Urheberschaftskläger "believe" bei YouTube

Re: Urheberschaftskläger

nomad schrieb:
@ roechel

Zum einen wenn du musik benutzt wie in deinem vorspann, die nicht von dir ist, kann das audio fingerprint system von youtube greifen sofern der rechtmässige inhaber den original titel hochgeladen hat. Da reichen schon sekunden für youtube, um einen titel zu identifizieren. Zum anderen rate ich dir davon ab, musik deren rechte du nicht hast .. Oder bilder zu benutzen... Die entsprechenden abmahnungen könne glimpflich ausgehen, können aber auch mehrere tausend euro kosten, wenn die gegenseite nicht sonderlich kommunikativ ist. Dabei ist es egal wielange das schon benutzt wird, abmahnungen kannst du auch jahre später noch bekommen.

schon klar. was hat jetzt hier aber unser kollege believe damit zu tun? :floet:

nomad schrieb:
Ich kann imgrunde jedem nur empfehlen, sofern er einen eigenen Channel betreibt, die Werbe monetarisierung nochmal zu überdenken, youtube ist schon jetzt eine der wichtigsten plattformen und wird in der zukunft diese position noch entsprechend ausbauen.

...?!? warum? dann wäre so ne klage legitim (ich rede immer noch von meinem beispiel)...aber ich verdien da nichts dran... ja, ich weiss das spielt keine rolle...aber ich denke, dass viele tracks, ja, sogar sehr viele tracks die released werden haben tonnenweise samples und loops aus alten platten drin...endloses thema

ich denke auch, dass die musikindustrie immer noch in den 70ern stehengeblieben ist und den zug entgültig verpasst haben neue vertriebs- und nutzungsrechte zu erschaffen und nun jammern alle von wegen internet, mp3 und was all die bösen neuen errungenschafften so mit sich gebracht haben.

trotzdem, rechtlich gesehen, hast du leider recht.

nomad schrieb:
Vergiss nicht, bei einem online shop ist dein verkaufspreis immer gleich, bei youtube sind es werbeeinahmen mit denen du gelder generierirst. Baust du also deinen channel immer weiter aus, design, inhalte etc. , tagging und und, dsnn wird dein kanal immer besser bewertet bei youtube und die werbeinnahmen steigen. .. Die damit verbundenen möglichkeiten sind weit weg von 0, 99 cent pro titel.

ja, wer das will und anstrebt kann/soll er machen

nomad schrieb:
Es gibt genügend Menschen die von ihrem youtube kanal schon leben.

kann ich mir gut vorstellen!

danke für die antwort, trotzdem weiss ich in bezug auf believe immer noch nicht um was es da gehen soll...vielleicht war ich mit meiner vermutung, dass der typ indirekt kontakt sucht gar nicht so falsch... :floet:

:peace:
 
Re: Urheberschaftskläger

Label sagt:

Lieber xxxx,
sehr gute frage, die ich auch schon selbst hatte bei meinen tracks, da habe ich aber einfach eine mail hingeschickt an youtube und gesagt die rechte sind meine...das war kein problem...sollte es das bei dir sein kann ich gern mit believe sprechen und dich freistellen...

...was immer eine Freistellung sein soll.

nomad schrieb:
Wir haben, prüfen das morgen aber nochmal im Detail - mit dem im anfangsposting genannten YouTube Kanal nichts zu tun. Meld mich dazu aber morgen nochmal, dann habe ich mehr Infos.

Vielleicht meldet sich also Aroma bei Euch.
Bin gespannt auf Deine Detailprüfung...
 
am geilsten ist immer das Vertriebs-gelaber :wuerg:
den vertrieb brauch auch kein mensch mehr :twisted:
hallo dinosaurier, zeit zu sterben
allein zu sehen wie die musikgeräte-dealer im strahl gekotzt haben als es logic nur noch im macstore gab :lollo:
ja, da wird dem alten, kleinen, unnötigen bwl'er angst & bange :lol:
aber, aber unsere tolle Beziehungen zu unseren Kunden & unser toller service :invader2:

hier ein etwas älteres interview mit Brewster Kahle (alexa & archive.org):
http://www.pbs.org/cringely/nerdtv/transcripts/004.html :)
 
Ich verstehs noch nicht:

Was ich verstanden habe, ist folgendes:

Es gibt einen Künstler A, der schliesst einen "Künstlervertrag" mit einem Label B. Das Label B verkauft bestimmte Nutzungsrechte (Youtube) an einen Vertrieb C.
Also gibt es zwei Verträge A-B und b-C. Der Künstler hat keinen Vertrag mit C.
Der digital Vertriebsvertrag hat nichts zu tun mit dem Künstlervertrag.

