Ghost Producing Umfrage

ghost producing

  • würde ich nicht

    Stimmen: 13 28,3%
  • würde ich

    Stimmen: 24 52,2%
  • mache ich

    Stimmen: 9 19,6%

  • Umfrageteilnehmer
    46
Man "geht" nicht nach irgendeinem Recht "vor". Recht gilt einfach in einem bestimmten Rahmen, in diesem Fall dem jeweiligen nationalen Rahmen.
Es kann sein dass $GHOSTWRITER dem $PSEUDOAUTOR in Deutschland alle Veröffentlichungen verbieten kann, während er in USA auf verlorenem Posten stünde.
Wir bewegen uns momentan im Internet. Das Internet ist international. Mit einfachen Mitteln kann man schnell und relativ sicher sein Herkunftsland ändern. Stelle ich mir USA als mein Herkunftsland ein und bewege mich auf einer Plattform, mit einem Sitz in den USA, "geht man nach dem Recht der USA vor". Wobei man in diesem Fall eher das Recht umgeht, als danach zu gehen.

Das ist ja kein Strafrecht, sondern Zivilrecht. Es geht darum, dass meine geschäftliche Position als Pseudoautor auf total wackeligen Beinen stünde. Ich verstehe es nicht, warum man das macht - mir wäre das rein finanziell zu riskant. Der Ghostwriter kann mir mit den richtigen Argumenten jederzeit die Veröffentlichung untersagen.
Im Zivilrecht gibt es keine Kläger und Richter? :guckstdu:

Die Verzichts- und Abtrittserklärung ist in dem Fall eine vertragliche Vereinbarung, die dir das Finanzielle absichert. Selbst wenn der Ghostwriter es durchkriegen sollte, dass die Werke von ihm stammen und man ihn überall nennen müsste, hätte er nicht mehr davon, als dass sein Name genannt wird. Das wäre bei einem weltweiten Nr. 1 Hit vielleicht ein Vorteil, wegen Referenzen, aber seine Ghostwriterkarriere wäre vorbei.
 
Zuletzt bearbeitet:
in der filmbranche wirst du nicht mal gefragt und schwupps stehen da namen von leuten drunter die noch nie irgendjemand gesehen hat. :)
das ist gängige Praxis, wenn man die GEMA umgehen möchte.
Der Musiker hat ja die Wahl.
Man produziert die Musik, verkauft sie pauschal für den Betrag X und verzichtet im Gegenzug auf Namensnennung und alle weiteren VÖ-Rechte.
Der angegebene Komponist ist dann Benjamin Blümchens Oma oder so, zumindest steht es offiziell so im Abspann.
Oder man besteht als Musiker auf die Namensnennung und GEMA-Meldung und erhält eben 95% der Aufträge nicht.
Bei Dokumentarfilmen, Werbefilmen oder Imagefilmen für die Industrie ist das so üblich, da zahlt Niemand GEMA.
Sogar die öffentlich rechtlichen Sender stellen sich quer und fragen dann: "Haben sie nicht vielleicht einen freien Komponisten beschäftigt?".
 
Wir bewegen uns momentan im Internet. Das Internet ist international. Mit einfachen Mitteln kann man schnell und relativ sicher sein Herkunftsland ändern. Stelle ich mir USA als mein Herkunftsland ein und bewege mich auf einer Plattform, mit einem Sitz in den USA, "geht man nach dem Recht der USA vor".
Darum geht es nicht.

Im Zivilrecht gibt es keine Kläger und Richter? :guckstdu:
Keinen Staatsanwalt. Der Ghostwriter kann schon klagen. Der Pseudoautor kann dem Ghostwriter aber nicht verbieten, die eigentliche Urheberschaft offenzulegen.

Die Verzichts- und Abtrittserklärung ist in dem Fall eine vertragliche Vereinbarung, die dir das Finanzielle absichert. Selbst wenn der Ghostwriter es durchkriegen sollte, dass die Werke von ihm stammen und man ihn überall nennen müsste, hätte er nicht mehr davon, als dass sein Name genannt wird. Das wäre bei einem weltweiten Nr. 1 Hit vielleicht ein Vorteil, wegen Referenzen, aber seine Ghostwriterkarriere wäre vorbei.
Ein Vertrag (oder ein Vertragsbestandteil), der gegen geltendes Recht verstößt, ist nichtig. $PSEUDOAUTOR kann zwar die Verwertungsrechte kaufen (und vertraglich sichern), aber wenn sich $PSEUDOAUTOR und $GHOSTWRITER verkrachen, dann kann $GHOSTWRITER die Verwertung des Werkes mit Verweis auf die Persönlichkeitsrechte untersagen, und dann verdient $PSEUDOAUTOR kein Geld mehr. Und dabei muss nach außen kein Name offengelegt werden. $GHOSTWRITER kann das Werk dann zwar auch nicht verwerten, aber das kann ihm wurst sein. Den Schaden hat der Pseudoautor.

Wie oben erwähnt: ich denke mich hier in die Person des Pseudoautors rein, und als der wäre mir das alles viel zu riskant.
 
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Wenn man sich da nicht rechtlich und finanziell absichern könnte, wäre es wohl nicht die gängige Praxis.
 
Ich hab das Video jetzt nicht angesehen. War da ein Jurist dabei?
Nein, nur ein Ghostwriter. Der ist nicht bei der GEMA sondern bei irgendein USA Verein, kenne mich da nicht aus. Es soll sich wohl hier um eine Grauzone handeln, viel läuft wohl über Ghostwriter Plattformen, so wie ich das mitbekommen habe. In USA soll man wohl seine Urheberrechte abtreten können, hier in DE und EU geht das wohl nicht.
 
Gerade Herr Väth war mindestens in den 90ern dafür berüchtigt, nicht mal nen 4/4-Takt auf der Tischpaltte klopfen zu können.
Ohne Ralf Hildenbeutel wäre da nicht viel gegangen.

Man kann sicherlich streiten, ob das schon ghost producing war; das Produkt hieß jedenfalls Sven Väth und hatte auch dessen Gesicht.

Naja, Ghost Producing ist doch eigentlich viel mehr, wenn der tatsächliche Produzent verschwiegen wird.

Bei den Veröffentlichungen von Sven Väth wurde Ralf Hildenbeutel in den entsprechenden Credits immer transparent mit aufgeführt.
 
Genau der Name des Ghostproducers taucht nie irgendwo auf.
Zumindes wird der tatsächliche Komponist oft verschwiegen, sofern vom Kunden gemafreie Sachen gefordert werden. Wer es produziert hat, spielt dabei eigentlich keine bedeutende Rolle.
Es gibt auch andere Gründe, warum ein Urheber ungenannt bleibt, wie z. B. im Bereich Sounddesign.
Da möchte dann der große Superstar mit seinen fantastischen Synthieklängen selber glänzen, die ein kleiner Nobody, so wie ich einer bin, für ihn erstellt hat.
Das ist aber normal und weiß man vorher.
 


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