketbörse, d.h. das nachfolgend in Ziff. 11.4 ff. beschriebene Verfahren muss nicht durchgeführt werden. Eine zusätzliche Bearbeitungsgebühr für die Umpersonalisierung fällt nicht an.
11.3. Für den Fall, dass Sie Ihr Ticket auf anderem Wege außerhalb der Ticketbörse auf einen Dritten übertragen wollen, z.B. durch Verschenken, muss nach Maßgabe des nachfolgend in Ziff. 11.4 ff. beschriebenen Verfahrens die Umpersonalisierung des Tickets durch uns erfolgen. Dazu müssen Ihnen der Name und die Email-Adresse der Person, auf die Sie Ihr Online-Ticket übertragen wollen, bekannt sein.
11.4. Für die Umpersonalisierung Ihres Online-Tickets müssen Sie sich auf den Seiten
www.tickets.de unter "Meine Tickets" anmelden. Unter der Rubrik "Umpersonalisierung" werden Sie anschließend aufgefordert, Ihren Namen und Ihre Adresse anzugeben. Weiter werden Sie aufgefordert, zur Identifizierung Ihren Personalausweis hochzuladen. Wir prüfen anhand Ihrer Daten, ob der auf dem Online-Ticket angegebene Name und die zum Käufer hinterlegte Adresse mit dem Namen und der Adresse auf dem Personalausweis übereinstimmen. Alle weiteren Daten können von Ihnen abgedeckt werden. Wenn die Daten übereinstimmen, wird das Online-Ticket zur Umpersonalisierung freigegeben. Mit dem Hochladen Ihres Personalausweises willigen Sie dazu ein, dass smart tickets den auf dem Online-Ticket genannten Namen und die zum Käufer hinterlegte Adresse mit den in dem Personalausweis angegebenen Daten abgleicht. Der Abgleich erfolgt ausschließlich zum Zweck der Prüfung der Identität des Käufers, d.h. um festzustellen, ob die Person, die das Ticket umpersonalisieren lassen möchte, tatsächlich mit dem Ticketkäufer identisch ist. Eine Nutzung Ihrer Daten zu anderen Zwecken erfolgt nicht. Wir werden die von Ihnen hochgeladenen Daten unverzüglich wieder löschen, wenn die Umpersonalisierung abgeschlossen ist.
11.5. Sollten Sie ein Online-Ticket, das Sie für eine andere Person erworben haben (Ziff. 10.1.) umpersonalisieren lassen wollen, werden Sie aufgefordert, zur Identifizierung den Personalausweis der Person, für die Sie das Online-Ticket erworben haben, hochzuladen. Wir prüfen anhand dieser Daten, ob der auf dem Online-Ticket angegebene Name mit dem Namen auf dem Personalausweis übereinstimmt. Alle weiteren Daten können von Ihnen abgedeckt werden. Wenn die Daten übereinstimmen, wird das Online-Ticket zur Umpersonalisierung freigegeben. Mit dem Hochladen des Personalausweises versichern Sie, dass der Dritte, für den Sie das Online-Ticket erworben haben, mit der Nutzung seiner Daten durch smart tickets einverstanden ist, in dem er dazu einwilligt, dass smart tickets den auf dem Online-Ticket genannten Namen mit den in dem Personalausweis angegebenen Namen abgleicht. Der Abgleich erfolgt ausschließlich zu dem Zweck, zu prüfen, ob der Name, der auf dem Online-Ticket vermerkt ist, mit dem Namen auf dem Personalausweis übereinstimmt. Eine Nutzung der Daten des Dritten zu anderen Zwecken erfolgt nicht. Wir werden die von Ihnen hochgeladenen Daten unverzüglich wieder löschen, wenn die Umpersonalisierung abgeschlossen ist.
Für diesen Fall wird klargestellt, dass es sich hierbei nicht um eine Übertragung des Vertrags mit dem Veranstalter (Ziff. 11.1) handelt, sondern es wird lediglich das Recht zum Besuch der Veranstaltung übertragen, wie in Ziff. 10.1. geregelt. Auch für diesen Fall gilt der in Ziff. 10.4. genannte Zustimmungsvorbehalt. Die Zustimmung des Veranstalters zur Abtretung des Besuchsrechts wird in den in Ziff. 10.5. genannten Fällen nicht erteilt.
11.6. Zusätzlich müssen Sie den Vor- und Nachnamen und die E-Mail-Adresse der Person, der Sie das Ticket übertragen möchten, angeben. Ist die Umpersonalisierung des Tickets erfolgt, wird dem Erwerber per Email ein auf seinen Namen ausgestelltes Online-Ticket übersandt. Der Versand dieses neuen Online-Tickets erfolgt per Email an die von Ihnen angegebene Adresse. Gleichzeitig mit Versand des neuen Online-Tickets an den Erwerber wird Ihr Online-Ticket gesperrt. Ihr Online-Ticket berechtigt nach Übertragung nicht mehr zum Einlass.
11.7. Für die Umpersonalisierung berechnet smart tickets Ihnen eine Bearbeitungsgebühr von EUR 5,00. Dies gilt nicht bei einem Verkauf über die Ticketbörse. Die Zahlung der Bearbeitungsgebühr hat per Kreditkarte zu erfolgen.
11.8. Die Umpersonalisierung kann nur bis spätestens 6 (sechs) Stunden vor Einlassbeginn zur gebuchten Veranstaltung erfolgen.
http://kraftwerk.tickets.de/de/legal/terms