Drums von anderen Künstlern samplen

Hi-Tech Music

||||||||||
hallo friends, der titel sagt schon um was es geht.
unzwar darf man drumsounds von anderen musikern samplen und für die eigene musik benutzen?
oder gibt es ein gesetz dagegen?
ok wenn man eine 808 kick samplet wird wohl kaum einer kommen und sagen " hey die kick ist von mir, jetzt gibts eine anzeige". eher unwahrscheinlich.
aber was ist mit drums die so spezifisch mit dem künstler in verbindung stehen?
darf man da samplen wie man lust hat?
 
Ich glaube nicht, dass er nach Loops fragte. Ich verstand es so, dass er lediglich einzelne Drumsounds samplen wollte.
 
Wo kein Kläger kein Richter!

Für den Hausgebrauch juckt es doch keine Sau.
Kommerziell natürlich nicht.

Falls du vor dem großen musikalischen Durchbruch stehst und dir für die nächsten Grammy-Verleihungen schon mal zur Sicherheit die Termine geblockt hast, bastle dein Drumsounds lieber selbst oder greife auf "erlaubte" CD-ROMs/Downloads zurück...ansonsten sch...egal!

Was haben wir anno 1988/89 ganze CD-Sammlungen nach freistehenden Kicks, Snares und what ever abgeklopft um sie zu Samplen, tja und jetzt sitze ich deshalb im Knast und habe viel Zeit hier im Forum zu posten - joke ;-)
 
Gilt da nicht auch das Leistungsschutzrecht? Irgendwer hat ja dafür gesorgt, dass die Drums so klingen, wie sie gern gesampelt werden würden.

Ja, ich weiß ... Theorie und Praxis ... und aus dem anderen Thread "Schrödingers Rechtsprechung" (wenn man sich auf ein bestehendes Urteil beruft, ist schon wieder alles anders). Aber es wurde ja explizit nach einem "Gesetz dagegen" gefragt.
 
Idealerweise verwendet man sie dann nicht trocken.
Die meisten Drums sind ja auch nur Samples oder aus einem Drumcomputer. Erst die Nachbearbeitung machts "samplewürdig"
 
Also ich finde die Frage schon ganz gut. Es geht ja um einzeln stehende Drum Sounds und nicht um loops. Zur Rechtslage kann ich nichts sagen, aber wenn das so für den Heimgebrauch ist, dann sollte das ja wohl kein Problem darstellen. Wenn man das dann aber auf Soundcloud veröffentlichen will, da würde ich dann schon Sampleclearing erwarten. Jedenfalls halte ich das für den besseren weg um irgendwelchen Konflikten im Nachhinein aus dem Weg zu gehen.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Idealerweise verwendet man sie dann nicht trocken.
Die meisten Drums sind ja auch nur Samples oder aus einem Drumcomputer. Erst die Nachbearbeitung machts "samplewürdig"

Wenn ich die Frage richtig verstanden habe...

aber was ist mit drums die so spezifisch mit dem künstler in verbindung stehen

...geht es ja gerade nicht um Allerweltssounds aus dem Dumcomputer, sondern um eine Art "signature sound", den andere geschaffen haben. Und spätestens der entspringt ja auch einer (tontechnischen) Leistung, die an sich geschützt ist. Ob jemand das dann findet, erkennt und klagt, ist ja noch mal eine ganz andere Frage.
 
Onee Shot Samples ?
Hier hat doch letztens jemand erzählt dasser von Jazzanova Sounds bekommen hatte und ich denke mal
das da auch von Vinyl gesampeltes Material bei ist.
Wie es bei HipHoppern mit der Mpc gern gemacht wird, wurde.
Da scheint es ja auch kein Problem zu sein, also bei größeren Acts,
wenn man ne Snare oder Kick sampled.
Oder doch ?
(ich kriege solch geilen Drums nicht hin)
 
einzelne drumsounds/schlagzeugklänge sind nicht urheberrechtlich geschützt. auch nicht wenn sie ein grandioser Tontechniker speziell, einzigartig und mit hohem wiedererkennungswert nachbearbeitet hat. ein Tontechniker ist sowieso kein Künstler im sinne des urheberrechts. ein Tontechniker erhält einen auftrag vom Künstler etwas zu bearbeiten, erstellt aber kein kompositorisches werk.

urheberrechtlich geschützt ist nur eine Komposition, die ein Urheber geschaffen hat und die es vorher so noch nicht gab. ich meine in der Rechtsprechung ist es sogar strittig ob drumloops und drumkompositionen überhaupt geschützt werden können. wer hat denn den verlauf einer 4/4 bassdrum mit offbeat hihat schützen lassen? das gibt's nicht.
 
Wo ist der Unterschied wenn jemand eine Drummachine über sein Interface sampled und dann in einen Software Sampler lädt, ein Drum Kit aus der DAW der selben Drummachine in einen Software Sampler lädt oder ein One Shot dieser Drummachine aus einem Track sampled und in einen Software Sampler lädt?
 
Mal so gesagt: Ich hätte kein Problem damit, wenn einer was bei mir sampled, ich möchte halt nur nicht dann in irgendwelcher Propaganda, also politisches Zeug oder so verheizt werden. Da ich aber nur einen Track mit Drums bei mir auf Soundcloud rumfliegen habe, wird das vermutlich wohl nicht geschehen.

Jedenfalls halte ich den Weg des nachfragens, immer noch für den besten. Und wenn man einen Sound nicht hinbekommt, dafür gibts ja einen eigenen Bereich hier im Forum wo man nachfragen kann wie was gemacht ist. Sollte ausreichen.
 
Tontechniker ist sowieso kein Künstler im sinne des urheberrechts.

Ich habe nicht vom Urheberrecht gesprochen.

