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na, wie denkt ihr dazu?
http://tursky.blogspot.com/2006/08/was- ... immel.html
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KlangRaum schrieb:dann gehört kunst den schaffenden ...
Ich sehe die ganze "Content Industrie" auch kritisch, man darf aber nicht vergessen, dass ohne irgendwelche Vermittler die meiste Kunst ihre Zielgruppe gar nicht erst erreichen kann.KlangRaum schrieb:wenn überhaupt... dann gehört kunst den schaffenden und der zielgruppe...
aber niemals einer irgendeiner mediengruppe oä. , die damit gewinne erwirtschaftet.....![]()
Markus Berzborn schrieb:Ich glaube auch nicht, dass das rechtlich durchsetzbar ist, jemandem zu verbieten, ohne kommerzielle Interessen eine Skulptur zu fotografieren.
Es wäre etwas anderes, wenn einer massenweise von so einem Foto T-Shirts drucken würde oder ähnliches, obwohl selbst das einen Grenzfall darstellen dürfte.
Nein, in .de gibt es da z.b.: 'Schöpfungshöhe', 'Platzfreiheit' und 'Erschöpfungsgrundsatz'.kpr schrieb:Alles, was ungefragt verwertet wird, ganz gleich ob gegen Geld oder kostenlos, bedarf in Wirklichkeite der Genehmigung dessen, der es geschaffen hat.
Naja, das 'Kunstwerk' steht in einem öffentlichen Gebaüde in einem öffentlichen Bereich. Die Nutzung eines weiteren Bildes eines öffentlichen Bereichs sollte lizensiert(&bezahlt) werden. Das hat der 'Künstler' verweigert. Du magst das 'persönlichen Rechte' nennen, für mich ist das 'dem Knilch ist sein Heiligenschein zu eng geworden'.kpr schrieb:Wer das dann fotografiert und einfach so ins Internet stellt, der geht über die persönlichen Rechte des Künstlers hinweg.
Fetz schrieb:kpr schrieb:Alles, was ungefragt verwertet wird, ganz gleich ob gegen Geld oder kostenlos, bedarf in Wirklichkeite der Genehmigung dessen, der es geschaffen hat.Fetz schrieb:Nein, in .de gibt es da z.b.: 'Schöpfungshöhe', 'Platzfreiheit' und 'Erschöpfungsgrundsatz'.
Ja stimmt, nur wollte ich von der Regel und nicht diesen Ausnahmen reden. Die Begriffe sind aber geiles Juristenneusprech, nicht wahr
kpr schrieb:Wer das dann fotografiert und einfach so ins Internet stellt, der geht über die persönlichen Rechte des Künstlers hinweg.Fetz schrieb:Naja, das 'Kunstwerk' steht in einem öffentlichen Gebaüde in einem öffentlichen Bereich. Die Nutzung eines weiteren Bildes eines öffentlichen Bereichs sollte lizensiert(&bezahlt) werden. Das hat der 'Künstler' verweigert. Du magst das 'persönlichen Rechte' nennen, für mich ist das 'dem Knilch ist sein Heiligenschein zu eng geworden'.
Genau da finde ich, dass derjeninge dann doch bitte sein Zeugs in der Garage stehen lassen möchte, und die Öffentlichkeit damit nicht belästige.kpr schrieb:...also wenn jemand sein Zeug halt total selektiv in die Öffentlichkeit stellen will, bitte, soll er doch.
Die Bezahlung ist eine andere (meistens finstere....) Baustelle - stand hier aber nicht in Frage (die Nutzung sollte ja bezahlt werden).kpr schrieb:teils sogar gegen die paar doofen Dollars, ich kenne mich also leider aus mit ungefragter Abzocke meiner Leistung![]()
Fetz schrieb:kpr schrieb:...also wenn jemand sein Zeug halt total selektiv in die Öffentlichkeit stellen will, bitte, soll er doch.Fetz schrieb:Genau da finde ich, dass derjeninge dann doch bitte sein Zeugs in der Garage stehen lassen möchte, und die Öffentlichkeit damit nicht belästige.
Veröffentlichen beinhaltet nun mal auch mal eine gewisse öffentliche Vereinnahmung.
Entscheidend ist, daß der Betrachter Stellung bezieht, auf diese Weise partizipatorisch einbezogen ist und sich mit Haackes Projekten gedanklich auseinandersetzt.
Acidmoon schrieb:Das Kunstwerk steht im Bundestag, d.h. es wurde mit Steuermitteln finanziert. Allein das sorgt doch für ganz andere Rahmenbedingungen.
Hier isses - was mag's gekostet haben?
Der Titel spricht dem Werk Hohn, das nur nebenbei.
Die Rechtschreibreform ist am Bundestag offenbar vorbeigegangen:
Entscheidend ist, daß der Betrachter Stellung bezieht, auf diese Weise partizipatorisch einbezogen ist und sich mit Haackes Projekten gedanklich auseinandersetzt.
Dass... is ja 'n Ding.![]()