Coversongs live spielen - GEMA-Ärger?

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Fairlight1976

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Moin,
WIr haben in unsere kleines Programm jetzt ein paar Coversongs aufgenommen (Human League, Stranglers, Depeche Mode ...)
Jetzt unsere Frage: Was müssen wir beachten, wenn wir diese Stücke live spielen wollen? Wir sind nicht in der GEMA.
Wir haben nicht vor, diese Songs auf CD zu brennen und zu verkaufen. Wir werden sie auch nicht auf unserer Facebook-Seite veröffentlichen. Es geht einzig und allein nur um das Livespielen.
Wir sind für jeden Rat dankbar, denn Ärger können wir nicht gebrauchen.
Viele Grüße,
Frank
 
Einfach das entsprechende Formular bei der GEMA runterladen, ausfüllen und einschicken. Es könnte eigentlich kaum einfacher sein.
Wenn die GEMA mitbekommt, dass ihr "ihre" Lieder spielt ohne die Formalien zu regeln, gibts ganz sicher Stress. Ob ihr selber GEMA Mitglied seid oder nicht spielt dabei keine Rolle.
 
Generell spielt überhaupt sehr wenig eine Rolle, es gibt eigentlich nur den besonderen Fall, das ihr nachweislich (Trackliste mit allen Komponisten aller Werke, keine Pseudonyme!) kein einziges Werk aus dem GEMA Repertoire spielt, nur dann müsst ihr nix zahlen.

Live Tarife: https://www.gema.de/fileadmin/user_uplo ... if_u_v.pdf
 
Probleme könnte es nur dann geben, wenn ihr diese Coverversionen irgendwo veröffentlichen wollt. In diesem Falle sollte man die Genehmigung der Urheber bzw. des Musikverlages schriftlich eingeholt haben, um sie der Anmeldung an die GEMA beizulegen. Ist auch generell besser, denn man stelle sich vor, der Urheber bekommt das spitz und möchte nicht, daß ihr seine Komposition veröffentlicht, aus welchem Grunde auch immer -- im schlimmsten Fall kann er eine Unterlassungsklage erwirken.

Es gab da mal so einen Fall mit Edgar Froese und einen ähnlich gelagerten mit Kraftwerk.

Stephen
 
Danke schon mal für die Antworte. Das mit der Liste, die bei der GEMA runterzuladen wäre, klingt erstmal einfach.
Wie würde das denn mit der Bezahlung laufen? Wird das von der Gage abgezweigt? Wir spielen recht oft ohne Gage - entweder für "wohltätige Zwecke" oder so, dass beim Konzert "der Hut" rumgeht. Das sind - bis jetzt - auch nur sehr kleine Gigs in Musikkneipen oder ähnlichem. Regelt den Formalkram dann der Gastwirt?
 
Fairlight1976 schrieb:
Regelt den Formalkram dann der Gastwirt?
Im Prinzip ja. Die GEMA muss der Veranstalter melden und bezahlen. Bei Gastronomiebetrieben wird sich die GEMA immer erst an den WIrt wenden, und der reicht ggf die GEMA-Rechnung durch an den Veranstalter der die Lokalität angemietet hat.
 
Hieße das im Extremfall, dass wir als kleine Amateurband, die ohne Gage spielt, plötzlich eine gesalzene Rechnung präsentiert bekommen - weil wir als "Quasi-Verantstalter" die Kneipe zum Musizieren nutzen ???
 
Fairlight1976 schrieb:
Hieße das im Extremfall, dass wir als kleine Amateurband, die ohne Gage spielt, plötzlich eine gesalzene Rechnung präsentiert bekommen - weil wir als "Quasi-Verantstalter" die Kneipe zum Musizieren nutzen ???
Es ist doch völlig egal wie "groß" ihr seid, ob ihr Gage bekommt oder nicht.
Sobald jemand öffentlich die Kompositionen anderer Künstler darbietet, bekommt der Urheber auch einen Teil des Geldes dafür, das ist völlig normal und auch legitim.
Niemand zwingt euch doch, diese Werke zu spielen, ihr könntet ja eure eigenen Songs komponieren.

