Neu

Pelham vs. Kraftwerk - Sampling-Urteil - EuGH 2026 - Pastiche is a thing

  • #2.011
Der Beatle hat bei den Chem Brothers nicht geklagt. Ggf. hat man auch gefragt.
Das ist keine Hommage. Nach eigener Angabe hatte er den Drumloop benutzt, weil er zu faul war, diesen mit den ihm zur Verfügung stehenden Mitteln selber herzustellen,
Sagen wir mal so - das ist ein alter Rechtsstreit, natürlich wurden alle möglichen rechtlichen Aussagen geprüft und entsprechend so gesetzt, damit es passt. Davon muss man ausgehen. Es dürfte stilistisch auch weniger "eine Hommage" sein, da es inhaltlich und sonst um etwas vollkommen anderes geht, es ist auch keine Parodie, es ist einfach "genommen" - was aber vermutlich nicht mehr zuzugeben ist. Dann wäre man in der "Falle".

Das Fernsehen ist diesmal dabei


Bei Musik seltener, aber hier dann doch.
 
  • Daumen hoch
M.i.a.u.: robworld und Pete1
  • #2.012
Für den Eigenbedarf jederzeit, für das Geldverdienen eher nicht.
Geldverdienen ist zu eng gefasst, meines Erachtens. Und Eigenbedarf müsste auch geklärt werden. Lass mich aufs Verstehewohl erwidern:

Wenn du eine nicht-gänzlich-eigene erstellte Musikaufnahme veröffentlichst, das heißt, dir nicht bekannten Personen unbestimmter Anzahl willentlich zugänglich machst, ist das meiner Ansicht nach kein Eigenbedarf mehr. Dabei ist es vollkommen unerheblich ob du Geld dafür nimmst oder nicht. Aufmerksamkeit, und in Hinsicht der Nachfragesättigung konkurrierst du mit gewerbsmäßig tätigen Musikern, mag dir Lohn genug sein.
 
  • Daumen hoch
M.i.a.u.: Bär
  • #2.013
Er empfindet das wie jeder kreative Mensch als Diebstahl. Nachvollziehbar?
Ja, mit einem aber....

Man könnte es auch Recycling nennen,
denn die damit verbundene neue Kunst ist auch kreativ oftmals sogar kreativer,

vielleicht nicht gerade im Fall Moses P. aber
sie ist neu.... enthält meist nur ein Element, die eher als Inspiration zu sehen, nicht als Diebstahl

allerdings gibt es diesen zweifelsohne auch... meist aber weniger durch Sampling , als durch Kompositions-Klau
Wenn so eine grosse Band wie Coldplay ein Stück Komposition übernimmt, dann geht das natürlich nicht so ... die fragen

nicht selten ist der Erfolg grösser als die Quelle je hatte
ich denke Planet Rock war für Kraftwerk wichtiger als Trans Europa Express selber!
und ich meine nicht finanziell

wer weiss ob ohne die Weiterverarbeitung , z.B. durch Hip Hop und Techno, bestimmte Bands
und gerade auch KW , heute überhaupt noch jemand kennen würde

hätte der Drummer der Winstons auch nur einen cent für jede Verkaufte Platte mit dem Amen-Loop Sample
bekommen, wäre er Steinreich
aber war es wirklich seine Kunst?
Die Winstons würde heute niemand mehr kenne
er hat für die Band getrommelt - aber nicht mit der Intension Hip Hop und Drum n Bass zu erschaffen
kreativ waren da die anderen ...also ist der Anteil am Erfolg von HH und DnB sehr gering
aber auch nicht unbedeutend, deswegen

bin ich auch der Meinung, dass bei kommerziellen Erfolgen, eine Vergütung erfolgen sollte
im Nachhinein von Seiten der Plattenfirmen.... der Künstler sollte immer unversehrt bleiben
eine Erwähnung aber in jedem Fall

aber es darf auf keinen Fall kriminell sein, kreativ zu sein!
neue Kunst basiert immer irgendwo auf alter Kunst

