Copyright-Reform - Upload-Filter und Leistungsschutzrecht §17 - (bisher §13)

Statt den Betreiber der Platform zu belangen könnte man doch den User bestrafen der das illegale hochgeladen hat. Jeder ist eindeutig erkennbar dank IP MAC Adresse.
Das mit der Mac Adresse ist Quatsch.

Wenn du als Geschädigter den User packen willst ohne erstmal jahrelange Prozesse mit Youtube führen zu müssen, dann brauchst du eine ladungsfähige Adresse, die verifiziert ist.
Das bedeutet dann eine Registrierungs- und Impressumspflicht für alle User.

Und DAS wäre dann WIRKLICH das Ende des freien Internets.
 
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Aufgrund WELCHES Vertrags den Du mit WEM abgeschlossen hast?
Wenn du was von mir benutzen willst musst du mich dafür bezahlen (so lange ich es nicht zur unentgeltlichen Nutzung freigebe). Das wäre dann also ein Vertrag zwischen dir und mir.
Du bist der Nutzer, ich bin der Urheber und Verwerter.
 
Wenn du was von mir benutzen willst musst du mich dafür bezahlen (so lange ich es nicht zur unentgeltlichen Nutzung freigebe). Das wäre dann also ein Vertrag zwischen dir und mir.
Du bist der Nutzer, ich bin der Urheber und Verwerter.
Um mich geht es doch gar nicht ...

User mausi23 lädt auf youtube ein video mit deiner musik hoch. Du bist dran.
 
Hat das Gesetz irgendwelche Auswirkungen auf das Sampling ? Wie genau arbeitet der Filter ? Wie stark muss ich verfremden, um save zu sein ohne zu "klären" ?

Wird es einen Onlinecheck für Musiker geben, um zu verhindern, dass man zufällig die gleiche Idee Anderer hatte und nicht Gefahr läuft irgendwelche Rechte zu verletzen ?
 
User mausi23 lädt auf youtube ein video mit deiner musik hoch. Du bist dran.
Dann hat mausi24 was getan, was sie nicht darf. Dann kann ich mausi24 verklagen. Oder ich verklage Youtube, falls die Gesetzeslage so ist, dass Youtube verantwortlich ist.

Du solltest nicht die Gesetzeslage mit der praktischen Umsetzung verwechseln. Die war bisher natürlich extrem schwierig. Mit der neuen Richtlinie ist Youtube verantwortlich und deshalb habe ich als Geschädigter bessere Möglichkeiten.
 
Oder ich verklage Youtube, falls die Gesetzeslage so ist, dass Youtube verantwortlich ist.

Es geht darum, dass Youtube für Inhalte zahlen muss, dass am Ende der Urheber auch was davon hat. Mit dem Gesetz werden große Plattformen urgendwo gezwungen sich mit den Verwertungsgesellschaften auseinander zu setzen.
 
Hat das Gesetz irgendwelche Auswirkungen auf das Sampling ? Wie genau arbeitet der Filter ? Wie stark muss ich verfremden, um save zu sein ohne zu "klären" ?
das musst du mit dem Anbieter des Filters klären

Wird es einen Onlinecheck für Musiker geben, um zu verhindern, dass man zufällig die gleiche Idee Anderer hatte und nicht Gefahr läuft irgendwelche Rechte zu verletzen ?
Kann sein, dass das jemand seinen Uploadfilter auch für solche Zwecke anbietet.
Aber diese Problematik ist ja nicht neu, die besteht ja schon immer. Du musst schon imer rauskriegen, ob dein Stück einem anderen ähnelt.
 
Hat das Gesetz irgendwelche Auswirkungen auf das Sampling ?

Warum sollte es? Der EuGH hat dazu bereits eine Entscheidung getroffen Ein EuGH-Generalanwalt hat dazu eine recht deutliche Meinung:

Kommt in erster Linie immer noch darauf an, ob Rechteinhaber und Nutzer vernünftig miteinander reden, oder nicht.
 
