12-13.10.2011, München, Kraftwerk 3D Konzerte 2011

In meinen Browsern ist die Bestellfunktion für das erste Konzert nicht aktviert, es fehlt aber im Vergleicht zum zweiten Konzert die Anzeige "Ausverkauft!".
 
Elektrokamerad schrieb:
In meinen Browsern ist die Bestellfunktion für das erste Konzert nicht aktviert, es fehlt aber im Vergleicht zum zweiten Konzert die Anzeige "Ausverkauft!".
Stimmt. Das hatte ich nicht mehr probiert. Geht tatsaechlich nicht mehr.
 
muenchen.jpg


13.10., Mitternachtskonzert
http://www.elektrodaten.com
http://kraftwerk.tickets.de/de/customer ... -Kraftwerk
 
Elektrokamerad schrieb:
13.10., Mitternachtskonzert
Tja, dann: acht Perry Rhodan Hefte zum 20Uhr Konzert mitnehmen, um 22:10 aufs Klo, auf die Kloschüssel knien, Perry Rhodan lesen, um 23:55 das Klo verlassen... :mrgreen:
 
12.10.
Wavetable
Elektrokamerad

13.10.
Bodie
Darpanet
DJessay
Elektrokamerad
Florian Anwander
Markus Berzborn
arnte + frau

:mrgreen:

@elektrokamerad: vielen dank für den tipp!!!
 
Hallo liebe Gemeinde,

ich hoffe das ich hier jemanden finde der noch eine Kraftwerkkarte für München am 13.10.2011 um 20 Uhr sucht. Ich habe mir die Karte auf Ebay gekauft, aber leider nicht gewusst das es 2 Konzerte gibt und mein Kumpel hatte eine Karte für das Konzert um 23:59 Uhr. Jetzt hab ich eine Karte für das Konzert um 23:59 Uhr aber auch schon eine für das Konzert um 20 Uhr - Deshalb wäre es Top wenn ich bei euch jemanden finden würde der eine Karte für das 20 Uhr Konzert sucht.

Bitte einfach hier via PM melden, die Karte kostet 115€, das ist 1:1 der selbe Preis den ich auf Ebay gezahlt habe.

mfg
Somebody
 
Allgemeine Geschäftsbedingungen



9. Beschränkungen der Weitergabe von Tickets
9.1. Aus Gründen der Fairness, zur Unterbindung des Weiterverkaufs von Tickets zu überhöhten Preisen und um eine damit verbundene Rufbeeinträchtigung des Veranstalters zu vermeiden, liegt es im Interesse des Veranstalters, die Weitergabe von Tickets einzuschränken. Sie verpflichten sich, das/die Online-Ticket(s) ausschließlich zum privaten Gebrauch zu erwerben und zu nutzen. Ihnen ist es insbesondere untersagt:

a) Online-Tickets ohne vorherige ausdrückliche Zustimmung des jeweiligen Veranstalters gewerblich und/oder kommerziell weiterzugeben und/oder zu veräußern,
b) Online-Tickets im Rahmen von vom Veranstalter nicht autorisierten Internetauktionen zum Verkauf anzubieten,
c) Online-Tickets an Dritte zu verkaufen, um Gewinn zu erzielen,
d) Online-Tickets zu Zwecken der Werbung, der Vermarktung, als Bonus, Werbegeschenk oder Gewinn oder Teil eines vom Veranstalter nicht autorisierten Hospitality- oder Reisepakets weiterzugeben und/oder zu veräußern.
e) Ein Verkauf von Online-Tickets vor dem Veranstaltungsort ist ausnahmslos untersagt.