Ich appelliere an die Narrenfreiheit.
Nein, mit einem aber....

es ist nicht alles schwarz oder weiss

Meiner Meinung nach sollte veröffentlichtes Material bestimmte Halbwertzeiten bekommen,
nicht in jeder Hinsicht, aber ab wann es z.B. legal zum Sampling kurzer Passagen frei wird ...egal ob ein Loop oder Sprachfetzen
Bei Gesamtwerken ganz sicher nicht


Wenn man mal sowas wie Skinny Puppy nimmt, die viele Sprachfetzen aus unzähligen Filmen gesampled haben
man kann doch nicht verlangen , jeden Urherber für jeden Fetzen fragen zu müssen ...das sind am Ende nicht nur einer / Sample....
gerade bei Filmen unmöglich , abgesehen davon würde es einem jede kreative Energie rauben

auf jeden Fall schonmal aller spätestens nach dem Tod, sollte diese Halbwertzeit eintreten
wenn du mich fragst sogar schon zu lebzeiten nach 20-30 Jahren , sollte Audiomaterieal zum beschränkten* Allgemeingut werden ->. * für sampling, scratching ect.

Aber es sollte eine Kennzeichnungspflicht, wie wie bei Lebensmitteln geben
also Quellen der verwendete Samples auf den neuen Werken angeben

und es muss ein unterschied gemacht werden zwischen veröffentlichen und kommerziell veröffentlicht
wenn also eine bestimmte Menge Geld gemacht wird oder eben nicht..... es muss es einen Threshold geben .... ein Paar cent von YT oder Spotify, wer hat denn da was von?
erst ab 5- Stellig kann man doch von relevanten Einnahmen sprechen, wo sich Tantiemen für den Urheber lohnen würden





Für den Eigenbedarf jederzeit, für das Geldverdienen eher nicht.
Eigenbedarf funktioniert bei Cannabis
aber Eigenbedarf bei Musik? Also Musik machen mit Samples und nur selber hören?
Sobald ich was hier ins Forum, YT oder IG ect.... lade,
ist es veröffentlicht und theoretisch könnte schon jemand damit Geld verdienen... zB verdienen dann die Geyer von Abmahn-Anwälten beauftragt von den Grossen Plattenfirmen um arme, kleine Künstler auszusaugen
 
Zuletzt bearbeitet:
  • Daumen hoch
M.i.a.u.: Low3001, ganje und robworld
  • #2.014
Und nur der drumloop ist eine Nachahmung oder hommage?

Na weder noch - eine Hommage setzte ja ein Minimum an Respekt anderen Menschen gegenüber voraus.



Der gilt nicht, der ist nicht von Rapps.

Das ist Plörre. So wie Hipps Hopps.

Hipps Hopps is so wie M., R., S., und X.

M. ist Drogendealer und wusste zu Schulzeiten nicht mal wie man im Cubase für Atari auf Start und Stop drückt.

R. verbreitet gemeinsam mit M. Schadsoftware im Internet und droht Besuchern von Pornowebseiten mit der Veröffentlichung ihres Namens wenn sie ihm nicht sofort Geld übeweisen.

S. ist pleite weil sie nicht mit Geld umgehen kann, obwohl sie mal mehr als genug davon hatte.

X. ist ein antisemitischer und homophober Verschwörungstheoretiker und kurz davor unter Betreuung gestellt zu werden.


ok, C. ist ne ganz liebe, aber das wars dann auch.
 
  • Daumen hoch
M.i.a.u.: Bär
  • #2.016
es ist auch keine Parodie, es ist einfach "genommen" - was aber vermutlich nicht mehr zuzugeben ist. Dann wäre man in der "Falle".

Weiß ich gar nicht. Man könnte auch auf die Idee kommen, dass ein "wir wollten, dass man es wiedererkennt" eher noch schwerer wiegen würde. Jedenfalls im Rahmen des Leistungschutzrechts- Strangs.

Jetzt wo die Europa-Mullahs Diebstahl von Pastete als nicht automatisch haram eingestuft haben, bleibt es jedenfalls weiterhin spannend.
 
