Re: Künstlernamen schützen lassen, auch international. Wie g
Du müsstest theoretisch in jedem Land jeweils einzeln ein Markenrecht beantragen. Da das sehr teuer werden kann, lohnt sich das nur da, wo du aktiv sein wirst und Geld aus der Sache bekommst. Andererseits ist bei öffentlichen Auftritten dein Name quasi urhebertechnisch registriert und du kannst quasi beweisen, dass du zuerst warst. Bei uns gilt nämlich generell das Urheberrecht und da kann man sich fast ein Uhrheberrecht draus machen.
Eine Zahnpasta oder sowas kann theoretisch aber auch so heißen. Branchenfremdheit nennt sich das.
Ich empfehle den Namen schon bald wirklich mit Musik zu füllen und in den entscheidenden Ländern dann zu claimen durch Release und Auftritt, denn dann bist du unter diesem Namen bekannt. Allerdings weiss ich nicht, wie und was heute getan werden muss, damit etwas als getan und bekannt akzeptiert wird. Veröffentlichen kann ja auch eine Website sein, was bei manchen Sachen sogar anerkannt wird. Ein Online-Rezensionsdings zB kann das sein, oder so.
Ansonsten ist das reines Namen/Markenrecht. Das KANN man noch zusätzlich machen. Aber wie gesagt: In D musst du das nicht, wenn du eh schon unter dem Namen arbeitest und am besten einen Beweis hast. Eine Pressung und ein paar Presseberichte können da reichen. Was alles passieren kann, wenn ein anderer bei einem Riesenlabel ist und sowas aufmacht? Nun, dann werden die versuchen dich zu kochen. Daher ist's gut wenns feststeht. Ja, ich musste mich mal damit befassen.