Zuletzt bearbeitet:
Es geht darum, dass Youtube für Inhalte zahlen muss, dass am Ende der Urheber auch was davon hat. Mit dem Gesetz werden große Plattformen urgendwo gezwungen sich mit den Verwertungsgesellschaften auseinander zu setzen.
Youtube muss sich schon immer mit Verwertungsgesellschaften auseinandersetzen. Auch das ist nicht neu. Jeder der irgendwas von jemandem anderen veröffentlicht muss mit dem Urheber oder seiner Verwertungsgesellschaft ein Abkommen haben.
Neu ist, dass die Lizenzfrage vor dem Hochladen geklärt sein muss. Natürlich nur, falls das Gesetz auf den Anbieter überhaupt zutrifft. Falls es nicht zutrifft, so wie hier, dann muss der Betreiber die illegalen Daten nach wie vor bei Kenntnisnahme löschen.
 
Gibt es was vergleichbares für Fotografen, Autoren und andere Urheber?

für alles mögliche:

Appell: JA zur EU-Urheberrechtsrichtlinie
Wir repräsentieren mehrere hunderttausend Künstler*innen, Kreative, Journalist*innen und tausende von Unternehmen in Deutschland: Jeden Tag entwerfen, entwickeln, erfinden, gestalten, produzieren und veröffentlichen unsere Mitglieder und Partner mit Leidenschaft kreative Inhalte in einer der vielfältigsten Kultur- und Medienlandschaften der Welt. Damit das so bleibt, brauchen wir ein zeitgemäßes Urheberrecht.
Nach vier Jahren intensiver Diskussion im Rahmen eines transparenten und demokratischen Entscheidungsprozesses konnte nun ein finaler Entwurf für ein neues europäisches Urheberrecht ausgehandelt werden. Dies ist ein erster wichtiger Schritt, um den Bedürfnissen der digitalen Informationsgesellschaft gerecht zu werden.
Die Richtlinie verbessert die Rahmenbedingungen für alle Medien- und Kreativschaffenden sowie ihre Partner, Produzenten und Verwerter: Sie enthält die vom EU-Parlament geforderte Beteiligung der Journalist*innen an dem für Presseverlage essentiellen Leistungsschutzrecht, sie ermöglicht wieder eine Beteiligung von Verlagen an den Ausschüttungen der Verwertungsgesellschaften und sie stärkt insgesamt die Position von Kreativ- und Medienschaffenden. Viele weitere seit Jahren offene Fragen werden endlich rechtssicher ausgestaltet.
Die Richtlinie verbessert die Bedingungen für Kreativ- und Medienschaffende und die Kulturwirtschaft in ganz Europa erheblich, indem sie endlich große kommerzielle Plattformen, die ihre Werke nutzen, stärker in die Verantwortung für eine faire Vergütung nimmt. Dabei setzt sie auf die vertragliche Zusammenarbeit zwischen Plattformen und Rechtsinhabern. Zusätzlich führt sie erstmals einen Schutz der Nutzer*innen von Plattformen vor einer Haftung ein. Wichtige neue Regelungen sorgen für die Berücksichtigung ihrer legitimen Interessen.
Nicht zuletzt sorgen die neuen Regeln dafür, dass die Menschen in Europa weiterhin auf eine bunte, innovative und wertvolle Kultur- und Medienlandschaft bauen können. Damit leistet sie einen wichtigen Beitrag zur kulturellen Vielfalt Europas.
Wir appellieren an alle Mitglieder des Europäischen Parlaments: Stimmen Sie der Richtlinie zu, und machen Sie den Weg frei für einen fairen Umgang zwischen Plattformen, Kreativen, Rechtsinhabern und Nutzer*innen.

