Notare und Urheberrecht

naja, aber wer so Angst hat das was geklaut wird...
Das kann dir doch immer passieren, es gibt nichts was davor schützt.
Und mal realistisch gesehen: Wenn jemand das klaut, der bekannt und berühmt ist, willst du als kleiner Wurm gegen eine Armada von Anwälten in Amerika gegen Giganten wie Sony usw. eine Klage anstreben, um vom Gewinn des großen geklauten Charthits ein paar Euro abzubekommen? Das ist doch lächerlich, das haben auch schon ganz andere Leute versucht.
 
Habe ich das irgendwo explizit so gesagt? Wenn ich mich nicht irre, habe ich lediglich gefragt wie gewöhnlich so etwas ist, dass man es beim Notar hinterlegt.
Mir jetzt wegen so ein paar Fragen dann jetzt ne Paranoia zu unterstellen ist eben keine sachliche Antwort, sorry.

Aber danke für die sachlichen Antworten, die sich darunter befunden haben.
Ich schicke mir für das gute Gefühl ein Einschreiben auch wenn es nix bringen würde, gebe Leuten meine CDs, mach was draus, entspanne mich und mache lieber Musik, als mich hier für eine harmlose Frage zu rechtfertigen.
Ich denke ich werde zu diesem Thema hier nichts mehr sagen, weil ein Forum halt oft nur Stille Post sein kann, und in diesem Thread ist es wohl das.
 
Kurzum, mir wird das hier zu blöd, simple Frage und teils beleidigende Antworten.
Mod, wenn's geht bitte gesamten Thread löschen, danke. Ist ja peinlich mit solchen Teilnehmern.
 
Polarelch schrieb:
Also jetzt lügst du, sorry.
Naja, man gewinnt so den Eindruck.
Wenn du etwas in die Öffentlichkeit packst, kann das immer irgendwie kopiert, gestohlen, mißbraucht, abgesampelt oder sonstwas werden. Meistens merkt man es nicht einmal. Na und, dann ist es halt so.
Selbst wenn du alles Beweisen könntest und nachweislich der Urheber bist, wird dir das überhaupt nichts nützen.
Der Richter wird deinen "Schadensersatz" nach deinem tatsächlichen Schaden bewerten un der ist, da du Hobbymusiker bist und keine finanziellen Interessen verfolgst, nämlich gleich null. Dir ist kein Schaden im herkömmlichen Sinne entstanden, daher gibts auch nichts.
wenn du Pech hast, zahlst du auch noch die Hälfte der Gerichtskosten, weil der Richter kein urteil fällen will und nur einem Vergleich zustimmt.
Das bringt alles nicht wirklich was.

Erinnert mich an den Thread, wo ein Forumskollege live spielen will, sich aber nicht traut einen Synth mitzunehmen. Es könnte ja etwas kaputt gehen.
 
Dass jemand meine Sachen klaut ist - wie bereits von jemandem hier in diesem Thread erwähnt - sehr unwahrscheinlich.
Also der Punkt ist doch schon längst geklärt, ich verstehe nicht, warum man dann noch weiter darauf rumreiten muss.

Und selbst *wenn* jemand etwas klaut, dann würde ich auch nicht auf die Idee kommen, dagegen vor zu gehen. Habe ich das irgendwo erwähnt?

Meine einziges Restbedenken ist, ACHTUNG THEORIE! dass wenn ich einen von mir komponierten und geklauten Song spielen will, ich umgekehrt eine Urheberrechtsverletzung in die Schuhe geschoben bekomme. Ich hätte keine Lust, ein Lied von mir, nicht aufführen zu dürfen, da ein Plagiator behaupten würde ich hätte es von ihm geklaut (dabei wäre es anders herum).

Also. Wie bereits durchgekaut, sehr unwahrscheinlich. Aber wegen der ganzen Sache unsachlich und unterstellend zu werden, das geht mir nicht in den Sinn.

