monoton schrieb:
Ich bin halt bescheiden. Sollte nicht so wirken wie "schaut her was ich gemacht habe"
Ok dann hole ich das jetzt nach.
http://www.robotech-waiblingen.de/ Das ist der Bereich von unserem Modellbetrieb (Gruppenprojekt)
und das ist mein persönlicher Bereich meiner Technikerarbeit.
http://www.robotech-waiblingen.de/technikerarbeit.html
Hier noch eine Info am Rande:
Für jeden Internetauftritt sollten unbedingt vorher Markenrechte geprüft werden.
Auch wenn dann da was von "fiktive Firma" steht und "privat", kann es Probleme geben. Z.B. vesteht ein US-Markeninhaber unter "fiktive Firma" nicht, dass es sich um KEINEN gewerblich tätigen Betrieb handelt. So kann man vom Markeninhaber erst mal eine Abmahnung bekommen, auf deren Kosten man auch mal schnell sitzen bleibt, wenn die Abmahnung nicht ganz unberechtigt ist, was auch mit Wettbewerbsrecht zu tun hat. ...
So gibt es z.B. die nationale deutsche Marke
1132127 ROBOTECH
eingetragen für: "Papier, Pappe (Karton) und Waren aus diesen Materialien, soweit sie in der Klasse 16 enthalten sind; Druckereierzeugnisse; Buchbinderartikel, nämlich Buchbindegarn, -leinen und andere textile Stoffe zum Buchbinden; Schreibwaren; Klebstoffe für Papier- und Schreibwaren oder für Haushaltszwecke; Künstlerbedarfsartikel, nämlich Zeichen-, Mal- und Modellierwaren; Pinsel; Schreibmaschinen und Büroartikel (ausgenommen Möbel), nämlich nichtelektrische Bürogeräte; Lehr- und Unterrichtsmittel (ausgenommen Apparate) in Form von Druckereierzeugnissen, Spielen, Tier- und Pflanzenpräparaten, geologischen Modellen und Präparaten, Globen; Wandtafelzeichnungsgeräte; Verpackungsmaterial aus Kunststoff, soweit es in der Klasse 16 enthalten ist; Spielkarten; Drucklettern; Druckstöcke; Bekleidungsstücke, Schuhwaren, Kopfbedeckungen; Spiele, Spielzeug; Turn- und Sportartikel, soweit sie in der Klasse 28 enthalten sind; Christbaumschmuck" (na ja, womöglich nicht so "Euer Bereich"),
aber auch die nationalen deutschen Marken
2015345 ROBOTECH (mit Bild): Roboter für Schulungs- und Lehrzwecke
399463925 ROBOTECH : Geräte zur Aufzeichnung, Vervielfältigung, Übertragung und Wiedergabe von Ton und Bild (außer auf Papier); Aufzeichnungsträger für magnetische, optische, numerische und elektronische Aufzeichnung und das Ablesen von Bild, Ton und Information, insbesondere Audio- und Videocassetten, Schallplatten, CDs, CD Roms, CDIs, Videodiscs; Rechenmaschinen, Computer, Computerprogramme und auf magnetischen Datenträgern gespeicherte Software; Computer-, Elektronik- und Videospiele, die nur auf einem Fernsehempfänger oder einem Computerbildschirm zu verwenden sind; Telekommunikation; Dienstleistungen eines Text- und Illustrationsverlages; Dienstleistungen eines Buchverlages; Vermietung von Büchern; Veranstaltung von Wettbewerben in Erziehung und Unterhaltung; Veranstaltung von Ausstellungen, soweit in Klasse 41 enthalten; audiovisuelle Unterhaltung, inclusive Fernseh- und Kinoprogramme; Produktion, Herausgabe, Verleih und Auswertung von Kino-, Fernseh-, Video- und Radioprogrammen; Produktion von Filmen und Liveshows; Vermietung von Filmen und Hörspielen; Freizeitparks.
(Waren und Dienstleistungen sind nicht nur identisch, sondern auch in einem Ähnlichkeitsbereich relevant!)
Gerade unterbeschäftigte Rechtsanwälte (gehören wir aus verschiedenen Gründen nicht dazu) mahnen mal schnell ein Bisschen rum, und schon hat man in jedem Fall Ärger und eben eventuell auch Kosten am Hals. (Nimmt man sich gegen eine - womöglich - ungerechtfertigte Abmahnung einen eigenen Anwalt, so muss man schon mal diesen bezahlen, usw.)