Zuletzt bearbeitet:
  • #2.017
Ich empfehle zudem die Beschäftigung mit dem kleinen aber feinen Unterschied zwischen freien und unfreien Bearbeitungen im Sinne des Urheberrechts. Nicht, dass die Veranstaltung etwa eines Cover-Battles in Zukunft irgendwem zum Verhängnis wird.

Da ich die Juristerei durchaus nicht studiert hab mit heißem Bemühen, kann ich entsprechende Texte auch nur unfundiert zusammenfassend wiedergeben. Unfreie Bearbeitungen weisen keine Originalität auf bzw. ist diese derart mit der Lupe zu suchen, dass sie in der Beziehung vollständig hinter dem Orginalwerk zurücktreten, wenn sie nicht sogar als Vervielfältigung behandelt werden müssen. Eine freie Bearbeitung besitzt demgegenüber signifikanten Charakter eines eigenständigen Werks. Auch die Verwertung/Veröffentlichung einer freien Bearbeitung ist genehmigungspflichtig durch den Rechteinhaber des Originalwerks, jedoch nur bevor dieses veröffentlicht ist. D.h. nach meiner Deutung hat das Originalwerk ein Erstveröffentlichungsprivileg. Demgegenüber ist schon die Herstellung einer unfreien Bearbeitung genehmigungspflichtig, wenn diese veröffentlicht werden soll.

Laienhafte Missverständnisse vorbehalten. Im übrigen ohne Gewähr. Wer nachlesen möchte:
Engels, Rainer: Patent-, Marken- und Urheberrecht. Leitfaden für Ausbildung und Praxis. München, Vahlen, 2015.
ISBN: 978-3-8006-4753-8
 
Zuletzt bearbeitet:
  • #2.018
Ja, mit einem aber....

Man könnte es auch Recycling nennen,
denn die damit verbundene neue Kunst ist auch kreativ oftmals sogar kreativer,

vielleicht nicht gerade im Fall Moses P. aber
sie ist neu.... enthält meist nur ein Element, und ist als Inspiration zu sehen, nicht als Diebstahl

allerdings gibt es diesen zweifelsohne auch... meist aber weniger durch Sampling , als durch Kompositions-Klau
Wenn so eine grosse Band wie Coldplay ein Stück Komposition übernimmt, dann geht das natürlich nicht so ... die fragen

nicht selten ist der Erfolg grösser als die Quelle je hatte
ich denke Planet Rock war für Kraftwerk wichtiger als Trans Europa Express selber!
und ich meine nicht finanziell

wer weiss ob ohne die Weiterverarbeitung , z.B. durch Hip Hop und Techno, bestimmte Bands
und gerade auch KW , heute überhaupt noch jemand kennen würde

hätte der Drummer der Winstons auch nur einen cent für jede Verkaufte Platte mit dem Amen-Loop Sample
bekommen, wäre er Steinreich
aber war es wirklich seine Kunst?
Die Winstons würde heute niemand mehr kenne
er hat für die Band getrommelt - aber nicht mit der Intension Hip Hop und Drum n Bass zu erschaffen
kreativ waren da die anderen ...also ist der Anteil am Erfolg von HH und DnB sehr gering
aber auch nicht unbedeutend, deswegen

bin ich auch der Meinung, dass bei kommerziellen Erfolgen, eine Vergütung erfolgen sollte
im Nachhinein von Seiten der Plattenfirmen.... der Künstler sollte immer unversehrt bleiben
eine Erwähnung aber in jedem Fall

aber es darf auf keinen Fall kriminell sein, kreativ zu sein!
neue Kunst basiert immer irgendwo auf alter Kunst


Nein, mit einem aber....

es ist nicht alles schwarz oder weiss

Meiner Meinung nach sollte veröffentlichtes Material bestimmte Halbwertzeiten bekommen,
nicht in jeder Hinsicht, aber ab wann es z.B. legal zum Sampling kurzer Passagen frei wird ...egal ob ein Loop oder Sprachfetzen
Bei Gesamtwerken ganz sicher nicht


