Sample-Rechte bei Romplern

Ich bin zwar kein Rechtsfachmann, aber natürlich ist so eine Antwort zu erwarten wenn man explizit nachfragt. Ich selbst glaube, dass rechtliche Schritte in der Praxis kaum durchsetzbar wären, da die Beweisführung bei nachbearbeiteten Klängen doch arg schwierig ist.
Ein berühmtes Beispiel ist das Pizzicato Sample von Roland, das in veränderter oder gelayerter Form, aber trotzdem im Ursprung erkennbar, auch in Synthesizern oder Plug Ins anderer Hersteller auftaucht (Yamaha CS-6, ReFX Nexus). Samples von Drumcomputern anderer Hersteller finden sich in vielen Romplern, Plug Ins und Soundlibraries. Ebenso gibt es Expansion Boards von Roland selbst mit Samples von Instrumenten und auch von Presets anderer Hersteller. Wenn eine Clearinganfrage keine Aussicht auf Erfolg hat, frage ich mich ob die alle illegal gehandelt haben?
 
Max schrieb:
- freie Samples aus dem Internet -> alle Scheiße

Stimmt nicht, hast Du nur nicht intensiv genug gesucht. Try harder!
Könnte halt nur sein, daß auch hier einige nur die private, nicht aber die kommerzielle Nutzung erlauben.
Es gibt z.B. Multisamplesets von diversen Klavieren, die übersteigen die Qualität einiger kommerzieller Samples.

Eine andere Möglichkeit ist einfach bei den Libraryherstellern nach den Lizensierungskosten zu fragen. So hoch sind die evtl. manchmal gar nicht.
 
ich sehe das eigentlich genauso wie noisefactory, daher auch meine ironisch gemeinte Frage weiter oben

Darf ich ein Roland-Werkspreset Namens "Oberheim Jump" samplen? Wenn muss ich da fragen, Roland, Oberheim oder gar Van Halen?

Wenn Roland schon den namen "Oberheim..." in Presets verwendet, war das auch "geklärt?
 
Mr. Roboto schrieb:
Max schrieb:
- freie Samples aus dem Internet -> alle Scheiße

Stimmt nicht, hast Du nur nicht intensiv genug gesucht. Try harder!

Vielleicht hast du ja sogar einen Tip, wo ich suchen könnte?


Wenn Roland schon den namen "Oberheim..." in Presets verwendet, war das auch "geklärt?

Abgesehen von den Namensrechten an der Marke "Oberheim" denke ich, dass es rechtlich einwandfrei ist, Samples aus einem "Synthesizer" uneingeschränkt zu verwenden (im Gegensatz zu einem "Sample-Player").
 
Na ob man das dann hört wenn ein Klaviersample leicht abgeändert wird ? Und ob das dann beweisbar ist ? Und ob dein Produkt so erfolgreich ist, daß sich Roland mit sowas beschäftigt ?

Große Sample Hersteller werden natürlich die Rechte geklärt haben, wenn sie andere Samples nutzten um diese zu verkaufen ;-)
 
Na ob man das dann hört wenn ein Klaviersample leicht abgeändert wird ? Und ob das dann beweisbar ist ? Und ob dein Produkt so erfolgreich ist, daß sich Roland mit sowas beschäftigt ?

Viel Spekulation, wenig Handfestes - wenn sowas im Nachhinein auffliegt wirds halt teuer
 
Ja das stimmt wohl - auch wenn das Risiko meiner Meinung winzig ist, ist es ja immernoch da :lol:

Was hast du eigentlich genau vor wenn man fragen darf ?
 
;-) Ja, normal sag ich auch schnell "scheiss drauf", aber mich hat es halt grundsätzlich interessiert, wie da genau die Lage ist.

Ich will diese Anwendung hier für iPhone / iPad konvertieren:

http://vimeo.com/planets
 
Max schrieb:
;-) Ja, normal sag ich auch schnell "scheiss drauf", aber mich hat es halt grundsätzlich interessiert, wie da genau die Lage ist.

Ich will diese Anwendung hier für iPhone / iPad konvertieren:

http://vimeo.com/planets

und hast du den leuten von roland genau mitgeteilt, worum es bei deinem "projekt" geht?

bei einer app oder einem "musikspiel" (elektroplankton usw.) würde ich gar nicht auf die idee kommen, das sei rechtlich bedenklich... was ist denn der qualitative unterschied, ob du die sounds in deiner musikproduktion einsetzt oder in einem spiel?

anders sieht es aus, wenn du die neue workstation absampelst und das ganze als kontakt-library vertickst, womit die sounds dann im prinzip in der gleichen weise genutzt werden können wie im ursprünglichen gerät.
 
bahnen schrieb:
und hast du den leuten von roland genau mitgeteilt, worum es bei deinem "projekt" geht?

Ja, ich hab konkret in Bezug auf mein Projekt nachgefragt.

bahnen schrieb:
was ist denn der qualitative unterschied, ob du die sounds in deiner musikproduktion einsetzt oder in einem spiel?

Der Unterschied ist, dass ich die Sounds "in ein anderes System übertrage und dort als Klangquelle nutze" - der Fall ist also leider ziemlich eindeutig abgedeckt.

