Ja, Du musst auch Zoll und Mwst. (bzw. Einfuhr-Umsatzsteuer) bezahlen, wenn Du das Gerät schon gebraucht hast. Das fällt an, sobald Du Waren einführst, deren Ursprung in einem Nicht-EU-Land ist. Und Du kannst Dich nicht rausreden damit, dass Du das Gerät bei der Einreise in die USA angeblich schon mitgehabt hättest, weil Du auf jeden Fall nachweisen müsstest, wenn Du das Gerät schon in Deutschland gekauft hättest und jetzt wieder aus USA mitbringen würdest.
Ausnahmen für die Einfuhr gebrauchter Waren gelten nur bei Umzügen, dazu musst Du aber eine bestimmte Zeit in USA gelebt haben - ein Schüleraustausch ist dafür keine Frist, die lang genug ist.