Vertrags-Vordruck für Gebrauchtkauf

Moin!
Hier war immer mal wieder die Rede von einem Vordruck eines Vertrags für den Kauf von gebrauchten Sachen. Den soll es in älteren KEYS-Heften gegeben haben.

Hat den jemand noch da und könnte ihn hier zur Verfügung stellen?

Viele Grüße - Martyn
 
Ich hab den Kaufvertrag hier vorliegen: z.B. aus Heft Januar 1997 Seite 158 - weiß nur nicht, ob man den einfach so hier veröffentlichen kann. Man wird ja heutzutage wegen jedem Schei.... abgemahnt - von wegen copyright und so :evil:
 
Schön :)

Hmm, kannst ihn ja mal hier reinstellen. Wenn sich dann jemand auf den Schlips getreten fühlt, nimmste es halt wieder raus, oder?

Ansonsten... pssst... per PM?
 
Mal so am Rande, 1997 ist schon lange her, ist so ein Vertrag rechtlich überhaupt noch gültig? Ist nicht gerade im Privatbereich einiges passiert?
Wenn ich zum Beispiel diese ganzen Ausschlusserklärungen bei eBay sehe, die gab es früher noch nicht.
 
folgendes gehört in den Vertrag:

Angaben zum Verkaufsgegenstand, Verkaufspreis
Name/Anschrift von Verkäufer + Käufer
Verkaufsgegenstand m. Angabe von Serien-Nr./ Zubehör
Vereinbarter Verkaufspreis
Gewährleistung/Übertragung von Garantierechten
(Zusicherung von Eigenschaften des Verkaufsgegenstandes nach §459Abs.2 BGB)
Besondere VereinbarungenVereinbarung der Übergabe von Kaufbeleg, Registrierkarten etc.
Besondere Zahlungsmodalitäten
Besondere Vereinbarungen (optional)
Allgemeines: Vertrag liegt in zwei Ausfertigungen vor (für Verkäufer + Käufer)
darunter: Ort,Datum, Unterschriften
Zusatzerklärung: Bestätigung des Erhalts der Ware/ des Kaufpreises
Ort,Datum, Unterschriften
 
Mal so am Rande, 1997 ist schon lange her, ist so ein Vertrag rechtlich überhaupt noch gültig? Ist nicht gerade im Privatbereich einiges passiert?
Wenn ich zum Beispiel diese ganzen Ausschlusserklärungen bei eBay sehe, die gab es früher noch nicht.


ja, ich denke bei einem so alten Vertragsmuster musst Du schon aufpassen. Da ist schon ne Menge passiert in den letzten 10 Jahren. Im BGB zB. die große Reform des Schuldrechts vor ein paar Jahren.
Oder auch die Neuregelungen bzgl. Garantie und Gewährleistung...
 


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