Sounddesigner für Presets / Patches gesucht

Sonnentiger schrieb:
Ich denke aber nicht, dass nur die technische Herstellungsweise für die Schutzfähigkeit einen relevanten Unterschied machen kann.
Ich denke, dass das ein sehr relevanter Unterschied ist.

Urheberrechte greifen hier sowieso nicht, wenn dann reden wir über Leistungsschutzrechte

Der Sound in zB einem Nordlead ist letztlich eine Konfiguration. Es gibt keine eigenständige Leistung in Werk-Höhe wie ggf beim Programmieren. Zum Problem Schutzfähigkeit von Konfigurationen gibts mw. auch ggf interessante Urteile. Kläger war SAP oder SUN (oder so eine Firma die sowohl Hersteller als auch Berater ist). Es ging darum, dass das beklagte freie Beratungshaus Applikations-Konfigurationen bei Kunden einsetzte, die ursprünglich vom Kläger erstellt worden waren. Das ist niedergeschlagen worden. War - glaub' ich - in Frankreich. Die Begründung weiß ich leider nicht mehr.

Der Sample in einem Rompler ist letztlich eine reale Musikaufnahme wie eine CD-Aufnahme. Hier ist die Leistungsschutzrechtliche Situation ganz klar.
 
Sonnentiger schrieb:
Wenn ein Klanggebilde durch seine Komplexität einem einfachen Musikstück vergleichbar ist, so ist das zugehörige Preset/Patch ja nichts anderes als die Notation.
Kennst du Absynth von Native Instruments? Der Synth hat eine Funktion namens "Mutate". Gewissermaßen ein Generator, der die Parameter randomisiert. Man könnte mit dem Ding aus nur einem Werkspreset eine Sampling-CD produzieren, ohne selbst einen einzigen Patch programmiert zu haben.

Andere Frage: wie sieht es aus, wenn man Effekte nutzt, um die besagte Sampling-CD zu produzieren? Die Effektgeräte selbst haben auch wiederum ihre Presets.
 
presets kannst du benutzen wie du lustig bist
auch absampeln und verkaufen ist ok, solange keine samples in den presets vorhanden sind
hier wittert man wohl als Anwalt ein Geschäft :agent:

da? auf rechtlicher seine keine schöpfungshöhe festzustellen ist für alle beteiligten prima :kaffee:
sonst kämen synthesizer demnächst mit ner EULA wie ein Telefonbuch :lollo:
in der steht du darfst nicht, du darfst nicht, du darfst nicht :lol:
so verkauft man aber keine Instrumente :mrgreen:
 
tichoid schrieb:
Meinen Sie nicht dass der Bereich 'Musik' rechtlich schon genug vermint ist?
Falls nicht: Sollte nicht der Synth-Hersteller den alleinigen Anspruch auf alle mit seinem Gerät erzeugten Klänge haben?

Jedem Neugeborenen werden Geräuschgeneratoren in die Gehörgänge implantiert die jede Art von Musik durch phasenlöschung unterdrückt. Diese Sperren können dann gegen Zahlung einer Lizenzgebühr stundenweise, mit Volumentarifen oder als Flatrate freigeschaltet werden. Zuzeffekt: Die Erkennung von illegal verbreiteten Musikstücken ist integriert. (über codierte Fehler im Original die durch kein Verfahren eliminiert werden können...gibt es bereits (kein Spaß)) Erkennt das GEMA-Implantat eine illegale Kopie wird automatisch, ohne das erst die Judikative oder Exekutive belästigt werden muss, die Gehörblockade für 4 Wochen ab Tat, eingeleitet. Bei wiederholten Verstößen verlängert sich die Sperrzeit, nach dem 13. Verstoß wird das Implantat gesprengt. (hoppla)
 
fanwander schrieb:
Es geht nicht um eine Abmahnwelle gegenüber den Soundset Nutzern, sondern um Leute, die "geklaute" Soundsets weiterverticken. Klassisches Beispiel:
Der Synthhersteller X bezahlt Bernie für das Erstellen von Patches für den neuen Synth ABC-99. Der ABC-99 wird ausgeliefert und ist ein großer Erfolg. Das ist alles ok, denn Bernie hat ja sein Geld bekommen.
Jetzt kommt aber die Sample-Setfactory XYZ und bringt eine Sampling-CD raus "Die 100 besten Sounds des ABC-99". Die Leistung von XYZ besteht da bestenfalls im einstellen eines Sampler-Makros und dem Brennen der Master-CD bestand. Die eigentliche Leistung ist die vom Synthhersteller X und von Bernie - aber keiner von beiden wird an dieser Sampling-Library beteiligt.
Ich finde da darf mach durchaus drüber nachdenken.