Der Vertrieb untersagt dem Künstler das Einstellen der eigenen Werke auf Youtube, weil C angeblich die Verwertungsrechte aus dem Vertriebsvertrag daran besitzt.

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Nach meinem Rechtsverständnis ist das Vorgehen von C nur dann rechtlich statthaft, wenn B berechtigt war, die Verwertungsrechte weiterzuverkaufen.
Dies ist nur der Fall, wenn die Verwertungsrechte für Youtube Bestandteil des Vertrags zwischen A und B, dem "Künstlervertrag" sind, und der Weiterverkauf zu den im "Künstlervertrag" festgelegten Bedingungen erfolgt.

Wenn die zwischen B und C vereinbarten Verwertungsrechte andere als die erstgenannten sind, so ist B nicht berechtigt gewesen, diese zu verkaufen.
Der Vertrag zwischen B und C ist nichtig und C hat keinerlei Verwertungsrechte an den Werken von A.

Das gleiche gilt, wenn die Verwertungsrechte für Youtube nicht explizit oder implizit Bestandteil des "Künstlervertrags" sind. Auch dann kann C die Verwertungsrechte nicht von B erwerben.

In beiden Fällen ist C nicht berechtigt, dem Künstler das Einstellen der eigenen Werke auf Youtube zu untersagen, weil C nicht die Rechte daran besitzt.

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exclusive Künstlersignings ... non exclusiven vertrag ...territory.
Bleiben wir bei der Sprache des BGB und nicht bei einer "Kunstsprache" die mehr verschleiert als dass sie nutzt.

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Jetzt stellen sich mir folgende Fragen:

  • Welche Vertagsklauseln lagen dem ursprünglichen Vertrag zwischen dem Kollegen und Aromamusic zugrunde (geht mich aber nichts an, ist nur der Vollständigkeit halber) ?
  • Sind einzelne Vertragsbedingungen davon kündbar ?
  • Gibt es entsprechende Musterverträge, bei denen der Künstler z.B. die Verwertungsrechte für bestimmte Kanäle (!) unter Kontrolle behalten kann, d.h. dass z.B. das Einstellen von Werken nach Youtube nicht untersagt werden kann. ?
  • Gibt es entsprechende Musterverträge, bei denen der Künstler zeitliche oder inhaltliche Einschränkungen der durch den Künstlervertrag behanbdelten Werke machen kann ?
  • Ist die Genehmigung von Nutzungsrechten in den üblichen Künstlerverträgen gemäss Rechtsprechung inclusiv (alle Kanäle, auch solche, die es bei Vertragsabschluss noch nicht gab) oder exklusiv (alle Kanäle müssen genannt sein, nichtgenannte sind nicht Vertragsbestandteil) ?

nicht nur Nomad, enlighten me

Mink
 
im 08/15 standart (knebel)vertrag tritt der Künstler alle nutz/vertriebsrechte an's label ab und das label kann schalten & walten wie es will
es sei denn es gibt da eine extraklausel über "neue Medien" oder so

einzelne punkte des vertrages kündbar - nein, nur komplett und dann neuverhandeln oder auch nicht (wenn das label cool ist gehen auch Vertragsänderungen)
 
mink99 schrieb:
Ich verstehs noch nicht:

Was ich verstanden habe, ist folgendes:

Es gibt einen Künstler A, der schliesst einen "Künstlervertrag" mit einem Label B. Das Label B verkauft bestimmte Nutzungsrechte (Youtube) an einen Vertrieb C.
1. Verkauft das Label keine Nutzungsrechte, sondern räumt dem Vertrieb Rechte ein. *
2. Verbietet der Vertrieb kein Youtube
3. Steht hier eigentlich schon alles! Siehe Beiträge von Nomad. Aber da anscheinend die meisten nur den Thread überfliegen ensteht hier ein wildes Chaos an Behauptungen.

