
Bodo
Gnabbldiwörz!
Werbeeffekt für beide Parteien
Bin mir nicht sicher, ob das inzwischen nicht eher in Richtung Streisand-Effekt geht...

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Werbeeffekt für beide Parteien
ich würde gern mit Tanz antworten. Aber ich sag ja.Ich erkläre es immer gerne mit Bildern.
Original:
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Nutzung I:
Anhang anzeigen 137887Anhang anzeigen 137888
Anhang anzeigen 137889Anhang anzeigen 137890Anhang anzeigen 137889Anhang anzeigen 137889
Nutzung II:
Anhang anzeigen 137891Anhang anzeigen 137892
Anhang anzeigen 137893Anhang anzeigen 137894
Welche dieser Nutzungen stellt eine Bearbeitung dar und warum?
...Richtig. Und bei Musik, Architektur, Literatur, Pressetexten, Filmen, Sammlungen funktioniert es nicht anders.
mir geht es darum, warum man das Risiko eingehen sollte verknackt zu werdne, wenn man hinterher sowieso nichts mehr erkennt
hast du mir da mal nen Link?
ich würde gern mit Tanz antworten. Aber ich sag ja.
Zustimmung zur Bearbeitung. Musikwerke darfst du in der Tat bearbeiten, ohne dass du die Zustimmung braucht. Aber nicht veröffentlichen oder sonstwie verwerten.bei denen ist die zustimmung erforderlich.
Zustimmung zur Bearbeitung. Musikwerke darfst du in der Tat bearbeiten, ohne dass du die Zustimmung braucht. Aber nicht veröffentlichen oder sonstwie verwerten.
Nein, ich verwechsle das nicht. Ich ging nur fälschlicherweise davon aus, deine Aussage hätte was mit dem Topic zu tun. In diesem Thread geht es um die Bearbeitung eines Werkes von Kraftwerk und die anschließende Veröffentlichung durch den Bearbeiter.du verwechstelt drei dinge miteinander.
Selbst da wäre ich nicht immer sicher.also für das verwenden eines Samples aus einer Sample CD ist sicherlich noch niemand verklagt worden
und generell gilt wenn man nicht grade Madonna, Michael Jackson, Prince, Kraftwerk und sonstiges aus der kategorie sampled muss man sich keine grossen Sorgen machen
Selbst da wäre ich nicht immer sicher.
Zumal es schon Sample-CDs gab, die Dinge enthalten die auch irgendwo her kommen und nicht selbst hergestellt wurden. CD als Medium bedeutet erst einmal "nichts". Inkl Lizenz-Check.
Das ist schon klar, Ich brauche mir sicherlich keine Sorgen machen. Ich könnte ganze Tracks sampeln und einfach abspielen und keiner würde es merken. Mich interessiert halt generell die Antwort, nicht dass sie für mich irgendwie relevant wäre.
Ich rede von solchen Anbieter z.B.: https://www.vengeance-sound.com/samples.php
oder https://splice.com/
Da gehe ich als Kunde von aus, dass ich rechtlich auf der sicheren Seite bin.
Nicht nur Sample CDs, auch Rompler einer sehr bekannten Marke![]()
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OLG lässt Revision zu: Geht 'Metall auf Metall' weiter?
Das OLG Hamburg hätte den rund 20-jährigen Rechtsstreit um den Kraftwerk-Song 'Metall auf Metall' beenden können - hat es aber nicht. Es kann weitergehen.www.lto.de
Nichts. Es sei denn, es ist ausdrücklich als frei gekennzeichnet.Was darf man denn überhaupt noch nutzen, ohne zu fragen, falls man jemals überhaupt den Urheber ermitteln kann?
Nichts. Es sei denn, es ist ausdrücklich als frei gekennzeichnet.
Sag ich doch...wobei...Ok, dann bleibt wirklich nur eigene Sachen zu sampeln.
Das Urheberrecht erlischt 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers. Also alles von Urhebern, die im April 1952 oder früher gestorben sind.Was darf man denn überhaupt noch nutzen, ohne zu fragen, falls man jemals überhaupt den Urheber ermitteln kann?
Vorher war es gar nicht.(wie lange das vorher war
Man muss unterscheiden zwischen den Rechten des reproduzierenden Künstlers und des Erstellers des Sounds selbst. Presslufthammergeräusche werden, so wie auch das "Wump!" von Mercedes-Türen, von Sounddesignern entwickelt und gehören der Herstellerfirma.Wie wird hier verfahren?
2047 werden dann also viele Metall auf Metall Samples in den dann aktuellen Tracks ungestraft auftauchen^^Das Urheberrecht erlischt 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers. Also alles von Urhebern, die im April 1952 oder früher gestorben sind.