Es ist doch häufig so, das man als Trittbrettfahrer vom Erfolg der großen bekannten Künstler profitieren kann, weil man als gute Coverband einfach auch mehr Kohle damit verdient, als man für sein eigenes Gedrösel bekommt.
 
Also mit anderen Worten:

Ja, wir können - wenn wir als "Veranstalter" auftreten - auf den Kosten sitzen bleiben ... und wenn wir keinen entsprechenden Einnahmen haben, sogar draufzahlen?
 
Fairlight1976 schrieb:
Hieße das im Extremfall, dass wir als kleine Amateurband, die ohne Gage spielt, plötzlich eine gesalzene Rechnung präsentiert bekommen - weil wir als "Quasi-Verantstalter" die Kneipe zum Musizieren nutzen ???

Ja
 
OK, dann ist die Konsequenz für mich, nur dort zu spielen, wo das der Gastwirt regelt. Ich hoffe, dass ist in den überwiegenden Fällen der Fall.
 
Fairlight1976 schrieb:
Also mit anderen Worten:

Ja, wir können - wenn wir als "Veranstalter" auftreten - auf den Kosten sitzen bleiben ... und wenn wir keinen entsprechenden Einnahmen haben, sogar draufzahlen?

So sieht das aus.

Ist das nicht toll?

Stephen
 
Fairlight1976 schrieb:
Also mit anderen Worten:

Ja, wir können - wenn wir als "Veranstalter" auftreten - auf den Kosten sitzen bleiben ... und wenn wir keinen entsprechenden Einnahmen haben, sogar draufzahlen?

oder eben nicht kostenlos auftreten und von der Gage die GEMA bezahlen.
 
Fairlight1976 schrieb:
OK, dann ist die Konsequenz für mich, nur dort zu spielen, wo das der Gastwirt regelt. Ich hoffe, dass ist in den überwiegenden Fällen der Fall.

Die meisten Gastwirte haben wenig Erfahrung mit Musik, dabei müssen sie es auch wenn ein Fußballspiel gezeigt wird.
Deshalb - sobald IRGENDWAS gespielt wird, was nicht von der Band ist, handelt es sich um etwas GEMApflichtiges.

Ob und wieviel gezahlt werden muss bestimmt sich durch die neuen Regeln bzg. Eintritt, Größe (in Leuten) und von wem der Song ist, spielt keine Rolle - also ob Abba oder irgendein Schlagerheini, der nur mäßig Erfolg hatte.

Am besten also keine Covers.
 
Ich finde es auch als Zuhörer besser, wenn man entweder NUR eigene Sachen präsentiert bekommt,
-- oooooder hauptsächlich bis nur Coversongs mit vereinzelt eigenen Stücken als kleines Bonbon.

Fairlight1976 schrieb:
OK, dann ist die Konsequenz für mich, nur dort zu spielen, wo das der Gastwirt regelt. Ich hoffe, dass ist in den überwiegenden Fällen der Fall.
Keine Angst, so ein olles Formular auszufüllen is einfacher als nen Voyager zum Konzert zu öchsen. Und Coversongs bringen idR auch mehr als die Kohle ein, wie die, die man dafür zahlen muss. Spielt einfach "Hey Jude" oder sowas und lasst n Hut rumgehen, schon is die Gema wieder drin.
 
Die meisten Locations in denen öffnetlich Musik gespielt wird, müssen eh Gema bezahlen. Einigt euch mit dem Inhaber, dass dieser Gema entrichtet, wenn diese anfällt und gut ist es.
 
nordcore schrieb:
Generell spielt überhaupt sehr wenig eine Rolle, es gibt eigentlich nur den besonderen Fall, das ihr nachweislich (Trackliste mit allen Komponisten aller Werke, keine Pseudonyme!) kein einziges Werk aus dem GEMA Repertoire spielt, nur dann müsst ihr nix zahlen.

Live Tarife: https://www.gema.de/fileadmin/user_uplo ... if_u_v.pdf

Nur der Vollständigkeit halber: Das Formular in JEDEM Fall ausfüllen und wegschicken. Ich hab schon nachträglich Rechnungen von der GEMA bekommen weil ich keine Trackliste meiner eigenen "Werke" abgegeben habe. Stichwort "GEMA-Vermutung".