Wenn man mal sowas wie Skinny Puppy nimmt, die viele Sprachfetzen aus unzähligen Filmen gesampled haben
man kann doch nicht verlangen , jeden Urherber für jeden Fetzen fragen zu müssen ...das sind am Ende nicht nur einer / Sample....
gerade bei Filmen unmöglich , abgesehen davon würde es einem jede kreative Energie rauben

auf jeden Fall schonmal aller spätestens nach dem Tod, sollte diese Halbwertzeit eintreten
wenn du mich fragst sogar schon zu lebzeiten nach 20-30 Jahren , sollte Audiomaterieal zum beschränkten* Allgemeingut werden ->. * für sampling, scratching ect.

Aber es sollte eine Kennzeichnungspflicht, wie wie bei Lebensmitteln geben
also Quellen der verwendete Samples auf den neuen Werken angeben

und es muss ein unterschied gemacht werden zwischen veröffentlichen und kommerziell veröffentlicht
wenn also eine bestimmte Menge Geld gemacht wird oder eben nicht..... es muss es einen Threshold geben .... ein Paar cent von YT oder Spotify, wer hat denn da was von?
erst ab 5- Stellig kann man doch von relevanten Einnahmen sprechen, wo sich Tantiemen für den Urheber lohnen würden






Eigenbedarf funktioniert bei Cannabis
aber Eigenbedarf bei Musik? Also Musik machen mit Samples und nur selber hören?
Sobald ich was hier ins Forum, YT oder IG ect.... lade,
ist es veröffentlicht und theoretisch könnte schon jemand damit Geld verdienen... zB verdienen dann die Geyer von Abmahn-Anwälten beauftragt von den Grossen Plattenfirmen um arme, kleine Künstler auszusaugen
Amen! 👍 'nuff said.
 
  • #2.019
bambaata hat halt gefragt,
deswegen wurd er nicht verklagt.

wer was anderes meint sich,
aber wenigstens reimt sich.

bugatti heroin AK74,
yo, ich fick deine muddah.
 
  • #2.022
Ralf Hütter geht es weniger um Moses P, sondern eher darum, generell zu klären, ob diese Art der Verwendung von fremdem Material legal ist. Er empfindet das wie jeder kreative Mensch als Diebstahl. Nachvollziehbar?
Moses p. Hat damals nicht gefragt. Es gibt eine künstlerin namens Joyce muniz und die hat vorher gefragt und durfte ein Sample verwenden.
 
  • Daumen hoch
M.i.a.u.: 5511823sUbbSC
  • #2.023
hat er eben nicht
er wurde auch verklagt!
nur hat man sich schneller geeinigt!
Wobei bei bambaataa (r.i.p.).die Melodie von t.e.e nachgespielt wurde und der berühmte "Nummern" Beat ebenso. Warum sagen alle gesampelt? Ist ja offensichtlich nicht der Fall.
 
  • Zustimmung
M.i.a.u.: Rolo
  • #2.024
Wobei bei bambaataa (r.i.p.).die Melodie von t.e.e nachgespielt wurde und der berühmte "Nummern" Beat ebenso. Warum sagen alle gesampelt? Ist ja offensichtlich nicht der Fall.

Planet Rock ist ja auch von '82
da gabs gerade mal den Emulator I und der kostete soviel wie ein Cadillac... und ein Fairlight o. Synclavier soviel wie das Empire State Building
keine Ahnung ob Arthur Baker da schon einen hatte

später wurde im HH aber fast ausschliesslich gesampled
deswegen nimmt man Sampling wohl als Gattungsbegriff her

hätte wohl auch keinen unterschied gemacht, wenn Moses P "nicht so faul gewesen wäre" und das Loop mit seinen ihm zur verfügung stehenden Mitteln nachgespielt hätte
 
