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Pelham vs. Kraftwerk - Sampling-Urteil - EuGH 2026 - Pastiche is a thing

  • #2.041
diese Stahl auf Stahl Sequenz ist schon eine unverkennbare und ganz besonders Eigene Klangkreation. Ich kann nicht verstehen daß
der RIchter nicht versteht daß der Urheber der Klangkreation gerne ein Stück vom Kuchen haben möchte. Es wurde doch viel Geld damit gemacht.
Wenn sich der Underground KW Samples bediente stört das niemanden, aber bei kommerziellem Erfolg? Eigentlich hätte Pelham von sich aus
was abgeben sollen vom Reibach den er mit einer fremden besonders durchdachten Sequenz gemacht hat. Und daß man sich nach 27 Jahren nicht
Einig wurde kann ich nicht verstehen aber dem Kläger kann ich in diesem Fall seine Hartnäckigkeit doch sehr gut verstehen.
 
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  • #2.042
Zumindest dann wäre es vermutlich nie zu einem Rechtstreit gekommen. Wenn @Martin Kraken von mir samplet oder ich von ihm, dann wird das wohl keinen Richter beschäftigen... ;-)
Das kann sein, aber wenn es einer durch zieht, muss der andere auch. Oder "aufgeben" und verlieren. Kann alles passieren. Grundlegend hast du sicher recht, dass man sowas auch anschieben muss. Das hängt am Kläger. Ggf. wird man eine angestoßene Sache auch durch ziehen, wenn man schon so weit ist. Spekulativ gesagt.
 
  • Daumen hoch
M.i.a.u.: MartYATARI
  • #2.043
Das kann sein, aber wenn es einer durch zieht, muss der andere auch. Oder "aufgeben" und verlieren. Kann alles passieren. Grundlegend hast du sicher recht, dass man sowas auch anschieben muss. Aber das hängt am Kläger.
Hey, @Martin Kraken, Du wirst doch nicht etwa...?!
 
  • HaHa
M.i.a.u.: MartYATARI
  • #2.044
Würde man von Pelham (oder auch von Frau Setlur) heute noch reden, wenn nicht dieser Rechtsteit wäre? Ich meine, macht der noch irgendwas von Relevanz oder hat immer noch Hits...?
Dachte ich mir auch.
Ich schätze natürlich Ralf Hütter für seine Arbeit.
Habe Kraftwerk 4 Mal live gesehen.
Alle Alben auf Vinyl und CD...
Aber seit 1997...
Was bringt das jetzt?
Moses p. Könnte sich ja entschuldigen
Und dieses Theater hätte ein Ende.
Auf der Datafile vol1 war übrigens auch mindestens ein Kraftwerkssample.
Gut, da war wahrscheinlich alles geklaut 😁
Und Coldplay haben gefragt aber diese schnulzigen NUMMERN (🤣 sorry ) sind kein Kompliment, eher wie bei Afrika bambaataa oder was gesammeltes Imho.
 
  • #2.045
Nun, hier in dem Text ist sehr subtil aber durchaus auch diese Bekanntheit von Kraftwerk ein Thema - wenn man als "Experte" und Kenne diese erkenne, ist das eine der Bedingungen. Was, wenn man zB. ein klagefreundlicher unbekannter Musiker aus Klagenfurt wäre? Ok, dann gelten Österreichs Gesetze, ich meine hier dann gern weiter Rüsselsheim und Oberheim am Rhein. Oder sowas.

Das das hier ein Musterprozess um der "Sache willen" zu sein scheint ist offensichtlich. Es gibt zudem auch Reflex-Effekte durch das, was man hier im Forum auch oft lesen konnte - nämlich Sympathiepunkte kostet es wohl hauptsächlich den Kläger. Aber das kann eine Filterblase sein. Hier wird auf den Namen Kraftwerk ohnehin hochseltsam reagiert. Das wäre etwas, wo ich durchgehend warte, bis alle wieder normal sind.

Ja - die Frage bedient schon auch andere - aber eher den bekannteren Teil des "Pöbels". Deshalb interessierte mich das durchaus, wie es ausfiel, wenn
1) der Samplende unbekannter ist
2) Der Besamplete unbekannter ist
3) beide unbekannter sind
Einfach als Referenz, es ist hier ja eher juristisch-akademisch. Ggf. auch monetär.
Und ja, ich würde es trennen wollen von den Persönlichkeiten. Darüber würde man genau so wild herum fabulieren wie bisher "sind die Beatles…"

Farbe bekannten wünscht sich
Farbian™

oder man macht einfach weiter mit allem anderen…
allerdings scheint der Zahn der Zeit auch mehr an Schwester S zu knabbern als an den durchaus gut besuchten rheinländischen Frohnaturen-Musikanten. War selbst auch dort zu dem Phillip... ich mein Mitsu.. also die Halle in Düsseldorf halt. Lebenswerk, Kraftwerk.

