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Copyright-Reform - Upload-Filter und Leistungsschutzrecht §17 - (bisher §13)

  • #511
Nein. Das war die BISHERIGE Regelung. JETZT muss der Betreiber bereits den UPLOAD verhindern. DAS ist doch die Krux an der Sache!

einen upload kann man nicht verhindern, dazu müsste der filter beim uploader installiert sein.

ein "upload filter" verhindert nur die weiterverbreitung und/oder veröffentlichung.
 
  • #512
Nein. Das war die BISHERIGE Regelung. JETZT muss der Betreiber bereits den UPLOAD verhindern. DAS ist doch die Krux an der Sache!
aber nur, wenn ihn die Regelung auch betrifft. Und Foren wie dieses hier sind eben nicht betroffen. Betroffen sind Streamingplattformen, Nachrichtenaggregierer und solche Sachen. Wenn einer der Hauptzwecke das Hochladen und verbreiten von Copyrightgeschütztem Material ist.
 
  • #513
Letztlich dient das alles der Marktbereinigung: Nur die Großen können sich das leisten. Es ist ein Irrglaube zu denken dass Facebook & Google & Konsorten da wirklich dagegen sind: All die kleine aber dennoch unerwünschte "Konkurrenz" wird vom Markt verschwinden.

Heißt das für dich, es sei eine Fehlwahrnehmung, dass Facebook, Google/YT usw. gegen die Reform Sturm laufen?

Denn eigentlich würde das ja Sinn machen: es handelt sich um eine Regelung, die das Geschäftsmodell dieser Konzerne massiv bedroht. Und dies Modell sieht ja bekanntlich so aus, dass die Nutzer Inhalte erzeugen, in denen sie die Werke anderer (nennen wir sie mal Urheber) verwenden (oder gar einfach diese Werke In Gänze unverarbeitet hochladen, siehe z.B. Musik auf YT). Und dass eine Plattform wie YT dann mit diesen Inhalten zweifaches Kapital erzeugt: Werbeeinnahmen, also bares Geld, und Nutzerdaten, die Währung schlechthin im des modernen Digitalkapitalismus.
 
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M.i.a.u.: haebbmaster
  • #514
einen upload kann man nicht verhindern, dazu müsste der filter beim uploader installiert sein.

ein "upload filter" verhindert nur die weiterverbreitung und/oder veröffentlichung.
Das ist doch Haarspalterei. Natürlich wird erst hochgeladen, dann analysiert/gefiltert und ggfs. geblockt.
Kommt aufs selbe raus.
 
  • #515
Mal eine Frage als nicht Konsumkunsthersteller:
Wieviel bekam denn prozentual ein Urheber vorher von dem Gewinn/Einnahmen ab und wieviel jetzt, wenn die Reform realisiert wird?
Also so angaben:
  • Vorher: 60% Verwerter, 40% Urheber
  • Nachher: 40% Verwerter, 60% Urheber
?
 
  • #516
Das ist doch Haarspalterei. Natürlich wird erst hochgeladen, dann analysiert/gefiltert und ggfs. geblockt.
Kommt aufs selbe raus.
Wenn du es dir leisten kannst ja. Die Bots zum erkennen von Straftaten sind schnell und die Strafen beim Wiederholungsfall evt. hoch.
 
  • #517
Statt den Betreiber der Platform zu belangen könnte man doch den User bestrafen der das illegale hochgeladen hat. Jeder ist eindeutig erkennbar dank IP MAC Adresse.
 
  • #518
Zuletzt bearbeitet:
  • #519
könnte man doch den User bestrafen

Wer genau weiss was er tut, hat nichts zu befürchten, aber was ist wenn Teenager Sohnemann sich dessen noch nicht bewusst ist ?

Immerhin sind diese Art der Gesetze abstrakt konstruiert und keine Folge gesunden Menschenverstands.

Es ist gut da die Verantwortung abzugeben an Leute die sich damit auskennen - Da muss man dann auch damit leben bevormundet zu werden.
 
  • #520
Wenn ich Auto fahre muss der Fahrer sein Fahrzeug und die Straßenverkehrsordnung kennen.
Ähnlich ist es mit dem surfen im Internet?
 
  • #523
Mal eine Frage als nicht Konsumkunsthersteller:
Wieviel bekam denn prozentual ein Urheber vorher von dem Gewinn/Einnahmen ab und wieviel jetzt, wenn die Reform realisiert wird?
das ist nicht Gegenstand der Richtilinie, sondern Sache deines Vertrages mit dem Verwerter
wenn du selbst der Verwerter bist kriegst du 100%
 
  • #524
Wenn du es dir leisten kannst ja. Die Bots zum erkennen von Straftaten sind schnell und die Strafen beim Wiederholungsfall evt. hoch.
Du verstehst das falsch. Es geht doch gar nicht um mich (bzw. den Uploader). Es geht um die Platform auf die hochgeladen wird. Die muss das verhindern.
 
  • #526
Das steht eben NICHT in Artikel 13:
aber in Artikel 2
(4b) ‘online content sharing service provider’ means a provider of an information society service one of the main purposes of which is to store and give access to the public to a significant amount of copyright protected works or other protected subject-matter uploaded by its users, which the service optimises and promotes for profit making purposes.
man muss schon die ganze Richtlinie lesen um sie beurteilen zu können
 
  • #527
Solange der Gesetzgeber nicht definiert hat, was unter "große Mengen" zu verstehen ist, sollte man am Besten einfach abwarten.

