Pelham vs. Kraftwerk - Sampling-Urteil - EuGH, Verfassungsgericht, HH, Finales Urteil erwartend

mir geht es darum, warum man das Risiko eingehen sollte verknackt zu werdne, wenn man hinterher sowieso nichts mehr erkennt

bei der veränderung von inhalten bis zur unkenntlichkeit läge keine veröffentlichung einer bearbeitung vor.

und ich denke auch nicht, dass man nur farben, formen, worte, melodien oder tonaufnahmen verhackstückt, um damit irgendwas juristisches zu erreichen oder auszuschließen. im regelfall tut man das eher, weil es einen selbst inspiriert, sowas zu benutzen.

hast du mir da mal nen Link?

in § 16 werden die ausschließlichen rechte des urhebers beschrieben, die die bearbeitung nicht nennt - und in § 23 werden die ausnahmen von der regel beschrieben, nämlich werke, die einzigartig sind (architektur und visuelle werke) sowie verfilmungen und datenbanken, bei denen ist die zustimmung erforderlich.

demzufolge ist sie es bei allen anderen werken, wie z.b werken der musik, nicht.

 
Zuletzt bearbeitet:
Am Ende ist es eben nachvollziehbare aus dem Text geholte Auslegungssache der Gerichte und wie die aktuell geführt werden ist m.e. im Text ganz gut beschrieben. Bis wir neue Gesetze machen oder ein höheres Gesetz dazu kommt, weil es einen kleinen neuen Skandal gibt - zB über eine Videoplattform oder sowas.
Amts(s)chimmel reden anders über Musik als wir.

Aber juristisch ist es schon interessant es komplett durch zu gehen.
 
bei denen ist die zustimmung erforderlich.
Zustimmung zur Bearbeitung. Musikwerke darfst du in der Tat bearbeiten, ohne dass du die Zustimmung braucht. Aber nicht veröffentlichen oder sonstwie verwerten.
Ist also für den tatsächlichen Anwendungsfall im Musikbusiness eher irrelevant. Ich bin sicher Hütter hätte nichts dagegen gehabt, wenn Pelham den Song bearbeitet, aber nicht veröffentlicht hätte.
 
Zustimmung zur Bearbeitung. Musikwerke darfst du in der Tat bearbeiten, ohne dass du die Zustimmung braucht. Aber nicht veröffentlichen oder sonstwie verwerten.

du verwechstelt drei dinge miteinander. die bearbeitung eines werkes, die verwurstung von was auch immer bis zur unkenntlichkeit und die veröffentlichung eines werkes sind drei vollkommen unterschiedliche dinge - und zwar nicht nur juristisch. :)
 
Kraftwerk sind die Urheber und jemand nutzt davon eine Passage - unbearbeitet und hätte th. diese selbst herstellen können (technisch).
Im Text steht das ziemlich gut formuliert wie das generell einzuordnen ist. Das ist natürlich reines Auslegen des aktuellen Gesetzes und das ist auch dazu gedacht, dass das so ist, weshalb Gesetze auch so genau sein sollten.

Deshalb ist erkennbar, Klang, Phrase, Text und so weiter auch unterschiedlich zu bewerten. Weniger wichtig ist dabei wie "Hans Klein" auf der Straße das sieht oder wie genervt Leute sind. Die Sache ist juristisch durchaus interessant und wie man damit umgehen kann und muss nach der Lage 2022, ggf. in dem Falle sogar auch der Lage zum Release-Zeitpunkt, da heute natürlich da ein Unterschied gemacht werden würde.

Eigentlich nicht lächerlich oder sowas sondern wäre interessant wie wir uns gerade geeinigt haben wie solche Dinge formell korrekt sind und was geht und was nicht mehr.


Es gibt jetzt erst einmal den baldigen Termin und dann kann noch immer einiges passieren. Je nach dem.
 
Bleiben wir mal bei dem Amen Break, wo ganze Genres das nutzen und genutzt haben, teil so, teils total zerstückelt wie z.B. Jungle oder DnB. Oder was ist mit reinen Drumsamples wie Kick, Snares, HiHats. Was darf man denn überhaupt noch nutzen, ohne zu fragen, falls man jemals überhaupt den Urheber ermitteln kann?
 
also für das verwenden eines Samples aus einer Sample CD ist sicherlich noch niemand verklagt worden
und generell gilt wenn man nicht grade Madonna, Michael Jackson, Prince, Kraftwerk und sonstiges aus der kategorie sampled muss man sich keine grossen Sorgen machen
 
also für das verwenden eines Samples aus einer Sample CD ist sicherlich noch niemand verklagt worden
und generell gilt wenn man nicht grade Madonna, Michael Jackson, Prince, Kraftwerk und sonstiges aus der kategorie sampled muss man sich keine grossen Sorgen machen
Selbst da wäre ich nicht immer sicher.
Zumal es schon Sample-CDs gab, die Dinge enthalten die auch irgendwo her kommen und nicht selbst hergestellt wurden. CD als Medium bedeutet erst einmal "nichts". Inkl Lizenz-Check.
 