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  1. AG DOK – Arbeitsgemeinschaft Dokumentarfilm
  2. Allianz Deutscher Designer AGD
  3. Bundesverband Bildender Künstlerinnen und Künstler
  4. Bundesverband Casting e.V. (BVC)
  5. BDZV – Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger e.V.
  6. Berufsverband Kinematografie
  7. Bundesverband Regie
  8. Bundesverband Schauspiel e.V.
  9. Bundesvereinigung Maskenbild
  10. Börsenverein des Deutschen Buchhandels e.V.
  11. Composers Club
  12. Deutsche Akademie für Fernsehen e.V.
  13. Deutsche Fachpresse
  14. Deutsche Filmkomponistenunion (DEFKOM)
  15. Deutsche Journalistinnen- und Journalisten-Union (dju) in ver.di
  16. Deutscher Gewerkschaftsbund DGB
  17. Deutscher Journalisten-Verband DJV
  18. Deutsche Orchestervereinigung
  19. Deutsche Presse-Agentur GmbH
  20. Deutscher Komponistenverband
  21. Deutscher Künstlerbund e.V.
  22. DMV – Deutscher Musikverleger-Verband e.V.
  23. Deutscher Textdichter-Verband
  24. FREELENS e.V. Verband der Fotografinnen und Fotografen
  25. GEMA – Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte
  26. Genossenschaft Deutscher Bühnen-Angehöriger
  27. Illustratoren Organisation e.V.
  28. Initiative Urheberrecht
  29. MediaMusic e.V. – Berufsverband Medienmusik
  30. PEN-Zentrum Deutschland e.V.
  31. Union Deutscher Jazzmusiker
  32. Verband Bildungsmedien
  33. Verband Deutscher Drehbuchautoren
  34. Verband Deutscher Lokalzeitungen
  35. Verband deutscher Schriftstellerinnen und Schriftsteller (VS) in ver.di
  36. Verband deutschsprachiger Übersetzer literarischer und wissenschaftlicher Werke e.V. (VdÜ) – Bundessparte Übersetzerinnen/Übersetzer im Verband deutscher Schriftstellerinnen und Schriftsteller (VS) in ver.di
  37. Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ)
  38. Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ) – Fachverband Konfessionelle Presse
  39. VUT – Verband unabhängiger Musikunternehmen e.V.
  40. Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft ver.di
  41. VG Bild-Kunst
  42. VG Media
  43. VG Musikedition
  44. VG Wort
 
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  • Daumen hoch
Reaktionen: khz
Heißt das für dich, es sei eine Fehlwahrnehmung, dass Facebook, Google/YT usw. gegen die Reform Sturm laufen?
[...]
Denn eigentlich würde das ja Sinn machen: es handelt sich um eine Regelung, die das Geschäftsmodell dieser Konzerne massiv bedroht.

das kostenargument kann ich nicht nachvollziehen, egal von welcher seite es kommt.

um ein musikstück mit einer million anderer aus einer datenbank zu vergleichen ist viel weniger arbeit, als sich der durchschnittskonsument landläufig so vorstellt.

hierzu ist es in den meisten fällen ausreichend das material auf 4 bit bei 5 khz sr runterzurechnen und dann ab dem ersten auftreten von mehr als -15 db energie für 8-10 sekunden via tonhöhenverfolgung den stream in eine handvoll zahlen umzurechnen.
danach bestimmt man, dass jeder sprunghafte wechsel der tonhöhe von mehr als 0,1 sekunden dauer ein musikalisches ereignis darstellt, rundet alle werte auf halbtonschritte und lässt die dann in scharen auftretenden wiederholungen weg und ergänzt zu den verbleibenden "noten" noch deren delta zeit.
diese delta zeit wird dann noch von absoluten auf relative werte umgemünzt, damit man sie von millisekunden auf "notelängen" bekommt.
abschließend rechnet man die notenwerte mit einem parsons encoder zu einer reihe aus durchschnittlich etwa 20 integralzahlen runter, die etwa so aussehen: -1 8 -1 8 0 8 0 4 0 4 1 8 0 6 1 6 -1 8 0 8 1 4 0 8 1 4 -1 4 -1 8 0 8 1.

ein solches system ist vollkommen ausreichend, um 99% aller modernen musik zu erkennen, indem man sie mit einer vorhandenen datenbank abgleicht.

eine solche zahlenreihe mit 1 million anderer aus einer datenbank zu vergleichen bewältigt jedes aldi notebook in 2 minuten.