  • #2.025
Planet Rock ist ja auch von '82
da gabs gerade mal den Emulator I und der kostete soviel wie ein Cadillac... und ein Fairlight o. Synclavier soviel wie das Empire State Building
keine Ahnung ob Arthur Baker da schon einen hatte

später wurde im HH aber fast ausschliesslich gesampled
deswegen nimmt man Sampling wohl als Gattungsbegriff her

hätte wohl auch keinen unterschied gemacht, wenn Moses P "nicht so faul gewesen wäre" und das Loop mit seinen ihm zur verfügung stehenden Mitteln nachgespielt hätte
Der Orchestra Hit ist vom fairlight!
Ja, stimmt schon. Später viele Samples 😀
Ich finde man sollte trotzdem unterscheiden.
Leider machen es viele Leute zb auf Instagram genauso und vermischen beides. 😎
 
  • Daumen hoch
M.i.a.u.: micromoog
  • #2.026
Wurde mir gerade von Youtube angeboten:

Sampling jetzt legal? Kraftwerk vs. Pelham: Das EuGH Urteil
 
  • #2.027
Neues Urteil vom Bundesgerichtshof in der Sache:
 
  • Daumen hoch
  • Hmm
M.i.a.u.: Bär, 5511823sUbbSC und virtualant
  • #2.028
Mein persönlicher "Lieblingssatz" darin
Endgültig erledigt ist der Fall damit aber noch nicht. Anhängig ist noch eine Verfassungsbeschwerde, die laut Bundesverfassungsgericht den Zeitraum 2002 bis 2021 betrifft. Eine Entscheidung dazu soll noch in diesem Jahr getroffen werden.
 
  • Daumen hoch
M.i.a.u.: 5511823sUbbSC und einseinsnull
  • #2.029
  • HaHa
M.i.a.u.: oli
  • #2.032
Mein persönlicher "Lieblingssatz" darin

Wegen 2 Sekunden gesampeltem Beat bis vors BVG... mehr kann man als Künstler in Deutschland nicht erreichen :cool:!

(Und bevors jetzt Streit und böse Worte gibt - ich mag Kraftwerk, hab fast alle Alben von ihnen und sie auch zweimal live gesehen.)
 
  • HaHa
M.i.a.u.: Randulph
  • #2.034
Wobei es schwierig werden könnte, da die "Pastiche"-Reform von 2021 ja auf einer EU-Richtllinie beruht.

Oh, warte...

...Anwalt müsste man sein.
Na - es ist ja auch so, dass man hier eine Art relative Erklärung hat - EU bricht Landesrecht.
Sicher wäre das auch vernünftig. Was wäre, wenn der Besamplete nicht berühmt wäre? Das leuchtet leicht durch in der Begründung mit dem Begriff - wäre das also nicht so, wäre das ok und würde weniger weit gehen? Das frage ich mich ein bisschen.

Mir ist das sogar schon passiert - also ich wurde "beklaut", es war ein ziemlich kranker TG77 Sound, der sicherlich nahezu selten irgendwo so vor kommen kann. Gefunden bei einem ebenfalls unbekannten Projekt oder Act - auf damals meinem eigenen Label.

Ganz witzig, weil man so zwischen "beehrt" und "beklaut" entscheiden müsste ;)
Aber - es ist vermutlich eine Ehre - wenn man es benennt - mehr, wenn nicht , weniger?

Sowas ist hier wohl mitschwingend - aber wer kann schon da fragen - zumal ich nicht wüsste ob ein Kraftwerk überhaupt erreichbar und anschreibbar wäre und ob man antworten würde. Es gibt ja da einige Acts, die für ihre Nichtantwortfreude bekannt sind. Image Politics - wie der ehemalige Musikarbeitende dazu einst sang.

…würde da keinen verklagen - aber hier eben auch ein Beispiel eher nicht so bekannter Leute - also im Sinne von wirklich allgemein bekannt, so wie Jesus, Kraftwerk, Roy Black oder irgendwelche Royals. Aber wer hätte rechtlich welchen Status, wenn man weniger Jesus-Fame hat (es geht nur um die Bekanntheit im allgemeinen Volk) - das könnte ich hier noch nicht ableiten, wo und welche Grenzen da bestünden.