9.2. Für jeden Fall einer schuldhaften Zuwiderhandlung gegen Ziff. 9.1 kann der Veranstalter von Ihnen die Zahlung einer Vertragsstrafe verlangen, deren Höhe der Veranstalter nach billigem Ermessen festsetzen kann und die im Streitfall vom Gericht überprüft werden kann. Die Höhe der Vertragsstrafe richtet sich im Regelfall nach dem aktuellen Angebots- bzw. Weiterveräußerungspreis, mindestens jedoch nach dem Originalpreis der entgegen Ziff. 9.1. angebotenen oder weitergegebenen Tickets. Die Vertragsstrafe beträgt insgesamt maximal EUR 7.500,00. Weitergehende Schadensersatzansprüche bzw. Vertragsstrafeforderungen wegen sonstiger Verstöße gegen diese AGB bleiben unberührt. Eine gezahlte Vertragsstrafe wird auf einen Schadensersatzanspruch angerechnet.

9.3. smart tickets behält sich im Fall eines Verstoßes gegen Ziff. 9.1. vor, den Erwerber künftig vom Erwerb von Onlinetickets auf www.tickets.de auszuschließen. Der Ausschluss erfolgt durch Sperrung des Kundenkontos.

9.4. Sollte smart tickets Ihr Kundenkonto gemäß Ziff. 9.3 gesperrt haben, so ist es Ihnen künftig untersagt, sich erneut unter Ihrem oder einem anderen Namen auf www.tickets.de zu registrieren. Für jeden Fall einer schuldhaften Zuwiderhandlung gegen dieses Verbot kann smart tickets von Ihnen die Zahlung einer Vertragsstrafe verlangen, deren Höhe smart tickets nach billigem Ermessen festsetzen kann und die im Streifall vom Gericht überprüft werden kann. Die Vertragsstrafe beträgt insgesamt maximal EUR 1.000,00. Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben unberührt. Eine gezahlte Vertragsstrafe wird auf einen Schadensersatzanspruch angerechnet.

10. Besondere Bestimmungen für den Erwerb personalisierter Tickets
10.1. Für bestimmte Veranstaltungen sind die Online-Tickets personalisiert, d.h. der Name des zum Einlass Berechtigten ist Bestandteil des Online-Tickets. Diese Veranstaltungen sind im Bestellvorgang mit einem entsprechenden Hinweis auf die Personalisierung der Online-Tickets gekennzeichnet. Der von Ihnen bei der Registrierung angegebene Vor- und Nachname wird automatisch auf dem Online-Ticket vermerkt. Sofern die Möglichkeit besteht, mehrere personalisierte Online-Tickets zu erwerben, werden Sie im Bestellvorgang aufgefordert und sind dazu verpflichtet, den/die Vor- und Nachnamen sowie die Email-Adresse(n) der weiteren Person(en) anzugeben, für die die personalisierten Tickets ausgestellt werden sollen. Für den Fall der mehrfachen Nennung desselben Namens behält sich der Veranstalter das Recht vor, den Vertrag nach erfolglosem Ablauf einer angemessenen Frist zur Nachbenennung in Bezug auf diese zusätzlichen gleichbenannten Tickets rückabzuwickeln. Ferner werden Sie dazu aufgefordert, zu bestätigen, dass die Angabe dieser fremden Daten nicht missbräuchlich erfolgt. In diesen Fällen kommt der Vertrag ausschließlich zwischen Ihnen und dem Veranstalter zustande. Die von Ihnen benannten weiteren Personen werden durch diesen Vertrag lediglich begünstigt und erhalten ein eigenes Recht zum Besuch der Veranstaltung (§§ 328 ff. BGB).

10.2. Eine Berechtigung zum Besuch der Veranstaltung besteht nur auf der Grundlage des Vertrags, den Sie mit dem Veranstalter geschlossen haben (Ziff. 1.2.). Aufgrund des zwischen Ihnen und dem Veranstalter geschlossenen Vertrags sind Dritte, für die Sie ein personalisiertes Online-Ticket erworben haben, ebenfalls zum Besuch der Veranstaltung berechtigt. Eine Berechtigung zum Besuch der Veranstaltung besteht außerdem bei Personen, die nach Ziff. 10.4. in den Vertrag mit dem Veranstalter eingetreten sind. Voraussetzung für den Besuch der Veranstaltung ist zudem, dass Ihr Name, der Name der Person, für die Sie Online-Tickets bestellt haben (Ziff. 10.1. Satz 4) oder der Name der Person, die nach Ziff. 10.4. in den Vertrag mit dem Veranstalter eingetreten ist, auf dem Online-Ticket vermerkt ist (bzw. im Fall von MMS, im Text der MMS genannt ist) und dass Sie bzw. die Person, für die Sie Online-Tickets bestellt haben oder die nach Ziff. 10.4. in den Vertrag mit dem Veranstalter eingetreten ist, sich bei der Einlasskontrolle auf Verlangen mit Ihrem/seinem Pass, Personalausweis, Führerschein, Kreditkarte oder EC-Karte ausweisen kann.