Lässt sich zwar nachträglich klären, ist aber mehr Aufwand als die Playlist auszufüllen.

Servus,
Alex
 
Dem kann ich mich nur anschließen.
Wir spielen mit der Band nur eigene Stücke und trotzdem müssen wir bei jedem Konzert den Gemazettel ausfüllen. Damit sichert sich der Veranstelter ab und kann, wenn die Gema trotzdem ankommt (Stichwort Gema-Vermutung) es einfach an die Band abwälzen, denn die hat ja den Gemazettel ausgefüllt und unterschrieben! Letztendlich muss dann die Band der GEMA beweisen, das es ihre eigenen Songs sind, nicht etwa umgekehrt, die Gema braucht bloß vermuten das es nicht deine Songs sind, du musst ihnen das Gegenteil beweisen.

Persönliche Meinung zur GEMA: Scheiß System, nutzt nur denen die sowie schon Kohle mit ihrer Musik verdienen und legt kleinen Bands (die vielleicht nichtmal Geld damit verdienen wollen) massig Steine in den Weg.
 
recliq schrieb:
Persönliche Meinung zur GEMA: Scheiß System, nutzt nur denen die sowie schon Kohle mit ihrer Musik verdienen und legt kleinen Bands (die vielleicht nichtmal Geld damit verdienen wollen) massig Steine in den Weg.
das ist falsch und wieder mal einfach nur nachgeplappert. Jeder, der bei der GEMA gemeldet ist, bekommt von seinen gemeldeten Songs auch Geld, wenn sie gespielt werden. Also auch auf meinen eigenen Konzerten zahlt mir die Gema praktisch einen Teil meiner Gage aus.
Leider sind durch das verbreitete Halbwissen und dem allgemeinen Gema Frust immer weniger Veranstalter bereit, die Musiker, die ja eigentlich die Bude füllen, auch entsprechend zu bezahlen und lassen nur noch freie Musiker spielen.
Die ständigen Ablehnungen waren für mich der Grund nur noch eine Teilmitgliedschaft zu machen, meine Konzerte sind somit also frei von der Gema, nur noch die Datenträger bleiben dort zur Verwertung.
Irgendwie verstehe ich auch nicht, das hier immer der Bäcker, der brav seine Brötchen backt und auch Geld dafür verlangt, immer der böse sein soll, nur weil die vielen Hobbybäcker, die kein Geld nehmen wollen, die Backwaren kostenlos verteilen.
Jeder Musiker müsste doch eigentlich froh sein, das es jemanden wie die Gema gibt, der die Kohle eintreibt.
 
ppg360 schrieb:
Probleme könnte es nur dann geben, wenn ihr diese Coverversionen irgendwo veröffentlichen wollt. In diesem Falle sollte man die Genehmigung der Urheber bzw. des Musikverlages schriftlich eingeholt haben, um sie der Anmeldung an die GEMA beizulegen. Ist auch generell besser, denn man stelle sich vor, der Urheber bekommt das spitz und möchte nicht, daß ihr seine Komposition veröffentlicht, aus welchem Grunde auch immer -- im schlimmsten Fall kann er eine Unterlassungsklage erwirken.

Es gab da mal so einen Fall mit Edgar Froese und einen ähnlich gelagerten mit Kraftwerk.

Stephen
Obwohl das Urheberrecht normalerweise extrem restriktiv ist, stimmt das ausnahmsweise mal nicht. Gecovert werden darf ohne Zustimmung der Urheber oder des Musikverlags.
 
CR schrieb:
Obwohl das Urheberrecht normalerweise extrem restriktiv ist, stimmt das ausnahmsweise mal nicht. Gecovert werden darf ohne Zustimmung der Urheber oder des Musikverlags.
so isses, solange das Stück weitgehend dem Original entspricht und es nicht komplett verändert wird. Bei einem Remix, wo nur noch Teile des Originals verwendet werden, muss man auch wieder eine Freigabe haben.
 


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