Sounddesigner für Presets / Patches gesucht

Hallo zusammen!

Ich bin hauptberuflich als Rechtsanwalt in Österreich tätig und schreibe an einer Dissertation zum Schutz von am Synth designten Klängen. Dabei vertrete ich - als "Freizeitdesigner" - einen schutzfreundlichen Standpunkt, der vermutlich auch für Profis von Nutzen sein könnte. Da ich selbst auch an Synths herumschraube, maße ich mir an, über das nötige technische Hintergrundwissen für die Arbeit zu verfügen. Mir fehlt allerdings der Einblick in die Praxis, in den Markt, der für Presetdatenbänke besteht, da ich mich in meiner aktiven Zeit mehr für die Musik- als die Soundproduktion an sich interessiert habe.

Daher wäre es äußerst interessant für mich und wäre ich sehr dankbar, wenn einer der hier im Forum sicher aktiven Klangdesignprofis sich ein oder zwei Stunden Zeit für mich nehmen könnte, um mir seine Arbeit etwas näherzubringen, und zwar von der Produktion an sich bis zum Verkauf, zB im Zusammenhang mit der Einführung eines neuen Synths, für den gut klingende Presets gebraucht werden, die Verträge, die Vergütungen, etc. Idealerweise wäre das jemand in Österreich, da in diesem Fall ein Treffen einfach leichter zu bewerkstelligen wäre aufgrund geringerer Entfernung.

Falls also jemand Interesse hätte, mit mir ein wenig fachzusimpeln, bitte eine PM oder Email an mich! Vielen Dank schonmal im Voraus für jeden, der seine Zeit dafür opfern möchte. Besten Gruß, David
 
Du hast vergessen zu erwähnen, wie und in welcher Höhe Du den Fachmann bezahlen willst für die ausführliche Konsultation.

Niemand schenkt einem Anwalt etwas. Bei Euch kostet es ja schon 50 Euro wenn man nur guten Tag sagt ;-)
 
darsho schrieb:
Du hast vergessen zu erwähnen, wie und in welcher Höhe Du den Fachmann bezahlen willst für die ausführliche Konsultation.

Niemand schenkt einem Anwalt etwas. Bei Euch kostet es ja schon 50 Euro wenn man nur guten Tag sagt ;-)
du bist aber auch gemein. :lollo:
 
darsho schrieb:
Du hast vergessen zu erwähnen, wie und in welcher Höhe Du den Fachmann bezahlen willst für die ausführliche Konsultation.
Naja, die Gegenleistung könnte man ja auch in einer fundierte Rechtsberatung sehen.

Bernie schrieb:
Bei Euch kostet es ja schon 50 Euro wenn man nur guten Tag sagt ;-)
du bist aber auch gemein. :lollo:
"Guten Tag Herr Anwalt, was kostet es wenn Sie mir zwei Fragen beantworten?" "Zweihundert Euro. Wie ist die zweite Frage?"


Aber im Ernst. Ich denke das kann man schon machen. Das ganze ist ja ein durchaus interessantes Thema, das bisher ja eher immer abgewunken wurde (mangelnde Schöpfungshöhe für Urheberrecht; Da es sich um eine Parameter-Konfiguration handelt, trifft auch der Aspekt Quellcode/Maschinencode nicht zu).
 
Ich bin - wie Gottseidank doch nicht ganz unbemerkt blieb ;-) - davon ausgegangen, dass die Sache für die Betroffenen durchaus eine Art Nutzen bringen kann. Meine Arbeit zu dem Thema ist sozusagen auch ein Geschenk an die Klangschöpfer, den bisher gab es nur eine - mM falsche - Entscheidung des LG Rottweil, nach der kein Schutz besteht. Soviel zu "nichts geschenkt"...

"Sensible Daten" interessieren mich gar nicht, ich möchte eher wissen, ob man allgemeine Aussagen zu dieser Berufssparte treffen kann, um die praktische Relevanz der Untersuchung etwas zu unterstreichen. Damit kann man Vorarbeit leisten zu etwaigen Gerichtsverfahren, die dann hoffentlich anders ausgehen als die zitierte Entscheidung.

