Youtube, Samples und die GEMA

dbra schrieb:
Google verdient Geld damit, indem es fremde Inhalte mit Werbung schmückt. Das ist wie gesagt bei den Suchergebnissen, wie auch bei YT der Fall. Um dann mal einen Vergleich mit der Fernsehlandschaft zu bemühen: Es wäre so, als ob ich für Pro 7 umsonst Sendungen produzieren würde, und die machen sich dann die Taschen mit Geld voll, weil sie Werbeplätze darin verkaufen. Natürlich würde meine Sendung ohne Pro7 keiner kennen. Ich finde den Wunsch der Schaffenden aber mehr als legitim, etwas von dem Werbekuchen abhaben zu wollen. Und nein, ich bin kein GEMA-Mitglied, noch habe ich irgendetwas mit denen zu tun.

Ich weiss, dass Du kein GEMA-Mitglied bist. 'Tschuldige, wenn ich das im Schreibfluss so ausgedrückt haben sollte.
Aber zum Thema: YT bietet Dir für lau an Deine Videos und Musik dort zu publizieren. YT geht sogar noch einen Schritt weiter und bietet Dir an:
Wenn wir bei dem Video Werbung schalten beteiligen wir Dich mit einer Rate xy. Wenn Du das nicht willst, dann schalten wir nur Adwords und weniger störende Werbung, da wir ja auch Geld verdienen wollen.

Jetzt kommt die GEMA und will unabhängig davon noch mal Knete. Bei einer prozentenualen Beteiligung ist YT auch bereit darauf einzugehen. Ein fixer Betrag und dann auch noch in dieser Höhe ist bei diesem Geschäftsmodell für YT nicht akzeptabel, eben weil sie zwischen allen Videos Querkalkulieren.
Wem dieses Modell nicht passt, der darf halt bei YT keine Videos/Musik hochladen.
Das Geschäftsmodell von YT/Google ist transparent und Nutzerfreundlich, daher kommt auch der Erfolg von YT. Bei anderen Plattformen wird man als Nutzer mit Werbung zugemüllt und ich habe keine Möglichkeit als Videoanbieter die Menge der Werbung zu steuern. Die Klickraten dieser Portale sind allerdings auch entsprechen niedrig....
Wenn YT nun auf die GEMA eingehen würde, müsste YT mehr Zwangswerbung schalten und würde damit Kunden vergraulen. Damit sägen die Urheber doch auf dem Ast auf dem sie sitzen.
UPDATE: Stimmt nicht ganz, damit sägen die Unterzeichner des Schreibens an dem Ast auf dem die ganzen kleinen und nicht so bekannten Künstler sitzen. Die Unterzeichner selbst haben ja ihre Schäfchen im trockenen. Die wollen nur mit dem Kopf durch die Wand, um ihre Pfründe zu sichern. Warum sollten sie auch das Modell der GEMA verändern? Mit einem vollem Konto ist es doch einfacher auf die bösen von YT,Google und Co. zu deuten.
 
xqrx schrieb:
mink99 schrieb:
Die GEMA Website hat ein Problem mit den antwortzeiten. Ich schwör ich wars nicht.


Halt Du Dich da raus, Du kommst aus der Schweiz ;-)
Wer übernimmt denn bei Euch die Abzocke?


ich wohn in der Schweiz , komme aber aus Köln, hab einen deutschen Pass und rein arische Vorfahren :selfhammer:
die GEMA hier ist die suisa (http://www.suisa.ch/) diese funktioniert allerdings komplett anders als die GEMA , auch das Raubmordkopieren ist hier anders geregelt .....
 
Aber grade weil sie über alle Videos hinweg querkalkulieren, können sie auch einen festen Betrag errechnen, wieviel sie im Durchschnitt mit einem Musikvideo verdienen. Lastfm und Spotify können das schließlich auch. Oder meinst du bei G* kann keiner rechnen? Keiner kann besser rechnen als die, deshalb sind sie Marktführer (bei Suchmaschinen, Online-Marketing, Videos...) IMHO will man bloß einen Großteil der 70% selbst behalten, daher der Streit.
 
mink99 schrieb:
ich wohn in der Schweiz , komme aber aus Köln, hab einen deutschen Pass und rein arische Vorfahren :selfhammer:
die GEMA hier ist die suisa (http://www.suisa.ch/) diese funktioniert allerdings komplett anders als die GEMA , auch das Raubmordkopieren ist hier anders geregelt .....

