N
nbg
..
Hallo,
gibt es eigentlich noch ein Urheberrecht/Leistungsschutzrecht für eigenes erstelle Klänge?
Angenommen ich schraube einen "einzigartigen" Bass und mache damit einen Hit.
Mit "einzigartig" meine ich einen Klang, welchen man selbst mit fundierten Kenntnissen nicht 1:1 nachbauen kann weil er z.b. gelayert ist usw.
Würde diesen Klang jetzt jemand samplen und damit rumspielen, wäre die Qualität ja nicht die gleiche und außerdem sofort erkennbar woher er kommt.
Was aber wenn der "Klauer" diesen mit einem (Additive-)Synth resynthesiert und minimal verändert?
Habe gerade nämlich eine Beta gesehen von einem Synth, welcher sogar Drumloops synthetisiert und in Harmonische umwandelt...
Thanks,
nbg
gibt es eigentlich noch ein Urheberrecht/Leistungsschutzrecht für eigenes erstelle Klänge?
Angenommen ich schraube einen "einzigartigen" Bass und mache damit einen Hit.
Mit "einzigartig" meine ich einen Klang, welchen man selbst mit fundierten Kenntnissen nicht 1:1 nachbauen kann weil er z.b. gelayert ist usw.
Würde diesen Klang jetzt jemand samplen und damit rumspielen, wäre die Qualität ja nicht die gleiche und außerdem sofort erkennbar woher er kommt.
Was aber wenn der "Klauer" diesen mit einem (Additive-)Synth resynthesiert und minimal verändert?
Habe gerade nämlich eine Beta gesehen von einem Synth, welcher sogar Drumloops synthetisiert und in Harmonische umwandelt...
Thanks,
nbg