die kosten für den betreiber sind von daher zu vernachlässigen. das encodieren hochgeladener dateien oder das einbinden von werbebannern und tracking braucht viel mehr rechenleistung.

vor allem muss das vergleichen immer nur 1x stattfinden - beim runterladen kommen einige videos auf youtube auf 20 oder 30 millionen vorgänge, die alle berechnet werden müssen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Aufgrund WELCHES Vertrags den Du mit WEM abgeschlossen hast?

wenn du dein werk selbst veröffentlichst und verbreitest, kann sich daran niemand bereichern, an dem du dann einen "anteil" bekommen könntest.

wenn jemand anderes dein werk unrechtmäßig verbreitet, hast du stets das recht ihn zu verklagen und bekommst von deutschen gerichten umsatzbeteiligungen/schadensersatz zugesprochen, die in etwa dem gema verteilungsplan und den branchenüblichen verträgen zwischen komponisten/produktionsfirmen und verlegern bei der bandübernahme (60/40?) entsprechen.

ob sich irgendwas nennenswertes verbessert oder verschlechtert? nun, wir werden sehen.

eigentlich ist es ja eine witzige idee, dass ich durch das neue gesetz jetzt auch als nicht-gema-mitglied youtube dazu zwingen kann, mir bei der durchsetzung meines rechts zu helfen indem ich ein "original" in den "filter" hochlade. aber obs was bringt? oder ob nicht permamente "technische" fehler beim hochladen eigener werke in den kanal dazu führen, dass man von der benutzung youtube als werbeplattform für tonträger und merch faktisch ausgeschlossen ist?
 
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"tut uns leid lieber herr lowercasemusic07, aber die von ihnen hochgeladene datei konnte von unserem uploadfilter nicht als musik erkannt werden und wurde daher wegen unprüfbarkeit zurückgewiesen."
 
für alles mögliche:



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  1. AG DOK – Arbeitsgemeinschaft Dokumentarfilm
  2. Allianz Deutscher Designer AGD
  3. Bundesverband Bildender Künstlerinnen und Künstler
  4. Bundesverband Casting e.V. (BVC)
  5. BDZV – Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger e.V.
  6. Berufsverband Kinematografie
  7. Bundesverband Regie
  8. Bundesverband Schauspiel e.V.
  9. Bundesvereinigung Maskenbild
  10. Börsenverein des Deutschen Buchhandels e.V.
  11. Composers Club
  12. Deutsche Akademie für Fernsehen e.V.
  13. Deutsche Fachpresse
  14. Deutsche Filmkomponistenunion (DEFKOM)
  15. Deutsche Journalistinnen- und Journalisten-Union (dju) in ver.di
  16. Deutscher Gewerkschaftsbund DGB
  17. Deutscher Journalisten-Verband DJV
  18. Deutsche Orchestervereinigung
  19. Deutsche Presse-Agentur GmbH
  20. Deutscher Komponistenverband
  21. Deutscher Künstlerbund e.V.
  22. DMV – Deutscher Musikverleger-Verband e.V.
  23. Deutscher Textdichter-Verband
  24. FREELENS e.V. Verband der Fotografinnen und Fotografen
  25. GEMA – Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte
  26. Genossenschaft Deutscher Bühnen-Angehöriger
  27. Illustratoren Organisation e.V.
  28. Initiative Urheberrecht
  29. MediaMusic e.V. – Berufsverband Medienmusik
  30. PEN-Zentrum Deutschland e.V.
  31. Union Deutscher Jazzmusiker
  32. Verband Bildungsmedien
  33. Verband Deutscher Drehbuchautoren
  34. Verband Deutscher Lokalzeitungen
  35. Verband deutscher Schriftstellerinnen und Schriftsteller (VS) in ver.di
  36. Verband deutschsprachiger Übersetzer literarischer und wissenschaftlicher Werke e.V. (VdÜ) – Bundessparte Übersetzerinnen/Übersetzer im Verband deutscher Schriftstellerinnen und Schriftsteller (VS) in ver.di
  37. Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ)
  38. Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ) – Fachverband Konfessionelle Presse
  39. VUT – Verband unabhängiger Musikunternehmen e.V.
  40. Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft ver.di
  41. VG Bild-Kunst
  42. VG Media
  43. VG Musikedition
  44. VG Wort
Mir ist egal wie viele gierige Menschen Angst davor haben dass ihnen im Internet, das für viele ja immer noch geheimnisvoll und böse ist, was von ihrer Leistung weggenommen werden könnte. Von denen man vielleicht ohne das Internet nie gehört hätte.
Die wirklich schwarzen Schafe (die Gewerbsmäßig das Urheberrecht verletzen) haben ihre Server nicht in der EU sitzen, wird man mit solchen Maßnahmen nicht treffen können - ausser man schottet die EU komplett ab -, das Ganze wird imho in die Illegalität verschoben werden, zusammen mit Drogen und Waffenhandel. Von daher bin ich kein Freund solcher Maßnahmen.
 