Niemand will am nächsten Hit beteiligt werden, nur weil sein Sound drauf ist (ich darf so reden, denn es gibt einen Hit einer internationalen "Boygroup", der im Intro ein signifikantes Sample hat, das von der Beispiel-CD meines Buches stammt)

jetzt meine frage:
wenn bernie sein geld vom synth-x hersteller bekommen hat, ist es doch vollkommen egal, ob jemand die sounds später sampled und verkauft, oder?
bernie hat sein geld,
der synthie wurde verkauft - auch dort floß geld,
damit ist doch alles abgegolten.
ist doch toll, wenn sich dann so ein paar sample verdreher die CD kaufen und dann in einer DAW zu neuer musik verstricken.
 
fanwander schrieb:
Sonnentiger schrieb:
Ich denke aber nicht, dass nur die technische Herstellungsweise für die Schutzfähigkeit einen relevanten Unterschied machen kann.
Urheberrechte greifen hier sowieso nicht, wenn dann reden wir über Leistungsschutzrechte

Der Sample in einem Rompler ist letztlich eine reale Musikaufnahme wie eine CD-Aufnahme. Hier ist die Leistungsschutzrechtliche Situation ganz klar.

Ich vertrete die Meinung, dass hier das Urheberrecht schon greift. Urheber- und Leistungsschutzrechte können ja auch parallel anwendbar sein, das wurde etwa in der Metall auf Metall - Entscheidung geprüft.

fanwander schrieb:
Der Sound in zB einem Nordlead ist letztlich eine Konfiguration. Es gibt keine eigenständige Leistung in Werk-Höhe wie ggf beim Programmieren. Zum Problem Schutzfähigkeit von Konfigurationen gibts mw. auch ggf interessante Urteile. Kläger war SAP oder SUN (oder so eine Firma die sowohl Hersteller als auch Berater ist). Es ging darum, dass das beklagte freie Beratungshaus Applikations-Konfigurationen bei Kunden einsetzte, die ursprünglich vom Kläger erstellt worden waren. Das ist niedergeschlagen worden. War - glaub' ich - in Frankreich. Die Begründung weiß ich leider nicht mehr.

Es stimmt schon: der Sound ist als Konfiguration abgebildet. Aber: die Konfiguration ist nicht sinnlich wahrnehmbar, der Sound schon. Also muss ich mich fragen, ob der Sound per se den Schutz genießen kann, und zwar als Werk der Musik. Das klingt auf den ersten Blick etwas schräg, aber es gibt ja mittlerweile - auch hier im Forum - einige Musikstücke, die aus einem einzigen Sound bestehen, Stichwort Drones.

tichoid schrieb:
Und dann, wie Salz schon schreibt, man dreht ein bisschen am Filter und es ist ein anderer Klang..

Das ist eben die Frage: wenn der Nutzer genau den bestimmten Klang will, dann wird er wenig dran verändern, sondern ihn möglichst originalgetreu übernehmen; und da ist ein Schutz gerechtfertigt. Wenn er ihn wirklich grundlegend verändert, dann ist wohl auch kein Eingriff da.

Altered States schrieb:
Es gibt auch noch die Möglichkeit, dass einer einen Sound, den er irgendwo hört, versucht nachzubauen, also weil der ihm gefällt und das mit seinen Mitteln. Was sieht das denn dann aus?

