Da kann ich Dir nicht helfen. In den 90ern wurde noch recht viel in der Branche verdient, so dass, mal abgesehen von den USA, Klagen bzgl. des Urheberrechts eher selten vorkamen. Bei 909 4 To The Floor Drumloops halte ich es eh für fraglich, irgendwelche Rechte in Anspruch zu nehmen. Wie wäre es mit einem Patent auf G und A Dur Supersaws, etc.? Evtl. war das ja auch ein Preset einer damaligen Groovebox oder eines Alleinunterhalterkeyboards. Wie die einzelnen Hersteller von Sampling CDs es mit den Rechten gehandhabt haben, entzieht sich meiner Kenntnis.
Zur Geschichte: Schon in den 80ern erschienen mit Simon Harris, Breaks, Beats & Scratches auf Vinyl und CD die ersten Reihen kommerziell angelegter Sampling Libraries. Ich kann mich nicht entsinnen, dass sich jemand darüber beschwert hat. Eher haben die Leute das genutzt, um etwas Neues zu kreieren und fanden sowas extrem hilfreich. Heutzutage gilt: Wenn Du nicht willst, dass Dein Content weiterverwurstet wird, dann stell ihn halt nicht ins Netz oder stelle gar die einzelnen Stems auf den einschlägigen Plattformen zu Verfügung.