Wenn wir uns Regeln machen, dann sollten sie nicht halbunklar™ sein.
 
Zuletzt bearbeitet:
  • ^
M.i.a.u.: 5511823sUbbSC
  • #2.035
Na - es ist ja auch so, dass man hier eine Art relative Erklärung hat - EU bricht Landesrecht.

Jedenfalls wäre es ein landläufiger Irrtum, dass nur Recht, was auf EU Verordnungen beruht, bis vor europäische Gerichte geschleppt werden kann, das kommt über Umwege auch bei Richtlinien in Betracht.

Was wäre, wenn der Besamplete nicht berühmt wäre?

Zum Klagen braucht man Geld, nicht Bekanntheit.

Ganz witzig, weil man so zwischen "beehrt" und "beklaut" entscheiden müsste ;)

Das tun Gerichte ja sehr oft, und auch die neue Norm versucht da ja bereits mehr Differenzierung in Sachen Umfang, Art, Kontext, Motiv, Verwendungsart usw. reinzutragen.

Im Kraftwerk-Streit geht es ja sowieso schon seit Jahrzehnten überwiegend um das Leistungsschutzrecht. Was durchaus zu ganz anderen Entscheidungen führen kann wie ein Streit zwischen zwei Komponisten.
Bei Rufschädigung kommt noch das Urheberpersönlichkeitsrecht ins Spiel.

Die übliche Frage des Pöbels "daaf isch jetz alles sammpln was ich will??" wird aber niemals beantwortet werden, weil die so nicht beantwortbar ist.

Leute wie Pelham sollte man ansonsten schon mal grundsätzlich verklagen, bei jeder Gelegenheit, bei den meisten anderen Menschen macht man das eher nicht. Aber das ist nur meine persönliche Meinung und Herangehensweise.
 
Zuletzt bearbeitet:
  • Daumen hoch
M.i.a.u.: MartYATARI und Bär
  • #2.036
Würde man von Pelham (oder auch von Frau Setlur) heute noch reden, wenn nicht dieser Rechtsteit wäre? Ich meine, macht der noch irgendwas von Relevanz oder hat immer noch Hits...?
 
  • Daumen hoch
  • Zustimmung
M.i.a.u.: Mc, MartYATARI, Bär und eine weitere Person
  • #2.037
Nun, hier in dem Text ist sehr subtil aber durchaus auch diese Bekanntheit von Kraftwerk ein Thema - wenn man als "Experte" und Kenne diese erkenne, ist das eine der Bedingungen. Was, wenn man zB. ein klagefreundlicher unbekannter Musiker aus Klagenfurt wäre? Ok, dann gelten Österreichs Gesetze, ich meine hier dann gern weiter Rüsselsheim und Oberheim am Rhein. Oder sowas.

Das das hier ein Musterprozess um der "Sache willen" zu sein scheint ist offensichtlich. Es gibt zudem auch Reflex-Effekte durch das, was man hier im Forum auch oft lesen konnte - nämlich Sympathiepunkte kostet es wohl hauptsächlich den Kläger. Aber das kann eine Filterblase sein. Hier wird auf den Namen Kraftwerk ohnehin hochseltsam reagiert. Das wäre etwas, wo ich durchgehend warte, bis alle wieder normal sind.

Ja - die Frage bedient schon auch andere - aber eher den bekannteren Teil des "Pöbels". Deshalb interessierte mich das durchaus, wie es ausfiel, wenn
1) der Samplende unbekannter ist
2) Der Besamplete unbekannter ist
3) beide unbekannter sind
Einfach als Referenz, es ist hier ja eher juristisch-akademisch. Ggf. auch monetär.
Und ja, ich würde es trennen wollen von den Persönlichkeiten. Darüber würde man genau so wild herum fabulieren wie bisher "sind die Beatles…"

Farbe bekannten wünscht sich
Farbian™

oder man macht einfach weiter mit allem anderen…
allerdings scheint der Zahn der Zeit auch mehr an Schwester S zu knabbern als an den durchaus gut besuchten rheinländischen Frohnaturen-Musikanten. War selbst auch dort zu dem Phillip... ich mein Mitsu.. also die Halle in Düsseldorf halt. Lebenswerk, Kraftwerk.

