Wer kennt sich mit der Roland Cloud aus?

Roland hat mir heute zurückgeschrieben. Man soll die Software mit Hilfe des Uninstallers löschen, den neuesten Cloud Manager von Rolands Website runterladen, installieren, aus der Cloud ausloggen, Mac neu starten, in die Cloud einloggen und schauen ob es dann funktioniert.

Ich habs noch nicht probiert, da ich ja schon mal alles gelöscht hatte. Es kann aber gut sein, dass es jetzt geht.

Edit: Geht immer noch nicht, d.h. man muss nach ein paar Tagen neu starten. So ein Müll...
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Kann man die Livetime keys eigentlich auch verkaufen oder sid die fest an den Account gebunden?
 
Kann man die Livetime keys eigentlich auch verkaufen oder sid die fest an den Account gebunden?
EULA 6.a: Ohne ausdrückliche schriftliche Genehmigung durch Roland kein Verkauf (und letztere bekommt man nicht). Da die Lizenz immer an einen Accout gebunden ist, wäre z.B. ein Verkauf an jemanden, der keinen Roland Cloud Account besitzt, auch gar nicht möglich.
Liest denn eigentlich niemand die Eulas, denen man zustimmt?
 
Meine kleine Einschätzung. Hab mir die D50 Emulation versorgt und sie macht genau das was das Orginal von vor 20 Jahren hier auch schon tat. Aber ein Rompler reicht, denk ich.

Ohne ausdrückliche schriftliche Genehmigung durch Roland kein Verkauf (und letztere bekommt man nicht).
Woher weisst du das?
 
Schade, dass der Musiksoftware Markt nicht relevant genug ist, so dass isch die Verbraucherzentrale darum kümmern würde.

Selbst die deutsche Firma Native Instruments hält sich bei den allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht an Deutsches Recht: Allgemeine Geschäftsbedingungen dürfen keine überraschenden Regeln enthalten, die Otto Normal User nicht ohnehin erwarten würde. Wenn der Kunde auf eine Regel wie "Du darfst Deine Komplete Hardware nicht ohne die Software weiterverkaufen" oder "Du darfst Pluins nicht einzeln weiterverkaufen" nicht explizit bei Vertragsabschluss hingewiesen wird sondern in allgemeinen Geschäftsbedingungen wie z.B. einer EULA versteckt wird, dann sind diese Regelungen ungültig. Bei NI ist es ja sogar so, dass man bereits gekauft hat und dann im Nachhinein der EULA zustimmen soll. Hahaha! Selten so gelacht! Und denen ist das klar, ich hab mich herrlich mit denen gestritten, die haben mir gedroht und nach einem Hinweis auf die Rechtslage und dem Hinweis, doch bitte einmal ihren Anwalt zu konsultieren bevor sie mir weiter mit so einem unhaltbaren Blödsinn kommen waren sie gaaaanz ruhig.

Diese Scheißläden, die sich derart über das Gesetz stellen wie NI hätten mal ordentlich juristisch einen vor den Latz verdient.

Disclaimer: Dieser Beitrag stellt keine Rechtsberatung dar sondern meine persönliche Meinung.
 
LOL, ich habe gerade mal in die Roland EULA geschaut und nach "sale" gesucht:

You may not offer any Account for sale or trade.
Man soll angeblich also weder den Account noch die einzelnen Lizenzen verkaufen können und das soll per AGB zum Vertragsbestandteil werden? Selten so gelacht.
 
Hab mich inzwischen eingebissen - aber Weitergabe gibt es da nicht.
Es gibt auch ein paar spezielle Eigenheiten bei den Lizenzen.
 


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