10.3. Der Veranstalter ist nicht verpflichtet, bei der Einlasskontrolle die Vorlage der genannten Dokumente zu verlangen, um so die Berechtigung des Ticketinhabers zu prüfen. Der Veranstalter wird auch dann seinem Vertragspartner gegenüber von seiner Leistungspflicht frei, wenn sich eine andere Person unter Vorlage des Online-Tickets Zugang zur Veranstaltung verschafft. Pro Online-Ticket ist nur eine Person zum Besuch der Veranstaltung berechtigt.

10.4. Sie können Ihre Rechte und Pflichten aus dem Vertrag mit dem Veranstalter (und damit auch das Recht, Zutritt zur Veranstaltung zu verlangen) nur dadurch auf einen Dritten übertragen, dass der Dritte unter Übernahme sämtlicher Rechte und Pflichten an Ihrer Stelle in den Vertrag mit dem Veranstalter eintritt. Dieser Eintritt setzt die Zustimmung des Veranstalters voraus, die hiermit unter den in Ziff. 10.5. genannten Einschränkungen vorab erteilt wird.

10.5 Aus Gründen der Fairness, zur Unterbindung des Weiterverkaufs von Tickets zu überhöhten Preisen und um eine damit verbundene Rufschädigung des Veranstalters zu vermeiden, wird die Zustimmung des Veranstalters zum Eintritt eines Dritten in den Veranstaltervertrag gemäß Ziff. 10.4. in den folgenden Fällen nicht erteilt:

a) bei einer gewerblichen und/oder kommerziellen Weitergabe oder Veräußerung von Online-Tickets ohne vorherige ausdrückliche Zustimmung des Veranstalters,
b) bei einer Veräußerung von Online-Tickets im Rahmen von vom Veranstalter nicht autorisierter Internetauktionen,
c) bei einer Veräußerung von Online-Tickets zu einem Preis, der den Originalpreis des Tickets zuzüglich Vorverkaufsgebühr und zuzüglich Unkosten, die dem Verkäufer sonst aufgrund des Erwerbs oder der Weiterveräußerung des Tickets entstanden sind (maximal jedoch in Höhe von 15% des Originalpreises plus Vorverkaufsgebühr) übersteigt,
d) bei einer Veräußerung von Online-Tickets um Gewinn zu erzielen,
e) bei einer Weitergabe und/oder Veräußerung von Online-Tickets zu Zwecken der Werbung oder Vermarktung, als Bonus, Werbegeschenk oder Gewinn oder als Teil eines vom Veranstalter nicht autorisierten Hospitality- oder Reisepakets, oder
f) bei einer Veräußerung von Online-Tickets ohne Hinweis auf diese AGB, insbesondere Ziff. 10.4. und diese Ziff. 10.5.

In diesen Fällen ist eine Weitergabe und/oder Weiterveräußerung von Online-Tickets untersagt. Ebenfalls untersagt ist es, in den genannten Fällen Online-Tickets anzubieten. Ein Verkauf von Online-Tickets vor dem Veranstaltungsort ist ausnahmslos untersagt.