Da scheint schon die Bekanntheit auch mitzuspielen. Und ggf. bringt der Streit sogar Werbung für den weniger-bekannten mit dem Zeitgeist-Problem? Just askin'.

EDIT- über meinem Post steht's nun auch schon. Direkter.
Philips mitsumi Halle? Interessant 😀
 
  • #2.047
diese Stahl auf Stahl Sequenz ist schon eine unverkennbare und ganz besonders Eigene Klangkreation. Ich kann nicht verstehen daß
der RIchter nicht versteht daß der Urheber der Klangkreation gerne ein Stück vom Kuchen haben möchte.
Bei kopierten Sounds haben die Richter afair schon anders entschieden, wenn das ein Preset von mir wäre sehe ich da keine große Chance zu meinem Geld zu kommen. Nun ist der zufällig von einer Band von der ich als Jugendlicher erst mit "Das Modell" und "Wir sind die Roboter" gehört hab' und später mit "Music Nonstop" aufmerksam geworden bin, ein Track der für mich fast schon ein wenig altmodisch geklungen hat, nachdem Art of Noise mich schon jahrelang mit vergleichbarem beglückt hatte, aber meiner Mutter hats gefallen ;-)
 
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  • wunderbar
M.i.a.u.: MartYATARI
  • #2.048
Zumindest dann wäre es vermutlich nie zu einem Rechtstreit gekommen. Wenn @Martin Kraken von mir samplet oder ich von ihm, dann wird das wohl keinen Richter beschäftigen... ;-)

Ich fänds sogar menschlich legitimer wenn so ein armer Schlucker wie ich von dir ein wenig Geld rauspressen würde. Aus Sampling ist eine Kultur entstanden und Gesetze sollen den Menschen dienen und nicht die Weiterentwicklung der Menschheit aufhalten. Das ist meine persönliche Meinung. Ich habe nie verstanden, warum ein 1:1 Cover mehr ok ist, als ein Verwurstung zu was Neuem. Ich habe keine Ahnung, um was es Kraftwerk genau geht, sind sie so arm, dass sie das Geld brauchen? Oder geht es ums Prinzip? Ich würde mich ja nen Kullerkecks freuen wenn jemand mit guter Darmbewegung meine Song sampled.

Rechtlich kann ich das nicht überblicken. Mag sein, dass das alles Sinn ergibt.
 
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M.i.a.u.: MartYATARI und ModernerPurist
  • #2.049
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  • Hmm
M.i.a.u.: MartYATARI
  • #2.053
(Ich spekuliere damit nicht, Ralf hätte kein intrinsisches Interesse mehr)

nach dem tod von florian war ralf alleiniger geschäftsführer der plattenfirma. ja, ich weiß er hat als privatperson geklagt, aber dennoch dürfte der verlust eines der beiden kläger strukturell nichts geändert haben.
 
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M.i.a.u.: Bär
  • #2.054
Du kannst davon aus gehen, dass es da "ums Prinzip" gehen wird.

"er hätte aber mal fragen können" vs. "das gehört aber zu meiner kunst". :)

Und es sind beides sehr ernstzunehmende Begründungen - nicht nur juristisch.

So eine Hassliebe wächst ja auch mit den Jahren, und man will dann irgendwann garnichts mehr daran ändern.
 
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M.i.a.u.: ganje
  • #2.055
Exakt. Und das kann man zumindest "versuchen".
Wobei ich vermutlich so an nichts denken würde, dass ich erstmal am Ende darüber nachdenken könnte. Das ist auch ein Gedankengang, den ich verstehen könnte. Es kann sein, dass man sich nichts dabei gedacht hat - aber bewusst war man sich ggf. sicher, dass man gesampled hat.

Ja - die beiden Opponenten werden sich wohl nicht lieben.
Wobei - es auch lustig wäre, wenn man am Ende sich die Hand schüttelt - war gut, jetzt wissen wir's - und alles Gute. Es auch so meint - und es gut ausginge. Mensch sind am Ende viele. Kann ich nicht beurteilen - kenne beide nicht privat.
 