Aha ein Fahnen/Steuerflüchtiger..... :agent:
Vorsicht, Du redest dich hier um Kopf und Kragen/Nummernkonto.

Wie ist den Raubmordkopiererei bei den Eidgenossen legitimiert?
 
Vorhin noch vergessen: Zumindest bei den Songs, bei denen ich bei YT drüber gestoltert bin, sind die seltenst von den Musikern oder Labels hochgeladen worden, meist von irgendwelchen Privatleuten. Über die direkte Werbebeteiligung sehen die Musiker in diesen Fällen schonmal nichts.
 
Es geht ja nicht um Copyright, es geht um Werbung . Wenn ein Video legal auf YT steht, dann erwartet der Künstler für das schauen ja kein Honorar .
Da der Künstler die Rechte direkt oder indirekt innehat, kann er über Copyright bei YT jedes Video sperren.

Also warum sollte die GEMA jetzt eine Vergütung fordern ? Und kommt wirklich etwas von dem geforderten Geld beim Künstler an oder endet es doch nur bei Stefan waggershausen ?
 
xqrx schrieb:
Aha ein Fahnen/Steuerflüchtiger..... :agent:
Vorsicht, Du redest dich hier um Kopf und Kragen/Nummernkonto.

Wie ist den Raubmordkopiererei bei den Eidgenossen legitimiert?

Die mit den Nummernkonten sitzen alle in Deutschland (und Griechenland und im Aufsichtsrat der GEMA)

Raubmordkopieren ist kurzgesagt so geregelt : Downloads sind nicht verboten, Uploads schon ....
 
Wer sagt denn, das man die Songs bei YT überhaupt kauft? Es kann doch sein, das man sich an einem Song über YT sattgehört hat, und ich nicht kauft, auch wenn man ihn mag. Genauso, als wenn er die ganze Zeit im Radio genudelt wird, irgendwann hat man genug.
 
dbra schrieb:
Aber grade weil sie über alle Videos hinweg querkalkulieren, können sie auch einen festen Betrag errechnen, wieviel sie im Durchschnitt mit einem Musikvideo verdienen. Lastfm und Spotify können das schließlich auch. Oder meinst du bei G* kann keiner rechnen? Keiner kann besser rechnen als die, deshalb sind sie Marktführer (bei Suchmaschinen, Online-Marketing, Videos...) IMHO will man bloß einen Großteil der 70% selbst behalten, daher der Streit.

Sie sind nicht Marktführer, weil sie am meisten verdienen, sondern sie verdienen am meisten, weil sie Markführer sind. Es gibt ja auch Mitbewerber, die aber gegen das Modell von YT/Google nur abstinken. Klar will Google kein Geld verschenken andererseits hat Google mit 45(!) anderen Verwertungsagenturen Verträge abgeschlossen. YT wollte weiterverhandeln und wer beendet die Verhandlungen? Die GEMA wars! Die GEMA will also Google vorschreiben, wie sie ihr Geschäftsmodell aufzubauen haben? Ist die GEMA jetzt das Politbüro oder was? Wenn sie die Verhandlungen abbrechen gibt es halt kein Geld. Stattdessen wird jetzt an der Formulierung der Banner rumgeklagt. Das ist doch total Kindergarten.

....70% abtreten?!?! Überleg Dir mal was Du da sagst. Zeig mir ein Unternehmen, was bei einer solchen Forderung nicht umgehend den Betrieb einstellen würde.
 
Nachtrag suisa

http://www.actionswissmusic.ch/informat ... -co/suisa/

Die SUISA ist die Schweizerische Genossenschaft der Urheber und Verleger von Musik.

