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changeling
Guest
Na, Du bestellst den doch zu dem Preis und nicht zu einem anderen.
Also IMHO müssen die dann auch den angegeben Preis belassen.
Also IMHO müssen die dann auch den angegeben Preis belassen.
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changeling schrieb:Man hat ja auch schon einen Kaufvertrag über den Preis abgeschlossen.
patilon schrieb:also bei Session hab ich zb. von zwei unterschiedlichen Mitarbeitern zwei
gegensätzliche Antworten bekommen und bin jetzt so schlau wie zuvor
Vielleicht hat ja hier schonmal jemand was günstig vorbestellt, was dann teurer wurde..
So hab ich das auch in der Berufsschule in Wirtschaftslehre gelernt (nein, bin kein Kaufmann).LED-man schrieb:Sofern eine Auftragsbestätigung erfolgt, ist dies als gegenseitiges Kaufeinverständnis zu bewerten.
darin enthalten der Preis und Produkt.
changeling schrieb:So hab ich das auch in der Berufsschule in Wirtschaftslehre gelernt (nein, bin kein Kaufmann).LED-man schrieb:Sofern eine Auftragsbestätigung erfolgt, ist dies als gegenseitiges Kaufeinverständnis zu bewerten.
darin enthalten der Preis und Produkt.
Gilt der Preis im Kaufvertrag nur dann, wenn ich bereits bezahlt bzw. angezahlt habe ode reicht es, dass die Bestellbestätigung auf den vereinbarten Betrag ausgestellt wurde?changeling schrieb:EIne AGB kann man auch nicht beliebig aufsetzen, da gibt es gesetzliche Grenzen.
Bestellbestätigung reicht. Gibt da auch diverse Gerichtsurteile, vor allem in Bezug auf Ebay und zurück gezogene Angebote. Ist letztlich aber dieselbe Thematik.Fluxus Anais schrieb:Bestellbestätigung auf den vereinbarten Betrag ausgestellt wurde?
Tja, mit dem Glauben ist das so eine Sache. Schau mal ins BGB §305 bis 310.hertzdonut schrieb:und ich glaube nicht, dass du dich wirklich auskennst... schade weiss hier niemand bescheid.
Häh? Ich bekomme meistens nur eine Bestellbestätigung.LED-man schrieb:Es muss eine Auftragsbestätigung vorliegen, Bestellbebestätigung ist zu 99% nur der Hinweis von dem Bestellsystem das etwas "gewünscht" wird.
Ach? Dann beleg es doch mal mit ein paar Quellen (Gesetze o.ä.). Behaupten kann man viel, deswegen hab ich ja oben die BGB Parapraphen gepostet.LED-man schrieb:So leicht ist es nicht.
changeling schrieb:Ach? Dann beleg es doch mal mit ein paar Quellen (Gesetze o.ä.). Behaupten kann man viel, deswegen hab ich ja oben die BGB Parapraphen gepostet.LED-man schrieb:So leicht ist es nicht.
Soljanka schrieb:Zwischenfrage an den geneigten Berliner:
Steht das Teil zufällig schon bei Justmusic Berlin?
Soljanka schrieb:Ah alles klar.
Wobei Läden ja oft Testexemplare schon vorher bekommen oder?
OT.: Kann man den Kordyssey denn schon kaufen da?
Soljanka schrieb:Ah alles klar.
Wobei Läden ja oft Testexemplare schon vorher bekommen oder?
OT.: Kann man den Kordyssey denn schon kaufen da?