Da scheint schon die Bekanntheit auch mitzuspielen. Und ggf. bringt der Streit sogar Werbung für den weniger-bekannten mit dem Zeitgeist-Problem? Just askin'.

EDIT- über meinem Post steht's nun auch schon. Direkter.
 
Zuletzt bearbeitet:
  • Daumen hoch
M.i.a.u.: MartYATARI
  • #2.039
Hier wird auf den Namen Kraftwerk ohnehin hochseltsam reagiert.

Merkwürdig oder umstritten zu sein ist voll ok, das trifft auf viele Künstler zu und das ist nur die eigene Perspektive und das eigene Konstrukt.

Nicht ok ist ein dummer Arsch zu sein, da wird dann aus Frankfurt schnell Klagenfurt.

Deshalb interessierte mich das durchaus, wie es ausfiel, wenn
1) der Samplende unbekannter ist
2) Der Besamplete unbekannter ist
3) beide unbekannter sind

Na es passierte genau das Gleiche, nur würde es nicht dauernd in der Zeitung stehen.

Für 20 Termine und 50 Gutachten musst du halt eine halbe Million Euro investieren, es ist vorstellbar, dass so manches, was da von Klägerseite versucht wurde, bei dir und mir an der Verweigerung der Prozesskostenhilfe gescheitert wäre, weil man die nur bekommt wenn es eine gewisse Aussicht auf Erfolg gibt.

Ich sage das als jemand, der regelmäßig strategische Prozessführung betreibt, die mich bzw. meine Schützlinge ja vorm Sozialgericht ja nichts kostet, kaum möchte oder muss ich mich des Verwaltungsgerichts bemühen, muss ich immer erst mal Spenden dafür einsammeln.

Infsofern hast du sicher Recht, dass wenn hier etwas Grundsätzliches geklärt hätte werden können, dass wir das nichts zuletzt der Solvenz beider Parteien zu verdanken gehabt hätten.

Darüber würde man genau so wild herum fabulieren wie bisher "sind die Beatles…"

Bis das Gegenteil bewiesen ist gehe ich immer davon aus, dass ein Richter professionell genug an sie Sache herangeht sich nicht von sowas beeinflussen zu lassen.

Da scheint schon die Bekanntheit auch mitzuspielen. Und ggf. bringt der Streit sogar Werbung für den weniger-bekannten mit dem Zeitgeist-Problem?

Ein Beklagter oder Beschuldigter hat immer erst mal ein paar Pluspunkte im Mitleidsbereich.

Vor allem in der Assi-Szene gewisser Beklagter ist das normal, dass man sich da dann zusammenrottet und auf den bürgerlichen Schnösel aus Düsseldorf schimpft, meist ohne zu wissen, um was es überhaupt geht.
 
  • Daumen hoch
M.i.a.u.: Bär
  • #2.040
Ein noch nicht genannter Aspekt, spekulativ: Ralf hat ja anscheinend von Florian nach dessen Ausstieg weitgehende, vertraglich definierte Rechte zur Nutzung und Bearbeitung von dessen Beiträgen erhalten. Vielleicht gingen damit auch bestimmte Verpflichtungen einher, z.B. eine, den lange vor Florians Ausstieg begonnenen Rechtsstreit weiterzuführen, bis Ereignis soundso eintritt. Ist so was rechtlich denkbar?

(Ich spekuliere damit nicht, Ralf hätte kein intrinsisches Interesse mehr)
 
  • Daumen hoch
M.i.a.u.: Moogulator
×
Dir gefällt Sequencer.de? ❤️ Lasse dir unsere neuesten Inhalte in der Google-Suche ganz oben anzeigen!

Neue Beiträge

Zurück
Oben