Wer als Komponist, Textautor oder Bearbeiter von Musik ein Werk erschafft, ist «Besitzer» seines geistigen Eigentums. Als sogenannter «Urheber» kann er nach den Bestimmungen des Urheberrechts frei über sein Werk verfügen und entscheiden ob, wann, wie und unter welchem Namen es an die Öffentlichkeit gelangen soll und ob Sendungen, öffentliche Aufführungen oder die Herstellung von Tonträger erlaubt sind.

Nur Einzelpersonen, nicht aber Bands, können SUISA-Mitglieder werden. Werden Songs also von mehreren Band-Mitgliedern geschrieben und veröffentlicht, sollten sich alle daran Beteiligten bei der SUISA anmelden. Die Anmeldegebühr für Urheber beträgt 100 Franken, für Verleger 200 Franken. Mit dem Mitgliedervertrag tritt ein Urheber seine Urheberrechte an die SUISA ab und wird dadurch zum Auftraggeber.

Grundsätzlich gehen mit Vertragsabschluss die Rechte zur öffentlichen Aufführung und Sendung, zur Verbreitung in Kabelnetzen und zum öffentlichen Empfang sowie die Rechte zur Herstellung von Tonträgern in die Obhut der SUISA über und können nicht noch an weitere Personen oder Institutionen übertragen werden. Die SUISA übt diese Rechte in eigenem Namen aus.

Mitglieder, deren Werke genutzt wurden, erhalten Abrechnungen mit den Einkünften aus den unterschiedlichen Werkverwendungen (Live-Konzerte, Radio etc.).


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Der Unterschied ist hier das Wörtchen kann . Es gilt nicht die GEMA Vermutung , dass man (als Künstler) die Nichtmitgliedschaft nachweisen muss.
 
xqrx schrieb:
dbra schrieb:
Aber grade weil sie über alle Videos hinweg querkalkulieren, können sie auch einen festen Betrag errechnen, wieviel sie im Durchschnitt mit einem Musikvideo verdienen. Lastfm und Spotify können das schließlich auch. Oder meinst du bei G* kann keiner rechnen? Keiner kann besser rechnen als die, deshalb sind sie Marktführer (bei Suchmaschinen, Online-Marketing, Videos...) IMHO will man bloß einen Großteil der 70% selbst behalten, daher der Streit.

Sie sind nicht Marktführer, weil sie am meisten verdienen, sondern sie verdienen am meisten, weil sie Markführer sind. Es gibt ja auch Mitbewerber, die aber gegen das Modell von YT/Google nur abstinken. Klar will Google kein Geld verschenken andererseits hat Google mit 45(!) anderen Verwertungsagenturen Verträge abgeschlossen. YT wollte weiterverhandeln und wer beendet die Verhandlungen? Die GEMA wars! Die GEMA will also Google vorschreiben, wie sie ihr Geschäftsmodell aufzubauen haben? Ist die GEMA jetzt das Politbüro oder was? Wenn sie die Verhandlungen abbrechen gibt es halt kein Geld. Stattdessen wird jetzt an der Formulierung der Banner rumgeklagt. Das ist doch total Kindergarten.

....70% abtreten?!?! Überleg Dir mal was Du da sagst. Zeig mir ein Unternehmen, was bei einer solchen Forderung nicht umgehend den Betrieb einstellen würde.

Ich finde das Künstler generell zu wenig vom Kuchen abbekommen. Bei Buchverkäufen werden die Autoren mit Cent-Beträgen pro Buch abgespeist. 70% halte ich für ein "gesundes" Maß.

Davon abgesehen, die lezte Klage finde ich auch "Kindergarten".
 
mink99 schrieb:
Es geht ja nicht um Copyright, es geht um Werbung . Wenn ein Video legal auf YT steht, dann erwartet der Künstler für das schauen ja kein Honorar .
Er könnte durchaus Werbung schalten lassen und davon profitieren. Der Typ von Gangnam hat so ein paar seine Millionen gemacht.
Wenn jemand fremdes meine Musik hochläd oder in einem Video vernwedet, dann kann ich als Urheber
a) die Sperrung/Löschung beantragen
b) mich an seinem Einnahmen beteilgen lassen.

