Hier machen sie schon eine riesige Welle, wenn der Vorname des Geschäftsinhabers an der Ladentür nicht ausgeschrieben ist.Das Vertrauen ins Ordnungsamt teile ich nicht, bei zivilrechtlichen Sachen zweimal nicht.
Solange vermeintlich nichts für die jeweilige Stadt-/Gemeindekasse rausspringt werden lieber Knöllchen verteilt oder mobile Blitzer aufgestellt.
Das Vertrauen ins Ordnungsamt teile ich nicht, bei zivilrechtlichen Sachen zweimal nicht.
Solange vermeintlich nichts für die jeweilige Stadt-/Gemeindekasse rausspringt werden lieber Knöllchen verteilt oder mobile Blitzer aufgestellt.
Das wollte ich auch grad vorschlagen.. Strafanzeige ist, im Gegensatz zum Anwalt, kostenlos und verfolgt keine wirtschaftlichen Interessen.So einen Fall hatte ich auch mal. Hab ne Strafanzeige wegen Unterschlagung gestellt, bin dann 3 Wochen später zusammen mit einem Freund zu diesem "Klienten" hingefahren. Der hat dann unter Voraussetzung der Rücknahme der Strafanzeige die Kohle rausgerückt. Fall erledigt. Der war froh, die Behörden los zu sein, und mich auch.
Das haben einige andere Leute ja alles schon gemacht, aber er ignoriert das einfach.Ich würde erstmal mit allem drohen und eine Frist von 2 Wochen setzen.
Eben deswegen ist es nötig, den Weg über das Gewerbeaufsichtsamt zu gehen. Vielleicht endet das dann.... und er macht beim nächsten Kunden genau so weiter.
Schlimm.
Nö. Alle Cookies gelöscht und über VPN von einer anderen IP-Adresse nochmal gesucht -> Dritter TrefferIch weiß nicht ob es mit meinem Browserverlauf zusammenhängt
es wäre ja zu seinem eigenen Vorteil, wenn er das alles nicht mehr überschauen kann.Eben deswegen ist es nötig, den Weg über das Gewerbeaufsichtsamt zu gehen. Vielleicht endet das dann.
"Gedroht" und Fristen gesetzt habe ich zu Genüge. Du scheinst den "Fall" zu unterschätzen ;DDas wollte ich auch grad vorschlagen.. Strafanzeige ist, im Gegensatz zum Anwalt, kostenlos und verfolgt keine wirtschaftlichen Interessen.
Finanzamt und Gewerbeamt sind natürlich auch gute Mittel um jemanden etwas Angst zu machen, aber dort jemanden anschwärzen würde ich persönlich nicht..
Ich würde erstmal mit allem drohen und eine Frist von 2 Wochen setzen. Wenn das Geld bis dahin nicht da ist oder man sich in dem Zeitraum nicht anders geeinigt hat und wenn man auch Beweise (Überweisungsnachweise, Quittungen), statt nur Zeugen hat, dann ab zur Polizei. Zeugen würde ich nämlich ungern einmischen wollen.. Das menschliche Gedächtnis ist auch nicht das Zuverlässigste, was man vorweisen kann.
Durch deinen Beitrag hast du vielleicht auch andere dazu motiviert, die Sachen abzuholen und wenn die auch Strafanzeigen stellen, wird es schnell ungemütlich bei ihm zu Hause.. Blöd ist nur, wenn er kein Geld hat. Dann muss man sich auf Ratenzahlungen einigen..
Wie das mit der Veröffentlichung seiner neuen Adresse rechtlich handzuhaben ist, sollte man sich vielleicht auch Gedanken machen. Anbieten, dass man sie bekommt, wenn man sich per PN meldet, wäre ja auch was..
[…] Also Geduld und Ruhe bewahren […]
Nochmal: ein Staatsanwalt fängt erst dann an zu arbeiten, wenn die Poilzei ihm (dem Staatsanwalt) eine strafbare Handlung des zu Beklagenden nachweist. Das ist hier nicht der Fall. Wir reden nicht von Unterschlagung, denn Herr Riehm leugnet ja nicht, dass er die Geräte hat oder dass er einen Auftrag hat. Er erfüllt den Auftrag nur nicht. Das ist alles bürgerliches Recht (=normaler Anwalt) und kein Strafrecht (=Staatsanwalt).regional gelangweilte Staatsanwalt
warum tun sich die geschädigten hier nicht zusammen und fahren gemeinsam dort vorbei, oder wenigstens ein paar in auftrag um die geräte dann zurückzuholen? […]
Weil dieses Auftreten als Straftat gewertet werden kann, im harmlosesten Fall als Hausfriedensbruch. Wenn dann auch noch die Eigentumsverhältnisse nicht eindeutig geklärt sind, könnte schwerer Diebstahl mit hineinspielen, wenn man irgendwas mitnimmt, von dem man behauptet, es gehöre einem selbst.
Ich bin ein Freund solchen Aktionismus, aber dann im kleinen Rahmen: Freundlich bei jemandem anklingeln, einen schönen Tag wünschen und im Nebensatz fragen, ob man eigentlich den als Leihgabe (mit Kaufabsicht) hinterlassenen Emulator 2 wieder abholen könne, alternativ das Geld. Geht die Tür auf, nimmt man zwei Begleiter als Zeugen mit (und wenn einer davon aussieht wie ein Schiffschaukelbremser im Ruhestand, ist das sicherlich nicht von Nachteil).
Mit einem Rollkommando hingegen setzt man sich selbst ganz schnell ins Unrecht.
Stephen
nun, die "geschädigten" sind ja die legalen dokumentierten besitzer der geräte , und es ist kein hausfriedensbruch wenn einem die türe geöffnet und man hereingelassen wird, mails/ rechnungen, beweisen ja auch die besitzverältnisse plus vollmachten derer die nicht dabeisein können ev mit referenz an dieses forum wo man nochmal namen und geräte auflisten könnte. vermute dass die teile so auch ohne stress herausgegeben werden. ein versuch das in frieden und beidseitigem einverständnis zu händeln ist es doch allemale wert. würde beiden seiten viel ärger und kosten ersparen. einfach mal als idee.
Nochmal: ein Staatsanwalt fängt erst dann an zu arbeiten, wenn die Poilzei ihm (dem Staatsanwalt) eine strafbare Handlung des zu Beklagenden nachweist. Das ist hier nicht der Fall. Wir reden nicht von Unterschlagung, denn Herr Riehm leugnet ja nicht, dass er die Geräte hat oder dass er einen Auftrag hat. Er erfüllt den Auftrag nur nicht. Das ist alles bürgerliches Recht (=normaler Anwalt) und kein Strafrecht (=Staatsanwalt).
Ich kann nur wiederholen was ich oben geschrieben habe: da sollte ein Betroffener mal zum Gewerbeaufsichtsamt anrufen und sich erkundigen, was man da machen kann.
Mag sein, aber das legt ihm nicht das Handwerk. Das gibt bestenfalls eine Geldstrafe mit eventuell Beugehaft (14 Tage). Es geht darum, dass er keine Gewerbegenehmigung mehr bekommt.Nicht ganz, wenn er mehrfach mit amtlich wasserdichten Aufforderungen zur Herausgabe aufgefordert wird und er nicht innerhalb der Fristen reagiert, ist das ein Fall für den Staatsanwalt.
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