Mir ist egal wie viele gierige Menschen Angst davor haben dass ihnen im Internet, das für viele ja immer noch geheimnisvoll und böse ist, was von ihrer Leistung weggenommen werden könnte.

Naja, man kann schon so viel Einfühlungsvermögen aufbringen, dass man wenigstens das Grundproblem anerkennt: Ein Konzern wie Google/YT generiert unfassbare Umsätze auf Grundlage der Zirkulation von Kulturprodukten ("Werken", wie ästhetisch fragwürdig die im Einzelfall auch sein mögen), ohne dass die Urheber in einer Weise daran beteiligt werden, die den Dimensionen dieser Umsätze auch nur ansatzweise entspricht.

*Das* ist tatsächlich reformbedürftig. Da braucht es Spielregeln, die nicht wie bisher allein von Google/YT bestimmt werden können.

Dass *diese* jetzt verabschiedete Richtlinie aber natürlich nicht das Gelbe vom Ei ist -- und man sich hüten sollte, sich pauschal auf die Seite von GEMA & Co. zu schlagen (zu deren Rolle Florian oben ja schon alles Wichtige gesagt hat): klar, keine Frage.

Das Internet ist jedenfalls auch heute, am Tag 1 der neuen Zeitrechnung, meines Wissens nach nicht kaputt, wie übrigens auch alle eingetragenen Vereine, deren Mitglied ich bin, wider alle Untergangsszenarien, die Einführung der DSGVO überlebt haben (einige werden sich erinnern).
 
zum beispiel, dass diese konzerne endlich mal steuern bezahlen.

aber das werden menschen wie herr öttinger, der der ideengeber des "uploadfilter" und ähnlicher verbrechen ist, niemals zulassen.
 
*Das* ist tatsächlich reformbedürftig. Da braucht es Spielregeln, die nicht wie bisher allein von Google/YT bestimmt werden können.
Wenn es sich für Google nicht mehr rechnet, den europäischen Markt zu bedienen, wird's ein riesen Geschrei geben und keiner will's gewesen sein.
 
Wenn es sich für Google nicht mehr rechnet, den europäischen Markt zu bedienen, wird's ein riesen Geschrei geben und keiner will's gewesen sein.

Da würde ich mir keine Sorgen machen. Für Google lohnt sich auch der chinesische Markt, trotz tatsächlich stattfindender Zensur und einem viel größeren Konkurrenten (Baidu).
 
Wie ist das überhaupt mit der Datenbank der geschützten Werke geregelt?
 
Zuletzt bearbeitet:
Wie ist das überhaupt mit der Datenbank der geschützten Werke geregelt?

Ich kann mir das nicht vorstellen, wie das funktionieren soll. Da müssen doch gigantische Datenmengen zum Abgleich zu Verfügung stehen? Soll die jeder separat auf einem, nennen wir es mal so, "Abgleichserver" vorliegen haben oder wie jetzt? Da müssten also von geschütztem Material ja Kopien vorliegen. Das muss doch irgendwie und irgendwo zentral vorliegen, kann doch nicht jeder eine Kopie des ganzen vorrätige halten?
 


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