Ich glaube Du hast da eben ein paar andere Fälle auf mich drauf projiziert, dabei war mein Anfangspost doch recht nüchtern und eben eine Frage, mehr nicht.
Die "Wozu?"-Antworten haben genau die selbe Rückfrage verdient. Wozu "wozu" fragen? Ich frage, und gut ist.

Noch mal danke für die sachlichen Antworten.
 
Polarelch schrieb:
Meine einziges Restbedenken ist, ACHTUNG THEORIE! dass wenn ich einen von mir komponierten und geklauten Song spielen will, ich umgekehrt eine Urheberrechtsverletzung in die Schuhe geschoben bekomme. Ich hätte keine Lust, ein Lied von mir, nicht aufführen zu dürfen, da ein Plagiator behaupten würde ich hätte es von ihm geklaut (dabei wäre es anders herum).

Also. Wie bereits durchgekaut, sehr unwahrscheinlich. Aber wegen der ganzen Sache unsachlich und unterstellend zu werden, das geht mir nicht in den Sinn.
Sorry, hatte ich anders aufgefaßt.
Den Tipp hattest du aber schon: Die Noten deiner Stücke in einen Umschlag stecken und beim Notar hinterlegen.
Alternativ kann man bei der Kirche nachfragen, die machen sowas auch und es kostet weniger. Die Kirche kann nämlich auch Dokumente beglaubigen, rein rechtlich ist da kein Unterschied zum Notar.
 
Bernie schrieb:
...
Alternativ kann man bei der Kirche nachfragen, die machen sowas auch und es kostet weniger. Die Kirche kann nämlich auch Dokumente beglaubigen, rein rechtlich ist da kein Unterschied zum Notar.
Ernsthaft? Das war mir neu.
Geht das bei allen Dokumenten?
 
Was soll die Kirche denn bitte genau beglaubigen? Mal im Ernst, ich bin seit einigen Jahren als Justiziar und Rechtsanwalt in der Medienbranche tätig, und ich habe noch keinen einzigen Prozess erlebt oder Urteil gelesen, in dem die Urheberschaft per beim Notar, der Kirche oder sonstwo hinterlegtem Material nachgewiesen wurde. Wichtig war stets nur der Nachweis, dass man es als Erster mit entsprechendem Urhebervermerk rausgebracht hat...
 
Steril schrieb:
Was soll die Kirche denn bitte genau beglaubigen? Mal im Ernst, ich bin seit einigen Jahren als Justiziar und Rechtsanwalt in der Medienbranche tätig, und ich habe noch keinen einzigen Prozess erlebt oder Urteil gelesen, in dem die Urheberschaft per beim Notar, der Kirche oder sonstwo hinterlegtem Material nachgewiesen wurde. Wichtig war stets nur der Nachweis, dass man es als Erster mit entsprechendem Urhebervermerk rausgebracht hat...
Eine Kirche darf z. B. eine Abschrift beglaubigen, wie ein Notar auch und das habe ich auch schon gemacht.
genau.
Wenn man Sachen hochgeladen hat, ist das ja schon ein Beweis, weil man das Datum ja angezeigt bekommt
 
mookie schrieb:
Bernie schrieb:
...
Alternativ kann man bei der Kirche nachfragen, die machen sowas auch und es kostet weniger. Die Kirche kann nämlich auch Dokumente beglaubigen, rein rechtlich ist da kein Unterschied zum Notar.
Ernsthaft? Das war mir neu.
Geht das bei allen Dokumenten?
Keine Ahnung. Wir hatten vor vielen Jahren mal eine Copyrightübertragung, die dann von einem Kirchenheini beglaubigt wurde, frag mich nicht nach seiner Position.
Mein Vetragspartner wollte das so, weil es fast nix gekostet hat.
 