10.6 Im Fall eines Verstoßes gegen die in Ziff. 10.5. enthaltenen Verbote ist der Veranstalter berechtigt, die betroffenen Tickets zu sperren und dem jeweiligen Ticketinhaber den Zugang zur Veranstaltung zu verweigern. Im Fall eines nur geringfügigen Verstoßes wird der Veranstalter dem jeweiligen Ticketinhaber die Sperrung zunächst androhen. Im Falle eines schwerwiegenden Verstoßes gegen die in Ziff. 10.5. enthaltenen Verbote erfolgt die Sperrung ersatzlos, d.h. ohne Rückerstattung des gezahlten Ticketpreises.

10.7 Für jeden Fall einer schuldhaften Zuwiderhandlung gegen die in Ziff. 10.5. enthaltenen Verbote, einschließlich des Verbots, in den in Ziff. 10.5. genannten Fällen Online-Tickets anzubieten, ist der Veranstalter darüberhinaus berechtigt, von Ihnen die Zahlung einer Vertragsstrafe zu verlangen. Die Höhe der Vertragsstrafe kann der Veranstalter nach billigem Ermessen festsetzen und sie kann im Streitfall von einem Gericht überprüft werden. Die Höhe der Vertragsstrafe richtet sich im Regelfall nach dem aktuellen Angebots- bzw. Weiterveräußerungspreis, mindestens jedoch nach dem Originalpreis der entgegen Ziff. 10.5 angebotenen oder weitergegebenen Tickets. Die Vertragsstrafe beträgt insgesamt maximal EUR 7.500,00. Weitergehende Schadensersatzansprüche bzw. Vertragsstrafeforderungen wegen sonstiger Verstöße gegen diese AGB bleiben unberührt. Eine gezahlte Vertragsstrafe wird auf einen Schadensersatzanspruch angerechnet.

11. Übertragung und Umpersonalisierung der personalisierten Online-Tickets
11.1. Vorbehaltlich der Ziff. 10.4. und 10.5., d.h. nur unter der Voraussetzung, dass der Dritte in den Vertrag mit dem Veranstalter unter Einschluss dieser AGB eintritt und der Veranstalter hierzu nach Ziff. 10.4. seine Zustimmung erteilt hat, sind Sie berechtigt, ein von Ihnen erworbenes personalisiertes Online-Ticket auf einen Dritten zu übertragen.

11.2. Sie haben die Möglichkeit, Ihr personalisiertes Online-Ticket über die Ticketbörse (Ziff. 7) zu verkaufen. In diesem Fall erfolgt die Umpersonalisierung Ihres Tickets auf den (Zweit)Käufer automatisch über die Ticketbörse, d.h. das nachfolgend in Ziff. 11.4 ff. beschriebene Verfahren muss nicht durchgeführt werden. Eine zusätzliche Bearbeitungsgebühr für die Umpersonalisierung fällt nicht an.

11.3. Für den Fall, dass Sie Ihr Ticket auf anderem Wege außerhalb der Ticketbörse auf einen Dritten übertragen wollen, z.B. durch Verschenken, muss nach Maßgabe des nachfolgend in Ziff. 11.4 ff. beschriebenen Verfahrens die Umpersonalisierung des Tickets durch uns erfolgen. Dazu müssen Ihnen der Name und die Email-Adresse der Person, auf die Sie Ihr Online-Ticket übertragen wollen, bekannt sein.

11.4. Für die Umpersonalisierung Ihres Online-Tickets müssen Sie sich auf den Seiten www.tickets.de unter "Meine Tickets" anmelden. Unter der Rubrik "Umpersonalisierung" werden Sie anschließend aufgefordert, Ihren Namen und Ihre Adresse anzugeben. Weiter werden Sie aufgefordert, zur Identifizierung Ihren Personalausweis hochzuladen. Wir prüfen anhand Ihrer Daten, ob der auf dem Online-Ticket angegebene Name und die zum Käufer hinterlegte Adresse mit dem Namen und der Adresse auf dem Personalausweis übereinstimmen. Alle weiteren Daten können von Ihnen abgedeckt werden. Wenn die Daten übereinstimmen, wird das Online-Ticket zur Umpersonalisierung freigegeben. Mit dem Hochladen Ihres Personalausweises willigen Sie dazu ein, dass smart tickets den auf dem Online-Ticket genannten Namen und die zum Käufer hinterlegte Adresse mit den in dem Personalausweis angegebenen Daten abgleicht. Der Abgleich erfolgt ausschließlich zum Zweck der Prüfung der Identität des Käufers, d.h. um festzustellen, ob die Person, die das Ticket umpersonalisieren lassen möchte, tatsächlich mit dem Ticketkäufer identisch ist. Eine Nutzung Ihrer Daten zu anderen Zwecken erfolgt nicht. Wir werden die von Ihnen hochgeladenen Daten unverzüglich wieder löschen, wenn die Umpersonalisierung abgeschlossen ist.