Seis wie es sei: die ganze Sache würde sich vermutlich in einer Plauderei erschöpfen, die mir einfach ein wenig mehr Einblick in die Praxis derer geben soll, die das beruflich machen. Ich brauche keine Referenzen, keine Kundennamen, keine Verkaufszahlen und kann die gewonnenen Erkenntnisse gerne aus Sicht des Klangdesigners völlig anonym verwerten, also auch ohne Nennung seines Namens. Was mich interessiert, sind Dinge wie: wie viele Leute üben den Beruf ungefähr aus, was sind die Modelle, nach denen die Arbeit abgegolten wird, kann man das überhaupt hauptberuflich machen, in welchen Ländern gibt es ernstzunehmende Märkte, wonach verlangen Kunden im Regelfall überhaupt, etc.

Bezahlen werde ich dafür nichts, aber ich kann im Gegenzug meine rechtliche Beratung anbieten, sollten die in der Arbeit behandelten Themen einmal virulent werden. Meines Wissens gibt es im deutschsprachigen Raum abseits von mir auch niemanden, der dieses Thema ernsthaft behandelt hat.

fanwander schrieb:
Naja, die Gegenleistung könnte man ja auch in einer fundierte Rechtsberatung sehen.

Danke, genauso hätte ich es auch verstanden.

Also, vielleicht überlegt es sich ja nochmal wer, ansonsten ists auch in Ordnung, die Untersuchung wird daran nicht scheitern.
 
Sonnentiger schrieb:
Gibt es hier tatsächlich niemanden, der so was macht? :waaas:

Wir (mit einem Freund zusammen) hatten einige Sounds für einen Synthesizer kreiert und dabei auch ein bereits vorhandenes Preset verbessert und die wurden dann zum Teil in die Presets übernommen.
Das war noch eine Zeit wo zuerst nach Musik gefragt wurde und man es als Ehrung empfand wenn eigene Sounds so gut waren, dass sie Hersteller als Preset übernahmen. Was es dafür gab war eher nebensächlich, es gab mal ein besonders günstiges Exemplar eines Synthesizers (deutlich unter dem normalen EK eines Händlers)..oder sowas in der Art.
Heute wird ja gerne erst gefragt, was dabei rausspringt bevor man sich Gedanken über die Sounds macht. Wir/Ich haben uns da völlig ausgeklinkt weil Musik nicht zum zweitjob werden soll. (das sieht jeder anders)
 
Meinen Sie nicht dass der Bereich 'Musik' rechtlich schon genug vermint ist?
Falls nicht: Sollte nicht der Synth-Hersteller den alleinigen Anspruch auf alle mit seinem Gerät erzeugten Klänge haben?
 
tichoid schrieb:
Meinen Sie nicht dass der Bereich 'Musik' rechtlich schon genug vermint ist?
Falls nicht: Sollte nicht der Synth-Hersteller den alleinigen Anspruch auf alle mit dem Gerät erzeugten Klänge haben?
Womit verdienst Du Dein Geld, wovon bezahlst Du Deine Miete? Stört es Dich auch dass Deine Berufssparte zu sehr damit vermint ist, und dass niemand Deine Leistung kostenlos nutzen darf, obgleich Du eigentlich Miete zahlen müsstest...?
 
psychosonic schrieb:
hmm... kommt da eine preset bezogene abmahnindustrie?
Das hab ich mich auch gefragt.
Bei einigen Kameras steht im Handbuch, dass man die Videos, die man damit dreht, nicht kommerziell nutzen darf. Aus Linzenzgründen wegen des verwendeten Codecs (H264). Aufgefallen war das vor Jahren jemandem bei der Canon 5D MK2.

