Pelham vs. Kraftwerk - Sampling-Urteil - EuGH, Verfassungsgericht, HH, Finales Urteil erwartend

Re: Sampling: gut oder böse? (Juristische Sicht)

Am Anfang dachte ich noch, dass ist hier nur eine exklusive Plattform. Jetzt bin ich mir da nicht mehr ganz so sicher.
 
Re: Sampling: gut oder böse? (Juristische Sicht)

Klangreisender schrieb:
Am Anfang dachte ich noch, dass ist hier nur eine exklusive Plattform. Jetzt bin ich mir da nicht mehr ganz so sicher.

Das war dein bester :harhar:

Mit einem Gemisch an Neid eskaliert es meistens, in einer Bewertungslogic ... nur mal so
 
Re: Sampling: gut oder böse? (Juristische Sicht)

"Klangreisender" - Hausaufgabe für morgen: Mehr "Bild" lesen, "RTL" schauen und Dich nicht mehr drüber wundern.
 
Re: Sampling: gut oder böse? (Juristische Sicht)

Klangreisender schrieb:
"Klangreisender" - Hausaufgabe für morgen: Mehr "Bild" lesen, "RTL" schauen und Dich nicht mehr drüber wundern.

Axel Springer reicht...mal hinschauen, was nicht schon selbiger ist. Und sich von GEZ prägen lassen :school:

Nicht Ärgern sondern Wundern :idea:

Ich würde auch gern mehr Geld haben, lässt aber das System nicht zu...sei den ich Kopiere und Betrüge und ich scheiß drauf, wenn andere auf mich neidisch sind ;-)

Thema: Was gehen mich die anderen an.

gez Moses P :mrgreen:
 
Re: Sampling: gut oder böse? (Juristische Sicht)

Ich bin seit heute auch sehr neidisch auf Dich. :waaas: Offensichtlich ist Neid DEIN Thema. Das wird mir jetzt immer klarer. Natürlich. Das ich da jetzt erst draufkomme.
 
Re: Sampling: gut oder böse? (Juristische Sicht)

..... :stop: jungs....: es geht hier nicht um kunst! es geht um rechtliche grundlagen des geldverdienens! die kunsthöhe ist sowas von wurst in dem fall.

das ganze musikverwertungsgeschäft hat nicht unbedingt was mit kunst zu tun-den fehler machen viele.....schöpfungshöhe ja, aber kunst ist was anderes.

ich komm leider nicht drauf: aber mußte nicht bushido (?????) oder irgendein andrer rapper mal ne ganze cd einstampfen, weil er eine melodielinie geklaut hatte?

und zum samplen: irgendein künstler machte sich den witz bei der gema mit nem lkw voller anträge (für jeweils 2sekundensamples oder so) vorzufahren um ein daraus letzlich resutlierendes x-minutenstück (? weiß nich mehr wie lang das war) aufführen zu dürfen...;-))

die ganzen "solotrompeter xy spielt cd für stefan mross ein" dinger sind durchaus legitim, wenn sie ordentlich abgewickelt werden! nur wenn hier recht gebrochen wird, gibts stress. auch da gehts nich um kunst.
 
Re: Sampling: gut oder böse? (Juristische Sicht)

Bernie schrieb:
Samples klauen ist doch wie ein Fahrrad klauen. Kurze Samples klauen ist wie ein Fahrrad klauen und an der nächsten Ecke wieder abstellen.

:fressen:
 
Re: Sampling: gut oder böse? (Juristische Sicht)

maffyn schrieb:
ich erlaube mir zu widersprechen;-) bach hat zeitlebens abgek...., daß er es nicht geschafft hat aus dem kirchendienst rauszukommen (hat extra "wissenschaftliceh" werke geschrieben und sowas). letztendlich war er gut angestellt in einer führenden position im kirchenleben (und die kirche hatte damals wahrscheinlich mehr geld als heute (?). der einzige, der rigoros versucht hat freischaffend zu leben, war beethoven, das ging aber nur, weil er sich als single durchgeshclagen hat, mit seinem bleizuckergesüßten billigwein sich bleivergiftet hat (taubheit!) und ab und an gute muggen bei den adligen hatte.

nur mal kleine nebenstory (musiker und geld war schon immer thema!) haydn hatte wieder einmal kein geld bekommen (von einem adligen für den er komponiert hatte). was macht er: hat musiker angeheuert die nachts um 12e ums haus des säumigen aufgestellt waren (jeder für sich) und ließ die ,auch jeder für sich, diverse notenzeilen (die definitv nicht zusammenpassten) anspielen.: der krach und völlig kakophone klang sorgte dafür, daß der hausherr freiwillig zahlte....da gabs noch kein bundesverfassungsgericht;-)

Ha, danke für diese schönen Anekdoten, kannte ich noch gar nicht.