*=eventuelle Einschränkungen sollten dann genau genommen auch im Künstlervertrag aufgelistet sein. Aber heutzutage wird ja oft in der Praxis nichtmal mehr ein Vertrag aufgesetzt. Lohnt sich ja die Arbeit schon gar nicht mehr weil ja eh kein großer Gewinn zu erwarten ist. Soviel zum Thema "Knebelvertrag" bla bla
 
Zolo schrieb:
1. Verkauft das Label keine Nutzungsrechte, sondern räumt dem Vertrieb Rechte ein. *
2. Verbietet der Vertrieb kein Youtube
3. Steht hier eigentlich schon alles! Siehe Beiträge von Nomad. Aber da anscheinend die meisten nur den Thread überfliegen ensteht hier ein wildes Chaos an Behauptungen.

*=eventuelle Einschränkungen sollten dann genau genommen auch im Künstlervertrag aufgelistet sein. Aber heutzutage wird ja oft in der Praxis nichtmal mehr ein Vertrag aufgesetzt. Lohnt sich ja die Arbeit schon gar nicht mehr weil ja eh kein großer Gewinn zu erwarten ist. Soviel zum Thema "Knebelvertrag" bla bla

--> 1. Verkauft das Label keine Nutzungsrechte, sondern räumt dem Vertrieb Rechte ein. *
Die Überlassung von Immateriellen Gütern (Rechten) gegen Entgeld auf Dauer ist rechtlich ein Verkauf, die Überlassung auf Zeit ist rechtlich eine Vermietung.
--> 2. Verbietet der Vertrieb kein Youtube
Hab ich den ersten Post jetzt falsch verstanden ? "Bekomme gerade 'ne Mail von der Röhre, dass dieser Depp die Urheberschaft an meinem Track anzweifelt bzw. beansprucht."
--> 3. Steht hier eigentlich schon alles! Siehe Beiträge von Nomad. Aber da anscheinend die meisten nur den Thread überfliegen ensteht hier ein wildes Chaos an Behauptungen.
Genau deshalb hab ich nachgefragt. es steht eben nicht alles in den Beiträgen von Nomad. Insbesondere wird hier ein Buzzword-Bingo mit Begriffen gespielt, die rechtlich keine Bedeutung haben, aber diese suggerieren
(z.B. Exclusiv-Vertrag)

Insbesondere wenn Du schreibst, "Aber heutzutage wird ja oft in der Praxis nichtmal mehr ein Vertrag aufgesetzt." so ist das eine Sache, die mich stutzig macht. Es wird also ein Vertrag geschlossen, ohne dass die Rechte und Pflichten explizit festgelegt werden. und aufgrund dieses Vertrages soll Geld fliessen... häää ? gehts noch ?


Ich frage nur, und umso mehr ich frage, umso weniger verstehe ich....

Aber dass eine solche Nebelwolke, wenn sie sich in ihren Auswirkungen konkretisiert, und dies auf eine unerwartete Weise geschieht, Emotionen auslöst, ist nur allzu menschlich.
 
mink99 schrieb:
Die Überlassung von Immateriellen Gütern (Rechten) gegen Entgeld
Ein Vertrieb kauft dir nichts ab.
mink99 schrieb:
--> 2. Verbietet der Vertrieb kein Youtube
Hab ich den ersten Post jetzt falsch verstanden ? "Bekomme gerade 'ne Mail von der Röhre, dass dieser Depp die Urheberschaft an meinem Track anzweifelt bzw. beansprucht."
Den Post hast du richtig verstanden. Und wer sagt daß er mit seiner Behauptung Recht hatte ?
mink99 schrieb:
Insbesondere wenn Du schreibst, "Aber heutzutage wird ja oft in der Praxis nichtmal mehr ein Vertrag aufgesetzt." so ist das eine Sache, die mich stutzig macht. Es wird also ein Vertrag geschlossen, ohne dass die Rechte und Pflichten explizit festgelegt werden. und aufgrund dieses Vertrages soll Geld fliessen... häää ? gehts noch ?
Es wird kein Vertrag abgeschlossen. Ja und es funktioniert trotzdem und das Geld fliesst. Zumindest im Independent Bereich bei kleiner Auflage läuft heute viel auf Vertrauensbasis, da es ja auch nicht um viel Geld geht. Du scheinst aber für sowas nicht der Typ zu sein - das wäre nichts für dich.
 
