Behringer RD-9 (TR909 Clone)

nennt sich wave designer, das filter in der rd9/8 ,
rhythm designer heisst bei B... das modell/die drum maschine ;-) .
( bei der rd 9 gibt es sogar einen "enhanced mode", der etwas anders /moderner klingt.)

ich habe eine rd 8 seit zwei jahren, und mit accents /shuffle und probability auf den steps groovt sie auch schön vor sich hin.
ich würde behaupten , sogar besser , als die tr8/s acb geräte, aber das ist nur mein empfinden.

für den preis machst du bei der rd 8 / 9 nichts falsch, und wenn sie nicht gefällt,
dann einfach wieder verkaufen.
Sorry in meinem Alter ist man manchmal leicht wirr du hast recht das ding (Kompressor) heisst Wave Designer und das Gerät heißt Rythm Designer.

Grüße
 
Hier im Forum ist sogar gerade eine für 260 gelistet, den Kollegen werde ich mal anschreiben.
Kollege hat geantwortet 😉

Die RD-9 macht Spaß und kann auch wirklich gut grooven... Swing, Probability, unterschiedliche Längen für einzelne Spuren für Polyrythmen... da geht schon einiges. Und im Mix setzt sie sich auch gut durch, ohne das man stundenlang erst schrauben muss...
 
Was mich schon laenger interessiert - ich poste das jetzt einfach mal hier, weil die RD-9 vermutlich der kommerziellste Roland-Konkurrent sein duerfte, aber eigentlich gilt die Frage nicht nur fuer Behringer - wie ist das eigentlich rechtlich mit den Samples, die z.B. fuer die Hihats verwendet werden. Sind da in der RD-9 (und den anderen Clones) exakt die selben Samples drin? Also wirklich binaer identisch? Von den Original-Chips ausgelesen? Und wenn ja, ist das dann rechtlich eigentlich erlaubt? Oder wurden die Samples von einer echten 909 einfach nochmal neu gesampled, mit bestmoeglicher Qualitaet, um moeglichst einen identischen Klang zu erhalten, auch wenn die Bits und Bytes hinterher nicht exakt identisch sind? Und wie waere das dann rechtlich zu bewerten?

Hat das schonmal jemand untersucht?
 
Sorry in meinem Alter ist man manchmal leicht wirr du hast recht das ding (Kompressor) heisst Wave Designer und das Gerät heißt Rythm Designer.

Grüße

Kluggeschissen ist der Wave Designer ein Transienten Designer. Ich mochte den in der RD8 ziemlich gern, viel lieber als das Filter jedenfalls. Damit kann man ziemlich „rotzig“ werden :)
 
Was mich schon laenger interessiert - ich poste das jetzt einfach mal hier, weil die RD-9 vermutlich der kommerziellste Roland-Konkurrent sein duerfte, aber eigentlich gilt die Frage nicht nur fuer Behringer - wie ist das eigentlich rechtlich mit den Samples, die z.B. fuer die Hihats verwendet werden. Sind da in der RD-9 (und den anderen Clones) exakt die selben Samples drin? Also wirklich binaer identisch? Von den Original-Chips ausgelesen? Und wenn ja, ist das dann rechtlich eigentlich erlaubt? Oder wurden die Samples von einer echten 909 einfach nochmal neu gesampled, mit bestmoeglicher Qualitaet, um moeglichst einen identischen Klang zu erhalten, auch wenn die Bits und Bytes hinterher nicht exakt identisch sind? Und wie waere das dann rechtlich zu bewerten?

Hat das schonmal jemand untersucht?

Hier werden keine Samples genutzt, die Klangerzeugung basiert auf der Schaltung (Analog) der 909.

Roland selbst hat die Neu-Auflagen anders gestaltet, dort wird die Schaltung/Klang wohl digital emuliert.
 
Zuletzt bearbeitet:
TR 909 selbst ist nicht komplett analog ;-) Nur Kick,Snare,Toms,Clap,Rim.

Rest sind Samples

edit: beim Clap bin ich mir grad unsicher
Ja, stimmt.. HH, Ride, Crash ..das 6 bit gefolge^^

Verzeihung, hab es nicht präzisiert sondern verallgemeinert.

Verstand den Post von ZH so, als dachte er die RD würde "nur" Samples abfeuern.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ja, stimmt.. HH, Ride, Crash ..das 6 bit gefolge^^

Verzeihung, hab es nicht präzisiert sondern verallgemeinert.