Wie gesagt, dass hat aber nix mit GEMA zu tun.

mink99 schrieb:
Also warum sollte die GEMA jetzt eine Vergütung fordern ? Und kommt wirklich etwas von dem geforderten Geld beim Künstler an oder endet es doch nur bei Stefan waggershausen ?
Warum sind eigentlich Songs von dem bei YT verfügbar?!?
 
ich hab da ein ähnliche frage zum thema....ich hab jetzt ein fetten track gemacht der auf dem sample eines country sängers basiert und melodie und gesang enthält. die nummer kam bei einigen meiner auftritte so gut an das ich vorhabe das stück auszubauen und zu veröffentlichen nun frag ich mich WIE sollte ich dazu vorgehen?
wie macht man dieses so genannte sample clearing? und wie oder wo bezahlt man sowas? kann mir da jemand nen tip dazu geben? das wird das erste lied wo ich mit fremd material arbeite und den künstler nicht persönlich kenne.
 
chris van oz schrieb:
ich hab da ein ähnliche frage zum thema....ich hab jetzt ein fetten track gemacht der auf dem sample eines country sängers basiert und melodie und gesang enthält. die nummer kam bei einigen meiner auftritte so gut an das ich vorhabe das stück auszubauen und zu veröffentlichen nun frag ich mich WIE sollte ich dazu vorgehen?
wie macht man dieses so genannte sample clearing? und wie oder wo bezahlt man sowas? kann mir da jemand nen tip dazu geben? das wird das erste lied wo ich mit fremd material arbeite und den künstler nicht persönlich kenne.
checke bei der GEMA den Komponist/Muskverlag/Label, kontakte die und hole dir eine Freigabe. Kannst auch einfach bei der GEMA anrufen, die sind dort sehr hilfsbereit oder schau beid er Gema auf die HP und suche dort nach dem Song.
Oft bekommst du ein okay vom Urheber, schließlich verdient er ja auch mit.
 
Bernie schrieb:
Oft bekommst du ein okay vom Urheber, schließlich verdient er ja auch mit.

hab heute mal mit meinem vertrieb telefoniert. die meinten auch ich soll den urheber anfragen und mir das ok einholen. der rest wird dann beim eintragen gemacht wenn das lied veröffentlicht wird.
 
BBC schrieb:
schlimmstenfalls erhälst Du ein Abmahnschreiben eines Anwalts. Dann wirst Du aufgefordert das Zeug unverzüglich offline zu nehmen, eine Unterlassungserklärung zu unterschreiben und die Anwaltskosten zu überweisen. Kann in so einem Falle schon mal 1000 Euro werden. .

Ja, wenn man blöd genug ist, die Forderung zu zahlen. Reagieren muss man schon, sich vielleicht selbst eine Anwalt nehmen aber realistisch sind nicht 1000Euro oder mehr sondern irgendwas etwas über 100 Euro.
Es gibt dazu etliche Gerichtsurteile die diese miesen Abzocker selbst Strafen androhem, Nötigung z.B.
Ein derber Fehler wäre: nicht reagieren und hoffen, dass sich das von selbst erledigt, verpasst man Fristen kann daraus eine Anerkenntnis des angeforderten Betrages werden. Dann hilft auch kein Anwalt mehr.
Erst mal Einspruch erheben (ohne ins Detail zu gehen) und dann einen Anwalt einschalten
 
chris van oz schrieb:
hab heute mal mit meinem vertrieb telefoniert. die meinten auch ich soll den urheber anfragen und mir das ok einholen. der rest wird dann beim eintragen gemacht wenn das lied veröffentlicht wird.

alles schriftlich natürlich, nicht per Mail oder telefonisch..
 
Cyborg schrieb:
Erst mal Einspruch erheben (ohne ins Detail zu gehen) und dann einen Anwalt einschalten

ich mach das so ähnlich mit den abzocker anwälten wenn ich brief von denen bekomm kleb ich nen aufkleber drauf "annahme verwerigert, zurück an absender!"
anfangs hab ich die post noch geöffnet und drauf reagiert und da angerufen und gesagt was das soll etc. aber die sind einfach nur brunz dumm und labern dir scheiss ins ohr. seitdem schick ich jedes schreiben das ich im verdacht hab ungeöffnet an den absender zurück.