11.5. Sollten Sie ein Online-Ticket, das Sie für eine andere Person erworben haben (Ziff. 10.1.) umpersonalisieren lassen wollen, werden Sie aufgefordert, zur Identifizierung den Personalausweis der Person, für die Sie das Online-Ticket erworben haben, hochzuladen. Wir prüfen anhand dieser Daten, ob der auf dem Online-Ticket angegebene Name mit dem Namen auf dem Personalausweis übereinstimmt. Alle weiteren Daten können von Ihnen abgedeckt werden. Wenn die Daten übereinstimmen, wird das Online-Ticket zur Umpersonalisierung freigegeben. Mit dem Hochladen des Personalausweises versichern Sie, dass der Dritte, für den Sie das Online-Ticket erworben haben, mit der Nutzung seiner Daten durch smart tickets einverstanden ist, in dem er dazu einwilligt, dass smart tickets den auf dem Online-Ticket genannten Namen mit den in dem Personalausweis angegebenen Namen abgleicht. Der Abgleich erfolgt ausschließlich zu dem Zweck, zu prüfen, ob der Name, der auf dem Online-Ticket vermerkt ist, mit dem Namen auf dem Personalausweis übereinstimmt. Eine Nutzung der Daten des Dritten zu anderen Zwecken erfolgt nicht. Wir werden die von Ihnen hochgeladenen Daten unverzüglich wieder löschen, wenn die Umpersonalisierung abgeschlossen ist.

Für diesen Fall wird klargestellt, dass es sich hierbei nicht um eine Übertragung des Vertrags mit dem Veranstalter (Ziff. 11.1) handelt, sondern es wird lediglich das Recht zum Besuch der Veranstaltung übertragen, wie in Ziff. 10.1. geregelt. Auch für diesen Fall gilt der in Ziff. 10.4. genannte Zustimmungsvorbehalt. Die Zustimmung des Veranstalters zur Abtretung des Besuchsrechts wird in den in Ziff. 10.5. genannten Fällen nicht erteilt.

11.6. Zusätzlich müssen Sie den Vor- und Nachnamen und die E-Mail-Adresse der Person, der Sie das Ticket übertragen möchten, angeben. Ist die Umpersonalisierung des Tickets erfolgt, wird dem Erwerber per Email ein auf seinen Namen ausgestelltes Online-Ticket übersandt. Der Versand dieses neuen Online-Tickets erfolgt per Email an die von Ihnen angegebene Adresse. Gleichzeitig mit Versand des neuen Online-Tickets an den Erwerber wird Ihr Online-Ticket gesperrt. Ihr Online-Ticket berechtigt nach Übertragung nicht mehr zum Einlass.

11.7. Für die Umpersonalisierung berechnet smart tickets Ihnen eine Bearbeitungsgebühr von EUR 5,00. Dies gilt nicht bei einem Verkauf über die Ticketbörse. Die Zahlung der Bearbeitungsgebühr hat per Kreditkarte zu erfolgen.