Verstand den Post von ZH so, als dachte er die RD würde "nur" Samples abfeuern.
Nee, es bezog sich tatsaechlich auf die Sample-Sounds :) da wuerde mich eben mal stark interessieren ob die von den Original-ROM-Chips ausgelesen wurden oder ob die geresampled wurden und was das fuer rechtliche Implikationen mit sich bringt.
 
Nee, es bezog sich tatsaechlich auf die Sample-Sounds :) da wuerde mich eben mal stark interessieren ob die von den Original-ROM-Chips ausgelesen wurden oder ob die geresampled wurden und was das fuer rechtliche Implikationen mit sich bringt.
Ja entschuldige, falsch verstanden. Dann ist die Frage natürlich interessant in dem Kontext.
 
Nein da sind keine Samples drin!
Alle Sounds wurden laut roland in der tr-09 per ACB Technologie nachgebildet. ;-)
 
Nein da sind keine Samples drin!
Alle Sounds wurden laut roland in der tr-09 per ACB Technologie nachgebildet was deine Frage beantwortet wie die es gemacht haben. :cheer:

Wie genau das Verfahren funktioniert weiß ich natürlich auch nicht.
Es gibt zwar ein paar Bilder und Videos wo man sie wissenschaftlich im weißen Kittel dran arbeiten sieht aber mehr auch nicht.
 
Zuletzt bearbeitet:
Die 909 Hats sind ja auch nicht NUR sample-basiert. Hinter dem 6-Bit-Ausgangssignal hängt noch ein gewisses Maß an Analog-Voodoo, um den gewünschten Klang zu formen (D/A-Wandler, Anti-Alias-Filter, VCA und Hüllkurve) Das wird Roland dann mit ACB bei TR-09 etc. umgesetzt haben.

Siehe auch:
http://www.network-909.de/hihatand.htm
 
Was mich schon laenger interessiert - ich poste das jetzt einfach mal hier, weil die RD-9 vermutlich der kommerziellste Roland-Konkurrent sein duerfte, aber eigentlich gilt die Frage nicht nur fuer Behringer - wie ist das eigentlich rechtlich mit den Samples, die z.B. fuer die Hihats verwendet werden. Sind da in der RD-9 (und den anderen Clones) exakt die selben Samples drin? Also wirklich binaer identisch? Von den Original-Chips ausgelesen? Und wenn ja, ist das dann rechtlich eigentlich erlaubt? Oder wurden die Samples von einer echten 909 einfach nochmal neu gesampled, mit bestmoeglicher Qualitaet, um moeglichst einen identischen Klang zu erhalten, auch wenn die Bits und Bytes hinterher nicht exakt identisch sind? Und wie waere das dann rechtlich zu bewerten?

Hat das schonmal jemand untersucht?

Habe ich mich auch immer gefragt und seinerzeit (vor Erscheinen der Behringer RD-9) wurde das ja schon in den Foren rauf und runter spekuliert. Es wurden sogar Mutmaßungen angestellt dass Behringer das Paiste-Blech von damals neu aufzeichnen könnte.

Dann kam die RD-9 final raus und alle waren sich einig, das stecken die Roland-Samples drin. Ich meine mich blass zu erinnern dass irgendein Beta-Tester oder sonstige Person die näher dran ist das bei GearSlutz auch mehr oder weniger so bestätigt hat.

Zum Analysieren: Um jetzt wirklich herauszufinden, was sie bei Behringer genau angestellt haben, müsste man entweder a) Insiderwissen haben oder b) wiederum selber die ROM Chips auslesen (und dann vergleichen).

Ansonsten könnte ich mir auch vorstellen, dass Behringer einfach auf etwas aufgesetzt hat, was in der Löt- und DYI-Szene ohnehin schon existierte (Muffwiggler, etc.). Sowas haben die ja des öfteren gemacht. Und da hat sich rechtlich vielleicht auch schon keiner geschert bzw. vielleicht ist irgendwas auch abgelaufen, etc. Public Domain.

@Maffez : Du bist ja gerne mal an den Innereien der (Behringer-)Geräte dran. Kannst du zufällig was dazu sagen, welche genauen Sample-Quellen in der RD-9 stecken?
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich verstehe die Diskusion nicht ganz...Wenn Roland gewisse Instrumente eines Schlagzeugs gesampelt hat um eine Drum Maschiene herzustellen, wäre ja eigentlich zb. der Hersteller dieses Beckens Urheber des Instruments. Und wenn darauf ein Patent bestünde, wäre Behringer nach ablauf des Patentschutzes (20Jahre) fein raus....und sie kopieren ja nicht nur bei Roland.
Also wo ist das Problem?
 