Auf jeden Fall spannend. Wenn ich etwas geschütztes nachbaue, dann liegt wohl ein Eingriff vor, egal mit welchen Mitteln ich das gemacht habe.
 
salz schrieb:
Nur: ab wann ist die nötige Schöpfungshöhe erreicht? So ein Preset klingt schnell ganz anders, wenn du nur 2-3 Parameter veränderst.
Das ist natürlich richtig. Wer aber eine Soundlibrary verkauft, der bietet ja nicht einen einzigen Sound an, sondern mehrere hundert und wenn die fast alle nur minmal verändert der gar komplett geklaut escheinen, kann es schon Ärger geben.
Wirklich gute Librarys erkennt man meistens schon am Preis, denn für unter 10 Euro bekommt man einfach nur Schrott oder uraltes Zeugs.
Es gibt aber wirklich phantastische Soundlibrarys mit richtig guten frischen Sounds, z. B. Best Service, Überschall, ZeroG usw.
 
Altered States schrieb:
@ Sonnentiger

Was denkst du dazu, ist das ein schützenswerter Sound? Habe ich mit additiver Synthese gebaut. Wenn schon Schutz, dann bitte für alle.

[ http://soundcloud.com/illya-f/stuff (•Soundcloud AUDIOLINK) ]

Schützenswert: ja. Aber schon als Musikstück, da braucht man vermutlich nicht mehr viel über die Schutzfähigkeit einzelner Klänge diskutieren. Werbejingles genießen ja auch unzweifelhaft urheberrechtlichen Schutz.
 
Sonnentiger schrieb:
Max schrieb:
Ich hab vor einiger Zeit bei Roland angefragt, ob man Sounds aus Romplern absampeln darf, um sie z.B. in einer App zu verwenden. Antwort war: man darf die Sounds (egal ob selbst programmiert oder Presets) zwar beliebig in Musikstücken verwenden, aber sie nicht "spielbar" anbieten (also z.B. in einer interaktiven App oder Sampling CD).

[...].

Danke für die Info und auch für den Gedanken, dass es hier Unterschiede geben könnte. Ich denke aber nicht, dass nur die technische Herstellungsweise für die Schutzfähigkeit einen relevanten Unterschied machen kann.

Ich denke, daß ist sogar der alleinige Unterschied (solange wir von Hardware reden).
 
ist doch völlig Banane :mrgreen:
wozu werden den die presets erstellt > um damit klang zu machen :mrgreen:
ich weigere mich irgendwen bei irgendwelchen Bestrebungen zu unterstützen diese Nutzung irgendwie einzuschränken zu wollen

noch ne Gema und vg wort und bild für sound braucht niemand :mrgreen:
 
ich bin raus.. wird mir langsam zu schleimig hier.. ich hab noch nie(!) irgend ein Preset gebraucht und wenn doch, hab ich es als Ausgangspunkt genommen. Warum? Weil Synthesizer mein ein und alles sind und ich folglich gerne alles selber schraube und programmiere und was auch immer.

Wenn jemand durch irgendwelche Sampling-CDs einen finanziellen Schaden hat, ist das natürlich nicht schön, aber m.E. kaum zu ändern. Jedenfalls nicht, ohne die kleine Gemeinde unschuldiger Klangschrauber unter Verdacht zu stellen und zukünftig GEMA-mäßig zu überwachen.

Und außerdem denke ich dass es finanziell reichhaltigere Fanggründe gibt, derer sich die geneigte Anwaltschaft mal annehmen sollte. Macht doch mal was Nützliches! Kümmert Euch um die große Kohle! Nehmt Euch doch mal illegale EU-Steuerspar-Modelle vor, durch die große Firmen fast keine Steuern zahlen müssen. Findet doch dort mal einen haltbaren Ansatzpunkt..
Glaubt mir, Ihr wärt die Helden!!

tschö---
 
Sonnentiger schrieb:
Auf jeden Fall spannend. Wenn ich etwas geschütztes nachbaue, dann liegt wohl ein Eingriff vor, egal mit welchen Mitteln ich das gemacht habe.
Das Thema hatten wir vor Jahren mal zum Thema Samples aus Filmen (also Dialogfetzen), Die werden bei vielen elektronischen Stilen immer wieder gern verwendet. Die Frage war: ändert sich etwas am Schutzrecht, wenn man den Dialog selbst nachspricht?

Es sind ja in der Tat kurze Sätze geschützt, z.B. "I'm lovin' it" von McDonald's. Irgendwann wird es schon absurd.