Das ist schon klar, Ich brauche mir sicherlich keine Sorgen machen. Ich könnte ganze Tracks sampeln und einfach abspielen und keiner würde es merken. Mich interessiert halt generell die Antwort, nicht dass sie für mich irgendwie relevant wäre.

Ich rede von solchen Anbieter z.B.: https://www.vengeance-sound.com/samples.php
oder https://splice.com/
Da gehe ich als Kunde von aus, dass ich rechtlich auf der sicheren Seite bin.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Selbst da wäre ich nicht immer sicher.
Zumal es schon Sample-CDs gab, die Dinge enthalten die auch irgendwo her kommen und nicht selbst hergestellt wurden. CD als Medium bedeutet erst einmal "nichts". Inkl Lizenz-Check.

Nicht nur Sample CDs, auch Rompler einer sehr bekannten Marke :D
 
Das ist schon klar, Ich brauche mir sicherlich keine Sorgen machen. Ich könnte ganze Tracks sampeln und einfach abspielen und keiner würde es merken. Mich interessiert halt generell die Antwort, nicht dass sie für mich irgendwie relevant wäre.

Ich rede von solchen Anbieter z.B.: https://www.vengeance-sound.com/samples.php
oder https://splice.com/
Da gehe ich als Kunde von aus, dass ich rechtlich auf der sicheren Seite bin.

Also ich hatte mal den Fall, dass jemand einen Song auf einer Plattform für Nachwuchskünstler hochgeladen hat, wo die Melodie ganz klar geklaut war. Am Ende kam dann raus, dass er die Melodie von einer Sample- und Midi Internetseite hatte, bei der auch Sachen angeboten wurden, die andere User zur freien Verfügung hochgeladen haben. Dort hatte jemand einfach eine bekannte Melodie hochgeladen und behauptet, es wäre seine Idee gewesen.

Daher muss man zumindest bei Seiten die auch User-Content haben aufpassen, ob das alles wirklich korrekt ist. Im Zweifelsfalle müsste man dann nachweisen woher der Sound stammt und dann sollte hoffentlich der Seitenbetreiber haften.
 
Ok, dann bleibt wirklich nur eigene Sachen zu sampeln.
Sag ich doch...wobei...

...Wenn mehrere Leute einen Preßlufthammer der selben Marke sampeln,
klingen die auch (mehr oder weniger) gleich. Wie wird hier verfahren?
Wird eine Spektralanalyse des Sounds gemacht und nach
Frequenz-Fitzelkramunterschieden gesucht?
 
Zuletzt bearbeitet:
Ja, da wäre wirklich so eine 1-2 Sekunden Pauschalregelung wirklich stressfreier. Was darf man heute überhaupt noch, selbst eigene Fotos machen kann ja schon heikel werden wenn man die ins Netz lädt und da einer nicht ein Einverständnis gegeben hat oder man ein Denkmal fotografiert oder so was. Oder stell mal heute einen private Homepage online, ohne DSGVO Kenntnisse und am besten Anwalt würde ich das gar nicht mehr machen. Am besten man veröffentlicht als Kleiner Mann gar nichts mehr.
 
Die heutigen 70 Jahre verdanken wir den 'Bayreuther Festspielen', welche sich auch nach den Tod des Erschaffers des Werks eine Vereinnahmung künstlerischer Art verbaten - also die Erben. Und tatsächlich kam es nur wegen Denen zu einer Verlängerung auf 70 Jahre (wie lange das vorher war - keine Ahnung, wohl ein paar Dekaden weniger).

Also auch hier wieder - persönliche Eitelkeiten - nichtmal der Akteure selbst - sondern der so schwer schuftenden Erben.
 
Das Urheberrecht erlischt 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers. Also alles von Urhebern, die im April 1952 oder früher gestorben sind.
2047 werden dann also viele Metall auf Metall Samples in den dann aktuellen Tracks ungestraft auftauchen^^
 
Man muss unterscheiden zwischen den Rechten des reproduzierenden Künstlers und des Erstellers des Sounds selbst. Presslufthammergeräusche werden, so wie auch das "Wump!" von Mercedes-Türen, von Sounddesignern entwickelt und gehören der Herstellerfirma.
Ok, wenn ich also Fieldrekording mache und da steigt ne Familie in ihrem Stern ein und klappt die Türe zu und ich finde das geil als neues Perkussion Samples, dann kann ich Probleme bekommen. Was für eine bekloppte Welt.
 


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