Hallo,

die immer noch 'wasserdichteste' Möglichkeit wäre eine GEMA Mitgliedsschaft und die Zusammenarbeit
mit einem Musikverlag, dies ist in Deutschland die einzige Möglichkeit sein Werk zu sichern und
durch das Verlegen eben bei einem Dritten, dem Verlag, ein Tonträger zu hinterlegen.

Dies ist nur die beschriebene Verfahrensweise, ich möchte hier weder Werbung für die GEMA noch
für Musikverlage machen, noch auf Pro und Contras bzwl. der GEMA eingehen :)

Gruß
 
Such dir ein kompetentes Label, die melden Gema & haben einen Verlag. Folglich dürften deine größten Bedenken ausgeschlossen sein. Haben deine Nummer Hit-Potenzial dürfte die Labelfindung auch kein Hexenwerk sein.
 
Polarelch schrieb:
Meine einziges Restbedenken ist, ACHTUNG THEORIE! dass wenn ich einen von mir komponierten und geklauten Song spielen will, ich umgekehrt eine Urheberrechtsverletzung in die Schuhe geschoben bekomme. Ich hätte keine Lust, ein Lied von mir, nicht aufführen zu dürfen, da ein Plagiator behaupten würde ich hätte es von ihm geklaut (dabei wäre es anders herum).
Aufführen oder Releasen? Das sind nämlich zwei Paar Schuhe.
Aufführen, also live spielen kannst du alles.
 
Philipp S schrieb:
Hallo,

die immer noch 'wasserdichteste' Möglichkeit wäre eine GEMA Mitgliedsschaft und die Zusammenarbeit
mit einem Musikverlag, dies ist in Deutschland die einzige Möglichkeit sein Werk zu sichern und
durch das Verlegen eben bei einem Dritten, dem Verlag, ein Tonträger zu hinterlegen.

Dies ist nur die beschriebene Verfahrensweise, ich möchte hier weder Werbung für die GEMA noch
für Musikverlage machen, noch auf Pro und Contras bzwl. der GEMA eingehen :)

Gruß
Nix da !
Zitat von der Gema Seite:
Sind meine Werke durch die GEMA-Mitgliedschaft automatisch geschützt?
Antwort:
Nein.

Man schickt ja keine CDs oder Mp3s zur Gema !!
 
Philipp S schrieb:
Hallo,

die immer noch 'wasserdichteste' Möglichkeit wäre eine GEMA Mitgliedsschaft und die Zusammenarbeit
mit einem Musikverlag, dies ist in Deutschland die einzige Möglichkeit sein Werk zu sichern und
durch das Verlegen eben bei einem Dritten, dem Verlag, ein Tonträger zu hinterlegen.

Dies ist nur die beschriebene Verfahrensweise, ich möchte hier weder Werbung für die GEMA noch
für Musikverlage machen, noch auf Pro und Contras bzwl. der GEMA eingehen :)

Gruß

gema und verlag - da sieht man dann am ende von den geringen einnahmen überhaupt nix mehr
weil 3/4 oder noch mehr davon die verwaltung gefressen hat


und ja pfarrer und priester können wie bürgermeister und notare dokumente beglaubigen in deutschland ;-)
 
@vorredner
:roll: Ohne Gema keinen Cent durch Verwertung, ohne Verlag kein Urheberschutz. Bei Nichtnutzung siehst du sowieso keinen Pfifferling.

Für den Pfaffenbeitstand muss man bestimmt Mitglied in dieser Sekte sein, somit ist dies nicht umsonst. :mrgreen:
 
nö, man muss kein sektenmitglied sein
sondern nur für die amtshandlung zahlen :kaffee:
 
tomk schrieb:
@vorredner
:roll: Ohne Gema keinen Cent durch Verwertung, ohne Verlag kein Urheberschutz. Bei Nichtnutzung siehst du sowieso keinen Pfifferling.

Für den Pfaffenbeitstand muss man bestimmt Mitglied in dieser Sekte sein, somit ist dies nicht umsonst. :mrgreen:

Das Argument ist gut, aber dass man ohne Verlag kein Urheberschutz hat, stimmt natürlich nicht.