Was mich auch interessiert: wer garantiert mir denn, ob der Presetersteller von Synth ABC99 die Ideen zu seinen Patches nicht selbst irgendwo geklaut hat?
 
darkstar679 schrieb:
der ist so, gut, den solltest du dir sogar patentieren lassen.....als gebrauchsmuster.
Naja, mir ging es dabei eben darum, ab wann ist denn ein Sound/Preset schützenswert. Deshalb das Beispiel von mir. Irgendwie glaube ich nämlich nicht das jeder Sound schützenswert ist. Kommt also wohl auch auf den Aufwand drauf an den man dafür betreibt. Einfach alles schützen wird wohl so Nix.
 
Bernie schrieb:
Es gibt aber wirklich phantastische Soundlibrarys mit richtig guten frischen Sounds, z. B. Best Service, Überschall, ZeroG usw.
Google mal nach ZeroG und Amen Break :mrgreen:

Kurz: die brachten 'ne ganze DVD mit Variationen des Amen raus und verkloppten die unter eigenem Copyright. Sogar mit Lizenz-Einschränkungen. Wenn ich es richtig in Erinnerung habe, durfte man die nicht für Werbejingles nutzen. Jungle Warfare hieß das Produkt.
 
Altered States schrieb:
Naja, mir ging es dabei eben darum, ab wann ist denn ein Sound/Preset schützenswert. Deshalb das Beispiel von mir. Irgendwie glaube ich nämlich nicht das jeder Sound schützenswert ist. Kommt also wohl auch auf den Aufwand drauf an den man dafür betreibt. Einfach alles schützen wird wohl so Nix.

Sehe ich auch so. Und genau darum geht es: die Grenze zu finden, damit das nicht uferlos wird wie in anderen Bereichen, siehe Bedienungsanleitungen oder andere Absurditäten.

tichoid schrieb:
ich bin raus.. wird mir langsam zu schleimig hier.. ich hab noch nie(!) irgend ein Preset gebraucht und wenn doch, hab ich es als Ausgangspunkt genommen. Warum? Weil Synthesizer mein ein und alles sind und ich folglich gerne alles selber schraube und programmiere und was auch immer.

Wenn jemand durch irgendwelche Sampling-CDs einen finanziellen Schaden hat, ist das natürlich nicht schön, aber m.E. kaum zu ändern. Jedenfalls nicht, ohne die kleine Gemeinde unschuldiger Klangschrauber unter Verdacht zu stellen und zukünftig GEMA-mäßig zu überwachen.

Kein Grund, untergriffig zu werden. Ich hege ebenfalls eine Leidenschaft für Synthies, weshalb ich dieses Thema erst gefunden habe. Durch diese Untersuchung wird ja nichts Neues geschaffen, sondern bestehende Tatsachen analysiert und rechtlich untersucht.
 
Sonnentiger schrieb:
Durch diese Untersuchung wird ja nichts Neues geschaffen, sondern bestehende Tatsachen analysiert und rechtlich untersucht.
In welche Richtung geht denn dein Bestreben? Das von Florian angeschnittene Thema "Samples aus Presets bauen und unter eigenem Namen verscherbeln" oder generell um die Nutzung von Presets in Musikstücken?

Falls Letzeres, wäre das eine interessante Option für Synth-Hersteller. Je nach Austattung könnte die "Init Edition" ein paar 100€ billiger sein. Wer Presets möchte, legt halt was drauf. Für viele Softsynths kann man ja auch Soundbänke optional dazukaufen.
 
salz schrieb:
Falls Letzeres, wäre das eine interessante Option für Synth-Hersteller. Je nach Austattung könnte die "Init Edition" ein paar 100€ billiger sein. Wer Presets möchte, legt halt was drauf. Für viele Softsynths kann man ja auch Soundbänke optional dazukaufen.

das ist dann wie bei VW....man kauft ein auto und erhält die genehmigte abgasreinigungssoftware dann gegen aufpreis aufgespielt.
 
darkstar679 schrieb:
salz schrieb:
Falls Letzeres, wäre das eine interessante Option für Synth-Hersteller. Je nach Austattung könnte die "Init Edition" ein paar 100€ billiger sein. Wer Presets möchte, legt halt was drauf. Für viele Softsynths kann man ja auch Soundbänke optional dazukaufen.

das ist dann wie bei VW....man kauft ein auto und erhält die genehmigte abgasreinigungssoftware dann gegen aufpreis aufgespielt.
:lollo:

Um nochmal auf die Mutate-Funktion von Absynth zurückzukommen: das geht ja schon ein wenig in die Richtung. :mrgreen:

Wer's nicht kennt:


Das ist nicht nur Brutal Random (obwohl das auch geht), man kann da schon recht gezielt mutieren (lassen).

