Youtube, Samples und die GEMA

xqrx

..
Wie seht Ihr das:

Ich habe einen Track mit ungeclearten Samples unterschiedlicher Künstler. Die Samples sind direkt von der CD gezogen und mit Effekten ein wenig verbogen worden.
Wenn ich den Track jetzt auf Youtube einstelle müsste die GEMA sich doch um die Rechte der entsprechenden Künstler kümmern?
Also schlimmstenfalls wird das Video halt gesperrt. Oder kann mir deshalb jemand an den Karren fahren?
 
schlimmstenfalls erhälst Du ein Abmahnschreiben eines Anwalts. Dann wirst Du aufgefordert das Zeug unverzüglich offline zu nehmen, eine Unterlassungserklärung zu unterschreiben und die Anwaltskosten zu überweisen. Kann in so einem Falle schon mal 1000 Euro werden.

Du solltest die samples so verbiegen, dass sie nicht mehr erkannt bzw. dem Original zugeordnet werden können.
 
naja, das mit den Abmahnungen veranlasst ja eher die Plattenfirma. Die GEMA hat damit ja erst mal nix zu tun. Trotzdem hast Du recht. Das koennte stressen. Aber wenn man das zuende denkt: Bekomme ich eine Abmahnung, wenn ich einen kompletten Originaltitel bei Youtube einstelle? Ich meine, dann bin ich sowas wie ein Radiosender, nur dass Youtube fuer die Rechteabwicklung verantwortlich ist...also GEMA oder eben eine andere Verwertunggesellschaft. Oder wie sieht das dann mit Coverversionen?

Update: ....und was ist mit Mashups?

Sorry, dass ich das alte Thema noch mal hier hochkoche aber nach einigen Diskussionen mit Juristen habe ich das Gefühl, dass die auch nicht wissen was geht und was nicht. Manchen Abmahnungen kann auch locker durch Nichtbeachtung begegnen....dann kommen noch 1-10 "Letzte Warnungen" und das wars dann.
 
Bei Coverversionen musst du dich an die GEMA wenden. Die muß dir auch die Rechte dazu zugestehen, aber du musst auch dafür zahlen.
 
dbra schrieb:
Bei Coverversionen musst du dich an die GEMA wenden. Die muß dir auch die Rechte dazu zugestehen, aber du musst auch dafür zahlen.

Ich soll also bei der GEMA eine Coverversion lizensieren, damit die das wieder bei Youtube sperren lassen? :selfhammer:
Vor allem wie soll eine solche Lizensierung den Aussehen. Soll ich anstatt von Youtube pro Click bezahlen?!?
So wie ich das verstanden habe zahlt Youtube an die jeweilige Verwertungsagentur (GEMA und co.) und dem Cover-Musiker kann der Rest egal sein.
In D wird halt gesperrt aber in anderen Ländern bleibt das Cover online.
 
Hallo,

um eine Coverversion freizufragen, musst Du nicht bei der Gema angragen, sondern beim
Zustaendigen Verlag, der die Verlagsrechte fuer Deutschland verwaltet. Infos wo der Titel
verlegt ist be kommt Du z..b. ueber die Gema Reportoir Suche bzw. stehts auf dem Tongraeger
drauf. Allerdings, selbst wenn Du die Freigabe erhaelst darfst Du im Cover keine Samples
nutzen, sonst verletzt Du wiederum andere Rechte...

Gruss
 
Ich dachte, das läuft über die GEMA... Scheinst also mehr zu wissen, dann ziehe ich mein Geschreibsel zurück. ;-)
 
xqrx schrieb:
Update: ....und was ist mit Mashups?
Ich kenne kein Mashups das von einem deutschen Remixer gemacht wurde. In anderen Ländern sieht man das offenbar entspannter.

Die Samples sind direkt von der CD gezogen und mit Effekten ein wenig verbogen worden.
Hier liegt der Hund begraben: wenn die Samples genügend verbogen sind, kommen sie an YTs Algoritmen vorbei und wenn du Glück hast, passiert nichts. Zumindest so lange, bis das Video einen gewissen Bekanntheitsgrade erreicht und irgendein Hansel dich denunziert.
 
BBC schrieb:
schlimmstenfalls erhälst Du ein Abmahnschreiben eines Anwalts. Dann wirst Du aufgefordert das Zeug unverzüglich offline zu nehmen, eine Unterlassungserklärung zu unterschreiben und die Anwaltskosten zu überweisen. Kann in so einem Falle schon mal 1000 Euro werden.
Wie soll das umzusetzen sein?
Wird YT die Email- oder IP-Adresse an den Anwalt rausgeben?


Gruss
 
Da man bei Youtube ja regelmäßig den Ton mit Bildern/Video verbindet, sind auch die so genannten Synchronisationsrechte betroffen - und diese Rechte hat die GEMA in der Regel nicht! Daneben dürfte aus urheberrechtlicher Sicht bei Sample-Verwurstung auch eine Bearbeitung vorliegen. Beides geht grundsätzlich nur mit Einwilligung des Rechteinhabers/Urhebers. Daneben sind bei Absamplen von CD auch die Leistungsschutzrechte des Tonträgerhersteller betroffen - siehe aktuelles Urteil des Bundesgerichtshofes Kraftwerk vs. Sabrina Setlur.