Naja, bei den Synths sind es dann eben die Presets. Solange du nur in deinem Bedroom-Studio rumorgelst, ist alles in Butter. Aber sobald du auf der Bühne stehst, hält einen Art Preset-GEMA die Hand auf. PREMA!
 
fanwander schrieb:
Womit verdienst Du Dein Geld, wovon bezahlst Du Deine Miete? Stört es Dich auch dass Deine Berufssparte zu sehr damit vermint ist, und dass niemand Deine Leistung kostenlos nutzen darf, obgleich Du eigentlich Miete zahlen müsstest...?
das habe ich mich auch gerade gefragt.
 
Cyborg schrieb:
Das war noch eine Zeit wo zuerst nach Musik gefragt wurde und man es als Ehrung empfand wenn eigene Sounds so gut waren, dass sie Hersteller als Preset übernahmen. Was es dafür gab war eher nebensächlich, es gab mal ein besonders günstiges Exemplar eines Synthesizers (deutlich unter dem normalen EK eines Händlers)..oder sowas in der Art.

Diese Gratwanderung hat jeder Urheber für sich zu gehen: wie weit geht mein Interesse an der Kunst, sodass ich bereit bin, fürs Veröffentlichtwerden auf Einnahmen zu verzichten, und wie weit bin ich auch angewiesen darauf, davon zu leben, und muss deshalb auf dem wirtschaftlichen Interesse bestehen.

tichoid schrieb:
Sollte nicht der Synth-Hersteller den alleinigen Anspruch auf alle mit seinem Gerät erzeugten Klänge haben?

Genau das will ich ja durch meine Fragen herausfinden. Ich denke aber, der Synth-Hersteller profitiert durch die verkauften Geräte ohnehin schon. Wertvoll werden die sicher auch durch die darauf von Werk erhältlichen Presets. Daher: nein. Stradivari oder Steinway waren auch keine Urheber, die an Aufnahmen auf von ihnen hergestellten Instrumenten mitgeschnitten haben.

psychosonic schrieb:
hmm... kommt da eine preset bezogene abmahnindustrie?

Ist mir noch immer unverständlich, warum Musikschaffende - sofern ich das hier unterstellen darf - ausgerechnet gegen ihre eigene "Lobby" so scharf schießen. :mrgreen:
 
tichoid schrieb:
Sollte nicht der Synth-Hersteller den alleinigen Anspruch auf alle mit seinem Gerät erzeugten Klänge haben?
Meist sind es ja Sounddesigner, die für den Hersteller die Presets programmieren. Es ist eher wie 'ne Compilation-CD.

Für den deutschen Markt lassen die Hersteller dann einfach die Presets weg und fertig. So wie bei vielen Computerspielen (und Filmen), bei denen aus Jugendschutzgründen die Hälfte der Handlung weggeschnitten werden muss.

Only in Germany: The Init Edition
 
psychosonic schrieb:
hmm... kommt da eine preset bezogene abmahnindustrie?
Es geht nicht um eine Abmahnwelle gegenüber den Soundset Nutzern, sondern um Leute, die "geklaute" Soundsets weiterverticken. Klassisches Beispiel:
Der Synthhersteller X bezahlt Bernie für das Erstellen von Patches für den neuen Synth ABC-99. Der ABC-99 wird ausgeliefert und ist ein großer Erfolg. Das ist alles ok, denn Bernie hat ja sein Geld bekommen.
Jetzt kommt aber die Sample-Setfactory XYZ und bringt eine Sampling-CD raus "Die 100 besten Sounds des ABC-99". Die Leistung von XYZ besteht da bestenfalls im einstellen eines Sampler-Makros und dem Brennen der Master-CD bestand. Die eigentliche Leistung ist die vom Synthhersteller X und von Bernie - aber keiner von beiden wird an dieser Sampling-Library beteiligt.
Ich finde da darf mach durchaus drüber nachdenken.

Niemand will am nächsten Hit beteiligt werden, nur weil sein Sound drauf ist (ich darf so reden, denn es gibt einen Hit einer internationalen "Boygroup", der im Intro ein signifikantes Sample hat, das von der Beispiel-CD meines Buches stammt)
 
Sonnentiger schrieb:
tichoid schrieb:
Sollte nicht der Synth-Hersteller den alleinigen Anspruch auf alle mit seinem Gerät erzeugten Klänge haben?