Gibt es nicht beim Specki auch so 'ne Ideengeber-Funktion? Das bringt einen ja in Teufels Küche, wenn die verdammte Kiste aus Versehen irgendwas Bekanntes rausballert.
 
salz schrieb:
In welche Richtung geht denn dein Bestreben? Das von Florian angeschnittene Thema "Samples aus Presets bauen und unter eigenem Namen verscherbeln" oder generell um die Nutzung von Presets in Musikstücken?

Falls Letzeres, wäre das eine interessante Option für Synth-Hersteller. Je nach Austattung könnte die "Init Edition" ein paar 100€ billiger sein. Wer Presets möchte, legt halt was drauf. Für viele Softsynths kann man ja auch Soundbänke optional dazukaufen.

Mein Bestreben geht dahin, a) wissenschaftlich zu untersuchen, ob ein Schutz nach den Vorgaben des Urheberrechts gegeben ist, und b) herauszufinden - zB durch die Fragestellung und Diskussion hier im Forum -, inwieweit das eine rein akademische Frage ist, oder eine mit praktischer Relevanz. Beide oben von Dir angesprochenen Themen weisen darauf hin, dass b) dahin zu beantworten ist, dass es keine bloß akademische Frage ist, sondern tatsächlich von praktischer Bedeutung, wenn auch vl nicht von so durchschlagender wie Sampling im Allgemeinen.
 
die frage ist rein akademisch
weltweit dürfte es vielleicht 50 Personen geben die von Sounddesign alleine leben können
würden sie einen synthesizer mit eingeschränkten rechten kaufen? nö

hier ist kein geld zu machen als Anwalt ;-)
nur weiter, so macht man alles kaputt :kaffee:
 
Sonnentiger schrieb:
Mein Bestreben geht dahin, a) wissenschaftlich zu untersuchen, ob ein Schutz nach den Vorgaben des Urheberrechts gegeben ist,
Korrigier mich, wenn ich falsch liege: Urheberrecht bezieht sich auf eine konkrete Tonfolge. Ein Preset klingt auf C anders als auf D. Ein Akkord klingt wieder anders. Von Modwheel-Spielereien will ich gar nicht erst anfangen. Wo sollte man da ansetzen?

Ich bin ja Opportunist. Wenn sich sowas durchsetzen lässt, werd ich bis ans Ende meiner Tage Sounds bauen. So gesehen finde ich das Thema sehr spannend. :supi:
 
salz schrieb:
Korrigier mich, wenn ich falsch liege: Urheberrecht bezieht sich auf eine konkrete Tonfolge. Ein Preset klingt auf C anders als auf D. Ein Akkord klingt wieder anders. Von Modwheel-Spielereien will ich gar nicht erst anfangen. Wo sollte man da ansetzen?

Ich bin ja Opportunist. Wenn sich sowas durchsetzen lässt, werd ich bis ans Ende meiner Tage Sounds bauen. So gesehen finde ich das Thema sehr spannend. :supi:

Ohne alle Ausführungen vorwegnehmen zu wollen, die Untersuchung ist ja gerade im Fluss: hier liegt kein Problem. Die bloße Transposition einer Komposition ist ja auch nur eine Vervielfältigung im Sinne des Urheberrechtes.
 
jeder der presets erstellt weiß was er da für wen macht und wofür und wie daß anschließend genutzt wird :kaffee:
keine erneute rechtliche Klärung notwendig :kaffee:
 
Ja, jeder hat jetzt verstanden worauf du hinaus willst - der böse Jurist will die Kohle abgreifen...

Andere Leute finden das Thema aber nach wie vor interessant und die rechtliche Lage ist wohl alles andere als eindeutig, also meld dich wieder wenn du was zum Thema zu sagen hast - nichts für ungut.
 
die rechtliche Lage ist sehr eindeutig
es ist keine ausreichende schöpfungshöhe erkennbar :mrgreen:
 


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