Youtube, Samples und die GEMA

Nachtrag suisa

http://www.actionswissmusic.ch/informat ... -co/suisa/

Die SUISA ist die Schweizerische Genossenschaft der Urheber und Verleger von Musik.

Wer als Komponist, Textautor oder Bearbeiter von Musik ein Werk erschafft, ist «Besitzer» seines geistigen Eigentums. Als sogenannter «Urheber» kann er nach den Bestimmungen des Urheberrechts frei über sein Werk verfügen und entscheiden ob, wann, wie und unter welchem Namen es an die Öffentlichkeit gelangen soll und ob Sendungen, öffentliche Aufführungen oder die Herstellung von Tonträger erlaubt sind.

Nur Einzelpersonen, nicht aber Bands, können SUISA-Mitglieder werden. Werden Songs also von mehreren Band-Mitgliedern geschrieben und veröffentlicht, sollten sich alle daran Beteiligten bei der SUISA anmelden. Die Anmeldegebühr für Urheber beträgt 100 Franken, für Verleger 200 Franken. Mit dem Mitgliedervertrag tritt ein Urheber seine Urheberrechte an die SUISA ab und wird dadurch zum Auftraggeber.

Grundsätzlich gehen mit Vertragsabschluss die Rechte zur öffentlichen Aufführung und Sendung, zur Verbreitung in Kabelnetzen und zum öffentlichen Empfang sowie die Rechte zur Herstellung von Tonträgern in die Obhut der SUISA über und können nicht noch an weitere Personen oder Institutionen übertragen werden. Die SUISA übt diese Rechte in eigenem Namen aus.

Mitglieder, deren Werke genutzt wurden, erhalten Abrechnungen mit den Einkünften aus den unterschiedlichen Werkverwendungen (Live-Konzerte, Radio etc.).


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Der Unterschied ist hier das Wörtchen kann . Es gilt nicht die GEMA Vermutung , dass man (als Künstler) die Nichtmitgliedschaft nachweisen muss.
 
mink99 schrieb:
Es geht ja nicht um Copyright, es geht um Werbung . Wenn ein Video legal auf YT steht, dann erwartet der Künstler für das schauen ja kein Honorar .
Er könnte durchaus Werbung schalten lassen und davon profitieren. Der Typ von Gangnam hat so ein paar seine Millionen gemacht.
Wenn jemand fremdes meine Musik hochläd oder in einem Video vernwedet, dann kann ich als Urheber
a) die Sperrung/Löschung beantragen
b) mich an seinem Einnahmen beteilgen lassen.

Wie gesagt, dass hat aber nix mit GEMA zu tun.

mink99 schrieb:
Also warum sollte die GEMA jetzt eine Vergütung fordern ? Und kommt wirklich etwas von dem geforderten Geld beim Künstler an oder endet es doch nur bei Stefan waggershausen ?
Warum sind eigentlich Songs von dem bei YT verfügbar?!?
 
ich hab da ein ähnliche frage zum thema....ich hab jetzt ein fetten track gemacht der auf dem sample eines country sängers basiert und melodie und gesang enthält. die nummer kam bei einigen meiner auftritte so gut an das ich vorhabe das stück auszubauen und zu veröffentlichen nun frag ich mich WIE sollte ich dazu vorgehen?
wie macht man dieses so genannte sample clearing? und wie oder wo bezahlt man sowas? kann mir da jemand nen tip dazu geben? das wird das erste lied wo ich mit fremd material arbeite und den künstler nicht persönlich kenne.
 
chris van oz schrieb:
ich hab da ein ähnliche frage zum thema....ich hab jetzt ein fetten track gemacht der auf dem sample eines country sängers basiert und melodie und gesang enthält. die nummer kam bei einigen meiner auftritte so gut an das ich vorhabe das stück auszubauen und zu veröffentlichen nun frag ich mich WIE sollte ich dazu vorgehen?
wie macht man dieses so genannte sample clearing? und wie oder wo bezahlt man sowas? kann mir da jemand nen tip dazu geben? das wird das erste lied wo ich mit fremd material arbeite und den künstler nicht persönlich kenne.
checke bei der GEMA den Komponist/Muskverlag/Label, kontakte die und hole dir eine Freigabe. Kannst auch einfach bei der GEMA anrufen, die sind dort sehr hilfsbereit oder schau beid er Gema auf die HP und suche dort nach dem Song.
Oft bekommst du ein okay vom Urheber, schließlich verdient er ja auch mit.
 
Bernie schrieb:
Oft bekommst du ein okay vom Urheber, schließlich verdient er ja auch mit.

hab heute mal mit meinem vertrieb telefoniert. die meinten auch ich soll den urheber anfragen und mir das ok einholen. der rest wird dann beim eintragen gemacht wenn das lied veröffentlicht wird.
 
BBC schrieb:
schlimmstenfalls erhälst Du ein Abmahnschreiben eines Anwalts. Dann wirst Du aufgefordert das Zeug unverzüglich offline zu nehmen, eine Unterlassungserklärung zu unterschreiben und die Anwaltskosten zu überweisen. Kann in so einem Falle schon mal 1000 Euro werden. .