Zolo schrieb:
mink99 schrieb:
Die Überlassung von Immateriellen Gütern (Rechten) gegen Entgeld
Ein Vertrieb kauft dir nichts ab.
Nicht mir, dem Label ...... Würde der Vertrieb es mir abkaufen, dann wäre das Vertragskonstrukt ein anderes.....


Zolo schrieb:
mink99 schrieb:
--> 2. Verbietet der Vertrieb kein Youtube
Hab ich den ersten Post jetzt falsch verstanden ? "Bekomme gerade 'ne Mail von der Röhre, dass dieser Depp die Urheberschaft an meinem Track anzweifelt bzw. beansprucht."
Den Post hast du richtig verstanden. Und wer sagt daß er mit seiner Behauptung Recht hatte ?
Wer behauptet, der Vertrieb, dass er die Rrechte innehabe, oder der Kollege, dass der Vertrieb keine Rechte habe ?

Zolo schrieb:
mink99 schrieb:
Insbesondere wenn Du schreibst, "Aber heutzutage wird ja oft in der Praxis nichtmal mehr ein Vertrag aufgesetzt." so ist das eine Sache, die mich stutzig macht. Es wird also ein Vertrag geschlossen, ohne dass die Rechte und Pflichten explizit festgelegt werden. und aufgrund dieses Vertrages soll Geld fliessen... häää ? gehts noch ?
Es wird kein Vertrag abgeschlossen. Ja und es funktioniert trotzdem und das Geld fliesst. Zumindest im Independent Bereich bei kleiner Auflage läuft heute viel auf Vertrauensbasis, da es ja auch nicht um viel Geld geht.
Doch, es wird ein Vertrag abgeschlossen, nur nicht schriftlich......


Zolo schrieb:
Du scheinst aber für sowas nicht der Typ zu sein - das wäre nichts für dich.

das war ja wohl vollkommen unnötig....
 
Re: Urheberschaftskläger

roechel schrieb:
nomad schrieb:
@ roechel

Zum einen wenn du musik benutzt wie in deinem vorspann, die nicht von dir ist, kann das audio fingerprint system von youtube greifen sofern der rechtmässige inhaber den original titel hochgeladen hat. Da reichen schon sekunden für youtube, um einen titel zu identifizieren. Zum anderen rate ich dir davon ab, musik deren rechte du nicht hast .. Oder bilder zu benutzen... Die entsprechenden abmahnungen könne glimpflich ausgehen, können aber auch mehrere tausend euro kosten, wenn die gegenseite nicht sonderlich kommunikativ ist. Dabei ist es egal wielange das schon benutzt wird, abmahnungen kannst du auch jahre später noch bekommen.

schon klar. was hat jetzt hier aber unser kollege believe damit zu tun? :floet:

nomad schrieb:
Ich kann imgrunde jedem nur empfehlen, sofern er einen eigenen Channel betreibt, die Werbe monetarisierung nochmal zu überdenken, youtube ist schon jetzt eine der wichtigsten plattformen und wird in der zukunft diese position noch entsprechend ausbauen.


...?!? warum? dann wäre so ne klage legitim (ich rede immer noch von meinem beispiel)...aber ich verdien da nichts dran... ja, ich weiss das spielt keine rolle...aber ich denke, dass viele tracks, ja, sogar sehr viele tracks die released werden haben tonnenweise samples und loops aus alten platten drin...endloses thema

ich denke auch, dass die musikindustrie immer noch in den 70ern stehengeblieben ist und den zug entgültig verpasst haben neue vertriebs- und nutzungsrechte zu erschaffen und nun jammern alle von wegen internet, mp3 und was all die bösen neuen errungenschafften so mit sich gebracht haben.

trotzdem, rechtlich gesehen, hast du leider recht.

nomad schrieb:
Vergiss nicht, bei einem online shop ist dein verkaufspreis immer gleich, bei youtube sind es werbeeinahmen mit denen du gelder generierirst. Baust du also deinen channel immer weiter aus, design, inhalte etc. , tagging und und, dsnn wird dein kanal immer besser bewertet bei youtube und die werbeinnahmen steigen. .. Die damit verbundenen möglichkeiten sind weit weg von 0, 99 cent pro titel.

ja, wer das will und anstrebt kann/soll er machen

nomad schrieb:
Es gibt genügend Menschen die von ihrem youtube kanal schon leben.