Cyborg schrieb:
alles schriftlich natürlich, nicht per Mail oder telefonisch..

selbstverständlich :)
ein telefonat in die usa wäre ohnehin zu teuer :lollo:
 
Wie verhällt sich das bei Samples die man aus Nachrichten oder so hat?
So sachen von CNN oder auch alte Dokus.

Also mit Sachen die nicht bei der Gema sind, weil es ja keine Musik ist.
Also Sprachsamples im groben.
Oder explosionen und sowas...

???
 
the acid test schrieb:
Wie verhällt sich das bei Samples die man aus Nachrichten oder so hat?
So sachen von CNN oder auch alte Dokus.

Also mit Sachen die nicht bei der Gema sind, weil es ja keine Musik ist.
Also Sprachsamples im groben.
Oder explosionen und sowas...

???
das macht keinen Unterschied, das Urheberrecht geift auch hier. Texte, Gedichte usw. sind auch geschützt.
 
the acid test schrieb:
Wie verhällt sich das bei Samples die man aus Nachrichten oder so hat?
So sachen von CNN oder auch alte Dokus.

Also mit Sachen die nicht bei der Gema sind, weil es ja keine Musik ist.
Also Sprachsamples im groben.
Oder explosionen und sowas...

???

du musst den urheber um erlaubnis fragen wenn es kommerziell veröffentlich werden soll :)
wobei ich glaube das bei nachrichten und so schnick schnack das net so wirklich jemanden juckt. wird ja wenn e kein chartbreaker der weltweit beachtung findet oder!? :D und wenn doch dann kannst du die strafe dafür locker und lässig aus der portokasse zahlen ^^
 
the acid test schrieb:
Wie verhällt sich das bei Samples die man aus Nachrichten oder so hat?
So sachen von CNN oder auch alte Dokus
Der Text-Inhalt ist geschützt durch Urheberrecht. In den USA gehört aber alles, was durch öffentliche Finanzierung (public funding) erstellt wurde, der öffentlichkeit (public domain). Nachrichten von NPR sind also frei verwendbar. Ähnliches gilt für weite Teile Asiens.

In wieweit bei einer Sample Verwendung eine freie Bearbeitung vorliegt oder nicht muss im Einzelfall entschieden werden. Eine freie Bearbeitung liegt vor, wenn der Eindruck des Originals gegenüber demjenigen der neuen Werke „verblasst“. (http://de.wikipedia.org/wiki/Collage#Urheberrecht).
Gutes Beispiel ist "19" von Paul Hardcastle. (http://de.wikipedia.org/wiki/19_%28Lied%29#Entstehung). Da wird der Sample wirklich zum Teil ganz schön zerhackt, aber trotzdem sind die Autoren der Fernsehsendung, aus der der Sample stammt als Text-Autoren des Songs genannt.
 
fanwander schrieb:
Der Text-Inhalt ist geschützt durch Urheberrecht. In den USA gehört aber alles, was durch öffentliche Finanzierung (public funding) erstellt wurde, der öffentlichkeit (public domain). Nachrichten von NPR sind also frei verwendbar. Ähnliches gilt für weite Teile Asiens.

In wieweit bei einer Sample Verwendung eine freie Bearbeitung vorliegt oder nicht muss im Einzelfall entschieden werden. Eine freie Bearbeitung liegt vor, wenn der Eindruck des Originals gegenüber demjenigen der neuen Werke „verblasst“. (http://de.wikipedia.org/wiki/Collage#Urheberrecht).
Gutes Beispiel ist "19" von Paul Hardcastle. (http://de.wikipedia.org/wiki/19_%28Lied%29#Entstehung). Da wird der Sample wirklich zum Teil ganz schön zerhackt, aber trotzdem sind die Autoren der Fernsehsendung, aus der der Sample stammt als Text-Autoren des Songs genannt.

ahhh sehr interessant das zu wissen. :) :supi:
 


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