Wo ist der Unterschied wenn jemand eine Drummachine über sein Interface sampled und dann in einen Software Sampler lädt, ein Drum Kit aus der DAW der selben Drummachine in einen Software Sampler lädt oder ein One Shot dieser Drummachine aus einem Track sampled und in einen Software Sampler lädt?

Der Unterschied ist, dass der Track o.g. Schutzrechten unterliegt. Es soll ja eben nicht nur die Drummachine gesampelt werden, sondern auch die spezielle Nachbearbeitung. Ansonsten müsste man ja nicht diesen Aufwand treiben, es aus einer Produktion zu schneiden. Denn nackte Drummachinesamples werden einem an allen Ecken (oft kostenlos) um die Ohren gehauen.
 
also um es noch deutlicher zu sagen. es geht um einzelne drums die deutlich jenem künstler zuzuschreiben ist,
der mit gewissen tontechnischen mitteln diese drums erstellt hat.
 
Vorsicht, für so Vorhaben wirst Du hier beinah gekreuzigt... :P
Nee, ist nur Spaß.

Aber um Deine Frage zu beantworten, wenn der Sound tatsächlich quasi "Markenzeichen" eines bestimmten Künstlers ist, dann darfst Du es eher nicht.

(Siehe den anderen Thread und die dortigen Ausführungen zu Leistungsschutzrecht, Stichwort "Werkscharakter" von Samples)
 
Also ich finde du hast dich doch schon in deinem ersten Beitrag verständlich ausgedrückt. Und wie ich schon schrub, kläre das bevor du da Probleme bekommst - das wird vermutlich nicht passieren, aber wenn man sich auf der sicheren Seite wiegen kann, dann sollte man das schon machen. Also Sampeclearing - ohne würde ich da nichts verwenden.

Gerade wenn es mal um Samples von Leuten hier im Forum geht, also so als Beispiel, dann würde ich schon nachfragen ob ich dies oder das verwenden darf. Ist eben auch eine Frage des Respekts vor anderer Leute Arbeit. So sehe ich das zumindest heute.
 
Vorsicht, für so Vorhaben wirst Du hier beinah gekreuzigt... :P

Nein, darum geht es nicht - bitte nicht so verstehen! Hier fragt jemand, um mehr Rechtssicherheit zu erlangen. Und zumindest ich kann ihm weder vorab einen Freifahrtschein erteilen noch hinterher die Absolution, wenn es schief geht. Es geht darum, jemanden vor Schaden zu bewahren und bevor ich ihn leichtfertig aufs Eis schicke - ggf. weil mir die Rechtslage nicht zusagt - bin ich lieber vorsichtig.
 
@Cyclotron , das war auch gar nicht auf Dich bezogen, sorry - ich meinte generell das Vorhaben "Sampling"

... da fühlen sich hier ein zwei Leute generell in Ihrem Weltbild bedroht von. ;-)
 
Ja, probiere das besser mal. Kann natürlich sein dass du da an den Musiker nicht herankommst, aber das ist dann eben Künstlerpech wie man so sagt. Aber probieren würde ich das schon, also wenn ich einen bestimmten Sample verwenden möchte. Probiere das aus, denn mehr als schief gehen kanns ja nicht. Und ja, dass ist voll nervig, aber was besseres fällt mir dazu jetzt auch nicht ein.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Ich hatte auch schon "markante" Bassdrums von Vinyl gesamplet (der Name der verwendeten Drummachine steht sogar auf dem Cover), aber die Nachbearbeitung macht den Sound eben speziell. Danach mit einem Standardsample aus dem Korg Triton gelayered und schon kam was neues dabei raus.
Wenn ich heute das Original höre, dann merke ich nicht mal dass das gesamplet wurde.

Ich bin mir ziemlich sicher dass auch die Verwendung eine Rolle spielt und wie gut man das eigentliche Sample wiedererkennt. Könnte auch für Loops gelten.
 
Unterscheidet sich die Frage wirklich vom Kraftwerk Thema? Aus meiner Sicht ist es nur ein Aspekte ob man das Sample irgendjemand zuordnen kann oder nicht. Je kürzer und allgemeiner desto unwahrscheinlicher.

Eine Kickdrum kann faktisch kaum identifiziert werden, selbst bei einem 1:1 Extrakt. Ob Du nun auf die 808 drückst oder vor 20 Jahren hat das einmal jemand gemacht.

Drückt aber jemand auf eine Synthtaste und der Abschnitt hat ein wiedererkennbares Muster ist das durchaus identifizierbar und ich würde da auch schon von einer Komposition sprechen. Damit meine ich natürlich nicht das erste Werks-Patch aus der Wavestation.
 
Wenn alle so vorsichtig gewesen wären, dann hätten wir einiges an wirklich toller Musik nie zu hören bekommen.

Es kommt ja auch auf den Kontext an, in dem du das Sample dann verwendest, wie du es bearbeitest, also z.b. schneidest, filterst etc ...

Wenn du den refrein von "Drop it like it´s hot" klaust und 1:1 verwendest könnte es übel werden, aber wenn du fünf verschiedene Samples aus völlig unterscheidlichen Quellen hast und die in einen neuen musikalischen Zusammenhang bringst, wird es vermutlich überhaupt niemand bemerken.

Ich mache mir da keinen Kopf und sample was mir gefällt.
 
Ist da wirklich so? Dann hab ich eben Pech gehabt. Bei mir ist auf Soundcloud alles unter CC zu haben. Vielleicht sollte ich mir dahingehend dann mal Gedanken machen..

Da kann ich bis jetzt also froh sein, dass niemand meine scheiß Musik samplen will. Da habe ich also noch mal Glück gehabt.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:


News

Zurück
Oben