Das ist nämlich das Zünglein an der Waage, was Youtube letztendlich vom 08/15-Forum unterscheiden wird.
 
  • #529
Könnte ja auch sein dass das ganze in eine gute Richtung geht, es sich am Ende woeder lohnt kleine Veröffentlichungen zu machen. Wäre toll.
 
  • #530
Statt den Betreiber der Platform zu belangen könnte man doch den User bestrafen der das illegale hochgeladen hat. Jeder ist eindeutig erkennbar dank IP MAC Adresse.
Das mit der Mac Adresse ist Quatsch.

Wenn du als Geschädigter den User packen willst ohne erstmal jahrelange Prozesse mit Youtube führen zu müssen, dann brauchst du eine ladungsfähige Adresse, die verifiziert ist.
Das bedeutet dann eine Registrierungs- und Impressumspflicht für alle User.

Und DAS wäre dann WIRKLICH das Ende des freien Internets.
 
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  • #531
Aufgrund WELCHES Vertrags den Du mit WEM abgeschlossen hast?
Wenn du was von mir benutzen willst musst du mich dafür bezahlen (so lange ich es nicht zur unentgeltlichen Nutzung freigebe). Das wäre dann also ein Vertrag zwischen dir und mir.
Du bist der Nutzer, ich bin der Urheber und Verwerter.
 
  • #534
Wenn du was von mir benutzen willst musst du mich dafür bezahlen (so lange ich es nicht zur unentgeltlichen Nutzung freigebe). Das wäre dann also ein Vertrag zwischen dir und mir.
Du bist der Nutzer, ich bin der Urheber und Verwerter.
Um mich geht es doch gar nicht ...

User mausi23 lädt auf youtube ein video mit deiner musik hoch. Du bist dran.
 
  • #535
Hat das Gesetz irgendwelche Auswirkungen auf das Sampling ? Wie genau arbeitet der Filter ? Wie stark muss ich verfremden, um save zu sein ohne zu "klären" ?

Wird es einen Onlinecheck für Musiker geben, um zu verhindern, dass man zufällig die gleiche Idee Anderer hatte und nicht Gefahr läuft irgendwelche Rechte zu verletzen ?
 
  • #536
User mausi23 lädt auf youtube ein video mit deiner musik hoch. Du bist dran.
Dann hat mausi24 was getan, was sie nicht darf. Dann kann ich mausi24 verklagen. Oder ich verklage Youtube, falls die Gesetzeslage so ist, dass Youtube verantwortlich ist.

Du solltest nicht die Gesetzeslage mit der praktischen Umsetzung verwechseln. Die war bisher natürlich extrem schwierig. Mit der neuen Richtlinie ist Youtube verantwortlich und deshalb habe ich als Geschädigter bessere Möglichkeiten.
 
  • #537
Oder ich verklage Youtube, falls die Gesetzeslage so ist, dass Youtube verantwortlich ist.

Es geht darum, dass Youtube für Inhalte zahlen muss, dass am Ende der Urheber auch was davon hat. Mit dem Gesetz werden große Plattformen urgendwo gezwungen sich mit den Verwertungsgesellschaften auseinander zu setzen.
 
  • #538
Hat das Gesetz irgendwelche Auswirkungen auf das Sampling ? Wie genau arbeitet der Filter ? Wie stark muss ich verfremden, um save zu sein ohne zu "klären" ?
das musst du mit dem Anbieter des Filters klären

Wird es einen Onlinecheck für Musiker geben, um zu verhindern, dass man zufällig die gleiche Idee Anderer hatte und nicht Gefahr läuft irgendwelche Rechte zu verletzen ?
Kann sein, dass das jemand seinen Uploadfilter auch für solche Zwecke anbietet.
Aber diese Problematik ist ja nicht neu, die besteht ja schon immer. Du musst schon imer rauskriegen, ob dein Stück einem anderen ähnelt.
 
  • #539
Hat das Gesetz irgendwelche Auswirkungen auf das Sampling ?

Warum sollte es? Der EuGH hat dazu bereits eine Entscheidung getroffen Ein EuGH-Generalanwalt hat dazu eine recht deutliche Meinung:

Kommt in erster Linie immer noch darauf an, ob Rechteinhaber und Nutzer vernünftig miteinander reden, oder nicht.
 
Zuletzt bearbeitet:
  • #540
Es geht darum, dass Youtube für Inhalte zahlen muss, dass am Ende der Urheber auch was davon hat. Mit dem Gesetz werden große Plattformen urgendwo gezwungen sich mit den Verwertungsgesellschaften auseinander zu setzen.
Youtube muss sich schon immer mit Verwertungsgesellschaften auseinandersetzen. Auch das ist nicht neu. Jeder der irgendwas von jemandem anderen veröffentlicht muss mit dem Urheber oder seiner Verwertungsgesellschaft ein Abkommen haben.
Neu ist, dass die Lizenzfrage vor dem Hochladen geklärt sein muss. Natürlich nur, falls das Gesetz auf den Anbieter überhaupt zutrifft. Falls es nicht zutrifft, so wie hier, dann muss der Betreiber die illegalen Daten nach wie vor bei Kenntnisnahme löschen.
 

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