Genau das will ich ja durch meine Fragen herausfinden. Ich denke aber, der Synth-Hersteller profitiert durch die verkauften Geräte ohnehin schon. Wertvoll werden die sicher auch durch die darauf von Werk erhältlichen Presets. Daher: nein. Stradivari oder Steinway waren auch keine Urheber, die an Aufnahmen auf von ihnen hergestellten Instrumenten mitgeschnitten haben.
das war doch ironisch gemeint. ;-)

fanwander schrieb:
Es geht nicht um eine Abmahnwelle gegenüber den Soundset Nutzern, sondern um Leute, die "geklaute" Soundsets weiterverticken.
das ist natürlich was anderes.. an sowas habe ich jetzt garnicht gedacht, nur daran dass man dann schön verklagt werden kann wenn man zufällig einen Sound zurechtgeschraubt hat und jemand anders meint es bestünde 'Verwechselungsgefahr' mit einem 'seiner' Sounds.
Noch zugespitzter formuliert: Man begibt sich in Gefahr, wenn man Synthesizer dafür nutzt, wofür sie gebaut wurden. Zum Klänge erstellen.
 
fanwander schrieb:
Jetzt kommt aber die Sample-Setfactory XYZ und bringt eine Sampling-CD raus "Die 100 besten Sounds des ABC-99". Die Leistung von XYZ besteht da bestenfalls im einstellen eines Sampler-Makros und dem Brennen der Master-CD bestand. Die eigentliche Leistung ist die vom Synthhersteller X und von Bernie - aber keiner von beiden wird an dieser Sampling-Library beteiligt.
Ich finde da darf mach durchaus drüber nachdenken.
OK, das ist in der Tat ein Punkt.
Nur: ab wann ist die nötige Schöpfungshöhe erreicht? So ein Preset klingt schnell ganz anders, wenn du nur 2-3 Parameter veränderst.
 
salz schrieb:
OK, das ist in der Tat ein Punkt.
Nur: ab wann ist die nötige Schöpfungshöhe erreicht? So ein Preset klingt schnell ganz anders, wenn du nur 2-3 Parameter veränderst.

Und genau da setzt meine Untersuchung an ;-) Aber um ein Thema möglichst abschließend zu klären, sind eben Fakten wichtig: je mehr Sachverhalt, desto mehr davon kann rechtlich einbezogen werden.
 
Und was ist, wenn einer irgendwelche Sounds dahinschraubt welche wie Presets klingen? Nehmen wir mal irgend einen einfaches Pad was jeder Hanswurst hindrehen kann, und was ist dann?
 
Interessantes Thema!

Ich hab vor einiger Zeit bei Roland angefragt, ob man Sounds aus Romplern absampeln darf, um sie z.B. in einer App zu verwenden. Antwort war: man darf die Sounds (egal ob selbst programmiert oder Presets) zwar beliebig in Musikstücken verwenden, aber sie nicht "spielbar" anbieten (also z.B. in einer interaktiven App oder Sampling CD).

Bei Synthesizern, die nicht auf Samples basieren ist das aber (nach meinem Verständnis) anders und man darf selbst erstellte Sounds beliebig verwenden (interessant wäre dann auch, wie es sich z.B. mit Wavetables verhält).

Und noch eine grundlegende Frage, die sich mir hier stellt: was ist, wenn ein Anbieter ein Patch verkauft und ich - durch reinen Zufall - das selbe Patch erstelle? Meiner Meinung nach kann niemand das alleinige Recht auf eine bestimmte Parameter-Konfiguration eines Synthesizers besitzen.
 
Max schrieb:
Interessantes Thema!

Ich hab vor einiger Zeit bei Roland angefragt, ob man Sounds aus Romplern absampeln darf, um sie z.B. in einer App zu verwenden. Antwort war: man darf die Sounds (egal ob selbst programmiert oder Presets) zwar beliebig in Musikstücken verwenden, aber sie nicht "spielbar" anbieten (also z.B. in einer interaktiven App oder Sampling CD).