Urheberschutz hat man immer. Nur beweisen muss man es können. Und ein Verlag hat damit überhaupt nichts zu tun.
 
Hallo,

wenn über einen Verlag ein Titel bei der GEMA angemeldet wird und zusätzlich ein Tonträger archiviert wird,
üblich, hat eine Person die dann später das Copright bzw. die Leistungschutzrechte verletzt, ein ernsthaftes
Problem. Der Urheber kann klar und eindeutig beweisen zu welchem Zeitpunkt das Werk angemeldet wurde
und die Tonaufnahme übergeben wurde. Damit geniesst der Auto den bestmöglichen 'Schutz' des Werkes.
Sicherlich nimmt der Verlag sich die Verlagsanteile und damit wird der GEMA Erlös des Autoren geschmälert,
aber einem gewissen Punkt im Buisiness muss man sich eben entscheiden ob mit der 'Industrie' kooperiert
wird oder eben nicht ...

Gruß
 
Bitte hör auf solche falsche Informationen zu schreiben - es könnte andere verunsichern.

Ein Verlag kümmert sich um Songs die schon VERÖFFENTLICHT sind. Und durch eine
Veröffentlichung ist klar wer der Urheber ist und damit bewiesen.

Ein Verlag lagert auch keine Tonträger ein.
 
Philipp S schrieb:
und zusätzlich ein Tonträger archiviert wird
1.) Wer archiviert bitte einen Tonträger rechtssicher, wenn nicht ein Notar?
2.) Das gilt für eine erstellte und damit ziemlich sicher veröffentlichte Produktion. Dem Thread-Starter geht es darum einen Urheberschaftsnachweis zu haben, für ein nicht veröffentlichtes Werk.
 
Hallo Zolo,

vermutl. haben wir unterschiedliche Erfahrungen gemacht bzw. gibt es anscheinend zwischen den
Verlagen auch unterschiedliche 'Verlagsarbeit' , die ist bei einer Zusammenarbeit eben zu verhandeln.
Sehr wohl sind Verlage auch behilflich neue Titel anzubieten, aber darum geht es bei dieser Diskussion
nicht, anderes Thema...

Aus Erfahrung und Praxis weiß ich, dass Tonträger archiviert werden, evtl. auf Wunsch des Autoren.
Sicherlich ist eine VÖ eine gute Möglichkeit zu beweisen dass es der eigene Titel ist, was aber
wenn sich nach VÖ jemand meldet der etwas anderes behauptet ?
Einige Labels vö'n ja bereits gemafrei, dann wird es im Streitfall haarig....

Ich hatte allerdings in über 15 Jahren glücklicherweise nie einen Fall von Copyright 'Diebstahl',
vielleicht sollte sich der Thread Starter einfach nicht so viele Gedanken machen.....

Gruß
 
Philipp S schrieb:
Aus Erfahrung und Praxis weiß ich, dass Tonträger archiviert werden, evtl. auf Wunsch des Autoren.
Nochmals zur Erhellung: Ein Verlag kann archivieren, was er will; das interessiert aber im Streitfall den Richter soviel, als ob der Verleger ins Treppenhaus gepupst hätte. (Ich hab selbst während meines Studiums zwei Jahre lang das Archiv eines Musik-Verlages restauriert und "gebackupt" - ich weiß, was die archivieren; das tun die aber zu anderen Zwecken)

Was auch immer mit bestätigtem Datum archiviert werden soll, muss zum Notar. Punkt. Wenn der Verlag das Geld dafür aufbringen will, und das bei einem unbekannten Musiker ohne bisherige Veröffentlichung - mir solls recht sein.

Ob die Archivierung überhaupt nötig ist, steht auf einem anderen Blatt (siehe oben unter Pfarrer/Bürgermeister/Kapitän zur See/...)
 


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