kann ich mir gut vorstellen!

danke für die antwort, trotzdem weiss ich in bezug auf believe immer noch nicht um was es da gehen soll...vielleicht war ich mit meiner vermutung, dass der typ indirekt kontakt sucht gar nicht so falsch... :floet:

:peace:

Der User "Believe" hat nichts mit der Firma Believe Digital zutun. Das ist ein Privat User - warum der jetzt Titel von Dir als seine beansprucht, kann ich dir nicht beantworten. Nutze am besten das entsprechende Formular von YouTube um die Titel "zurückzuclaimen".
 
ich würde gerne auf alles antworten, nur geht hier wirklich jetzt einiges durcheinander. Ich bin gern bereit via Telefon offene Fragen zu klären. Oder das Sequencer Forum macht mal einen Panel und man klärt z.B. über YouTube / Labelgründung auf und klärt offene Fragen. Könnte mir gut vorstellen, das sowas Sinn machen würde.
 
leedoeslala schrieb:
am geilsten ist immer das Vertriebs-gelaber :wuerg:
den vertrieb brauch auch kein mensch mehr :twisted:
hallo dinosaurier, zeit zu sterben

Versuch mal, ohne einen Digitalvertrieb Musik bei Amazon oder iTunes zu verkaufen...
 
Zolo schrieb:
Der Vertrieb kauft auch dem Label nichts ab.
In welcher Form wird die Vereinbarung zur Überlassung von Rechten und von wem an den Vertrieb geschlossen ?

nomad schrieb:
ich würde gerne auf alles antworten, nur geht hier wirklich jetzt einiges durcheinander. Ich bin gern bereit via Telefon offene Fragen zu klären. Oder das Sequencer Forum macht mal einen Panel und man klärt z.B. über YouTube / Labelgründung auf und klärt offene Fragen. Könnte mir gut vorstellen, das sowas Sinn machen würde.

bump !
 
Zolo schrieb:
Aha! "Vereinbarung zur Überlassung von Rechten" ist doch wohl was anderes als "verkaufen" ;-)

Die Vereinbarung ist ein Vertrag.
Die Überlassung erfolgt in der Regel gegen Entgeld.

Wikipedia schrieb:
Als Kaufvertrag bezeichnet man in den Rechtswissenschaften einen Vertrag mit dem Ziel des Eigentumswechsels an einer Sache oder des Inhaberwechsels an einem Recht, wobei der Wechsel entgeltlich erfolgt, also eine Gegenleistung, regelmäßig in Form einer Geldzahlung erfordert.

QED

440px-Philippe_van_Lansberge_1604_QED.png



es geht aber nicht um das Verkaufen, es geht um den Vertrag dahinter.....
 
Keine Ahnung wovon du redest. Ich hab gesagt daß dir ein Vertrieb nichts abkauft und daß du kein Vertrag hast wenn du mit nem Label über nichts gesprochen hast. Und wenn du nicht drüber gesprochen hast (vorallem das erste mal!) , hast du auch keine Vereinbarung.

Wie auch immer. Ich geh Musik machen... Adios ;-)
 
mink99 schrieb:
Zolo schrieb:
Aha! "Vereinbarung zur Überlassung von Rechten" ist doch wohl was anderes als "verkaufen" ;-)

Die Vereinbarung ist ein Vertrag.
Die Überlassung erfolgt in der Regel gegen Entgeld.

Wikipedia schrieb:
Als Kaufvertrag bezeichnet man in den Rechtswissenschaften einen Vertrag mit dem Ziel des Eigentumswechsels an einer Sache oder des Inhaberwechsels an einem Recht, wobei der Wechsel entgeltlich erfolgt, also eine Gegenleistung, regelmäßig in Form einer Geldzahlung erfordert.

QED

440px-Philippe_van_Lansberge_1604_QED.png



es geht aber nicht um das Verkaufen, es geht um den Vertrag dahinter.....

hm , also bis qed hab ich's noch verstanden :mrgreen:

früher (bei den indies) hatte man einen vertrag mit nem label gemacht z.b. für ne maxi
in dem vertrag stand dann irgendwas drin
man bekam einen "vorschuß" auf die maxi und danach hat man kein geld mehr gesehen
alle waren happy & niemand hat jemals wieder in den vertrag geguckt
wie es heute in der Praxis läuft musst du sonst wen fragen
 


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