Ich hatte das halt im Vergleich zu Händel gesehen. Na ja, und Bach musste ein schönes Pensum schaffen, Hut ab, für sein Geld. Das mit dem Treffen mit Händel hatte nie geklappt, der arme Bach. Man hat sich zu Lebzeiten eh teils über ihn lustig gemacht, wegen seines Äußeren. Wie unfair, das wissen wir aber erst heute. Immer die gleiche Arie, dass Musiker und Komponisten erst tot sein müssen, damit man ihren wahren Kulturwert erkennt :)
 
Re: Sampling: gut oder böse? (Juristische Sicht)

Dualismus darauf anzuwenden ist zu beschränkt.
Sampling Pauschal betrachtet ist voll ok.
Aber Sampling im speziellen muss man drüber reden.

Alles was je erstellt wurde war im Grunde auch nur geklaut (ganz Pauschal auf die digitale Welt oder Datenträger allgemein bezogen).
Dazu passend die Frage wer war die erste Person?

Hier will man vielleicht gleich ansetzen und behauten, ja aber wenn ich einen Song baue und der dann an die Plattenfirma geht und ein (Copyright) bekommt ist das mein Werk, mein Sound meine Melodie (ist das nicht zu anmaßend?). In Anbetracht der vermuteten, nicht so vielen, Möglichkeiten so sehr verschiedene Sachen zu bauen, die sich nicht irgendwo mal mit etwas assoziieren lassen, eher Unwahrscheinlich der Einzige zu sein der diesen Akkord mit diesem Sound gemacht hat.

Jedes Samples jede Wellenform wurde schon mal im digitalen verwendet. Man weiß u.U. nicht wo und vom wem, wenn er nicht Public ist.

Mal angenommen ein Snare-Drum-Hersteller baut 200.000 Snare-Drums, die alle gleich klingen und zufällig ein Schlagzeuger die gleichen Rhythmen trifft und alle die das auch zufällig erfunden haben sind der Meinung das man das auf eine Kasette speichern sollte.
Was wäre das für ein Klage-wirrwarr, würde einer meinen er sei der erste und alle anderen hätten geklaut.
Das liegt doch nur daran das eine Plattenfirma hinter dem Copyright steht bzw. der Sinn des Konsum mit bestimmten Sicherheiten.
Die Einizartigkeit gepachtet, weil für den Verkauf gedacht...oder so.

Sicher heute gibt es mehr Möglichkeiten und das muss man auch berücksichtigen. Von daher gilt aber auch, dass Sampling nicht grundsätzlich schlecht wäre, und außerdem die Möglichkeit besteht dass man es zufällig erfindet. Ebenso gilt Musikrichtung MashUp auch als Verstoß, obwohl in Amerika der kurze Sample, wenn er nicht Hauptbestandteil des Gesamtwerkes ist, als zugelassen für paar Sekunden gilt.

Ich meine wie viele Songs haben die gleichen 4 Akkorde und verkaufen damit Platten, kennt ihr ja alle.
- I - V - vi - IV
- in C major, this would be: C–G–Am–F (wiki)
- interessant dazu : I–vi–IV–V. For example, in C major: C Am F G
- oder: https://de.wikipedia.org/wiki/Stufentheorie_(Harmonik)

Wobei ich da sicher ne Null bin auf dem Gebiet.

Wer hats geklaut, ich kann 44 Songs aufzählen.
Wer hats erfunden? Keiner? Weber, Sechter, Riemann?

Ich schätze die Möglichkeiten zufällig einen gleichen oder sehr ähnlichen Chord zu erfinden, der schon mal auf dem Marktplatz gelandet ist auf 1:200. Den gleichen Ton zu treffen ist schon schwieriger wenn man frequenzgenau analysieren würde.
______

In Anbetracht dieses Falls mit Kraftwerk
 
Re: Sampling: gut oder böse? (Juristische Sicht)

klaus p rausch: und eben deshalb hat richard strauß seinerzeit dafür gesorgt, daß sowas wie urheberschaft besser vergütet wird, damit künstler auch von ihrer kunst leben können. gründung des gema-vorvereins... heute in zeiten des mies bezahlten streamings (wer verdient-die musikindustrie natürlich) wirds wieder schlechter für urheber von ihrer kunst zu leben. das hat auch imho nix mit jamern zu tun, es ist schlichtweg die gesellschaft, die für einen burger , der in 5 minuten weggefressen ist, selbstredend 5 euro ausgibt aber ein track darf nicht mehr als 0,99 cent kosten, obwohl er dann lebenslang zur verfügung steht und nicht gesundheitschädlich ist.