Was mir noch gekommen ist: was ist eigentlich mit FM-Synthese? Ich hab hier noch einen FM-Synth rumstehen, der auch ganz gute Glöckchen etc. macht... FM basiert ja nicht auf Samples, nach meinem Verständnis sollte das eigentlich keine Probleme geben.
 
bahnen schrieb:
was ist denn der qualitative unterschied, ob du die sounds in deiner musikproduktion einsetzt oder in einem spiel?
Stimmt. Kann denn der User die Klangerzeugung in deinem App BENUTZEN oder wird das nur abgespielt ?
 
Zolo schrieb:
Kann denn der User die Klangerzeugung in deinem App BENUTZEN oder wird das nur abgespielt ?

Der User hat keinen direkten Zugriff auf die Klangerzeugung, die Musik wird aber - abhängig von seiner Interaktion - "Note für Note" in Echtzeit generiert. Es handelt sich also nicht um vorgefertigte Aufnahmen, die abgespielt werden.
 
Max schrieb:
bahnen schrieb:
was ist denn der qualitative unterschied, ob du die sounds in deiner musikproduktion einsetzt oder in einem spiel?

Der Unterschied ist, dass ich die Sounds "in ein anderes System übertrage und dort als Klangquelle nutze" - der Fall ist also leider ziemlich eindeutig abgedeckt.

ok, das ist aus sicht des herstellers ne nachvollziehbare antwort.
 
Max schrieb:
Der Unterschied ist, dass ich die Sounds "in ein anderes System übertrage und dort als Klangquelle nutze" - der Fall ist also leider ziemlich eindeutig abgedeckt.

Das ist allerdings zuerst einmal die Rechtsauffassung von Roland. Ich habe das Thema auch mal angeschaut und bin über den Begriff der Schöpfungshöhe gestolpert. Das einfache Absamplen eines Klavier oder Geigenklanges und die weitere technische Bearbeitung bis zum fertigen Sample erfüllt das sicher nicht. Weiter gibt es noch die Thematik "Datenbanken" und zusammengehörende Dokumentation. Da wird es dann schon interessanter.

Ausserdem gibt es noch andere Formen des Schutzes neben dem Urheberrecht.

Das Thema wird im allgemeinen vorsichtig angegangen, man holt sich wohl in der Regel die Zustimmung von der Quelle, lizensiert oder sampled selber. Bisher gab es wohl noch keinen Rechtsfall mit richtungsweisendem Urteil.

Mach doch einfach voran, lass Dich von Roland verklagen, dann wissen wir es. Deine Rechtschutzversicherung zahlt das schon :)

Bei FM kommt ja der Algorithmus vom Hersteller, die Paramter sind ja Deine geistige Schöpfung. Ansonsten nimm eine Freeware mit FM Sound und sample dort.
 
bahnen schrieb:
ok, das ist aus sicht des herstellers ne nachvollziehbare antwort.
Aber gibt es dazu auch eine Rechtsgrundlage, oder ist das pures Wunschdenken seitens des Herstellers?

a) Gilt hier überhaupt das Urheberrecht? (Der Musiker glaubt da doch i.a. an wesentlich zu umfangreichen Gültigkeitsbereich, wenn man sich die Teils grotesken Kommentare zu Schaltungsnachbauten ansieht... ) Falls ja: Ist so ein Rompler-Inhalt nicht "kleine Münze" - die ist ja nicht unbedingt geschützt. Da würde mich dann doch mal einige Urteile oder Fachartikel zu interessieren ...

b) Gilt hier das Leistungschutzrecht? Damit ist dann allerdings 25 Jahre nach Erst-Veröffentlichung Schluß.

c) Gilt das Wettbewerbsrecht? Wenn man einen ziemlich dichten Clone baut, der in direkter Konkurrenz zu den Geräten steht (auch VST) kommt das sicher in Frage.

d) Ist die genannte Nutzungseinschränkung mit dem Erschöpfungsgrundsatz vereinbar? "Mit dieser Geige dürfen sie keine Schlager spielen" kann man in einem (AGB-)Kaufvertrag nicht rechtswirksam vereinbaren. (Ob es in einer Einzelvereinbarung möglich wäre ist hier egal... ) So ein Synthesizer wird dafür verkauft, damit man das macht, was man eben mit einem Synthesizer macht. Sounddesign für Spiele gehört da eben auch zu, eine entsprechende Ausschlussklausel ist schon kritisch zu sehen.

Soweit meine laienhafte Sicht - irgendwelche Profis hier die es besser wissen? Vor allem spannend natürlich Links auf Urteile oder gar Geschichten über geschlossene Vergleiche...
 
Bisher gab es wohl noch keinen Rechtsfall mit richtungsweisendem Urteil.

In Deutschland wohl nicht, aber ich meine mich an einen Fall zu erinnern wo jemand die Samples vom Roland JV 2080 als eigene Sampleserie verkaufe wollte und Roland Anwälte ihm auf die Finger geklopft haben. Afaik ging das vor Gericht und Roland hat gewonnen. Müßte man mal suchen, war glaube ich in Skandinavien
 
Nachdem absamplen von synthesesounds legal ist und auch verwurstete samples legal sind schlage ich dir einen SY oder TG77 vor.
Einfach die AWM mit der FM Engine bearbeiten hat auch den vorteil das du den sound auf deine Bedürftnisse auch anpassen und nicht nur "anpassen" könntest ;-)
 


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