Ja, wenn man blöd genug ist, die Forderung zu zahlen. Reagieren muss man schon, sich vielleicht selbst eine Anwalt nehmen aber realistisch sind nicht 1000Euro oder mehr sondern irgendwas etwas über 100 Euro.
Es gibt dazu etliche Gerichtsurteile die diese miesen Abzocker selbst Strafen androhem, Nötigung z.B.
Ein derber Fehler wäre: nicht reagieren und hoffen, dass sich das von selbst erledigt, verpasst man Fristen kann daraus eine Anerkenntnis des angeforderten Betrages werden. Dann hilft auch kein Anwalt mehr.
Erst mal Einspruch erheben (ohne ins Detail zu gehen) und dann einen Anwalt einschalten
 
chris van oz schrieb:
hab heute mal mit meinem vertrieb telefoniert. die meinten auch ich soll den urheber anfragen und mir das ok einholen. der rest wird dann beim eintragen gemacht wenn das lied veröffentlicht wird.

alles schriftlich natürlich, nicht per Mail oder telefonisch..
 
Cyborg schrieb:
Erst mal Einspruch erheben (ohne ins Detail zu gehen) und dann einen Anwalt einschalten

ich mach das so ähnlich mit den abzocker anwälten wenn ich brief von denen bekomm kleb ich nen aufkleber drauf "annahme verwerigert, zurück an absender!"
anfangs hab ich die post noch geöffnet und drauf reagiert und da angerufen und gesagt was das soll etc. aber die sind einfach nur brunz dumm und labern dir scheiss ins ohr. seitdem schick ich jedes schreiben das ich im verdacht hab ungeöffnet an den absender zurück.

Cyborg schrieb:
alles schriftlich natürlich, nicht per Mail oder telefonisch..

selbstverständlich :)
ein telefonat in die usa wäre ohnehin zu teuer :lollo:
 
Wie verhällt sich das bei Samples die man aus Nachrichten oder so hat?
So sachen von CNN oder auch alte Dokus.

Also mit Sachen die nicht bei der Gema sind, weil es ja keine Musik ist.
Also Sprachsamples im groben.
Oder explosionen und sowas...

???
 
the acid test schrieb:
Wie verhällt sich das bei Samples die man aus Nachrichten oder so hat?
So sachen von CNN oder auch alte Dokus.

Also mit Sachen die nicht bei der Gema sind, weil es ja keine Musik ist.
Also Sprachsamples im groben.
Oder explosionen und sowas...

???
das macht keinen Unterschied, das Urheberrecht geift auch hier. Texte, Gedichte usw. sind auch geschützt.
 
the acid test schrieb:
Wie verhällt sich das bei Samples die man aus Nachrichten oder so hat?
So sachen von CNN oder auch alte Dokus.

Also mit Sachen die nicht bei der Gema sind, weil es ja keine Musik ist.
Also Sprachsamples im groben.
Oder explosionen und sowas...

???

du musst den urheber um erlaubnis fragen wenn es kommerziell veröffentlich werden soll :)
wobei ich glaube das bei nachrichten und so schnick schnack das net so wirklich jemanden juckt. wird ja wenn e kein chartbreaker der weltweit beachtung findet oder!? :D und wenn doch dann kannst du die strafe dafür locker und lässig aus der portokasse zahlen ^^
 
the acid test schrieb:
Wie verhällt sich das bei Samples die man aus Nachrichten oder so hat?
So sachen von CNN oder auch alte Dokus
Der Text-Inhalt ist geschützt durch Urheberrecht. In den USA gehört aber alles, was durch öffentliche Finanzierung (public funding) erstellt wurde, der öffentlichkeit (public domain). Nachrichten von NPR sind also frei verwendbar. Ähnliches gilt für weite Teile Asiens.

In wieweit bei einer Sample Verwendung eine freie Bearbeitung vorliegt oder nicht muss im Einzelfall entschieden werden. Eine freie Bearbeitung liegt vor, wenn der Eindruck des Originals gegenüber demjenigen der neuen Werke „verblasst“. (http://de.wikipedia.org/wiki/Collage#Urheberrecht).
Gutes Beispiel ist "19" von Paul Hardcastle. (http://de.wikipedia.org/wiki/19_%28Lied%29#Entstehung). Da wird der Sample wirklich zum Teil ganz schön zerhackt, aber trotzdem sind die Autoren der Fernsehsendung, aus der der Sample stammt als Text-Autoren des Songs genannt.
 
fanwander schrieb:
Der Text-Inhalt ist geschützt durch Urheberrecht. In den USA gehört aber alles, was durch öffentliche Finanzierung (public funding) erstellt wurde, der öffentlichkeit (public domain). Nachrichten von NPR sind also frei verwendbar. Ähnliches gilt für weite Teile Asiens.

In wieweit bei einer Sample Verwendung eine freie Bearbeitung vorliegt oder nicht muss im Einzelfall entschieden werden. Eine freie Bearbeitung liegt vor, wenn der Eindruck des Originals gegenüber demjenigen der neuen Werke „verblasst“. (http://de.wikipedia.org/wiki/Collage#Urheberrecht).
Gutes Beispiel ist "19" von Paul Hardcastle. (http://de.wikipedia.org/wiki/19_%28Lied%29#Entstehung). Da wird der Sample wirklich zum Teil ganz schön zerhackt, aber trotzdem sind die Autoren der Fernsehsendung, aus der der Sample stammt als Text-Autoren des Songs genannt.

ahhh sehr interessant das zu wissen. :) :supi:
 


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