für uns künstler ist das der größere schock, daß die gesellschaft gar nicht bereit ist, uns für unsere arbeit angemessen zu entlohnen. man muß noch diskutieren....


osic: leider gedanklich falsche weiche, aber das jetzt in 3 sätzen erklären...schwierig. es geht um eigene arbeit versus fremde früchte....selbst wenn du die gleichen akkorde einspielst, hast du sie selber eingespielt. wenn du aber einfach ein sample nimmst (wo womöglich etwas arbeit drinsteckt) dann bedienst du dich bei jemand anderen. bei harmonien oder melodien entscheidet das dann durchaus ein expertenrat. denn: richtig : C FGC als harmoniefolge ist jetzt nicht schützenswert...;-))) aber wenn du eindeutig einen wiedererkennungseffekt provozierst, sieht das anders aus.
 
Re: Sampling: gut oder böse? (Juristische Sicht)

"Kunst" in der Musik...ist heut eh nicht das was man annimmt. Heute macht jeder Musik und da ist kaum echte Kunst dabei...und es verkauft sich blendend...der andere thread dazu wie viel man mit musik verdienen kann...zeigt Michael Jackson ^^
 
Re: Sampling: gut oder böse? (Juristische Sicht)

maffyn schrieb:
osic: leider gedanklich falsche weiche, aber das jetzt in 3 sätzen erklären...schwierig. es geht um eigene arbeit versus fremde früchte....selbst wenn du die gleichen akkorde einspielst, hast du sie selber eingespielt. wenn du aber einfach ein sample nimmst (wo womöglich etwas arbeit drinsteckt) dann bedienst du dich bei jemand anderen. bei harmonien oder melodien entscheidet das dann durchaus ein expertenrat. denn: richtig : C FGC als harmoniefolge ist jetzt nicht schützenswert...;-))) aber wenn du eindeutig einen wiedererkennungseffekt provozierst, sieht das anders aus.

naja, wenn ich mich bei mozart bediene, biete ich mich bei mozart. Ob ich da jetzt Tonfolgen oder sound nehme ist doch jacke wie hose ...




ganz böser Beethoven :lol:
:mrgreen:
und jetzt erzähl mir die Nummer mit eigener Arbeit, fremden Früchten und schützenswerten Melodien nochmal :twisted: :fressen: :kaffee:
 
Re: Sampling: gut oder böse? (Juristische Sicht)

Bernie schrieb:
darsho schrieb:
Ach komm, als ob es bei KW was samplewertes geben würde
Gerade Kraftwek hat einen sehr eigenständigen Sound mit einem hohen Wiedererkennungswert, da langen oft schon zwei Noten, um einen Song erkennen zu können.

vielleicht gerade deshalb.
Also ich kenne ganz ehrlich nichts, was ich bei KW samplen wollen würde. Liegt an dem Musikgenre, dem man KW wohl zuordnen kann und dass man die meisten Sachen wiedererkennen würde. Man will ja nicht wie KW klingen.
Bei der samplebasierten Musik, die ich kenne und mag, werden eher Sachen aus dem nicht-elektronischen Bereich gesampelt. Die elektronischen Sachen können die Leute ja idR selber machen.

Ich halte es ganauso, wenn ich Musik aus Samples mache, dann keine mit Synth-Sounds oder artverwandtes.

Hier mal ein Samplebasiertes Stück von mir, hatte zu der Zeit einfach mal wieder Bock auf sowas um mit der Arbeitsweise zu experimentieren.
src: http://soundcloud.com/darsho/bajam-ojao

Das besteht rein aus legalen Library-Samples, Urspungsmaterial aus diversen Libraries.
Das einzig elektronische des Stückes ist der wobbelige Bass, den hab ich mit Predator dazugespielt.
Die Orchesterloops, Drumsounds und seltsame Vocals sind halt Samples und Loops.

