Rechtliches zu Musikverwendung im TV

CR

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Wie ist es, wenn Musikstücke im TV zur Untermalung einer Sendung verwendet werden? Müssen die Sender da irgendwelche Gebühren zahlen oder vorher um Erlaubnis fragen?

HIntergrund ist, dass ich zufällig am Sonntag beim Zappen einen Song von mir bei RTL Exclusiv gehört habe. Komplizierter wird es aber nochmal dadurch, dass der Song selbst nur ein inoffizieller Remix von einer anderen - auch nicht sehr populären - Band ist. Fürs reich und berühmt werden dürfte es also wohl nicht reichen. :lol:
 
CR schrieb:
Wie ist es, wenn Musikstücke im TV zur Untermalung einer Sendung verwendet werden? Müssen die Sender da irgendwelche Gebühren zahlen oder vorher um Erlaubnis fragen? HIntergrund ist, dass ich zufällig am Sonntag beim Zappen einen Song von mir bei RTL Exclusiv gehört habe. Komplizierter wird es aber nochmal dadurch, dass der Song selbst nur ein inoffizieller Remix von einer anderen - auch nicht sehr populären - Band ist. Fürs reich und berühmt werden dürfte es also wohl nicht reichen. :lol:
So ein paar Fernsehminuten schlagen schon ordentlich zu Buche, wenn ich richtig informiert bin. Blöderweise schlägt die GEMA-Mafia aller Voraussicht nach (mit ca. 99-prozentiger Wahrscheinlichkeit oder höher) deine Musik dann den lieben "Vollmitgliedern" zu. Ist einfach so.

(man könnte sowas auch legalen Betrug nennen)

Insofern hast du schon mal nichts davon. Machen dürfen die Fernsehsender in Sachen Musikverwendung ohnehin praktisch alles - bei U-Musik jedenfalls wird davon ausgegangen, dass der Komponist keine separate Zustimmung für eine Aufführung oder Musiknutzung geben muss. Wenn du deine Musik mit einem digitalen Wasserzeichen versiehst, dann kannst du - theoretisch jedenfalls - die einschlägigen Firmen mit der Überwachung von Funk & Fernsehen beauftragen. Die melden dir dann im Gegenzug die aktuelle Musiknutzung.

Wenn du das dann hast, musst du dich nur noch gegenüber der GEMA durchsetzen. Als Musiker-Nobody kannst du das aber im Regelfall komplett knicken. Im Fall von elektronischer Musik wird man als Musiker von der GEMA sowieso gründlich gelinkt. Zur sehr großen Freude von Bohlen, Verlegern, Rechterverwertern, Chart-Musikern, Rechte-Erben etc., denen deine Einnahmen dann nach einem geheimen, internen Schlüssel zugeschlagen werden. Trotzdem:

Gratulation!

Und wer weiß, vielleicht werden ja noch andere darauf aufmerksam, sodass es dann über Umwege zu "etwas reicher, etwas berühmter" langt.
:supi:
 
In der Praxis dürfte Lothar recht haben, es wäre aber doch interessant, mal einfach an RTL ein Rechnung zu schreiben:

"Sehr geehrte Damen und Herren,

erfreut durfte ich feststellen dass sie in der Sendung vom xx. yy. 2013 für 3 Minuten ein Musikstück aus meiner Urheberschaft verwendet haben. Ich erlaube mir daher in Rechnung zu stellen:

Lizenz zur einmaligen Sendeaufführung. a Minute 72 Euro, zu 3 Minuten = 216,00 Euro
zuzüglich 7% Mehrwertsteuer 15,44 Euro
Gesamt 231,44 Euro

Bitte überweisen Sie den genannten Betrag bis spätestens <DATUM IN VIERWOCHEN> auf mein Konto XYZ

Mit freundlichen Grüßen, ...."

Damit hast Du zumindest schon mal einen Anspruch erhoben, der jetzt nicht so schnell verjährt.
 
^Beim Lesen dieser Rechnung musste ich jedenfalls laut lachen. Hätte schon Bock, tatsächlich so etwas an RTL zu schicken, aber bevor ich mich da zum Vollhorst mache, will ich mich lieber noch ein wenig informieren.

Hab von GEMA etc. Null Ahnung, insofern bin ich da auch nicht angemeldet. RTL kann sich wahrscheinlich darauf zurückziehen, dass durch ihre GEMA-Zahlungen sämtliche Nutzungen abgegolten sind und ich als nicht GEMA-Mitglied sowieso leer ausgehe?

Und der Song lief a) nur im Hintergrund und b) nur etwas über 30 Sekunden. Um Geld würde es also eh nicht gehen, nur um die Anerkennung. :lol:
 
Das mit der rechnung würde ich echt machen!

Warum sollst du nicht selbst für dein recht/verwertung einstehen können - ob du das treuhändig weggibst oder selbst in angriff nimmst, dürfte eigentlich erstmal keinen unterschied machen ( so wäre auf jedenfall mein rechtsverständnis)
 


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