LDB-1 Analog Drum Machine

M

Mr_Kaoss

.
Eine kleine, recht niedliche, Drumbox von Delptronics. ;-)

Von der De:Bug Seite:

Die LDB-1 Analog Drum Machine aka der Little Drummer Boy von Delptronics ist eine hübsche kleine analoge Drummachine, die es wahlweise als Kit oder fertig zusammengebaut gibt. Die Features lehnen sich stark an Kisten wie die TR 606 und die TR 808 an:

Eight voice polyphony
All drums can be played simultaneously, including
open and closed hi-hat for a super punchy cymbal

Play Modes
Play Individual Drums
Play Patterns, including chaining up to 8 patterns
Play Songs with Pattern Fills

Programmability
32 User Patterns – plus 32 Built-in Patterns
16 Songs of 24 patterns each
Configuration Options (MIDI channel, trigger modes, etc)
All data is retained without power

Connectivity
Powered by built-in 9V battery, or standard pedal power supply
MIDI Input for playing individual drums, and MIDI clock and start/stop messages
DIN Sync Input for both clock and gate (start/stop)
Analog Clock Input
Analog Gate (start/stop) Input
Analog Trigger Output on selected steps and/or instruments

http://de-bug.de/musiktechnik/archives/6161.html


Hersteller-Link:

http://www.delptronics.com/
 
1 Mono Audio Out finde ich bei 8-stimmiger Polyphonie etwas wenig. Kann man vielleicht modden, da es ja eh DIY ist?
 
ich frag mal beim Zoll, was das an Einfuhrumsatzsteuer und Zollabgaben kostet.
 
Keinerlei Möglichkeiten in den sound einzugreifen..mmmh...würde ich doch lieber noch ein paar schlanke Euro drauflegen und mir ne 522 oder 503 holen.
 
Zoll schreibt :

"Sehr geehrter Herr XXX,

der Wert der Drummachine beträgt zum derzeitigen Umrechnungskurs ca. 197 Euro.
Somit fallen im Postversand aus den USA Zoll und Einfuhrumsatzsteuer für dieses Gerät an.
Gemäß elektronischem Zolltarif sind das 3,7 Prozent Zoll und 19 Prozent Einfuhrumsatzsteuer.
Die Einfuhrabgaben werden wie folgt, berechnet:

A) Abgabenbetrag Zoll

Rechnungsbetrag umgerechnet in Euro (*1)+ Kosten bis zur Grenze der Europäischen Gemeinschaft (insbesondere ausländische Frachtkosten bzw. Porto (*2), Versicherung usw.) = Zollwert
Zollwert x Zollsatz = Abgabenbetrag Zoll

B) Abgabenbetrag Einfuhrumsatzsteuer

Zollwert + Abgabenbetrag Zoll aus A) = Einfuhrumsatzsteuerwert
Einfuhrumsatzsteuerwert x Einfuhrumsatzsteuersatz = zu zahlende Einfuhrumsatzsteuer

C) Gesamtabgaben

Betrag aus A) + Betrag aus B) = Gesamtabgaben

(*1)
Aktuelle Umrechnungskurse können Sie wie folgt ermitteln: http://www.zoll.de/ dann auf der linken Seite in der Rubrik "Häufig gesucht" die >Umrechnungskurse< wählen.
(*2)
Für im Postverkehr beförderte Waren werden grundsätzlich die gesamten Portokosten bis zum Bestimmungsort in den Zollwert einbezogen. Ausnahme: Ist die Ware für Ihren persönlichen Gebrauch bestimmt, werden die Portokosten nur hinzugerechnet, wenn diese in der Zollanmeldung angemeldet sind.
Als Zollanmeldung gilt auch die vom Versender ausgefüllte Zollinhaltserklärung, die der Sendung beizufügen ist. Zum Postverkehr gehören nur Beförderungen durch die Deutsche Post AG, aber nicht durch den Kurierdienst DHL.
Bei Kurier- und Expressdiensten werden die Beförderungskosten, also die ausländischen Frachtkosten, immer zum Zollwert hinzugerechnet.

Ist die Sendung ordnungsgemäß deklariert, übernehmen Post oder Kurierdienste bei der Ankunft der Sendung in Deutschland deren zollrechtliche Abfertigung für Sie.
Die Postdienstleister legen die Einfuhrabgaben für Sie aus und stellen Ihnen die Sendung zu.
Sollten Unklarheiten bestehen (fehlende Zollinhaltserklärung/unklare Rechnung), wird die Sendung entweder dem für Sie zuständigen Zollamt zugestellt, welches Sie dann auffordert, vobeizukommen; oder der Kurierdienst schreibt Sie an, damit Sie fehlende Unterlagen nachreichen können.

Informationen zum Zollverfahren im Postverkehr finden Sie auch auf nachfolgenden Internetseiten des Zolls:
http://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Po ... _node.html
und
http://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Po ... _node.html

Ich hoffe,Ihnen mit dieser Auskunftgeholfen zu haben.
Sollten Sie weitere Informationen benötigen,können Sie sich gerne erneut an uns wenden

Aus rechtlichen Gründen kann diese Auskunft nur unverbindlich erteilt werden.

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag

XYZ"
 


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