Man ist ja viel mit truncating, stretching, Transponierung und Tonhöhenänderung usw. befasst und das ist popelig einfach geworden.
Früher hat man stundenlang an so Loops gesessen um sie zusammenzubasteln, heute sind es paar Minuten in Reaper, dann passt alles von der Tonhöhe und vom Beat her zusammen. Hat mich schon verblüfft. Das Bajam Ojoah Ding war in maximal 2 Stunden himngerotzt inklsuive Sounds auf der Festplatte suchen und Zigarettenpausen.
Und wie gesagt, elektronische Sounds braucht man ja eher nicht samplen, die kann man ja easy selber machen.
So kenn ich es zumindest.

Aber bei der ganzen Diskussion: Burial ist für mich nach wie vor das großartigeste an Musik aus den letzten 15 Jahren. Absolute Offenbarung für mich, wobei ich auch seine Arbeitsweise (keine DAW, nur Soundforge) mit einbeziehe. Zum Niederknien.
Mit dem Licensing seiner Werke möchte ich aber nicht befasst sein, das ist sicher höllisch viel Arbeit, die ganzen Deals auszuhandeln .g.
In diesem Sinne :
 
Re: Sampling: gut oder böse? (Juristische Sicht)

Wen interessiert anlässlich des Themas, was du für Musik machst und ob bzw. was du sampelst. Bist in dem Fall völlig unwichtig.
 
Re: Sampling: gut oder böse? (Juristische Sicht)

qrx schrieb:
Bernie schrieb:
Samples klauen ist doch wie ein Fahrrad klauen. Kurze Samples klauen ist wie ein Fahrrad klauen und an der nächsten Ecke wieder abstellen.

Eben nicht. Dann müßte das abgesampelte Schnipsel ja in allen Musikstücken fehlen wo man absampelt.

Meiner Meinung schadet sampeln eigendlich nie denjenigen von dem man absampelt. Fast immer macht A ganz andere Musik als B und B hat ganz andere Ideen und Gedanken zu der gleichen Sache.

Viel mehr schadet doch ein Ideenklau auf gleicher Ebene was aber völlig legal ist.
Nehmen wir an jemand hat die Idee ich setz in ein Lied mal Saxofon ein. Super, wird ein Hit. Also machen 20 andere auch ein Saxofon rein. Jetzt kommt der eigendliche Künstler und bringt sein Album raus mit paar Tracks inkl. Saxofon. Kauft keiner weil abgedroschen.

Für mich ist Kraftwerk durch. Ich hab da kein Verständnis für.
 
Re: Sampling: gut oder böse? (Juristische Sicht)

Ihr gabt immer noch nicht verstanden, um was es bei der Angelegenheit vor dem Bundesverfassungsgericht geht.
 
Re: Sampling: gut oder böse? (Juristische Sicht)

König Alfons schrieb:
Ihr gabt immer noch nicht verstanden, um was es bei der Angelegenheit vor dem Bundesverfassungsgericht geht.

Um was den ?. Um Kohle, darum das Kraftwerk nicht von dem abgesampelt werden will, um läppische 2 Sekunden die keinem wehtun.
Für mich sind das alles keine Gründe.

Was den noch ?
 
Re: Sampling: gut oder böse? (Juristische Sicht)

blumenhofen schrieb:
Eben nicht. Dann müßte das abgesampelte Schnipsel ja in allen Musikstücken fehlen wo man absampelt.

Meiner Meinung schadet sampeln eigendlich nie denjenigen von dem man absampelt. Fast immer macht A ganz andere Musik als B und B hat ganz andere Ideen und Gedanken zu der gleichen Sache.
Es ist doch ein Unterschied, ob man nur eine Bassdrum, eine kurze Phrase oder einen Einzelsound absampelt oder, wie Pelham es gemacht hat, einen sehr charakteristischen und eigenständigen Drumloop mit klarem Wiedererkennungswert.
 
Re: Sampling: gut oder böse? (Juristische Sicht)

blumenhofen schrieb:
Dann müßte das abgesampelte Schnipsel ja in allen Musikstücken fehlen wo man absampelt.
Man kann sich auch absichtlich blödstellen. Oder? Du denkst ja auf dem Niveau des Blondinenwitzes, wo die Blondine sagt, dass das Verschicken des Faxes nicht funktioniert habe, weil es ja unten aus dem Faxgerät wieder rausgekommen sei...
:floet:
 
Re: Sampling: gut oder böse? (Juristische Sicht)

zu schade daß niemand gewillt zu sein scheint auf mozart vs. Beethoven einzugehen;
daß veranschaulicht schön wie musik schon immer gesampelt wurde (unabhängig von den technischen Möglichkeiten), ohne Erlaubnis, Absprache oder Übergabe von kohle, sondern als teil der evolution der musik, aber was weiß ich schon :kaffee:
 
Re: Sampling: gut oder böse? (Juristische Sicht)

Musiker sind natürlich heute wie gestern von anderen Musikern beeinflusst. Es ist faktisch unmöglich sich dem Zeitgeist und allem total zu sperren, selbst wenn man sich einsperrt.
Habe das mal vor 15 Jahren gemacht. Quasi nichts gehört und so. Klappt nicht wirklich.