  • #2.056
Exempel



wer führt den Rechtsstreit eigentlich weiter , wenn Hütter mal verstorben ist?
Er is ja auch nicht mehr der jüngste
Vielleicht Rafael saez, der mit den vielen Accounts, der mich immer findet.😃
Oder Espen Kraftwerk 🤔🤔it's more fun to noseflute 😅🎉
 
  • #2.058
Man sollte diese Namen per se nicht richtig aussprechen, "Uber Eats O2 - Waschmaschinen Performance Arena" - also dann geht auch Rambozambo Weltraumkugel
 
  • HaHa
M.i.a.u.: Lefty de Vito und oli
  • #2.059
Man sollte diese Namen per se nicht richtig aussprechen, "Uber Eats O2 - Waschmaschinen Performance Arena" - also dann geht auch Rambozambo Weltraumkugel

ok, gegändert
müsste dann jemand noch im Zitat ändern
 
  • HaHa
M.i.a.u.: Moogulator
  • #2.060
Ich meine natürlich nicht die Namen, man darf schon wissen, wie die Leute heißen - ich fand es nur lustig, dass Hallen so lustig heißen.
 
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M.i.a.u.: Lefty de Vito
  • #2.061
Ein noch nicht genannter Aspekt, spekulativ: Ralf hat ja anscheinend von Florian nach dessen Ausstieg weitgehende, vertraglich definierte Rechte zur Nutzung und Bearbeitung von dessen Beiträgen erhalten. Vielleicht gingen damit auch bestimmte Verpflichtungen einher, z.B. eine, den lange vor Florians Ausstieg begonnenen Rechtsstreit weiterzuführen, bis Ereignis soundso eintritt. Ist so was rechtlich denkbar?

(Ich spekuliere damit nicht, Ralf hätte kein intrinsisches Interesse mehr)
Florian hatte vermutlich kein Urheberrecht auf "Metal on Metal'.
 
  • #2.065
Bei kopierten Sounds haben die Richter afair schon anders entschieden, wenn das ein Preset von mir wäre sehe ich da keine große Chance zu meinem Geld zu kommen. Nun ist der zufällig von einer Band von der ich als Jugendlicher erst mit "Das Modell" und "Wir sind die Roboter" gehört hab' und später mit "Music Nonstop" aufmerksam geworden bin, ein Track der für mich fast schon ein wenig altmodisch geklungen hat
Ich verstehe nicht ganz was du meinst. FInde Altmodisch übrigens in vielen Teilen Edler als Neumodisch nur so nebenbei. Willst du darauf hinaus
daß eine große Band mehr ernst genommen wird von der Justiz als du als kleiner Soundschmid? Ich verstehe nicht was du mir sagen willst!
27 Jahre(!) Das muß man sich mal klarmachen! Ich finde das ist Wahnsinn! Oder meinst du das ganze ist einfach nur ein großer Medienzirkus um
Promo zu generieren und daß die Zeitungen was zu schreiben haben? Das glaube ich nicht denn die Justiz hätte wichtigeres zu tun. Und Blödsinn passiert auch genug auf der Welt.
 
  • #2.067
Für mich hat das auch mit Souveränität zu tun, die m.E. bei Ralf Hütter in dieser Sache fehlt.

Wer ist schon Moses Pelham? Ist nicht völlig klar, wer hier musikalisch das größere Format hat? Wer Geschichte geschrieben hat und wer nicht?

Hütter wertet Pelham seit Jahrzenten unnötig auf, indem er sich in diese Sache verbeißt.

Es ist wie zwischen Chef und Angestelltem: Der Überlegene kann - und sollte - sich eine gewisse Großzügigkeit leisten. Tut er das nicht, beschädigt er auf Dauer seine eigene Autorität. Oder sein Denkmal.
 
  • #2.068
Ralf Hütter ging es ums Prinzip, ob auch Klangverläufe ohne Melodie urheberrechtlich geschützt sind.
 
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M.i.a.u.: Jean Pierre und Bär
  • #2.069
Eine Sampling CD die geklaute Sounds hat für die Musiker einen haufen Geld bezahlen um die Sounds am Ende
nicht benutzen zu dürfen ist auch irgendwie ein Hohn.
 
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M.i.a.u.: Bär
  • #2.070
Sampling CD heisst es ja nicht weil Samples drauf sind sondern weil die Sounds von den Musikern zur Weiterverarbeitung gesampelt
werden. Jemand der ne Sampling Cd produziert und vermarktet sollte auch entweder die Rechte dafür haben daß sie
für ihren Zweck verkauft werden darf oder die Sounds allesamt selbst kreirt haben.
 
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