Insofern dürften rechtlich gesehen Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche sowohl des Urhebers als auch der Plattenfirma bestehen. Inwieweit diese Ansprüche in der Praxis tatsächlich umgesetzt werden (können), steht natürlich auf einem anderen Blatt...
 
Bitte was sind denn die Syncronisationsrechte? Ist das die Erlaubnis einen Track unter ein von mir selbst erstelltes Video zu legen?

Sind denn Fälle bekannt, wo neben der GEMA-Sperre es weitere Probleme gab, wenn jemand Slipknot unter sein letztes Urlaubsvideo bei YT gelegt hat?
 
Unautorisierte Samples verwenden: keine gute Idee.*

Im Übrigen kümmert sich die GEMA nicht um geklaute Samples - sondern nur um die urheberrechtlicher Verwertung von Musikstücken (bzw. Kompositionen). Das mit den Samples machen dann schon eher spezialisierte Abmahnkanzleien - und du ahnst vermutlich nicht einmal, welche technischen Möglichkeiten diese nutzen. Wie gesagt: Das kann ins Auge gehen.

* wenn du so etwas öffentlich machst, dann eher auf eine Weise, die nicht mit deinem Google/Youtube-Account in Verbindung gebracht werden kann - und vor allem auch nicht mit deiner IP-Adresse. Außerdem solltest du die Samples so stark verwursten, dass ihr Ursprung nicht erahnt werden kann. Sowas wie Runter- oder Hochpitchen genügt da nicht. Die Vorstellung, dass Youtube keine IP-Adressen weitergibt halte ich für hochgradig naiv.

Sorry.

(und ja, ich würde mir ein anderes Musikrecht wünschen)
 
Tja, ich wollte ein paar meiner alten Macherke bei YT veröffentlichen. Leider sind da ein paar zu leicht erkennbare Samples von Lisa Gerrard drin.
Ich könnte die Samples vielleicht wegpiepsen..... :roll:
 
nur nicht so schüchtern
fsol haben auch in einem ihrer hits lisa gerrad gesamplet, meines Wissens ohne dafür zu zahlen sonst was
pete namlook hat auch immer fleissig aus filmen gesamplet auch aus blockbustern - und bei ner Auflage von 3000 stück wird das einfach keinem aufgefallen sein :floet: denn bezahlen kann das kein mensch - nicht bei der Auflage :opa:
veröffentliche halt nicht von Deutschland aus, dann kann die gema nur das video in D sperren :floet:
und wer will dich denn auf welchen betrag verklagen wenn du damit kein geld verdienst - da gibt's nix zu holen, ne? :invader2: und niemand ist ein schaden entstanden :floet:
und wenn die nr. nicht ausschließlich von diesem einem sample lebt ... betrachte ich das als künstlerische Freiheit :twisted:

und wenn tatsächlich mal was von nem anwalt ins haus geflattert kommt: nix unterschreiben und zurück schicken sondern selbst n anwalt was freches zurückschreiben lassen, sobald die checken das da nix zu holen ist und du den ruf der leute die du samplest nicht schädigst dürfte da jeder schnell das Interesse verlieren ...

 
Als Hartz4er würde ich Dir durchaus recht geben.Wenn man nix hat, können die auch nix holen. Dummerweise verdiene ich aber meinen Lebensunterhalt als Lohnsklave und da kann man durchaus was holen.
...muss ich mir noch mal überlegen.

Aber zu FutureSoundOfLondon:
Sowas, da habe ich die CD hier seit Jahren rumliegen und auch eine fast umfassende Sammlung von DeadCanDance und habe das Sample nie erkannt...peinlichpeinlich
 
xqrx schrieb:
Aber zu FutureSoundOfLondon:
Sowas, da habe ich die CD hier seit Jahren rumliegen und auch eine fast umfassende Sammlung von DeadCanDance und habe das Sample nie erkannt...peinlichpeinlich

siehste, das ist genau das was ich mit künstlerischer freiheit gemeint habe :kaffee:
die nix damit zutun hat andere Künstler zu beklauen :idea:
 
leedoeslala schrieb:
das zitatrecht gilt nur für das gesprochene und geschriebene Wort ...

Aus dem Wikipedia-Artikel zum Zitatrecht:

„Zulässig ist die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe eines veröffentlichten Werkes zum Zweck des Zitats, sofern die Nutzung in ihrem Umfang durch den besonderen Zweck gerechtfertigt ist. Zulässig ist dies insbesondere, wenn

1. einzelne Werke nach der Veröffentlichung in ein selbständiges wissenschaftliches Werk zur Erläuterung des Inhalts aufgenommen werden,
2. Stellen eines Werkes nach der Veröffentlichung in einem selbständigen Sprachwerk angeführt werden,
3. einzelne Stellen eines erschienenen Werkes der Musik in einem selbständigen Werk der Musik angeführt werden.“

– UrhG § 51 Zitate
 
Neben der eher schäbigen Umlagerung in D von YT und Gema und sozusagen dem Kampf über das Volk und deren Sauerkeit gibt es natürlich noch andere Themen, die ständig da sind aber eigentlich nicht wirklich diskutiert und geklärt werden im Sinne von "wir wollen es so"..