Heute sind Samples und Zitate meist indirekt. Oder man macht es nach den Spielregeln wie angesagt - also fragen, als bekannte Band darfst du dann ein go bekommen, vermutlich mit ein paar Bedingungen, über die man öffentlich nicht spricht, vielleicht auch mal ohne - weil man es ok findet? Weiss man ja nicht.

Am leichtesten ist das mit der eigenen Musik - wie weit wäre das ok für dich und ab wo nicht mehr? Siehe ein paar Seiten zurück in dieser Diskussion.
Vermutlich ist das alles mehrgeteilt, da viele das nicht so konsequent durchziehen wie hier - ist ja sehr offensichtlich ein alter Fall - weil - vermutlich interessiert sich heute kaum noch jemand für Sabrina S. - K sind gerade auf Tour.
Also der Fall selbst ist gar nicht so wichtig, sondern die Wirkung auf "alle".

und so eine Entscheidung hat eben eine Bedeutung für spätere Fälle, WENN man vor Gericht gehen sollte.
Ggf. sind die Haltungen dahinter auch andere,…
 
Re: Sampling: gut oder böse? (Juristische Sicht)

Als Verfassungsrichter Andreas Paulus ganz grundsätzlich fragte, ob die Forderung von Lizenzgebühren für Sampling nicht "die Beatles des 21. Jahrhunderts im Keim ersticken" würde, bat Kraftwerk-Mitglied Hütter noch einmal ums Wort: "Die Beatles-Generation zeichnet sich dadurch aus, dass sie ihre eigene Musik geschrieben hat."

(via spon)

wenigsten haben wir einen kompetenten Richter der auf mozart vs Beethoven eingeht, :D
daß wird noch lustig :fressen: :kaffee:
 
Re: Sampling: gut oder böse? (Juristische Sicht)

Wenn man ein neues Genre ganz vorne mit dabei mit begründet, dann ist ja auch noch einfach sich nicht so stark inspirieren zu lassen. Es gibt ja keinen der das so in der Art schon gemacht hat. Ein paar Jahre später sind ziemlich viele Kadenzen und Rhythmen ausprobiert und man weiß was gut klingt, dann wird es schwerer was wirklich komplett neues zu machen.

Deswegen sind heutige Künstler doch nicht schlechter als die Beatles, Kraftwerk, Jarre etc. Sie habe es schwerer aus der Masse herauszuragen, weil jedes Genre schon ihre Pioniere hatte die sich austoben konnten. Für die nächste Generation heißt es auch was komplett neues zu erfinden oder sich anders abzugrenzen.
 
Re: Sampling: gut oder böse? (Juristische Sicht)

Genau wie in der Baubranche, da liefs nach dem 2WK auch super. auftragslage und so. viel zu tun. Wirtschaftswunder.
und heute. überall Gelumpe aus dem Ausland mit Bestpreisgarantie, ohne jeglichen Qualitätsanspruch. heute hat mans schwer als durchnittstalentierter Musiker/Baumeister , denn DIE GOLDENEN ZEITEN sind vorbei
 
Re: Sampling: gut oder böse? (Juristische Sicht)

Sorry kurz oT:

Ganz unabhängig von der Diskussion fände ich es grossartig, wenn Kraftwerk mal zwischendruch
"weg vom Dancefloor/in-the-mix" gingen und eine richtig "abstrakte", experimentelle Platte machten.
So ein richtiges Kraftwerk Statement, ganz ohne Angebeatere.
 
Re: Sampling: gut oder böse? (Juristische Sicht)

und wieder on T:

dass das Recht auf Kraftwerks Seite ist und die Gesetze einerseits ihren Sinn haben,
das kann man ja kaum bestreiten.

Die Entwicklung des Musikgeschäfts (wie allgemein des Kunstbetriebs) aber auch nicht.
Ob ein bischen Umdenken und Freigeist nicht auch postitive Effekte hätten?

Aber klar, so ein schick und sicher vermarktetes mp3 hat schon was für sich ;-)
 


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