Sampling: Rechtliche Fragestellung

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Angenommen, ich sample kurze Sprachausschnitte aus Diskussionssendungen vom öffentlichen und privaten Fernsehen/Rundfunk und setze diese Samples in einen musikalischen Kontext. Habe ich bei Veröffentlichung rechtliche Themen zu erwarten?
 
dbra schrieb:
Ja. Genau das hab ich auch schon gemacht und es wurde mir dann hier im Forum ausgeredet (als ich eine ähnliche Frage wie du gestellt hatte). Der Song ist bei mir in der Versenkung verschwunden.

Danke, dbra. Hast du möglicherweise den Link zum Thread oder den Thread-Titel? Ich möchte die Argumente gerne lesen.
 
The German Model schrieb:
Angenommen, ich sample kurze Sprachausschnitte aus Diskussionssendungen vom öffentlichen und privaten Fernsehen/Rundfunk und setze diese Samples in einen musikalischen Kontext. Habe ich bei Veröffentlichung rechtliche Themen zu erwarten?

Bei welcher Art der Veröffentlichung? Wenn Du z.b. eine CD produzieren willst, wäre das wirklich ein Thema. Wenn Du es nur im Freundeskreis abspielst, kümmert das keinen
 
The German Model schrieb:
Habe ich bei Veröffentlichung rechtliche Themen zu erwarten?
Ja.
Wenn das Material nicht ausdrücklich unter CC veröffentlicht wurde, kannst du Ärger bekommen. Dass der Content mit Zwangsgebühren finanziert wurde, spielt dabei leider keine Rolle. Bei einer Diskussions/Talkshow kommen noch die persönlichen Rechte der geladenen Gäste dazu.
 
Was wäre wenn man den Inhalt einfach nachspricht ? Sollte doch mit ein paar Freunden und einem Hauch von schauspielerischem Talent möglich sein. Wenn man dann nicht genau Wort für Wort nimmt, gibt es auch keine Probleme. Richtig/Falsch ? Rechtsanwälte oder rechtkundige anwesend ?
 
Solche rechtlichen zwickmühlen sind der grund warum ich von fremdmaterial samplen die finger lasse. Ausnahmen bilden sample demos oder shareing loops und so. Eben sachen unter CC und so.
 
Und was ist wenn man die Samples verfremdet? Wenn ich z.B. ein Sprachsample durch einen Verzerrer schicke?
 
Letzlich kann man doch sagen das es nur 2 legale wege gibt.

A: so verfremden das man es auf lebzeit nie wieder erkennt
Nachteil: Ist ja meist garnicht gewollt.

B: selbst einspielen/singen
Nachteil: alle halten dein track für ein cover.

Fazit: Finger weg vom Sampling. Wenn schon dann sample dich selbst.
 
Wie sieht das aus bei uralten Aufnahmen?

Ich habe diverse Platten (Vinyl) mit Sprachsamples von mehr oder weniger bekannten Leuten und Sprechern rumfliegen.
Für ein kommendes Projekt möchte ich gerne ein paar Sachen davon absamplen...

Zb. A. Hitlers "Wollt ihr den totalen Krieg?"
Ist ja schon haufenweise in Songs als Sample aufgetaucht.. oder Samples von Nelson Mandela, John F Kennedy...

Wie sieht da die rechtliche Lage aus?
Die Platten sind uralt (70er Jahre wenn nicht noch mehr)... was darf ich wie davon nehmen?
Nachsprechen kommt (bei meiner absolut NICHT musiktauglichen Scheiss-Stimme) nicht in Frage...
 
Nicht mal Plattencover stimmen ^^
Und mein geschichtliches Wissen weisst auch wieder peinliche Lücken auf..
 
Ich würde "Metall auf Metall" nicht unbedingt mit dem aktuellen Thread-Thema gleichsetzen. Ist doch fraglich, ob eine Talkrundenaussage Werkcharakter hat, oder? Werk der Musik ists jedenfalls einmal sicher nicht, denkbar wäre ein Sprachwerk.
 


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