11.8. Die Umpersonalisierung kann nur bis spätestens 6 (sechs) Stunden vor Einlassbeginn zur gebuchten Veranstaltung erfolgen.

http://kraftwerk.tickets.de/de/legal/terms
 
Oha, dass ist ja mal krass... Aber dann hat ja der Typ auf Ebay schon gegen die AGB verstoßen, ich möchte ja wirklich keinen Gewinn machen, ich habe die Tickets zu dem Angegeben Preis gekauft, ich kann das auch mit der Rechnung von Ebay belegen. Ich dachte mir nur, bevor die Tickets verfallen biete ich sie mal in den einschlägigen Foren an.... Ich wollte damit auf keinen Fall jemanden ans Bein pissen :sad:

Was soll ich denn nun mit der Karte machen? Wenn sie verfällt ist es ja auch ein bischen Schade drum, dass Geld ist mir da ehrlich gesagt nicht so wichtig. Also heißt es ich dürfte sie verkaufen aber nur für den Preis von 60,50 € obwohl ich mehr gezahlt hatte? Hmmm, das ist ja blöd.
 
Wünsche Euch ein klasse Konzert, vor allem Arnte...!
Arnte, (du hast doch heute??) :bday: und alles Gute!!

...bis Samstag zum Tanz der Transistoren....
 
Nanu, wo sind denn die Läppis hin? Oder sind die jetzt ganz flach in die Pulte eingelassen?

By the way.. gibt es bilder von den Pulten? Also wie die so bestückt sind? Doepfer, Doepfer ich weiß.. trotzdem: gibts Bilder?
 
Ben Blau Recordings schrieb:
Nanu, wo sind denn die Läppis hin? Oder sind die jetzt ganz flach in die Pulte eingelassen?

By the way.. gibt es bilder von den Pulten? Also wie die so bestückt sind? Doepfer, Doepfer ich weiß.. trotzdem: gibts Bilder?
Ich habe noch nie richtig ein Bild von diesen Pulten gesehen. Auf der Minimum Maximum DVD gibts macnhmal einen Kamerablickwinkel, wo man ein kleines bisschen was sieht. Aber ich schätze, dass das Aussenwirkungskonzept der Band, diese Form des Instrumenten-Fetischismus nicht vorsieht.


Achja EDIT: es war wirklich extrem beeindruckend. Und so seltsam es wirken mag, für mich waren einige der Stücke live interpretiert wirklich ... wie soll ich sagen ... anrührend. Ausserdem waren einige Stücke im Vergleich zur DVD wieder noch "moderner" noch Club-tauglicher geworden
 
Zotterl schrieb:
Hat einen Grund: Die spielen alle Sudoku während des Konzertes ;-) .
Deswegen hat vermutlich Hütter auch mal einen Einsatz mit dem Vocoder verpasst.
Nee im Ernst, auch wenn das Grundgerüst offensichtlich aus dem Sequencer kommt, konnte man erkennen, dass sie wirklich spielen. Es gab mehrere Stellen, wo zB massiv an hardsync und hochpassfilter gekurbelt wird, und diese Koordination von wirklich wildem Geschraube zum Klang kann man garnicht üben oder planen. Und Hütter hat sich tatsaechlich mal verspielt. Das war offensichtlich "live" (soweit man aus dem vorprogrammierten Sequencer abgespielte Tracks Live nennt). Aber es war auf jeden Fall kein Playback oder reines Samples abfeuern.
 
intercorni schrieb:
Waren denn die Roboter gar nicht auf der Bühne?
Nein.

Such einfach bei youtube nach Kraftwerk München. Da kriegst Du zig Videos - allerdings alles "mit nach dem 5ten Whiskey"-Optik, weil niemand auf die Idee kam, einfach die 3D-Brille vor das Kamera objektiv zu halten.
 
geil wars! hat wirklich spaß gemacht. der gute herr hütter hatte in der tat einige patzer (bei man machine ganz übles timing, bei das model eine halbe strophe vergessen, etc.). aber das hats irgendwie sogar sympathischer gemacht.
mein highlight war radioaktivität. endgeil wie sich da der spannungsbogen aufgebaut hat. die raumstation die einen bei spacelab durchlöchert hat war aber auch geil...und und und... ;-)

war ein schöner geburtstag :) (danke nico!!!)
 
Kurz und schmerzlos: Kraftwerk kann man nur lieben.
 


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