Das kann dann zu solchen Umfragen führen, wo ggf. auch was dran ist..
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streiche das Wort Software, denke bei Musik ist der Balkenkram eher noch extremer.. *G*
 
naja, bei so umfragen beeinflusst auch immer der Auftraggeber das Ergebnis
> wes brot ich ess des lied ich sing :invader2:

ausserdem werden da physikalische Objekte die man anfassen kann mit einem haufen daten verglichen ...
wenn ich ein ei im Supermarkt klaue dann ist es weg & kann von niemand sonst mehr gekauft werden
software kann ich (ohne kosten und mehraufwand) vervielfältigen bis zum ST. Nimmerleinstag :invader2:

die Fragestellung beeinflusst die Antworten ausserdem
einmal heißt es "steal" einmal heißt es "use" :invader2:

frag mal die gleichen leute: is it ok to use photoshop if u can't afford it?
(also ohne negativ besetzten begriff :lol:)
:kaffee:

merke: traue keiner Umfrage die du nicht selbst manipuliert hast :invader2:
 
Ja, guter Einwand. Und es hat sich entweder ein Huhn oder ein Mensch angestrengt, dieses Produkt (Ei oder Musik) herzustellen.
Deshalb reicht Futter fürs Huhn (?) und bei dem kopierten Block Daten reicht.. ja ... was?
 
ich halte mich hier mal dezent mit meiner Meinung zurück (bin befangen da ich stellenweise selbst mit code geld verdiene), es geht mir hier nicht um eine ethische Bewertung
ich wollte nur aufzeigen wie geschickt da meinungen & umfragen manipuliert werden :kaffee:
 
ach scheiß drauf, das hatten wir doch alles schonmal, vor ein paar Jahren
da gab's das gleiche rumgeweine - über das wir heute alle lachen

home_taping_kills.jpg


im westen nix neues

das hauptgegenargument gegen diese Thesen hab ich überhaupt noch nicht auspackt:
die industrie geht ja immer davon aus jeder geschätze illegale download wäre auch tatsächlich gekauft worden - und präsentieren dann absurdeste Verlustzahlen :roll:
wer nicht begreift was daß für eine Milchmädchenrechnung ist hat sich doch selbst disqualifiziert
:invader2: :kaffee:
und lernresistent ist man auch noch: statt es einfacher zu machen das zeug online zu kaufen wird dann auf DRM gesetzt und die potenzielle Kundschaft wegen Interesse an dem Produkt verklagt :achso:
wie buchstabiert sich oxymoron nochmal? :rofl:
 
leedoeslala schrieb:
ausserdem werden da physikalische Objekte die man anfassen kann mit einem haufen daten verglichen ...
wenn ich ein ei im Supermarkt klaue dann ist es weg & kann von niemand sonst mehr gekauft werden
software kann ich (ohne kosten und mehraufwand) vervielfältigen bis zum ST. Nimmerleinstag :invader2:

<OT>
Sowas wollte ich auch erst schreiben, dann ist mir aber eingefallen, dass zu meiner Zeit als Bühnentechniker auf diversen Festivals eine ähnliche Haltung betreffend SM58 galt. Ich habe beim Abbau die Mikros nur noch durchgezählt. Stimmte die Anzahl ungafähr bin ich heimgefahren....wenn eins fehlte hatte man halt 1-2 Festivals später ein oder zwei zuviel in der Kiste. Im Endeffekt ein Nullsummenspiel.
</OT>

Tja, die alten Geschäftsmodelle passen halt nicht mehr auf die technische Umwelt mit Internet und so. Irgendjemand hat schon bei er Erfindung der CD gesagt:"Vorsicht! Das ist digital und kann man kopieren" Der wurde damals ausgelacht....

Wenn man jetzt sieht wie sich die Zeitungsverlage mit Ihrem Leistungsschutzrecht lächerlich machen.....

Wir sitzen bei einer kulturellen Revolution ganz vorne in der ersten Reihe in der Mitte!
 
darsho schrieb:
http://www.heise.de/newsticker/meldung/GEMA-Chef-zeigt-sich-im-YouTube-Streit-zuversichtlich-1792217.html

Überschrift:
"GEMA-Chef zeigt sich im YouTube-Streit zuversichtlich"

Muss er ja wohl. Es wäre ja ziemlich peinlich, wenn einer mit riesen Trara gegen YT klagt und gleichzeitig den Erfolg anzweifelt. Abgesehen davon bin ich auch davon überzeugt, dass die GEMA vor einem bayrischen Gericht gegen YT gewinnt. Das hat aber weniger fachliche Gründe. :floet:

Egal wie das in dieser Instanz ausgeht, interessant wird das erst wenn es in Berufung geht. Und das wird es...

Popcorn für alle!! :fressen:
 


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