Bei Synthesizern, die nicht auf Samples basieren ist das aber (nach meinem Verständnis) anders und man darf selbst erstellte Sounds beliebig verwenden (interessant wäre dann auch, wie es sich z.B. mit Wavetables verhält).

Danke für die Info und auch für den Gedanken, dass es hier Unterschiede geben könnte. Ich denke aber nicht, dass nur die technische Herstellungsweise für die Schutzfähigkeit einen relevanten Unterschied machen kann.

Max schrieb:
Und noch eine grundlegende Frage, die sich mir hier stellt: was ist, wenn ein Anbieter ein Patch verkauft und ich - durch reinen Zufall - das selbe Patch erstelle? Meiner Meinung nach kann niemand das alleinige Recht auf eine bestimmte Parameter-Konfiguration eines Synthesizers besitzen.

Es gibt ja das anerkannte Prinzip der zufälligen Doppelschöpfung, sodass hier auch bei Schutzfähigkeit keine Schranken fürs eigene Klangschaffen bestehen. Grundsätzlich denke ich aber schon, dass es dieses alleinige Recht geben kann - natürlich nur unter bestimmten Voraussetzungen. Wenn ein Klanggebilde durch seine Komplexität einem einfachen Musikstück vergleichbar ist, so ist das zugehörige Preset/Patch ja nichts anderes als die Notation.
 
Ich sehe manchmal diese Anzeigen bei ebay.. die nerven, weil ich nach Hardware suche und nicht nach diesen blöden Sample-CDs.. ich denke dann immer Wer zum Teufel kauft sowas?? Wird davon so viel verkauft, dass ein merklicher Schaden entsteht? Die CDs kosten doch nicht viel wenn ich mich richtig erinnere.
Und dann, wie Salz schon schreibt, man dreht ein bisschen am Filter und es ist ein anderer Klang..
Ich befürchte dass mit einer 'rechtlichen Einbeziehung' mehr Schaden verursacht wird als Nutzen.
 
Max schrieb:
Und noch eine grundlegende Frage, die sich mir hier stellt: was ist, wenn ein Anbieter ein Patch verkauft und ich - durch reinen Zufall - das selbe Patch erstelle? Meiner Meinung nach kann niemand das alleinige Recht auf eine bestimmte Parameter-Konfiguration eines Synthesizers besitzen.
Das ist ein interessanter Punkt, der in Richtung Schöpfungshöhe geht. Ab einer gewissen Komplexität ist schwieriger, dass jemand einen identischen Sound programmiert.
 
Sonnentiger schrieb:
Ist mir noch immer unverständlich, warum Musikschaffende - sofern ich das hier unterstellen darf - ausgerechnet gegen ihre eigene "Lobby" so scharf schießen. :mrgreen:

:lollo: auf diese lobby kann ich verzichten
wer hier auf wessen Seite steht ist ausserdem überhaupt nicht klar, Großmutter mit den großen zähnen
wohl weder auf der des sounddesigners noch auf der des Musikers
man wittert einfach nur geld für unnötige Prozesse, yeah applaus applaus :roll:
 
Es gibt auch noch die Möglichkeit, dass einer einen Sound, den er irgendwo hört, versucht nachzubauen, also weil der ihm gefällt und das mit seinen Mitteln. Was sieht das denn dann aus?
 
Altered States schrieb:
Es gibt auch noch die Möglichkeit, dass einer einen Sound, den er irgendwo hört, versucht nachzubauen, also weil der ihm gefällt und das mit seinen Mitteln. Was sieht das denn dann aus?
Todesstrafe.. was sonst? :mrgreen:
nee erst Abmahnung und dann.... Rübe ab.
 
Irgend sowas muss es dann ja geben. Sollte überings nicht "Was sieht das denn dann aus?" heißen, sondern Wie.. Naja.
 


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