Es hat irgendwas mit den rechtlichen Belangen einer „Tonaufzeichnung“ zu tun, die ein Sample letztlich ist. Da braucht es auch kein Patent oder ähnliches.

Dass Hersteller von akustischen Instrumente wiederum deren Aufzeichnungen verbieten wäre ein absurder Gedanke (aber wer weiß ob es das nicht auch schon gab).

Details weiß ich aber nicht.
 
Ich verstehe die Diskusion nicht ganz...Wenn Roland gewisse Instrumente eines Schlagzeugs gesampelt hat um eine Drum Maschiene herzustellen, wäre ja eigentlich zb. der Hersteller dieses Beckens Urheber des Instruments. Und wenn darauf ein Patent bestünde, wäre Behringer nach ablauf des Patentschutzes (20Jahre) fein raus....und sie kopieren ja nicht nur bei Roland.
Also wo ist das Problem?
Dass Du es nicht ganz verstehst, hast Du damit eindrucksvoll bewiesen ;-) "Patente" sind fuer technische Erfindungen. Fuer Tonaufzeichnungen gibt es das "Leistungsschutzrecht", und wenn es dabei nicht nur um einen Klang geht, sondern um eine konkrete Melodie oder einen kompletten Song, dann kommt auch noch das "Urheberrecht" dazu, was die Komposition des Songs angeht.

Die Roland-Leute haben damals also ein Becken aufgezeichnet, und haben auf diese Tonaufnahme zumindest irgendeine Form von "Leistungsschutzrecht", wie auch immer das konkret je nach Land heissen mag. Das kann man vergleichen mit einer Fotografie; wenn Du eine schoene Baum-Landschaft fotografierst dann hast Du an dem Foto auch erstmal ein Recht, auch wenn Du die Baeume nicht selbst gepflanzt hast. Wenn jemand daherkommt und Dein Foto verwendet fuer eine Werbeanzeige oder sonstiges, dann verletzt er dieses Recht, es sei denn, er fragt Dich um Erlaubnis. Alternativ kann er aber selbst dorthin fahren und ein eigenes Foto machen, das kann ihm keiner verbieten (ausser das ist Privatgrund, aber das schreibe ich jetzt nur damit nicht irgendeiner sich auf solche Details stuerzt und vom Thema ablenkt ;-) ).

Genau kann Behringer ein eigenes Becken samplen, auch genau das gleiche Modell, damit waeren sie definitiv fein raus. Aber ob das dann so klingt wie das Original, was ja der Sinn des 909-Klons ist, sei mal dahingestellt. Daher vermute ich eher, dass sie a) das Original-Sample verwenden (und da waere eben interessant, ob da inzwischen irgendwelche Rechte abgelaufen sind, oder vielleicht aus irgendeinem Grunde nicht gelten) oder b) eine Original-909 absamplen, womit sie keine 1:1 bit-reine Kopie erhalten duerften, aber es trotzdem maximal aehnlich klingen kann.

Andererseits ist z.B. das direkte Weitergeben von Samples aus einer (gekauften) Sample-Library nicht erlaubt (nur die Verwendung in eigenen Musikstuecken), von daher waere die Frage, ob ein Absamplen einer Original-DrumMachine, um dieses Sample dann in einer neuen DrumMachine zu verwenden, ebenfalls rechtlich problematisch waere.
 
Zum Thema "wie macht man 909-Hihats in ACB", hier vermute ich schon sehr stark, dass das Original-Sample mit enthalten ist und dann auch abgespielt wird, allerdings ist selbstverstaendlich das gesamte Drumherum (D/A-Wandler und Co) simulierbar. ACB heisst "Analog Circuit Behavior", d.h. es wird ein analoger Schaltkreis digital nachgeahmt. Da aber zum Original-Schaltkreis bereits ein Chip mit dem Sample gehoert, welches ueber eine gewisse Kette an Bauteilen abgespielt wird, muss ja auch das originalgetreu emuliert werden. Dass der Klang des Samples lediglich mit virtuell-analogen Komponenten "nachgeahmt" wurde ist meiner Meinung nach Bloedsinn (aber waere sehr beeindruckend, wenn das wirklich der Fall waere).
 

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